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elga-cdaalf-2.06.2:Allgemeine Richtlinien

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Allgemeine Richtlinien
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=Allgemeine Richtlinien=
==Verbot von CDATA==
Die Verwendung von CDATA-Abschnitten (<![CDATA[…]]>), also von Zeichenketten, die vom Parser nicht als XML-Quellcode interpretiert werden können, ist für ELGA CDA Dokumente generell '''NICHT ERLAUBT'''.
 
==Verbot externer Verweise==
Es ist im Rahmen der ELGA-Anwendung e-Befund strikt untersagt, direkte Verlinkungen zu personenbezogenen Daten in externen Archiven oder Ressourcen (z.B. Dokumentenservern oder Bildportalen) in Befunden zu implementieren. Dies betrifft insbesondere die Verwendung von URLs oder QR-Codes, die auf Inhalte außerhalb der ELGA-Infrastruktur verweisen.
 
Begründung: Die Integrität, Verfügbarkeit und langfristige Speicherung von medizinischen Informationen innerhalb von ELGA müssen jederzeit gewährleistet sein. Externe Verlinkungen bergen folgende Risiken:
 
* Integritätsverlust: Inhalte auf externen Systemen können ohne Wissen der ELGA-Nutzer verändert oder gelöscht werden, was die Nachvollziehbarkeit und Validität der medizinischen Information beeinträchtigt.
* Datenschutz- und Sicherheitsbedenken: Externe Verlinkungen könnten unbeabsichtigt zu Zugriffen auf sensible Daten außerhalb der gesicherten ELGA-Infrastruktur führen.
* Verlust der Verfügbarkeit: Externe Server oder Ressourcen können temporär oder dauerhaft nicht erreichbar sein, was die Nutzbarkeit des ELGA-Befundes einschränkt.
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