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→User Storys ("Anwendungsfälle")
|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
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{{#customtitle:Patientenverfügung (Version 12.0.0)}}
<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
{{Infobox Dokument
|Namespace = ILF
|Type = Implementierungsleitfaden
|Version = 12.0.0
|Submitted = ELGA GmbH
|Copyright = © HL7 Austria 2021
|Date = 202113.02.232026|Status = Normatives Abstimmungsverfahren - Abstimmungsphasein Arbeit
|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren
|Period = n.a.
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.html PatVG-Novelle 2018]</ref> wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
Durch die zentrale, digitale Verfügbarkeit von Patientenverfügungen wird sichergestellt, dass der aktuelle Wille für alle Berechtigten zugänglich ist. Damit wird eine schnellere und effizientere Möglichkeit zur Erhebung des Patientenwillens geschaffen und die Rechtssicherheit für behandelnde Ärztinnen und Ärzte erhöht. Auch Änderungen oder ein Widerruf bleiben nachvollziehbar gespeichert. Mit der Umsetzung der e-Patientenverfügung wird die Selbstbestimmung der Patienten:innen gefördert und zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung beigetragen. Es wird erwartet, dass mit einer e-Patientenverfügung die Kommunikation und der Austausch von Informationen verbessert und damit auch das Vertrauen des:der Patient:in, dass seine:ihre Patientenverfügung berücksichtigt wird, gestärkt wird.
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.
Internet: [http://www.elga.gv.at www.elga.gv.at]
Email: [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at]<br />
Geschäftsführer: DI Mag. Dr. Günter RaucheggerStefan Sabutsch, DI(FH) Dr. Franz LeischEdith Bulant-Wodak, MBA
''Redaktion, Projektleitung, Koordination: ''<br />
''Abbildungen:'' © ELGA GmbH
''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Erdbergweg 7/8, 8052 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download über das ''Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs''<ref name="GesHP">Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs unter [https://www.gesundheit.gv.at https://www.gesundheit.gv.at]</ref>und der ELGA Homepage unter ''Technische ELGA-Leitfäden''<ref name="ELGACDA">Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: [https://www.elga.gv.at/cda https://www.elga.gv.at/cda]</ref>.
</div></div>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
==Haftungsausschluss==
|-
|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen der Patienter/die Patientin sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''PatientenverfügungsGesundheitsdiensteanbieter (GDA)'''|Alle Personen und Einrichtungen, die Gesundheitsdienstleistungen – wie etwa medizinische Betreuung, Untersuchung, Pflege, etc. – erbringen oder Patientinnen/Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen. Die genaue gesetzliche Definition ist in §2 Z 2 Gesundheitstelematikgesetz 2012 zu finden.|-Register|'''Patientenverfügung'''|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist Für verbindliche Patientenverfügungen bestehen strenge formale Voraussetzungen (siehe §§ 4 bis 7 PatVG). Die Errichtung muss schriftlich erfolgen, die medizinische Behandlung konkret beschrieben sein, es muss eine umfassende ärztliche Aufklärung sowie eine zentrale Datenbankrechtliche Belehrung erfolgt sein und die Errichtung muss vor einem:einer rechtskundigen Mitarbeiter:in der Patientenvertretungen, einem:einer rechtskundigen Mitarbeiter:in eines Erwachsenenschutzvereins, einem:einer Notar:in oder einem:einer Rechtsanwalt:Rechtsanwältin stattgefunden haben. Eine verbindliche Patientenverfügung verliert nach Ablauf der gesetzlichen Frist (aktuell 8 Jahre gemäß §7 PatVG) ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern die:der Patient:in nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange die:der alle Patientenverfügungen Patient:in diese mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.|-|'''Vorsorgevollmacht'''|In einer Vorsorgevollmacht werden Regelungen für den Fall, dass Entscheidungen nicht mehr selbstständig geäußert werden können, getroffen (§§ 260 bis 263 ABGB). Inhaltlich werden in Vorsorgevollmachten aber Angelegenheiten geregelt, die nicht der Patienten gespeichert medizinischen Behandlung zuzuordnen sind (z.B. kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die einen in bestimmten Angelegenheiten vertritt, z. Eine Auflistung B. finanzielle Vermögensentscheidungen oder auch die Vertretung im Spital gegenüber Ärzte:Ärztinnen). In der Vorsorgevollmacht können für die bevollmächtigte Person gewünschte oder abgelehnte Behandlungen sowie der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden Hinweis auf eine vorhandene Patientenverfügung festgehalten werden. Vorsorgevollmachten, wie auch alle anderen Vertretungsformen, werden bereits im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) verpflichtend eingetragen und können nur durch Gerichte, eintragende Stellen (Notariat, Rechtsanwaltskanzlei, Erwachsenenschutzvereine) sowie Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger eingesehen werden. Bei Gericht kann Auskunft erlangt werden, ob eine Person eine Vertretung hat und für Patientenverfügungen zu entnehmenwelche Angelegenheiten.
