Patientenverfügung (Version 2.0.0)
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|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. | |description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. | ||
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| − | {{#customtitle:Patientenverfügung (Version | + | {{#customtitle:Patientenverfügung (Version 2.0.0)}} |
<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten--> | <!-- Implementierungsleitfaden Metadaten--> | ||
{{Infobox Dokument | {{Infobox Dokument | ||
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|Namespace = ILF | |Namespace = ILF | ||
|Type = Implementierungsleitfaden | |Type = Implementierungsleitfaden | ||
| − | |Version = | + | |Version = 2.0.0 |
|Submitted = ELGA GmbH | |Submitted = ELGA GmbH | ||
|Copyright = © HL7 Austria 2021 | |Copyright = © HL7 Austria 2021 | ||
| − | |Date = | + | |Date = 13.02.2026 |
| − | |Status = | + | |Status = in Arbeit |
|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren | |Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren | ||
|Period = n.a. | |Period = n.a. | ||
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Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2. | Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2. | ||
| − | Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). | + | |
| + | Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). | ||
Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.html PatVG-Novelle 2018]</ref> wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden. | Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.html PatVG-Novelle 2018]</ref> wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden. | ||
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| + | Durch die zentrale, digitale Verfügbarkeit von Patientenverfügungen wird sichergestellt, dass der aktuelle Wille für alle Berechtigten zugänglich ist. Damit wird eine schnellere und effizientere Möglichkeit zur Erhebung des Patientenwillens geschaffen und die Rechtssicherheit für behandelnde Ärztinnen und Ärzte erhöht. Auch Änderungen oder ein Widerruf bleiben nachvollziehbar gespeichert. Mit der Umsetzung der e-Patientenverfügung wird die Selbstbestimmung der Patienten:innen gefördert und zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung beigetragen. Es wird erwartet, dass mit einer e-Patientenverfügung die Kommunikation und der Austausch von Informationen verbessert und damit auch das Vertrauen des:der Patient:in, dass seine:ihre Patientenverfügung berücksichtigt wird, gestärkt wird. | ||
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen. | Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen. | ||
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Internet: [http://www.elga.gv.at www.elga.gv.at] | Internet: [http://www.elga.gv.at www.elga.gv.at] | ||
Email: [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at]<br /> | Email: [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at]<br /> | ||
| − | Geschäftsführer: | + | Geschäftsführer: Mag. Dr. Stefan Sabutsch, Dr. Edith Bulant-Wodak, MBA |
''Redaktion, Projektleitung, Koordination: ''<br /> | ''Redaktion, Projektleitung, Koordination: ''<br /> | ||
| − | + | * Dr. Emmanuel Helm, [mailto:emmanuel.helm@elga.gv.at emmanuel.helm@elga.gv.at] | |
| + | * Nikolaus Krondraf, MSc [mailto:nikolaus.krondraf@elga.gv.at nikolaus.krondraf@elga.gv.at] | ||
''Abbildungen:'' © ELGA GmbH | ''Abbildungen:'' © ELGA GmbH | ||
| − | ''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Erdbergweg 7, 8052 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br /> | + | ''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Erdbergweg 7/8, 8052 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br /> |
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers. | Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers. | ||
| − | Download | + | Download unter [https://www.gesundheit.gv.at www.gesundheit.gv.at] und [https://www.elga.gv.at/cda www.elga.gv.at/cda] |
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| + | <div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;"> | ||
| − | |||
==Haftungsausschluss== | ==Haftungsausschluss== | ||
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|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" /> | |Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" /> | ||
