[gesichtete Version] | [Markierung ausstehend] |
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− | {{#css:
| + | ==Verordnung(en) mit Rezept anlegen== |
− | .orange{ | + | ===Allgemein=== |
− | border: thin black solid;
| + | Im Zuge der Behandlung stellt der Arzt fest, dass dem ELGA Teilnehmer ein oder mehrere Arzneimittel verordnet werden müssen. Eine Verordnung besteht immer nur aus genau einer Medikation (= ein Arzneimittel). Das Rezept kann aus mehreren Verordnungen bestehen und bildet somit die Klammer über die Verordnungen. Das Rezept mit den Verordnungen wird mit einer eindeutigen eMED-ID versehen. |
− | background-color:#F4C789;
| + | |
− | padding: 5px 5px 5px 5px;
| + | Die Prüfungen der Arzneimittel z.B. auf potentielle Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Dosierungen, etc. erfolgt in der Eigenverantwortung des Arztes und ist nicht Gegenstand der e-Medikation. |
− | margin-left:6px;
| + | |
− | width:70%;
| + | Eine Speicherung von Verordnungen ohne Zuordnung eines Rezeptes ist nicht gültig. Die Verordnung wird als geprüft angesehen, wenn die zugeordnete Verordnung in e-Medikation gespeichert ist. |
− | }
| + | |
− | .violet{ | + | ===Vorbedingung === |
− | border: thin black solid;
| + | * ELGA-Vorbedingung: GDA ist autorisiert, ELGA Teilnehmer ist identifiziert, eine gültige Kontaktbestätigung/ Berechtigung („Ticket“) wurde vom ELGA-Berechtigungssystem ausgestellt. |
− | background-color:#E5D0EE;
| + | * e-Medikation Vorbedingung: Anfordern einer eMED-ID (Dokumenten-ID) |
− | padding: 5px 5px 5px 5px;
| + | |
− | margin-left:6px;
| + | ===Akteure=== |
− | width:70%;
| + | * Arzt im niedergelassenen Bereich |
− | }
| + | * Krankenanstalt |
− | }}
| + | * Einrichtung der Pflege |
| + | |
| + | ===Ablauf=== |
| + | Die Erfassung eines Rezepts mit Verordnung stellt folgende Prozessschritte in der GDA-Software dar: |
| + | * Arzneimittel auswählen: Der Arzt wählt eine oder mehrere Arzneimittelspezialitäten aus einem Katalog („''ASP-Liste''“, die Liste der humanen Arzneispezialitäten gelistet nach PZN) aus, wobei Handelsname, Pharmazentralnummer (PZN) sowie andere Daten zur Beschreibung des Arzneimittels (Stärke, Darreichungsform, Packungsgröße, Zulassungsnummer etc.) automatisch aus einem Katalog<sup>6</sup> mit allen ELGA-relevanten Arzneimittelspezialitäten übernommen werden können. |
| + | * eMED-ID anfordern: Die Vergabe der eindeutigen eMED-ID erfolgt zentral durch die Serverkomponente e-Medikation und kann über eine entsprechende Schnittstelle angefordert werden. |
| + | * Arzneimittel ausnehmen: Arzneimittel können von der Speicherung in e-Medikation ausgenommen werden (funktionale Anforderung an die GDA-Software, siehe ELGA Usability-Styleguide & Situatives Opt-Out [2],[3],[4]) |
| + | * Rezept mit Verordnung in e-Medikation speichern: Prüfung der Eingabedaten |
| + | * Rezept drucken (Anforderung an die GDA-Software, kein Teil in der e-Medikation). Die eMED-ID soll, sofern technisch möglich, sowohl als Klartext als auch als maschinenlesbarer Code (2D-Matrix-Code) auf dem Papierrezept aufgedruckt werden (§18 Abs. 4 Z. 4 GTelG 2012) um die Versorgungskontinuität (verbesserte Arbeitsabläufe) als auch die anwenderfreundliche Umsetzung der e-Medikation zu unterstützen. Wird die eMED-ID nicht aufgedruckt, ist die Usability in den Apotheken stark eingeschränkt, da immer die e-card für den Zugriff auf die e-Medikation gesteckt werden muss. Darüber hinaus ist die Prüfhoheit für Verordnungen, die bei ÄrztInnen liegt, aufgelöst, da der Apotheker die e-card stecken muss, und bei jeder Abgabe die vollständige Medikationsliste zur Prüfung vorgelegt bekommt. Folglich kann eine Abgabe nicht in der eMedikation registriert werden, falls ein Patient das Rezept nicht persönlich einlösen kann (z.B. weil er bettlägrig ist), denn die e-card darf nicht weitergegeben werden. |