|-
|'''Patientenverfügungs-AnwendungePatientenverfügung'''|Die zentrale PatientenverfügungsELGA-Anwendung "ePatientenverfügung" umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
|-
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
|-
|'''Andere Patientenverfügungen'''
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />). Wichtig: Andere Patientenverfügungen spielen keine Rolle in der ELGA-Anwendung ePatientenverfügung.
|-
|'''Beachtliche Patientenverfügung'''
=Einleitung=
==Ausgangslage und Motivation==
===Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen ===
Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben:
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
<p style="page-break-before: always"></p>
===Version 2.0.0 (aktuell)=======Autoren===='''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:{| class="wikitable"!Name!Organisation!Rolle|-|Emmanuel Helm|ELGA GmbH|Autor, Herausgeber|-|Andrea Klostermann|ELGA GmbH|Autor|-|Nikolaus Krondraf|ELGA GmbH|Autor|} Unter Mitwirkung von: Katrin Scharaditsch (ELGA GmbH) ===Version 1.0.0=======Autoren====
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
{| class="wikitable"
=User Storys ("Anwendungsfälle")=
Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in ELGA werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um Lesern den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle Hauptfunktion des Systems ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
==UC 2 Patientenverfügung Bürger:in ELGA erneuern oder ändern==Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden. Eine neue Patientenverfügung ergibt sich entweder durch inhaltliche Änderungen, wobei ein neues CDA Dokument "Patientenverfügung" (mit neuer eingebetteter PDF-Patientenverfügung) erstellt werden muss (siehe ''UC 2b Patientenverfügung mit Änderungen in ELGA erneuern'') oder bei ausschließlicher Änderung der Verbindlichkeitsdauer (Verlängerung), hier wird die bestehende eingebettete PDF-Patientenverfügung mit aktualisierten Gültigkeitsfristen in ein neues CDA Dokument "Patientenverfügung" gespeichert (siehe ''UC 2a Patientenverfügung ohne Änderung erneuern'').
===UC 2 AkteureUS_PATV_01===*Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)*Dr. Hausarzt (Aufklärender Arzt)*DrAls Bürger:in will ich meine Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen zentral abrufen, damit ich diese prüfen und Vorversionen in der Historie einsehen kann. Jus (Rechtskundige Person, gemäß PatVG § 6 (1))*Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle)
===UC 2 VorbedingungUS_PATV_02===*Frau Huber besitzt bereits eine Als Bürger:in will ich nachsehen können, wer meine Patientenverfügung in ELGA.*Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeitengespeichert oder abgerufen hat, damit alle Zugriffe für mich nachvollziehbar sind.
===UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)US_PATV_03=======UC 2a Beschreibung====Frau Huber möchte, dass ihre Als Bürger:in will ich meine bestehende Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt selbst für ungültig erklären und möchte daher ihre in der e-Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern. Sie vereinbart einen Termin bei Dr. Hausarztspeichern können, damit ich mein Recht auf Widerruf der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt. Das Ergebnis des Gesprächs wird dokumentiert (z.B. in einem FormularPatientenverfügung gemäß PatVG wahrnehmen kann und mein Widerruf für Behandler: "Erneuerung einer Patientenverfügung")innen abrufbar ist.
==Bevollmächtigte Vertretung des:der Bürgers:Bürgerin==UC 2a Ablauf====#Da Frau Huber keine Änderungen an ihrer bestehenden Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert Dr. Hausarzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument "Erneuerung der Patientenverfügung". #Eine erneute optionale Rechtsberatung bei Dr. Jus wird von Frau Huber nicht in Anspruch genommen.#Frau Huber übermittelt das Dokument zur Erneuerung der Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Schneider, identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und archiviert das übermittelte Dokument. Er ruft die ursprüngliche Patientenverfügung aus ELGA ab. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name von Frau Huber, als Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie seine eigene eindeutige Kennung als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter werden erfasst und als neue Metadaten mit dem PDF-Inhalt der ursprünglichen Patientenverfügung in ein neues CDA Dokument übernommen.