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| − | |''' | + | |'''Gesundheitsdiensteanbieter (GDA)''' |
| − | | | + | |Alle Personen und Einrichtungen, die Gesundheitsdienstleistungen – wie etwa medizinische Betreuung, Untersuchung, Pflege, etc. – erbringen oder Patientinnen/Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen. Die genaue gesetzliche Definition ist in §2 Z 2 Gesundheitstelematikgesetz 2012 zu finden. |
| + | |- | ||
| + | |'''Patientenverfügung''' | ||
| + | |Für verbindliche Patientenverfügungen bestehen strenge formale Voraussetzungen (siehe §§ 4 bis 7 PatVG). Die Errichtung muss schriftlich erfolgen, die medizinische Behandlung konkret beschrieben sein, es muss eine umfassende ärztliche Aufklärung sowie eine rechtliche Belehrung erfolgt sein und die Errichtung muss vor einem:einer rechtskundigen Mitarbeiter:in der Patientenvertretungen, einem:einer rechtskundigen Mitarbeiter:in eines Erwachsenenschutzvereins, einem:einer Notar:in oder einem:einer Rechtsanwalt:Rechtsanwältin stattgefunden haben. Eine verbindliche Patientenverfügung verliert nach Ablauf der gesetzlichen Frist (aktuell 8 Jahre gemäß §7 PatVG) ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern die:der Patient:in nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange die:der Patient:in diese mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann. | ||
| + | |- | ||
| + | |'''Vorsorgevollmacht''' | ||
| + | |In einer Vorsorgevollmacht werden Regelungen für den Fall, dass Entscheidungen nicht mehr selbstständig geäußert werden können, getroffen (§§ 260 bis 263 ABGB). Inhaltlich werden in Vorsorgevollmachten aber Angelegenheiten geregelt, die nicht der medizinischen Behandlung zuzuordnen sind (z.B. kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die einen in bestimmten Angelegenheiten vertritt, z.B. finanzielle Vermögensentscheidungen oder auch die Vertretung im Spital gegenüber Ärzte:Ärztinnen). In der Vorsorgevollmacht können für die bevollmächtigte Person gewünschte oder abgelehnte Behandlungen sowie der Hinweis auf eine vorhandene Patientenverfügung festgehalten werden. Vorsorgevollmachten, wie auch alle anderen Vertretungsformen, werden bereits im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) verpflichtend eingetragen und können nur durch Gerichte, eintragende Stellen (Notariat, Rechtsanwaltskanzlei, Erwachsenenschutzvereine) sowie Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger eingesehen werden. Bei Gericht kann Auskunft erlangt werden, ob eine Person eine Vertretung hat und für welche Angelegenheiten. | ||
|- | |- | ||
| − | |''' | + | |'''ePatientenverfügung''' |
| − | |Die zentrale | + | |Die zentrale ELGA-Anwendung "ePatientenverfügung" umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen. |
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|'''Verbindliche Patientenverfügung''' | |'''Verbindliche Patientenverfügung''' | ||
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|'''Andere Patientenverfügungen''' | |'''Andere Patientenverfügungen''' | ||
| − | |"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />). | + | |"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />). Wichtig: Andere Patientenverfügungen spielen keine Rolle in der ELGA-Anwendung ePatientenverfügung. |
|- | |- | ||
|'''Beachtliche Patientenverfügung''' | |'''Beachtliche Patientenverfügung''' | ||
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=Einleitung= | =Einleitung= | ||
==Ausgangslage und Motivation== | ==Ausgangslage und Motivation== | ||
| − | + | Bislang ist es oft schwierig festzustellen, ob eine Patientenverfügung vorliegt, und die Suche danach ist zeitaufwändig. Wird derzeit eine Recherche nach einer möglicherweise vorhandenen Patientenverfügung von den behandelnden Gesundheitsdiensteanbietern durchgeführt, werden in erster Linie der:die Patient:in selbst (bei der Aufnahme) bzw. die Angehörigen (wenn der:die Patient:in nicht mehr ansprechbar ist) danach gefragt. Selbst wenn die Angehörigen wissen, dass der:die Patient:Patientin eine Verfügung erstellt hat, ist oft unklar, wo diese zu finden ist. Derzeit müssen mehrere Register durchsucht werden. Die Rückmeldungen der Vertreter:innen von Krankenanstalten, Palliativeinrichtungen und mobilen Palliativeinrichtungen haben gezeigt, dass eine Patientenverfügung nur in Ausnahmefällen besteht. Der Patientenwille wird meist vor Ort erhoben und in der lokalen Dokumentation gespeichert, aber selten in einer formellen und für andere GDA einsehbaren Form dokumentiert. | |
