Patientenverfügung Guide

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Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt das ELGA Dokument Patientenverfügung in Österreich auf Basis von HL7 CDA R2.
  
 
==Was ist eine Patientenverfügung?==
 
==Was ist eine Patientenverfügung?==
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
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Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). Sie kann jederzeit von der Patientin/dem Patienten selbst höchstpersönlich widerrufen werden.
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Es wird zwischen verbindlichen Patientenverfügungen und solchen, die zwar nicht verbindlich sind, aber trotzdem der Ermittlung des Willens der Patientin/des Patienten zugrundezulegen sind, unterschieden.
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Voraussetzung für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist eine umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung. Danach muss sie schriftlich mit Angabe des Datums vor einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt, einer Notarin/einem Notar, vor einer rechtskundigen Mitarbeiterin/einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung oder vor einem rechtskundigen Mitarbeiter/einer rechtskundigen Mitarbeiterin eines Erwachsenenschutzvereins errichtet werden. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen sich in der Regel an verbindliche Patientenverfügungen halten.  
  
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt das ELGA Dokument Patientenverfügung in Österreich auf Basis von HL7 CDA R2.
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Patientenverfügungen, die die Voraussetzungen für verbindliche Patientenverfügungen nicht erfüllen, sind von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten umso mehr zu berücksichtigen, je mehr sie die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllen.
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Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
  
 
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Version vom 6. Dezember 2020, 18:09 Uhr

Version Datum Status Anwendung in ELGA PDF Wiki Fehler & Diskussionen
2020 10.12.2020 Warning.png In Bearbeitung Schwarzer link.png Bekannte Fehler und Diskussion

Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt das ELGA Dokument Patientenverfügung in Österreich auf Basis von HL7 CDA R2.

1 Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). Sie kann jederzeit von der Patientin/dem Patienten selbst höchstpersönlich widerrufen werden.

Es wird zwischen verbindlichen Patientenverfügungen und solchen, die zwar nicht verbindlich sind, aber trotzdem der Ermittlung des Willens der Patientin/des Patienten zugrundezulegen sind, unterschieden.

Voraussetzung für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist eine umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung. Danach muss sie schriftlich mit Angabe des Datums vor einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt, einer Notarin/einem Notar, vor einer rechtskundigen Mitarbeiterin/einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung oder vor einem rechtskundigen Mitarbeiter/einer rechtskundigen Mitarbeiterin eines Erwachsenenschutzvereins errichtet werden. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen sich in der Regel an verbindliche Patientenverfügungen halten.

Patientenverfügungen, die die Voraussetzungen für verbindliche Patientenverfügungen nicht erfüllen, sind von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten umso mehr zu berücksichtigen, je mehr sie die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllen.

Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.

2 Beispiel-Dokumente

TODO

3 Prüfregeln

3.1 CDA Schema

Schema

3.2 Schematron

Schematron-Prüfregeln

4 Terminologien

Die aktuellen Value Sets werden auf dem Terminologieserver bereitgestellt.

4.1 Design-Beispiel

TODO


4.2 Release Notes