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− | ==UC 1 Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung stellen== | + | ==Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen== |
− | ===UC 1 Beschreibung===
| + | Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung dokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Medicus berät sie hinsichtlich der medizinischen Folgen und dokumentiert, dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift und nimmt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden.'' |
− | #Frau Huber möchte ihren Willen hinsichtlich der Ablehnung mehrerer medizinischer Behandlungen in Form einer verbindlichen Patientenverfügung dokumentieren und über ELGA einsehbar machen. Sie vereinbart dazu einen Termin mit ihrem praktischen Arzt Dr. Hausarzt für das notwendige Aufklärungsgespräch. Dr. Hausarzt informiert und berät Frau Huber über Bedeutung und mögliche medizinische Folgen der Patientenverfügung und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Dr. Hausarzt bestätigt das vorgenommene Aufklärungsgespräch unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt Dr. Hausarzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann auch ein vom Patienten/von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden''.
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− | #Frau Huber vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin Dr. Jus, um die verbindliche Patientenverfügung rechtsgültig zu errichten. Dabei klärt Dr. Jus Frau Huber über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs auf. Dr. Jus bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Name, Anschrift, Datum und Unterschrift. Formell ist die verbindliche Patientenverfügung nun rechtsgültig.
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− | # Da Frau Huber ELGA-Teilnehmerin ist und keinen Widerspruch gegen die Speicherung in ELGA äußert, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden (siehe ''UC 1 Ablauf''). ''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "Verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen der Patientin/des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden. Eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehen.''
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− | ===UC 1 Akteure===
| + | Die beiden möglichen Varianten – verbindliche und andere Patientenverfügung – werden in 6.1.1 und 6.1.2 beschrieben. |
− | *Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)
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− | *Dr. Hausarzt (Aufklärender Arzt)
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− | *Dr. Jus (Rechtskundige Person, gemäß PatVG § 6 (1))
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− | *Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle)
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− | ===UC 1 Vorbedingung=== | + | ===Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen=== |
− | *Frau Huber und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben. | + | Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. ''Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der '''Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle''' übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.'' |
− | *Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten. | + | ====Akteure und Vorbedingung==== |
| + | *Frau Huber (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben. |
| + | *Dr. Justus ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten. |
| + | ====Ablauf==== |
| + | Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register: |
| + | *Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low) |
| + | *eine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high) |
| + | *Frau Huber als Patient (recordTarget) |
| + | *Dr. Justus als die für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) |
| + | *Dr. Justus als die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) |
| + | Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen. |
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− | ===UC 1 Ablauf===
| + | '''Alternativ''' kann Dr. Justus das Einstellen der Patientenverfügung in das zPatVR der '''Ombudsstelle''' delegieren. In dem Fall ist die für das Einstellen verantwortliche Person (author) der Ombudsstellenmitarbeiter. |
− | Frau Huber bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder von Frau Huber eine kürzere Frist gewünscht wird. Die gewählte Frist für die Verbindlichkeit, das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, Frau Hubers Name (als Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat), sowie die eindeutige Kennung von Herrn Schneider (als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter) werden von Herrn Schneider im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst. Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument "Patientenverfügung", das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in ELGA zur Verfügung.
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− | ===UC 1 Ergebnis=== | + | ===Andere Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen=== |
− | Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern zuvor kein ELGA Opt-Out durchgeführt wurde.
| + | Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer '''anderen Patientenverfügung''' im zPatVR benötigt Frau Huber nach der medizinischen Aufklärung '''keine''' zusätzliche rechtliche Aufklärung. Dr. Medicus kann die Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen oder dies an die '''Ombudsstelle''' delegieren. |
| + | ====Akteure und Vorbedingung==== |
| + | *Frau Huber (Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben. |
| + | *Dokumentersteller: ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten |
| + | **Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) |
| + | **Herr Schneider (Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle) |
| + | ====Ablauf==== |
| + | Der ''Dokumentersteller'' digitalisiert die Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem: |
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− | ''Anmerkungen: | + | *das Datum der Errichtung der Patientenverfügung (effectiveTime), |
− | *''Alle Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht von der Patientin/vom Patienten widerrufen werden. | + | *Frau Huber als Patient (recordTarget) |
− | *''Sofern es sich um eine "Verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn der/die ELGA-TeilnehmerIn nicht eine kürzere Frist bestimmt hat.'' | + | *Dr. Medicus als der für die Errichtung der "anderen" Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) |
− | *''Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt.''
| + | *''Dokumentersteller'' als der für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) |
− | *''Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.'' | + | Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert. |
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| + | Alternativ kann eine andere Patientenverfügung auch gänzlich '''ohne ärztliche oder juristische Aufklärung''' bei der '''Ombudsstelle''' errichtet und ins zPatVR eingestellt werden (mit Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author). |
| + | ===Ergebnis=== |
| + | Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern sie das möchte. |
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| + | ''Anmerkungen: |
| + | *Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht vom Patienten widerrufen werden. |
| + | *Bestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Sie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden. |
| + | *Sofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist ihre Verbindlichkeit, wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung erneuert (verlängert) werden, wodurch die Frist neu zu laufen beginnt. |
| + | *Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.'' |