| + | |||
| + | Mit der Konzeption und nachfolgenden Umsetzung der e-Patientenverfügung wird eine zentrale Stelle eingerichtet, bei der sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen und deren Widerruf in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen für | ||
| + | |||
| + | *die Bereitstellung durch Notare und Notarinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Patientenvertretungen als juristische Berater:innen sowie Ärzte und Ärztinnen als medizinische Berater:innen, | ||
| + | *den Abruf bzw. die Suche nach digital erfassten Patientenverfügungen für berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter sowie | ||
| + | *den niederschwelligen Zugriff für Bürger:innen auf seine:ihre Patientenverfügung | ||
| + | |||
| + | Dies bringt folgende Vorteile und Nutzen mit sich: | ||
| − | + | *ein zentrales Register, das sicherstellt, dass nur ein Patientenwille digital vorhanden und jederzeit zugänglich ist | |
| − | + | *mehr Rechtssicherheit für behandelnde Ärztinnen:Ärzte (Nachforschungspflicht lt. PatVG § 14a (5)) | |
| + | *die Möglichkeit einer strukturierten Erfassung erleichtert die Dokumentation und unter-stützt zukünftig den Aufklärungsprozess | ||
| + | *mehr Sicherheit & Vertrauen für Bürger:innen hinsichtlich der Berücksichtigung ihres Willen im Ernstfall | ||
| + | *auch ein Vorsorgedialog wird als andere Patientenverfügungen zentral in der e-Patientenverfügung für Nachbehandler:innen gespeichert | ||
| − | + | Die im Jahr 2019 in Kraft getretene Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG-Novelle 2018) ermöglicht die Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen über die ELGA-Infrastruktur. Auch das GTelG 2012 sieht Patientenverfügungen als ELGA-Gesundheitsdaten vor. Die Einführung der e-Patientenverfügung ist auch als eine Maßnahme des strategischen Ziels S1 in der e-Health-Strategie Österreich festgehalten. Damit ist die Grundlage zur Schaffung der zentralen Anwendung e-Patientenverfügung geschaffen, zu der berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) einfach Zugang haben, um nach dem Willen des:der Bürger:in zu handeln. | |
| − | |||
===Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen === | ===Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen === | ||
Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben: | Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben: | ||
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Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt. | Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt. | ||
<p style="page-break-before: always"></p> | <p style="page-break-before: always"></p> | ||
| − | ===Autoren=== | + | |
| + | ===Version 2.0.0 (aktuell)=== | ||
| + | ====Autoren==== | ||
| + | '''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>: | ||
| + | {| class="wikitable" | ||
| + | !Name | ||
| + | !Organisation | ||
| + | !Rolle | ||
| + | |- | ||
| + | |Emmanuel Helm | ||
| + | |ELGA GmbH | ||
| + | |Autor, Herausgeber | ||
| + | |- | ||
| + | |Andrea Klostermann | ||
| + | |ELGA GmbH | ||
| + | |Autor | ||
| + | |- | ||
| + | |Nikolaus Krondraf | ||
| + | |ELGA GmbH | ||
| + | |Autor | ||
| + | |} | ||
| + | |||
| + | Unter Mitwirkung von: Katrin Scharaditsch (ELGA GmbH) | ||
| + | |||
| + | ===Version 1.0.0=== | ||
| + | ====Autoren==== | ||
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>: | '''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>: | ||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
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=User Storys ("Anwendungsfälle")= | =User Storys ("Anwendungsfälle")= | ||
| − | Die | + | Die Hauptfunktion des Systems ist |
| + | |||
| + | *die zentrale Bereitstellung von Patientenverfügungen für behandelnde GDA, Bürgerinnen und Bürger und deren gesetzlichen Vertretung sowie rechtskundige Personen gem. § 6 PatVG. | ||
| + | |||
| + | Dazu gehören | ||
| + | |||
| + | *das Speichern und Abrufen der Patientenverfügung | ||
| + | *das Speichern und Abrufen eines Widerrufs der Patientenverfügung | ||
| + | *die Sicherstellung, dass es in ePatientenverfügung für eine:n Bürger:in nur eine Patientenverfügung gibt | ||
| + | |||
| + | Weitere Funktionen des Systems sind | ||
| − | + | *die Einsicht in die Historie ungültiger Patientenverfügungen (die durch eine neue Patientenverfügung oder einen Widerruf ersetzt wurden) | |
