ILF Diskussion:E-Impfpass: Unterschied zwischen den Versionen

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==Impfreaktionen==
 
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Die AG hat im Oktober 2018 beschlossen, Impfreaktionen nicht in den e-Impfpass aufzunehmen.
 
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Beim e-Impfpasses kann die Originaldokumentation ausschließlich in der zentralen e-Impfpass Applikation erfolgen, diese wäre dann auch als Verwahrer anzugeben. Zulässig?

Version vom 7. Januar 2021, 17:18 Uhr

1 Bekannte Probleme

1.1 Wording: Impfdosis

Das Wort Impfdosis oder Dosis-Nummer beschreibt die Reihenfolgenummer in der Sequenz der Impfdosen oder die "Teilimpfungen" innerhalb eines Impfschemas. Ein einheitliches Wording ist noch zu finden. Favorisiert wird Dosisnummer oder kurz Dosis.

1.2 ELGA-1024 Präzision der Datumsangabe bei Impfungen

11.4.4.7 Immunization Entry: Impfungen können mit unterschiedlich genauen Datumsangaben gespeichert werden.

  • Eine aktuell erfasste Impfung muss entweder als Impfdatum taggenau oder als Impfzeitpunkt sekundengenau erfasst werden. (YYYYMMDD oder YYYMMDDhhmmss)
  • Nur beim Nachtragen von Impfungen (z.B. aus dem Papierimpfpass) sind auch ungenauere Angaben Jahr-Monat oder Jahr erlaubt (YYYYMM oder YYYY). Die bisherige Angabe erlaubt die Fehlinterpretation, dass ungenaue Datumsangaben auch für aktuelle Impfungen zulässig wären.

1.3 ELGA-1025 Referenzierter Standard veraltet: ISO/IEC 9834-8

In Kapitel 7.1.1 id-Element II wird die ISO/IEC 9834-8:2005 zitiert, dieses Dokument ist mit 2009 zurückgezogen worden. Das aktuelle Ersatzdokument wäre die ISO/IEC 9834-8:2014.

2 Diskussion

Zu diesen Punkten besteht noch Diskussionsbedarf. Diskussionsbeiträge bitte an office@hl7.at senden.

2.1 Kontraindikationen (Allergien etc.)

Die AG hat im Oktober 2018 beschlossen, Kontraindikationen nicht in den e-Impfpass aufzunehmen.

2.2 Impfreaktionen

Die AG hat im Oktober 2018 beschlossen, Impfreaktionen nicht in den e-Impfpass aufzunehmen.

2.3 Custodian / Verwahrer des originalen Dokuments bei Update Immunisierungsstatus

Beim e-Impfpasses kann die Originaldokumentation ausschließlich in der zentralen e-Impfpass Applikation erfolgen, diese wäre dann auch als Verwahrer anzugeben. Zulässig?