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elga-cdaalf-2.06.2:Allgemeine Richtlinien

1.469 Bytes hinzugefügt, 11 April
Allgemeine Richtlinien
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=Allgemeine Richtlinien=
==Verwendung von Schlüsselwörtern und farblichen Hervorhebungen==
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
''<u>Themenbezogene Hinweise zur besonderen Beachtung:</u>''
{{Informationsbox|Beispiel|BeginYellowBox}}'''<BEISPIEL>'''<br/>Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, die nicht vom allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden.|Iconmonstr-warning-6-240 (1)|#F7E51Fdefiniert wurden {{EndYellowBox}}
''<u>Hinweis auf anderen Implementierungsleitfaden:</u>''
{{Informationsbox|Beispiel|BeginILFBox}}'''<BEISPIEL>'''<br/>Verweis auf Allgemeinen Leitfaden:|Link|#8738C9{{EndILFBox}}
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
{{BeginOrangeBox}}
==PDF Format-Vorschrift==
In CDA Dokumenten können Dokumente im PDF Format an verschiedensten Stellen eingebettet werden, entweder als gesamter CDA-Body oder als eingebetteter Inhalt in gewissen CDA-Sektionen. Im Hinblick auf eine dauerhafte Verfügbarkeit der Daten muss mindestens gewährleistet werden, dass diese PDF-Dokumente zuverlässig und eindeutig visuell reproduzierbar sind. Dies kann über die Einhaltung der Mindestkriterien der Norm ISO 19005-1:2005 sichergestellt werden (PDF/A-1b Basic). Die Norm beschreibt zusätzlich Barrierefreiheit der Dokumente, sodass sie von einem Screenreader vorgelesen werden können (PDF/A-1a Accessible). Dieser Implementierungsleitfaden schreibt daher vor, dass jedes eingebettete PDF-Dokument dem Standard PDF/A-1a entsprechen MUSS<sup>5<sup>.
{{BeginYellowBox}}
Alle in ELGA-CDA-Dokumente eingebetteten PDF-Dateien MÜSSEN dem Standard PDF/A-1a (gemäß „ISO 19005-1:2005 Level A conformance“) entsprechen.
{{EndYellowBox}}
{{Informationsbox|Änderung|Für die nächste Version des Leitfadens ist geplant, die Vorschrift auf PDF/A-1b zu senken. PDF/A-1a bleibt erlaubt.}}
 
<sup>5</sup> Bis zum Vorliegen von Dokumenten in EIS Full Support wird mindestens PDF/A-1b vorgeschrieben.
{{BeginYellowBox}}
Alle in ELGA-CDA-Dokumente eingebetteten PDF-Dateien MÜSSEN dem Standard PDF/A-1a (gemäß „ISO 19005-1:2005 Level A conformance“) entsprechen.
{{EndYellowBox}}
{{Informationsbox|Änderung|Für die nächste Version des Leitfadens ist geplant, die Vorschrift auf PDF/A-1b zu senken. PDF/A-1a bleibt erlaubt.|Info|#04B4AE}}
==Größenbeschränkung von eingebetteten Objekten==
==Verbot von CDATA==
Die Verwendung von CDATA-Abschnitten (<![CDATA[…]]>), also von Zeichenketten, die vom Parser nicht als XML-Quellcode interpretiert werden können, ist für ELGA CDA Dokumente generell '''NICHT ERLAUBT'''.
 
==Verbot externer Verweise==
Es ist im Rahmen der ELGA-Anwendung e-Befund strikt untersagt, direkte Verlinkungen zu personenbezogenen Daten in externen Archiven oder Ressourcen (z.B. Dokumentenservern oder Bildportalen) in Befunden zu implementieren. Dies betrifft insbesondere die Verwendung von URLs oder QR-Codes, die auf Inhalte außerhalb der ELGA-Infrastruktur verweisen.
 
Begründung: Die Integrität, Verfügbarkeit und langfristige Speicherung von medizinischen Informationen innerhalb von ELGA müssen jederzeit gewährleistet sein. Externe Verlinkungen bergen folgende Risiken:
 
* Integritätsverlust: Inhalte auf externen Systemen können ohne Wissen der ELGA-Nutzer verändert oder gelöscht werden, was die Nachvollziehbarkeit und Validität der medizinischen Information beeinträchtigt.
* Datenschutz- und Sicherheitsbedenken: Externe Verlinkungen könnten unbeabsichtigt zu Zugriffen auf sensible Daten außerhalb der gesicherten ELGA-Infrastruktur führen.
* Verlust der Verfügbarkeit: Externe Server oder Ressourcen können temporär oder dauerhaft nicht erreichbar sein, was die Nutzbarkeit des ELGA-Befundes einschränkt.
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