| + | *die Bereitstellung von Kennzahlen zur Nutzung der Patientenverfügung in Österreich (wie viele Patientenverfügungen und Widerrufe gibt es, wo werden Verfügungen errichtet etc.) | ||
| − | + | Vorbedingungen: | |
| − | |||
| − | Die | + | *Die beteiligten Personen sind authentifiziert und durch das Berechtigungssystem auto-risiert, |
| + | *verfügen über die geeignete technische Infrastruktur, um auf e-Patientenverfügung zu-greifen zu können. | ||
| + | *Alle Zugriffe werden nach gesetzlichen Vorgaben protokolliert. | ||
| − | == | + | ==Bürger:in== |
| − | |||
| − | == | ||
| − | |||
| − | |||
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| − | |||
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| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | + | ===US_PATV_01=== | |
| + | Als Bürger:in will ich meine Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen zentral abrufen, damit ich diese prüfen und Vorversionen in der Historie einsehen kann. | ||
| − | === | + | ===US_PATV_02=== |
| − | + | Als Bürger:in will ich nachsehen können, wer meine Patientenverfügung gespeichert oder abgerufen hat, damit alle Zugriffe für mich nachvollziehbar sind. | |
| − | |||
| − | |||
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| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | + | ===US_PATV_03=== | |
| − | + | Als Bürger:in will ich meine bestehende Patientenverfügung selbst für ungültig erklären und in der e-Patientenverfügung speichern können, damit ich mein Recht auf Widerruf der Patientenverfügung gemäß PatVG wahrnehmen kann und mein Widerruf für Behandler:innen abrufbar ist. | |
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | + | ==Bevollmächtigte Vertretung des:der Bürgers:Bürgerin== | |
| − | == | ||
| − | |||
| − | + | ===US_PATV_04=== | |
| − | + | Als bevollmächtigte Vertretung möchte ich die Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen in der Historie abrufen, damit ich dem:der vertretenen Bürger:in helfen kann diese ein-zusehen und zu prüfen. | |
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | = | + | ===US_PATV_05=== |
| − | + | Als bevollmächtigte Vertretung will ich nachsehen können, wer die Patientenverfügung gespeichert oder abgerufen hat, damit ich dem:der vertretenen Bürger:in helfen kann, die Zugriffe auf Nachvollziehbarkeit zu prüfen. | |
| − | == | ||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | + | ==ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung== | |
| − | == | ||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | + | ===US_PATV_06=== | |
| + | Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung möchte ich die Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen in der Historie abrufen, damit ich diese für den:die vertretenen Bürger:in ausdrucken kann. | ||
| − | + | ===US_PATV_07=== | |
| − | === | + | Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung möchte ich eine bereits errichtete Patientenverfügung bzw. ein Widerrufsformular eines:r vertretenen Bürgers:Bürgers zentral speichern, damit ich diese:n bei der Ausübung der Patientenrechte unterstützen kann. |
| − | + | ||
| + | Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung möchte ich ggf. bei einer bereits vorhandenen Patientenverfügung den:die Bürger:in darauf hinweisen, dass eine Konsolidierung der Inhalte bei ei-ner:m Ärztin:Arzt erfolgen sollte. | ||
| − | + | ===US_PATV_08=== | |
| − | + | Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung will ich nachsehen können, wer die Patientenverfügung gespei-chert oder abgerufen hat, damit ich dem:der vertretenen Bürger:in helfen kann, die Zugriffe auf Nachvollziehbarkeit zu prüfen. | |
| − | === | ||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | + | ==Gesundheitsdiensteanbieter== | |
| − | |||
| − | === | + | ===US_PATV_09=== |
| − | + | Als Gesundheitsdiensteanbieter möchte ich die Patientenverfügung und deren ungültige Vorver-sionen für meine:meine Patientin:Patienten abrufen, damit | |
| − | * | + | *ich im Anlassfall den Patientenwillen berücksichtigen und anhand der Vorversionen einer nicht mehr verbindli-chen Patientenverfügung feststellen kann, wie sehr sie noch zu berücksichtigen ist |
| − | * | + | *ich ihn:sie bei der Errichtung einer Patientenverfügung durch medizinischen Rat unterstützen kann |
| − | + | *ich bei Änderung/Erneuerung eine Konsolidierung der Inhalte vornehmen kann. | |
| − | * | ||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | == | + | ===US_PATV_10=== |
