[geprüfte Version] | [Markierung ausstehend] |
|
|
| + | =Konformitätsprüfung= |
| + | Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten "Geschäftsregeln". |
| + | |
| + | Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''"Templates"''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt, oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens. |
| + | |
| + | Dieses Kapitel behandelt die technische Konformitätsprüfung von CDA-Dokumenten gemäß diesem Dokumentleitfaden mittels Schema und Schematron. |
| + | {{BeginYellowBox}} |
| + | Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln überprüfen zu können. |
| + | {{EndYellowBox}} |
| + | |
| ==Schema-Prüfung== | | ==Schema-Prüfung== |
| Das Absolvieren der Schema-Prüfung ist der erste Teil der technischen Konformitätsprüfung. | | Das Absolvieren der Schema-Prüfung ist der erste Teil der technischen Konformitätsprüfung. |
|
|
| Das maßgebliche CDA-Schema wird auf [[ILF:Allgemeiner_Leitfaden_Guide|Allgemeiner Leitfaden Guide]] publiziert. | | Das maßgebliche CDA-Schema wird auf [[ILF:Allgemeiner_Leitfaden_Guide|Allgemeiner Leitfaden Guide]] publiziert. |
| {{EndYellowBox}} | | {{EndYellowBox}} |
| + | |
| + | ==Schematron-Prüfung== |
| + | Im Unterschied zu einer CDA Schema Prüfung kann mittels einer Schematron-Prüfung jede beliebige Inhaltsvorschrift geprüft werden. |
| + | |
| + | Das Schematron-Prüfmittel wird gemäß den Spezifikationen dieses Implementierungsleitfadens angefertigt und stellt sicher, dass das geprüfte CDA-Dokument auch jene Anforderungen erfüllt, die über die Anforderungen des CDA Schemas hinausgehen. Solche Anforderungen sind beispielsweise: |
| + | * Optionalitäten von Elementen |
| + | ** Zusätzliche Pflicht-Elemente |
| + | ** Eventuell konditional von anderen Inhalten abhängig |
| + | * Anforderungen an den Inhalt von Elementen |
| + | ** Bestimmte Code/Wertelisten |
| + | ** Anzugebende Identifikatoren (ID) |
| + | * etc. |
| + | |
| + | Das Absolvieren der Schematron-Prüfung ist der zweite Teil der technischen Konformitätsprüfung und stellt sicher, dass das geprüfte Dokument die in den Implementierungsleitfäden beschriebenen "Geschäftsregeln" befolgt. |
| + | {{BeginYellowBox}} |
| + | '''ELGA Konformität:''' Damit ein CDA-Dokument als vollständig "gültig" hinsichtlich der ELGA Implementierungsleitfäden erachtet wird, ist die fehlerfreie Konformitätsprüfung mit den entsprechenden Schematron-Prüfregeln vorausgesetzt. Eine vollständige Prüfung der Geschäftsregeln kann nur durch einen menschlichen Prüfer erfolgen (siehe Kapitel [[#Abnahmepr.C3.BCfung_f.C3.BCr_ELGA_e-Befunde|Abnahmeprüfung]]). Die ELGA GmbH kann auf Anfrage an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] eine solche Prüfung durchführen. |
| + | Die maßgeblichen Schematron-Prüfmittel werden auf [[ILF:Allgemeiner_Leitfaden_Guide|Allgemeiner Leitfaden Guide]] publiziert. |
| + | {{EndYellowBox}} |
| + | |
| + | ==Online-Validation von CDA-Dokumenten== |
| + | Für die Prüfung von einzelnen CDA-XML-Instanzen mit dem entsprechenden Schema und Schematron-Regeln stellt die ELGA GmbH eine Webapplikation zur Verfügung. Diese ist erreichbar über https://ovp.elga-services.at/. |
| + | Eine erfolgreiche Prüfung durch den Online-Validator beweist nicht automatisch die vollständige Einhaltung aller Geschäftsregeln, sondern nur die technische Konformität zu den Templates. |
| + | |
| + | ==Hinweise zur Konformitätsprüfung== |
| + | Die Schematron-Konformitätsprüfmechanismen ("Schematron-Regeln") werden vom Modellierungstool Art-Decor automatisch aus den Templates generiert. Nicht alle erlaubten Attribute müssen in den Templates ausspezifiziert sein. Sind diese nicht explizit angeben, gelten die Vorgaben des angegebenen HL7 Datentyps bzw. den weiteren Einschränkungen im Kapitel Datentyp-Definitonen dieses Leitfadens. Diese Vorgaben MÜSSEN eingehalten werden. |
