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− | ===UC 1 Beschreibung=== | + | ===Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen=== |
− | #Frau Huber möchte ihren Willen hinsichtlich der Ablehnung mehrerer medizinischer Behandlungen in Form einer verbindlichen Patientenverfügung dokumentieren und über ELGA einsehbar machen. Sie vereinbart dazu einen Termin mit ihrem praktischen Arzt Dr. Hausarzt für das notwendige Aufklärungsgespräch. Dr. Hausarzt informiert und berät Frau Huber über Bedeutung und mögliche medizinische Folgen der Patientenverfügung und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Dr. Hausarzt bestätigt das vorgenommene Aufklärungsgespräch unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt Dr. Hausarzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann auch ein vom Patienten/von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden''.
| + | Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. ''Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der '''Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle''' übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.'' |
− | #Frau Huber vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin Dr. Jus, um die verbindliche Patientenverfügung rechtsgültig zu errichten. Dabei klärt Dr. Jus Frau Huber über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs auf. Dr. Jus bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Name, Anschrift, Datum und Unterschrift. Formell ist die verbindliche Patientenverfügung nun rechtsgültig.
| + | ====Akteure und Vorbedingung==== |
− | # Da Frau Huber ELGA-Teilnehmerin ist und keinen Widerspruch gegen die Speicherung in ELGA äußert, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden (siehe ''UC 1 Ablauf''). ''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "Verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen der Patientin/des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden. Eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehen.''
| + | *Frau Huber (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben. |
| + | *Dr. Justus ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten. |
| + | ====Ablauf==== |
| + | Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register: |
| + | *Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low) |
| + | *eine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high) |
| + | *Frau Huber als Patient (recordTarget) |
| + | *Dr. Justus als die für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) |
| + | *Dr. Justus als die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) |
| + | Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen. |
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| + | '''Alternativ''' kann Dr. Justus das Einstellen der Patientenverfügung in das zPatVR der '''Ombudsstelle''' delegieren. In dem Fall ist die für das Einstellen verantwortliche Person (author) der Ombudsstellenmitarbeiter. |