| − | = | + | Als Gesundheitsdiensteanbieter möchte ich für meine:meinen Patientin:Patienten eine bereits errichtete oder erneuerte/geänderte Patientenverfügung oder einen Widerruf zentral speichern können. Alternativ möchte ich sie:ihn bei der Errichtung/Änderung einer Patientenverfügung unterstützen, indem ich mittels standardisiertem Fragebogen den Patientenwillen in der e-Patientenverfügung erfasse und diesen digital signiert speichere. |
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | + | Damit | |
| − | + | *diese:r für alle berechtigten Personen verfügbar ist | |
| + | *nach Konsolidierung der aktuelle Wille digital verfügbar ist und keine Zusammenschau mehrerer Versionen zu erfolgen hat | ||
| − | + | ===US_PATV_11=== | |
| + | Als rechtskundige Person gem § 6 PatVG möchte ich die Patientenverfügung und ungültige Vorversionen der Patientenverfügung meiner:meines Klientin:Klienten abrufen, | ||
| + | damit ich ihn:sie durch juristischen Rat unterstützen kann. | ||
| − | + | ===US_PATV_12=== | |
| + | Als rechtskundige Person gem § 6 PatVG möchte ich für meine:meinen Klientin:Klienten eine bereits er-richtete oder erneuerte/geänderte Patientenverfügung oder einen Widerruf zentral speichern können, | ||
| + | *damit diese/r für alle berechtigten Personen verfügbar ist | ||
| + | *ggf. bei einer bereits vorhandenen Patientenverfügung den:die Bürger:in darauf hinweise, dass eine Konsolidie-rung der Inhalte bei einer:m Ärztin:Arzt erfolgen sollte. | ||
| + | ===US_PATV_13=== | ||
| + | Als auswertende Stelle möchte ich Auswertungen zur Patientenverfügung durchführen und einsehen können, damit entsprechende Maßnahmen zur Optimierung gesetzt werden können. | ||
<div class="landscape"> | <div class="landscape"> | ||
| Zeile 536: | Zeile 541: | ||
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.22realmCode.22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]] | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.22realmCode.22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]] | ||
|realmCode | |realmCode | ||
| − | | 1..1 M||fixer Wert: AT | + | |1..1 M||fixer Wert: AT |
|- style="background:#FFFFFF" | |- style="background:#FFFFFF" | ||
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.22typeId.22.29|Kennzeichnung CDA R2]] | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.22typeId.22.29|Kennzeichnung CDA R2]] | ||
| Zeile 560: | Zeile 565: | ||
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.22title.22.29|Titel des Dokuments]] | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.22title.22.29|Titel des Dokuments]] | ||
|title | |title | ||
| − | |1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt: | + | |1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt: z.B. "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf" |
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|- style="background:#FFFFFF" | |- style="background:#FFFFFF" | ||
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.22sdtc:statusCode.22.29|Status des Dokuments]] | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.22sdtc:statusCode.22.29|Status des Dokuments]] | ||
| Zeile 582: | Zeile 584: | ||
"Rechtliche Dokumente", "F063" | "Rechtliche Dokumente", "F063" | ||
|- style="background:#FFFFFF" | |- style="background:#FFFFFF" | ||
| − | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.22effectiveTime.22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] | + | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.22effectiveTime.22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] |
|effectiveTime | |effectiveTime | ||
|1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person. | |1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person. | ||
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|recordTarget | |recordTarget | ||
|1..1 M | |1..1 M | ||
| − | | Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben. | + | |Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben. |
|- style="background:#FFFFFF" | |- style="background:#FFFFFF" | ||
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.22author.22.29|Verfasser des Dokuments]] | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.22author.22.29|Verfasser des Dokuments]] | ||
|author | |author | ||
| − | |1..1 M|| | + | |1..1 M||'''Dokumentersteller''' - Person, die die Patientenverfügung digitalisiert und im zPatVR registriert |
