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− | ====UC 2a Ergebnis==== | + | ===Ablauf=== |
− | Für Frau Huber liegt eine neue verbindlichen Patientenverfügung in ELGA vor. Die neue Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erneuerungsdatum der Bestätigung der erfolgten ärztlichen Aufklärung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden.
| + | Dr. Medicus digitalisiert die verbindliche Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem: |
| + | *das Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung (effectiveTime), welcher auch als Startzeitpunkt der Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low)) |
| + | *die Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird festgehalten (serviceEvent/code/effectiveTime/high) |
| + | *Frau Huber als Patient (recordTarget) |
| + | *Dr. Justus als die für die Errichtung der zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (legalAuthenticator) |
| + | *Dr. Medicus als der Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) |
| + | Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert. |
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| + | '''Alternativ''' kann die Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung nach der ärztlichen Aufklärung auch bei der '''rechtskundigen Person''' (§ 6 Abs. 1) stattfinden, welche dann als Errichter (legalAuthenticator) und Ersteller (author) in den CDA-Metadaten aufscheint. |
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| + | Das '''Einstellen der verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung''' kann auch durch die '''Ombudsstelle''' erfolgen (im author-Element festgehalten). |