====UC 2a Ergebnis=US_PATV_04===Für Frau Huber liegt eine neue verbindlichen Als bevollmächtigte Vertretung möchte ich die Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen in ELGA vor. Die neue Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden PatientenverfügungHistorie abrufen, beginnt aber ab damit ich dem Erneuerungsdatum :der Bestätigung der erfolgten ärztlichen Aufklärung vertretenen Bürger:in helfen kann diese ein-zusehen und zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werdenprüfen.
===UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit ÄnderungenUS_PATV_05=======UC 2b Beschreibung====Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte Frau Huber eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen lassen. Da es nur '''eine''' gültige Patientenverfügung geben kannAls bevollmächtigte Vertretung will ich nachsehen können, benötigt Frau Huber eine neue wer die Patientenverfügunggespeichert oder abgerufen hat, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche kumuliert*. Sie vereinbart einen Termin bei Dr. Hausarzt, damit ich dem:der sie vertretenen Bürger:in dieser Angelegenheit umfassend berät.''*Anmerkung: PatVG § 14a.(5) hält festhelfen kann, dass ein ELGA-GDA die jeweils aktuelle Version der Patientenverfügung Zugriffe auf Nachvollziehbarkeit zu erheben hatprüfen.''
==ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung==UC 2b Ablauf====#Dr. Hausarzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA von Frau Huber ab (UC 4). Er klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.#Eine erneute optionale Rechtsberatung bei Dr. Jus wird von Frau Huber nicht in Anspruch genommen.#Frau Huber übermittelt die neue Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, digitalisiert er das neue Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument "Patientenverfügung"''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
====UC 2b Ergebnis=US_PATV_06===Für Frau Huber liegt eine neue verbindliche Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung möchte ich die Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen in ELGA vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die ältere ELGA Patientenverfügung bleibt in einer Historie abrufen, damit ich diese für den:die vertretenen Bürger:in ELGA abrufbarausdrucken kann.
==UC 3 Patientenverfügung widerrufenGesundheitsdiensteanbieter=====UC 3 Beschreibung===Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle. ''Anmerkung: Der Widerruf kann grundsätzlich bei jeder rechtskundigen Person eingelegt werden, wobei noch zu definieren ist, in welcher Weise eine Zurverfügungstellung in ELGA erfolgen kann, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstelle.''
===UC 3 AkteureUS_PATV_09===Als Gesundheitsdiensteanbieter möchte ich die Patientenverfügung und deren ungültige Vorver-sionen für meine:meine Patientin:Patienten abrufen, damit*Frau Huber (ELGAich im Anlassfall den Patientenwillen berücksichtigen und anhand der Vorversionen einer nicht mehr verbindli-Teilnehmerin)chen Patientenverfügung feststellen kann, wie sehr sie noch zu berücksichtigen ist*ich ihn:sie bei der Errichtung einer Patientenverfügung durch medizinischen Rat unterstützen kann*Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle)ich bei Änderung/Erneuerung eine Konsolidierung der Inhalte vornehmen kann.
===UC 3 VorbedingungUS_PATV_10===*Frau Huber besitzt Als Gesundheitsdiensteanbieter möchte ich für meine:meinen Patientin:Patienten eine bereits eine errichtete oder erneuerte/geänderte Patientenverfügung oder einen Widerruf zentral speichern können. Alternativ möchte ich sie:ihn bei der Errichtung/Änderung einer Patientenverfügung unterstützen, indem ich mittels standardisiertem Fragebogen den Patientenwillen in ELGA.*Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGAe-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeitenPatientenverfügung erfasse und diesen digital signiert speichere.
===UC 3 ErgebnisUS_PATV_12===Die Als rechtskundige Person gem § 6 PatVG möchte ich für meine:meinen Klientin:Klienten eine bereits er-richtete oder erneuerte/geänderte Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des CDA Dokuments "oder einen Widerruf der Patientenverfügung" in ELGA widerrufen. Der Name von Frau Huber, als Auftraggeberin des Widerrufszentral speichern können, *damit diese/r für alle berechtigten Personen verfügbar ist im Protokoll ersichtlich*ggf. Die ältere ELGA bei einer bereits vorhandenen Patientenverfügung ist über den:die Bürger:in darauf hinweise, dass eine Historie in ELGA abrufbarKonsolidie-rung der Inhalte bei einer:m Ärztin:Arzt erfolgen sollte.
==UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen=US_PATV_13===Unter "Lesen" ist das Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen in ELGA zu verstehen. Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentationen ("Krankengeschichte" oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, dies sonst aber an keiner anderen Als auswertende Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht. Ein behandelnder Arzt ist nicht möchte ich Auswertungen zur "interpretatorischen Zusammenschau" mehrerer Dokumente verpflichtet, nur die jeweils aktuelle Version muss erhoben, d.h. eingesehen werden. Er darf davon ausgehen, dass die jeweils letzte Patientenverfügung gemäß ihrem Errichtungsdatum alle relevanten Informationen enthält. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt. ===UC 4 Beschreibung=======Abruf durch ELGA-GDA====*'''Behandelnder Arzt:''' Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall wochenlang auf der Intensivstation und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand verschlechtert sich täglich. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht in der ELGA der Patientin, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.*'''Aufklärender Arzt:''' Dr. Hausarzt kann im Zuge von UC 1 und UC 2 in ELGA vorliegende Patientenverfügungen abrufen.====Abruf durch ELGA-Teilnehmer====Frau Huber loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein durchführen und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann z.B. kontrollierenkönnen, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat. ====Abruf durch ELGA Ombudsstelle====Frau Huber geht damit entsprechende Maßnahmen zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken. ===UC 4 Akteure===*Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)*ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers)*ELGA GDA===UC 4 Vorbedingungen===* Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen in ELGA abzurufenOptimierung gesetzt werden können.
<div class===UC 4 Ergebnis===Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert."landscape">
=Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens=
==Technischer Hintergrund==
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.22realmCode.22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
|realmCode
| 1..1 M||fixer Wert: AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.22typeId.22.29|Kennzeichnung CDA R2]]
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.22title.22.29|Titel des Dokuments]]
|title
|1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt: * z.B. "Patientenverfügung"*, "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung"*, "Widerruf"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.22sdtc:statusCode.22.29|Status des Dokuments]]
"Rechtliche Dokumente", "F063"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.22effectiveTime.22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
|effectiveTime
|1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.
|recordTarget
|1..1 M
| Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.22author.22.29|Verfasser des Dokuments]]
|author
|1..1 M||Verantwortliche '''Dokumentersteller''' - Person (u. Organisation), die CDA die Patientenverfügung in ELGA einstellt. (z.B. ELGA Ombudsstelle)digitalisiert und im zPatVR registriert
author.time: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.'''
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informant_Body|Informant]]
|informant
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.22custodian.22.29|Verwahrer des Dokuments]]
|custodian
|1..1 M||'''Register''', dem die Patientenverfügung-Anwendung entstammt : * Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden* Sonst: Patientenverfügungsregister (RegisterzPatVR)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.22informationRecipient.22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
|informationRecipient
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.22legalAuthenticator.22.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
|legalAuthenticator
|style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''| '''Natürliche Errichter''' - Person, die die Aufnahme tatsächlich verlangt''' hatRichtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. Das 1, wenn diese nicht vorhanden ist im Regelfall die rechtskundige Personalternativ der aufklärende Arzt, kann unter Umständen wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient/die Patientin selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (z.B. keine verbindliche Patientenverfügung, Erneuerung).
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.22authenticator.22.29|Weitere Unterzeichner]]
|authenticator
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.22participant.22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
|participant
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
|inFulfillmentOf
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|-
| rowspan="2" |documentationOf /<br />serviceEvent
| style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''
|'''Angabe Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes. Verpflichtend''' anzugeben (1..1 M) bei: <br />für * Verbindlicher Patientenverfügung<br >* Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung<br /> '''mit folgenden Vorgaben:''' * code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED* '''effectiveTime.low(1..1 M)''': '''Startdatum der Verbindlichkeit,''' entspricht dem Errichtungsdatum der PV Patientenverfügung (Rechtsgültigkeit)* '''effectiveTime.high(0..1 R)''': Ende '''Enddatum der Gültigkeitsfrist (maximal 8 JahreVerbindlichkeit''', nur anzugeben, sofern nicht individuell wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt)werden soll
|-
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|wird nicht angegeben bei:
* anderen Patientenverfügungen* Widerruf der Patientenverfügung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
|componentOf / <br />encompassingEncounter
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|-
<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br />
<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''
<references group="Tabelle" />
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==