| + | |||
| + | |||
author.time: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.''' | author.time: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.''' | ||
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|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informant_Body|Informant]] | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informant_Body|Informant]] | ||
|informant | |informant | ||
| − | |style="background:LightSalmon" |'''NP''' | + | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' |
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|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.22custodian.22.29|Verwahrer des Dokuments]] | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.22custodian.22.29|Verwahrer des Dokuments]] | ||
|custodian | |custodian | ||
| − | |1..1 M||Patientenverfügung | + | |1..1 M||'''Register''', dem die Patientenverfügung entstammt : |
| + | |||
| + | * Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden | ||
| + | * Sonst: Patientenverfügungsregister (zPatVR) | ||
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|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.22informationRecipient.22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]] | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.22informationRecipient.22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]] | ||
|informationRecipient | |informationRecipient | ||
| − | |style="background:LightSalmon" |'''NP''' | + | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' |
| | | | ||
|- style="background:#FFFFFF" | |- style="background:#FFFFFF" | ||
| − | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.22legalAuthenticator.22.29|Rechtlicher Unterzeichner]] | + | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.22legalAuthenticator.22.29|Rechtlicher Unterzeichner]] |
|legalAuthenticator | |legalAuthenticator | ||
| − | |style="background:LightSalmon" |'''1..1 M''' | + | | style="background:LightSalmon" |'''1..1 M''' |
| − | | ''' | + | |'''Errichter''' - Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. 1, wenn diese nicht vorhanden ist alternativ der aufklärende Arzt, wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient selbst) |
|- style="background:#FFFFFF" | |- style="background:#FFFFFF" | ||
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.22authenticator.22.29|Weitere Unterzeichner]] | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.22authenticator.22.29|Weitere Unterzeichner]] | ||
|authenticator | |authenticator | ||
| − | |style="background:LightSalmon" |'''NP''' | + | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' |
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|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.22participant.22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden) | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.22participant.22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden) | ||
|participant | |participant | ||
| − | |style="background:LightSalmon" |'''NP''' | + | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' |
| | | | ||
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|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]] | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]] | ||
|inFulfillmentOf | |inFulfillmentOf | ||
| − | |style="background:LightSalmon" |'''NP''' | + | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' |
| | | | ||
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| rowspan="2" |documentationOf /<br />serviceEvent | | rowspan="2" |documentationOf /<br />serviceEvent | ||
| style="background:LightSalmon" |'''1..1 M''' | | style="background:LightSalmon" |'''1..1 M''' | ||
| − | |''' | + | |'''Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes''' für |
| − | * Verbindlicher Patientenverfügung | + | |
| − | * Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung | + | *Verbindlicher Patientenverfügung |
| − | ''' | + | *Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung |
| − | * code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED | + | |
| − | * effectiveTime.low: Errichtungsdatum der | + | |
| − | * effectiveTime.high: | + | '''Vorgaben:''' |
| + | |||
| + | *code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED | ||
| + | *'''effectiveTime.low (1..1 M)''': '''Startdatum der Verbindlichkeit,''' entspricht dem Errichtungsdatum der Patientenverfügung (Rechtsgültigkeit) | ||
