[geprüfte Version] | [Markierung ausstehend] |
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− | ===UC 2 Akteure=== | + | ===Ergebnis=== |
− | *Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)
| + | Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern sie das möchte. |
− | *Dr. Hausarzt (Aufklärender Arzt) | + | |
− | *Dr. Jus (Rechtskundige Person, gemäß PatVG § 6 (1)) | + | ''Anmerkungen: |
− | *Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle) | + | *Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht vom Patienten widerrufen werden. |
| + | *Bestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Sie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden. |
| + | *Sofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist ihre Verbindlichkeit, wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung erneuert (verlängert) werden, wodurch die Frist neu zu laufen beginnt. |
| + | *Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.'' |