[geprüfte Version] | [Markierung ausstehend] |
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− | ==Schematron-Prüfung== | + | ==Schema-Prüfung== |
− | Im Unterschied zu einer CDA Schema Prüfung kann mittels einer Schematron-Prüfung jede beliebige Inhaltsvorschrift geprüft werden.
| + | Das Absolvieren der Schema-Prüfung ist der erste Teil der technischen Konformitätsprüfung. |
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− | Das Schematron-Prüfmittel wird gemäß den Spezifikationen dieses Implementierungsleitfadens angefertigt und stellt sicher, dass das geprüfte CDA-Dokument auch jene Anforderungen erfüllt, die über die Anforderungen des CDA Schemas hinausgehen. Solche Anforderungen sind beispielsweise:
| + | Eine Prüfung gegen das CDA Schema prüft die gültige "Struktur" eines CDA-Dokuments, wie beispielsweise |
− | * Optionalitäten von Elementen | + | * ob die XML Struktur generell gültig ist |
− | ** Zusätzliche Pflicht-Elemente | + | * ob alle Elemente die richtigen Namen haben |
− | ** Eventuell konditional von anderen Inhalten abhängig | + | * ob alle Elemente an der richtigen Stelle platziert sind |
− | * Anforderungen an den Inhalt von Elementen
| + | * ob alle gemäß Schema erforderlichen Elemente vorhanden sind |
− | ** Bestimmte Code/Wertelisten | |
− | ** Anzugebende Identifikatoren (ID)
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− | * etc.
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− | Das Absolvieren der Schematron-Prüfung ist der zweite Teil der technischen Konformitätsprüfung und stellt sicher, dass das geprüfte Dokument die in den Implementierungsleitfäden beschriebenen "Geschäftsregeln" befolgt.
| + | Die Schema-Prüfung stellt sicher, dass es sich beim geprüften CDA-Dokument tatsächlich um eine gültige CDA-Struktur handelt. |
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| + | Die Gültigkeit der "Inhalte" wird nur in Bezug auf den erforderlichen Datentyp der Elemente geprüft. Hiermit kann beispielsweise sichergestellt werden, dass ein "id"-Element (technisch) immer eine gültige ID enthält. |
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| + | Das hier verwendete Schema basiert im Wesentlichen auf dem original publizierten CDA Rel. 2.0 Schema, weist aber einige Spezifika auf. |
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− | '''ELGA Konformität:''' Damit ein CDA-Dokument als vollständig "gültig" hinsichtlich der ELGA Implementierungsleitfäden erachtet wird, ist die fehlerfreie Konformitätsprüfung mit den entsprechenden Schematron-Prüfregeln vorausgesetzt. Eine vollständige Prüfung der Geschäftsregeln kann nur durch einen menschlichen Prüfer erfolgen (siehe Kapitel [[#Abnahmepr.C3.BCfung_f.C3.BCr_ELGA_e-Befunde|Abnahmeprüfung]]). Die ELGA GmbH kann auf Anfrage an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] eine solche Prüfung durchführen.
| + | Die Mindestvoraussetzung, damit ein CDA-Dokument als "gültig" erachtet wird, ist die fehlerfreie Validierung mit dem CDA-Schema. |
− | Die maßgeblichen Schematron-Prüfmittel werden auf [[ILF:Allgemeiner_Leitfaden_Guide|Allgemeiner Leitfaden Guide]] publiziert.
| + | Das maßgebliche CDA-Schema wird auf [[ILF:Allgemeiner_Leitfaden_Guide|Allgemeiner Leitfaden Guide]] publiziert. |
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