| + | *'''effectiveTime.high (0..1 R)''': '''Enddatum der Verbindlichkeit''', nur anzugeben, wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt werden soll | ||
|- | |- | ||
| style="background:LightSalmon" |'''NP''' | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' | ||
|wird nicht angegeben bei: | |wird nicht angegeben bei: | ||
| − | * anderen Patientenverfügungen | + | |
| − | * Widerruf der Patientenverfügung | + | *anderen Patientenverfügungen |
| + | *Widerruf der Patientenverfügung | ||
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|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]] | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]] | ||
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|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]] | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]] | ||
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<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br /> | <sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br /> | ||
<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung'' | <ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung'' | ||
| + | <references group="Tabelle" /> | ||
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys== | ==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys== | ||
Aktuelle Version vom 10. Februar 2026, 14:12 Uhr
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Dieses Dokument gibt wieder:
Implementierungsleitfaden Patientenverfügung (2.0.0), OID: 1.2.40.0.34.7.26, Datum: 13.02.2026, Status: in Arbeit. Die Teilmaterialien gehören der Kategorie ILF an. |
Implementierungsleitfäden
Patientenverfügung
Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.26.1]
Inhaltsverzeichnis
- 1 Zusammenfassung
- 2 Informationen über dieses Dokument
- 3 Begriffsdefinitionen
- 4 Einleitung
- 5 Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess
- 6 User Storys ("Anwendungsfälle")
- 7 Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens
- 8 Konformitätsprüfung
- 9 Datentypen
- 10 Technische Spezifikation
- 10.1 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
- 10.2 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys
- 10.3 CDA Templates
- 10.3.1 Document Level Templates
- 10.3.2 Header Level Templates
- 10.3.3 Weitere CDA Fragmente
- 10.3.3.1 Address Compilation
- 10.3.3.2 Address Compilation Minimal
- 10.3.3.3 Assigned Entity
- 10.3.3.4 Device Compilation
- 10.3.3.5 Organization Compilation with id, name
- 10.3.3.6 Organization Compilation with name
- 10.3.3.7 Organization Name Compilation
- 10.3.3.8 Person Name Compilation G1 M
- 10.3.3.9 Person Name Compilation G2 M
- 10.4 Terminologien
- 11 Anhang
1 Zusammenfassung
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes[2] wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
Durch die zentrale, digitale Verfügbarkeit von Patientenverfügungen wird sichergestellt, dass der aktuelle Wille für alle Berechtigten zugänglich ist. Damit wird eine schnellere und effizientere Möglichkeit zur Erhebung des Patientenwillens geschaffen und die Rechtssicherheit für behandelnde Ärztinnen und Ärzte erhöht. Auch Änderungen oder ein Widerruf bleiben nachvollziehbar gespeichert. Mit der Umsetzung der e-Patientenverfügung wird die Selbstbestimmung der Patienten:innen gefördert und zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung beigetragen. Es wird erwartet, dass mit einer e-Patientenverfügung die Kommunikation und der Austausch von Informationen verbessert und damit auch das Vertrauen des:der Patient:in, dass seine:ihre Patientenverfügung berücksichtigt wird, gestärkt wird.
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale CDA-Standard[3], welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen. Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)[4], zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.[5]
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Allgemeinen Implementierungsleitfadens[6]. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite (Art-Decor-Tabellen verstehen)[7] erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben.
Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen
- Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers (administrative Daten)
- Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys (medizinische Inhalte)
Auf der Diskussionsseite[8] werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.
