Geschlecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Verfassungsgerichtshof hat 2018 erkannt, dass es Personen möglich sein muss, ein alternatives Geschlecht zu „männlich“ und „weiblich“ zu wählen. Dazu existiert ein Erlass des BMI (Geschäftszahl: BMI-VA1300/0528-III/4/b/2018): Verwaltungsangelegenheiten - Sonstige; Personenstandswesen Erkenntnis des VfGH vom 15. Juni 2018, G 77/2017-9, zu § 2 Abs. 2 Z 3 PStG 2013 - Umsetzung zu Varianten der Geschlechtsentwicklung ("3. Geschlecht"). Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 15. Juni 2018 steht intersexuellen Menschen das Recht auf eine adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister des Personenstandsgesetzes (PStG) zu. Weiters werden auch Anpassungen im MeldeG und in den Anlagen im Bereich des Meldewesens erforderlich.
 
Der Verfassungsgerichtshof hat 2018 erkannt, dass es Personen möglich sein muss, ein alternatives Geschlecht zu „männlich“ und „weiblich“ zu wählen. Dazu existiert ein Erlass des BMI (Geschäftszahl: BMI-VA1300/0528-III/4/b/2018): Verwaltungsangelegenheiten - Sonstige; Personenstandswesen Erkenntnis des VfGH vom 15. Juni 2018, G 77/2017-9, zu § 2 Abs. 2 Z 3 PStG 2013 - Umsetzung zu Varianten der Geschlechtsentwicklung ("3. Geschlecht"). Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 15. Juni 2018 steht intersexuellen Menschen das Recht auf eine adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister des Personenstandsgesetzes (PStG) zu. Weiters werden auch Anpassungen im MeldeG und in den Anlagen im Bereich des Meldewesens erforderlich.

Version vom 15. November 2023, 07:39 Uhr

1 Hintergrund

Der Verfassungsgerichtshof hat 2018 erkannt, dass es Personen möglich sein muss, ein alternatives Geschlecht zu „männlich“ und „weiblich“ zu wählen. Dazu existiert ein Erlass des BMI (Geschäftszahl: BMI-VA1300/0528-III/4/b/2018): Verwaltungsangelegenheiten - Sonstige; Personenstandswesen Erkenntnis des VfGH vom 15. Juni 2018, G 77/2017-9, zu § 2 Abs. 2 Z 3 PStG 2013 - Umsetzung zu Varianten der Geschlechtsentwicklung ("3. Geschlecht"). Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 15. Juni 2018 steht intersexuellen Menschen das Recht auf eine adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister des Personenstandsgesetzes (PStG) zu. Weiters werden auch Anpassungen im MeldeG und in den Anlagen im Bereich des Meldewesens erforderlich.

In der Medizininformatik spricht man vom "administrativen Geschlecht", das getrennt von den biologischen Merkmalen der Person zu sehen ist. Das administrative Geschlecht wird in der Verwaltung (z.B. Meldewesen) und entsprechend für die Kommunikation zwischen IT-Systemen genutzt und muss durch ein ärztliches Gutachten bestätigt werden. Die nachfolgenden Value-Sets bilden explizit weder die vollständige biologisch-medizinische Realität noch das soziale Geschlecht ("Gender") ab.

Auf dieser Seite wird gegenübergestellt, wie diese Anforderungen mit unterschiedlichen Standards abgebildet werden können.

2 Crossmapping

Diese Zuordnungen wurden im Ballot 2023-2 Administratives Geschlecht abgestimmt.

Crossmapping der Geschlechter zwischen den Standards.

Gender HL7 V2.x HL7 V3 + CDA FHIR DICOM Erklärung
Codesystem http://terminology.hl7.org/CodeSystem/v2-0001 http://terminology.hl7.org/CodeSystem/v3-AdministrativeGender http://hl7.org/fhir/administrative-gender https://dicom.nema.org/medical/dicom/current/output/chtml/part03/sect_C.2.3.html
Männlich M M male M
Weiblich F F female F
Nicht-binär X UN other O
"Divers"
österreichische Erweiterung
D D D O Um die österreich-spezifischen Codes dokumentieren zu können, benötigt man ein nationales Value-Set, welche die Ausprägungen abbildet. Die Codes für Divers, Inter und Offen findet man daher nicht in den internationalen Terminologien.
„Inter"
österreichische Erweiterung
I I I O Um die österreich-spezifischen Codes dokumentieren zu können, benötigt man ein nationales Value-Set, welche die Ausprägungen abbildet. Die Codes für Divers, Inter und Offen findet man daher nicht in den internationalen Terminologien.
„Offen"
österreichische Erweiterung
O O O O Um die österreich-spezifischen Codes dokumentieren zu können, benötigt man ein nationales Value-Set, welche die Ausprägungen abbildet. Die Codes für Divers, Inter und Offen findet man daher nicht in den internationalen Terminologien.
"Unbekannt" U nullFlavor="UNK" unknown leeres Feld Die Angabe "Unbekannt", welche die Ausprägung "Keine Angabe" einschließt, wird bei v3 mittels nullFlavor="UNK" abgebildet.

3 HL7 Gender Harmony Project

https://confluence.hl7.org/display/VOC/The+Gender+Harmony+Project https://confluence.hl7.org/display/VOC/Gender+Harmony+Terminology https://confluence.hl7.org/display/VOC/Gender+Identity