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− | ===UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)=== | + | ===Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung=== |
− | ====UC 2a Beschreibung====
| + | Frau Huber möchte eine '''Verlängerung''' der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung im zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Medicus auf, der ihre aktuelle Patientenverfügung aus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt. Dr. Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und Unterschrift auf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung. |
− | Frau Huber möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern. Sie vereinbart einen Termin bei Dr. Hausarzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt. Das Ergebnis des Gesprächs wird dokumentiert (z.B. in einem Formular: "Erneuerung einer Patientenverfügung"). | |
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− | ====UC 2a Ablauf====
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− | #Da Frau Huber keine Änderungen an ihrer bestehenden Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert Dr. Hausarzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument "Erneuerung der Patientenverfügung".
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− | #Eine erneute optionale Rechtsberatung bei Dr. Jus wird von Frau Huber nicht in Anspruch genommen.
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− | #Frau Huber übermittelt das Dokument zur Erneuerung der Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Schneider, identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und archiviert das übermittelte Dokument. Er ruft die ursprüngliche Patientenverfügung aus ELGA ab. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name von Frau Huber, als Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie seine eigene eindeutige Kennung als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter werden erfasst und als neue Metadaten mit dem PDF-Inhalt der ursprünglichen Patientenverfügung in ein neues CDA Dokument übernommen.
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− | ====UC 2a Ergebnis====
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− | Für Frau Huber liegt eine neue verbindlichen Patientenverfügung in ELGA vor. Die neue Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erneuerungsdatum der Bestätigung der erfolgten ärztlichen Aufklärung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden.
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