| + | |
| + | Attribute oder Elemente eines CDA-Dokuments, die den Datentyp-Definitonen und den Template-Spezifikationen widersprechen oder darin nicht beschrieben wurden (also fremde Inhalte im Sinne der "closed templates" Elemente, die der "Maximum-Set" Vorschrift widersprechen), werden von den Schematron-Regeln grundsätzlich als falsch erkannt. Nicht als falsch erkannt werden Elemente und Attribute, die entsprechend den HL7 V3 Datentypen erlaubt sind, aber in den ELGA-Datentyp-Definitionen nicht enthalten oder verboten sind. Diese können nur durch die Schematron-Prüfmechanismen entdeckt werden, wenn sie im Template explizit als verboten modelliert wurden (was nicht immer der Fall ist). |
| + | |
| + | '''Fehlertoleranz:''' Sollten nicht erlaubte Elemente oder Attribute in einem CDA-Dokument vorhanden sein (z.B. aufgrund von Software-Fehlern), SOLL die weiterverarbeitende Software so implementiert sein, dass dies nicht zu Fehlern in der Weiterverarbeitung der Dokumente führt. |
| + | |
| + | ==Abnahmeprüfung für ELGA e-Befunde== |
| + | Zur Sicherstellung einer möglichst hohen Qualität von Inhalt, Struktur und Format der CDA-Dokumente ist ein Abnahmeprozess implementiert, der durch die ELGA GmbH durchgeführt wird. |
| + | Vor der Produktivsetzung eines ELGA CDA-Befundes muss daher ein Prüf- und Freigabebericht durch Verantwortliche des CDA-generierenden Systems bzw. des ELGA-Bereiches bei der ELGA GmbH, Postfach [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] bzw. am [https://jira-neu.elga.gv.at/servicedesk/customer/portal/3 online service portal], beantragt werden. |
| + | |
| + | Erst nach positiver Prüfung und Freigabe durch die ELGA GmbH sind die ELGA-CDA-Dokumente eines Dokumenterstellers in ELGA zugelassen. |
| + | |
| + | Für eine endgültige Abnahme ist ein komplettes Set von ELGA-CDA-Dokumenten zu übermitteln: |
| + | *Je erstellendem SW-System (KIS/LIS/RIS etc.) müssen 3 Beispielbefunde je Dokumentenklasse (ärztlicher Entlassungsbrief, Befund bildgebende Diagnostik, Laborbefund) inkl. einer Befund-Folgeversion geliefert werden. |
| + | *Angabe der Art der Beispieldateien: |
| + | **Produktive anonymisierte Echtbefunde von Patienten oder |
| + | **Test-Befunde von Test-Patienten, die in der Qualität und Quantität der Befüllung produktiven Echtbefunden entsprechen. |
| + | *Die Befunde sollen eine möglichst vollständige und realitätsnahe Befüllung aller Felder aufweisen und inhaltlich so korrekt sein, dass auf ein korrektes Mapping der Inhalte durch das erstellende System geschlossen werden kann. |
| + | *Beispiele mit aufeinander folgenden Versionen eines Befundes sind anzugeben. |
| + | *Beispiele mit eingebettetem PDF sind vorzulegen (PDF/A-1a bzw. PDF/A-1b konform). |
| + | *Die Befunde müssen vor der Übermittlung erfolgreich geprüft werden: |
| + | |
| + | #Darstellung mit Webbrowser und Referenz-Stylesheet. |
| + | #Prüfung mit dem von der ELGA GmbH bereitgestellten Schema- und Schematronregelset (z.B. Online-Validator). |
| + | #Prüfung auf PDF/A-1a bzw. PDF/A-1b Konformität (z.B. durch den Online-Validator oder andere Tools, wie VeraPDF.org). |
| + | #Integrationstest: Die Verwendung bzw. Darstellung der Befunde ist vor dem Echtbetrieb im GIT zu prüfen. Für jeden Dokumententyp muss die korrekte Anzeige im ELGA-Portal geprüft werden, sowohl in der Online-Ansicht als auch in der Druckansicht. (Alternative bei Verwendung der GDA-SWH-Umgebung: ELGAWebGUI auf GINA-Box) |
| + | |
| + | ==Zertifizierung== |
| + | Das Thema "Zertifizierung" (etwa die Zertifizierung von Softwaresystemen) wird von diesem Implementierungsleitfaden nicht behandelt. |