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| + | Der Arzt kann pro „Patientenkontakt“ (Besuch) mehrere Rezepte mit Verordnungen in e-Medikation speichern; Rezepte können jedoch nur einzeln übermittelt werden. Das Rezept mit den Verordnungen ist sofort nach Speicherung in e-Medikation gültig. |
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| + | <u>Anmerkungen zu den Datenfeldern:</u> |
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| + | Das Rezept wird durch eine Rezeptart gekennzeichnet, um die Gültigkeitsdauer prüfen zu können. In e-Medikation werden folgende Rezeptarten berücksichtigt: |
| + | * Kassenrezept – 1 Monat gültig; eine Einlösung möglich; |
| + | * Privatrezept - 1 Monat gültig |
| + | ** Das 1 Monat bezieht sich auf die erste Einlösung. Der Akteur kann eine erweiterte Gültigkeitsdauer mit maximal einem Jahr festlegen. |
| + | ** bis zu 365 Tage bzw. 6 Einlösungen, sofern nicht durch den Arzt eine verringerte Gültigkeitsdauer oder Einlösungsanzahl vermerkt wurde. Dabei muss das Privatrezept innerhalb des ersten Monats erstmalig eingelöst werden (§ 4 Abs. 1 RezeptpflichtG). |
| + | * Substitutionsrezept – Angabe eines „von Datums“ und „bis Datums“ |
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| + | Die Gültigkeitsdauer je Rezeptart folgt den rechtlichen Vorgaben. Es wird daher der Ausstellungstag in die Berechnung der Einlösefrist nicht mit eingerechnet. Die Gültigkeiten von Rezepten und somit die Verfügbarkeit in e-Medikation ergeben sich folgendermaßen: |
| + | * Wenn ein Rezept mit den Verordnungen in e-Medikation gespeichert ist, dann erhält das Rezept/Verordnung den Status OFFEN. |
| + | * Ein Kassenrezept muss innerhalb von 1 Monat eingelöst werden, sonst erhält das Rezept den Status ABGELAUFEN. |
| + | * Ein Privatrezept muss innerhalb von 1 Monat eingelöst werden, sonst erhält es den Status ABGELAUFEN. |
| + | * Ein Substitutionsrezept ist im Status ABGELAUFEN, wenn das „bis Datum“ erreicht ist. |
| + | * Die Anzahl der Einlösungen bei Privatrezepten, gibt an wie viele Einlösungen auf ein Rezept durchgeführt werden dürfen bis die Verordnung auf dem Rezept und das Rezept den Status=EINGELÖST erhält. Anzahl der Einlösungen bezieht sich immer auf ein Rezept. Solange die Anzahl der Einlösungen (Abgaben) nicht erreicht wurde, haben die Verordnung und Rezept den Status=OFFEN. |
| + | * Die Rezeptart ist für die Regeln der Einlösung notwendig. Siehe dazu Use Case “Medikationsabgabe über Verordnung einlösen“ und „[[ILF:e-Medikation#Abgabe_mittels_eMED-ID_durchf.C3.BChren|Medikationsabgabe mit eMED-ID]]“ |
| + | Es können nur Arzneimittel verordnet werden, die in der Liste der Arzneimittelspezialitäten („ASP-Liste“) vorkommen und als gültig vermerkt sind (ELGA_Gültigkeit = true). Ohne Verordnungsbezug kann nur die Abgabe jener OTC-Präparate in der e-Medikation gespeichert werden, die auch wechselwirkungsrelevant sind. |
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| + | <sup>6</sup> Der aktuelle Katalog „Liste der humanen Arzneispezialitäten gelistet nach PZN“ (ASP-Liste) wird von der AGES, der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit bereitgestellt und kann über den Terminologieserver frei bezogen werden: https://termpub.gesundheit.gv.at/. |
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| + | ====Ergebnis im Gutfall==== |
| + | Die am Rezept angegebenen Verordnungen sind im Status OFFEN in e-Medikation gespeichert. Die eMED-ID wurde vergeben (und ist am Rezept aufgedruckt). |
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| + | ====Ergebnis im Fehlerfall==== |
| + | Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Der Akteur erhält eine Information über den Fehler. <br/> |
| + | ''Hinweis: Die Ausstellung eines Papierrezeptes darf durch eine etwaiges „Nicht-funktionieren“ der e-Medikation '''nicht''' verhindert werden.'' |