Geschlecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. September 2023, 15:49 Uhr

Wichtiger Hinweis: Diese Seite wird noch 2023 nach dem Ballot aktualisiert und beinhaltet nicht die letzten Informationen, wie im österreichischen Gesundheitswesen in Zukunft mit dem Geschlecht umgegangen werden soll.

1 Hintergrund

Der Verfassungsgerichtshof hat 2018 erkannt, dass es Personen möglich sein muss, ein alternatives Geschlecht zu „männlich“ und „weiblich“ zu wählen [1] Dazu existiert ein Erlass des BMI (Geschäftszahl: BMI-VA1300/0528-III/4/b/2018): Verwaltungsangelegenheiten - Sonstige; Personenstandswesen Erkenntnis des VfGH vom 15. Juni 2018, G 77/2017-9, zu § 2 Abs. 2 Z 3 PStG 2013 - Umsetzung zu Varianten der Geschlechtsentwicklung ("3. Geschlecht")[2]

Für Menschen mit einer VdG (Anm: Varianten der Geschlechtsentwicklung) kann im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 41 Abs. 1 PStG 2013 auf Antrag die Eintragung des Geschlechts im Zentralen Personenstandsregister und in den personenstandsrechtlichen Urkunden auf den Begriff „divers“ geändert werden. […] Künftig wird es daher möglich sei, bei der Eintragung und Beurkundung der Geburt die Eintragung des Geschlechts im Sinne des § 40 Abs. 1 PStG 2013 vorübergehend offen zu lassen. Diese unvollständige Eintragung ist im Zentralen Personenstandsregister und in der Geburtsurkunde mit dem Begriff „offen“ darzustellen. Zu beachten ist, dass es sich hiebei nicht um eine weitere (vierte) Geschlechtskategorie handelt, sondern nur um die begriffliche Darstellung der unvollständigen Eintragung. […]

In der Medizininformatik spricht man vom "administrativen Geschlecht", das getrennt von den biologischen Merkmalen der Person zu sehen ist. Das administrative Geschlecht entspricht daher dem sozialen oder gesellschaftlichen Geschlecht ("Gender"). Es drückt aus, in welcher Geschlechterrolle eine Person gesehen werden möchte.

Das (systembiologische) Geschlecht besteht aus dem genetischen Geschlecht, dem morphologischen Geschlecht (u.a. Genitalien und Gameten), der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, sowie dem Ausdruck des eigenen Geschlechts. Weitere Definitionen siehe WHO [3] und HL7 Gender Project [4]

Auf dieser Seite wird gegenübergestellt, wie diese Anforderungen mit unterschiedlichen Standards abgebildet werden können.


2 Crossmapping

Diese Zuordnungen sind noch nicht abgestimmt - Änderungen sind möglich. Es gibt derzeit noch keine rechtlich verbindliche Definition über die korrekte Angabe nicht-binärer Geschlechter in Österreich.

Crossmapping der Geschlechter zwischen den Standards.

Gender HL7 V2.x HL7 V3 + CDA FHIR DICOM SNOMED IETF RFC 2985 Reisepass Erklärung
Codesystem AdministrativeSex AdministrativeGender FHIR AdministrativeGender Patient's Sex Attribute (0010,0040) SNOMED CT Gender IETF RFC 2985 [5]
Männlich M M Male M 703117000
Masculine gender (finding)
m M Männliche Geschlechtsidentität
Weiblich F F Female F 703118005
Feminine gender (finding)
f F Weibliche Geschlechtsidentität
Divers X
non-binary
UN Other O 772004004
Non-binary gender (finding)
X Menschen, die der herkömmlichen Zuordnung nach dem Geschlecht zu Mann oder Frau nicht entsprechen; mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung (VdG), synonym zu „Intergeschlechtlichkeit“, „Intersexualität“ oder „Intersex“ und als Überbegriff für eine Vielzahl verschiedener Körperkompositionen.
„offen" N
not applicable
nullFlavor=„NA"
not applicable
Unknown 394744001
Gender unspecified (finding)
Geschlecht kann bei Geburt noch nicht festgelegt werden, bleibt daher temporär "offen" (kann daher im Reisepass nicht auftreten)
„unbekannt" U
unknown
nullFlavor=„UNK"
unknown
Unknown 394743007
Gender unknown (finding)
Geschlecht ist nicht bekannt (wurde nicht abgefragt, nicht dokumentiert, leer gelassen, vergessen, …)

3 Geschlecht in unterschiedlichen Systemen (Diskussion)

Das ZPV und der ZPI führen die Werte M, W und U. Wenn eine Person in ZPV erfasst wird (von dort bekommt der ZPI den Großteil der Daten) und es ist kein Geschlecht angegeben und anhand des Namens ist es auch nicht eindeutig dann geben die Sachbearbeiter "UN" ein. Wo hingegen bei VDAS bei nicht geklärten Geschlecht immer W angenommen wird damit die Person nicht schlechter gestellt wird. Der Leistungsumfang der SV ist nämlich bei W größer als bei M.

Das SZR, das im Zuge von eIDAS angebunden ist, führt offiziell nur die beiden Geschlechter Male und Female, das Geschlecht kann auch leer gelassen werden. Somit gibt sich hier das Mapping mit ZPI: Male wird zu M, Female wird zu F und ein leeres Geschlecht wird auf U gemapped

3.1 Durchführungsanleitung des BMI vom 9.9.2020

[…] „inter“, „divers“ oder „offen“ als Geschlechtsbezeichnung […] oder zum Geschlecht von jeglicher Angabe abzusehen […]. Zu beachten ist, dass die Ergänzung des Geschlechtseintrags im Zentralen Personenstandsregister nicht nur auf weiblich oder männlich, sondern auch auf „divers“, „inter“ oder „offen“ lauten kann oder ein bereits gemachter Eintrag zu löschen ist, sodass zum Geschlecht keine Angaben vorliegen. 

3.2 Mehrere Attribute für das Geschlecht

Es wird aufgrund der rechtlichen Erkenntnis mehr als 2 Ausprägungen für das Geschlecht geben müssen. Daher sollten für eine Person mehrere Attribute für das Geschlecht vorgesehen werden:

  • Amtliches Geschlecht (Personenstandswesen in den behördlichen Registern)
  • Sozialversicherungs-Geschlecht (ggf. abweichend vom Personenstandswesen für den Leistungsbezug der Krankenversicherung)
  • (Krankenhaus-)Administratives Geschlecht (zB für Bettenbelegung)
  • Medizinische Geschlechtsausprägungen (für Laborwerte, automatische Berechnungen, Checks und Warnungen)

4 HL7 Gender Harmony Project

https://confluence.hl7.org/display/VOC/The+Gender+Harmony+Project https://confluence.hl7.org/display/VOC/Gender+Harmony+Terminology https://confluence.hl7.org/display/VOC/Gender+Identity