Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

ILF:Patientenverfügung (Version 1)

1.355 Bytes hinzugefügt, Gestern um 13:33
Ausgangslage und Motivation
=Einleitung=
==Ausgangslage und Motivation==
Eine Bislang ist es oft schwierig festzustellen, ob eine Patientenverfügung vorliegt, und die Suche danach ist zeitaufwändig. Wird derzeit eine WillenserklärungRecherche nach einer möglicherweise vorhandenen Patientenverfügung von den behandelnden Gesundheitsdiensteanbietern durchgeführt, mit werden in erster Linie der ein :die Patient/eine Patientin bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann und :in selbst (bei der Aufnahme) bzw. die dann wirksam werden soll, Angehörigen (wenn er/sie zum Zeitpunkt der Behandlung :die Patient:in nicht entscheidungsfähig mehr ansprechbar ist) danach gefragt. Selbst wenn die Angehörigen wissen, dass der:die Patient:Patientin eine Verfügung erstellt hat, ist oft unklar, wo diese zu finden ist. Sie kann jederzeit widerrufen Derzeit müssen mehrere Register durchsucht werden. Die Rückmeldungen der Vertreter:innen von Krankenanstalten, Palliativeinrichtungen und mobilen Palliativeinrichtungen haben gezeigt, dass eine Patientenverfügung nur in Ausnahmefällen besteht. Der Patientenwille wird meist vor Ort erhoben und in der lokalen Dokumentation gespeichert, aber selten in einer formellen und für andere GDA einsehbaren Form dokumentiert.
Abhängig davon, ob die Mit der Konzeption und nachfolgenden Umsetzung der e-Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfülltwird eine zentrale Stelle eingerichtet, werden '''"Verbindliche bei der sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen"''' und '''"Andere Patientenverfügungen"''' unterschiedenderen Widerruf in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, Damit wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden. die Möglichkeit geschaffen für
*die Bereitstellung durch Notare und Notarinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Patientenvertretungen als juristische Berater:innen sowie Ärzte und Ärztinnen müssen eine als medizinische Berater:innen,*den Abruf bzw. die Suche nach digital erfassten Patientenverfügungen für berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter sowie*den niederschwelligen Zugriff für Bürger:innen auf seine:ihre Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr Dies bringt folgende Vorteile und Nutzen mit sich: *ein zentrales Register, das sicherstellt, je dass nur ein Patientenwille digital vorhanden und jederzeit zugänglich ist*mehr diese Rechtssicherheit für behandelnde Ärztinnen:Ärzte (Nachforschungspflicht lt. PatVG § 14a (5))*die Voraussetzungen Möglichkeit einer verbindlichen strukturierten Erfassung erleichtert die Dokumentation und unter-stützt zukünftig den Aufklärungsprozess *mehr Sicherheit & Vertrauen für Bürger:innen hinsichtlich der Berücksichtigung ihres Willen im Ernstfall*auch ein Vorsorgedialog wird als andere Patientenverfügungen zentral in der e-Patientenverfügung erfüllt für Nachbehandler:innen gespeichert  Die im Jahr 2019 in Kraft getretene Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG § 9-Novelle 2018)ermöglicht die Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen über die ELGA-Infrastruktur. Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Auch das GTelG 2012 sieht Patientenverfügungen als ELGA-Gesundheitsdaten vor. Die Einführung der e-Patientenverfügung kann ist auch als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar seineine Maßnahme des strategischen Ziels S1 in der e-Health-Strategie Österreich festgehalten. Damit ist die Grundlage zur Schaffung der zentralen Anwendung e-Patientenverfügung geschaffen, zu der berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) einfach Zugang haben, um nach dem Willen des:der Bürger:in zu handeln.
Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
===Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen ===
Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben:
764
Bearbeitungen

Navigationsmenü