2 Informationen über dieses Dokument
2.1 Impressum
Medieneigentümer, Herausgeber, Hersteller, Verleger:
ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Wien, Österreich. Telefon: +43.1.2127050
Internet: www.elga.gv.at
Email: cda@elga.gv.at
Geschäftsführer: Mag. Dr. Stefan Sabutsch, Dr. Edith Bulant-Wodak, MBA
Redaktion, Projektleitung, Koordination:
- Dr. Emmanuel Helm, emmanuel.helm@elga.gv.at
- Nikolaus Krondraf, MSc nikolaus.krondraf@elga.gv.at
Abbildungen: © ELGA GmbH
Nutzung: Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Erdbergweg 7/8, 8052 Graz; www.hl7.at.
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter www.gesundheit.gv.at und www.elga.gv.at/cda
2.2 Haftungsausschluss
Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht und über ein öffentliches Kommentierungsverfahren kontrolliert. Die Nutzung des vorliegenden Leitfadens erfolgt in ausschließlicher Verantwortung der Anwender. Aus der Verwendung des vorliegenden Leitfadens können keinerlei Rechtsansprüche gegen die Autoren, Herausgeber oder Mitwirkenden erhoben und/oder abgeleitet werden. Ein allfälliger Widerspruch zum geltenden Recht ist jedenfalls nicht beabsichtigt und von den Erstellern des Dokumentes nicht gewünscht.
2.3 Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
2.4 Lizenzinformationen
Die von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.
HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen.
Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria gestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria.
HL7® und CDA® sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm
Die Verwendung dieses Leitfadens für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen, ist ausdrücklich genehmigt.
2.4.1 Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")
Third Party Intellectual Property
Der Nutzer dieses Dokuments (bzw. der Lizenznehmer) stimmt zu und erkennt an, dass der Herausgeber nicht alle Rechte und Ansprüche in und an den Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können ("Third Party Intellectual Property (IP)").
Die Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und den Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Zusammenhang mit den Materialien oder anderweitig verantwortlich.
Jegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-Rechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.
2.5 Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards
Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International[9] gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert[10].
CDA definiert die Struktur und Semantik von "medizinischen Dokumenten" zum Austausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patienten. Es enthält alle Metadaten zur Weiterverarbeitung und einen lesbaren textuellen Inhalt und kann diese Informationen auch maschinenlesbar tragen. Das Datenmodell von CDA und seine Abbildung in XML[11] folgen dem Basisstandard HL7 Version 3[12] mit seinem Referenz-Informationsmodell (RIM). Dieser Leitfaden verwendet das HL7-Template-Austauschformat zur Definition der "Bausteine" (Templates) und ART-DECOR® [13] als Spezifikationsplattform.
- HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [14]
- HL7 Referenz-Informationsmodell (RIM)[15]
- HL7 V3 Datentypen [16]
- HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1[17]
Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)[18], die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden (www.HL7.at). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
2.6 Verbindlichkeit
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.[4] Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
2.7 Wichtige unterstützende Materialien
Auf der Website Patientenverfügung Guide werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
- die PDF-Version dieses Leitfadens
- Beispieldokumente
- CDA-Schema
- Schematron-Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository Patientenverfügung erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH (www.elga.gv.at/CDA) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an cda@elga.gv.at gesendet werden.2.8 Bedienungshinweise
2.8.1 Farbliche Hervorhebungen und Hinweise
Themenbezogene Hinweise zur besonderen Beachtung:
Hinweis:
Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, die nicht vom allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden definiert wurden
Hinweis auf anderen Implementierungsleitfaden:
Verweis
Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:…
Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:
<BEISPIEL> <languageCode code="de-AT" />
Nutzen Sie die bereitgestellten Links im Dokument (z.B. im Inhaltsverzeichnis), um direkt in der PDF-Version dieses Dokuments zu navigieren. Folgende Tastenkombinationen können Ihnen die Nutzung des Leitfadens erleichtern:
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3 Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| ELGA-TeilnehmerIn | ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012[4]). |
| Aufklärende/r Arzt/Ärztin | Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.[2] |
| Rechtskundige Person | Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.[2] |
| Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) | Alle Personen und Einrichtungen, die Gesundheitsdienstleistungen – wie etwa medizinische Betreuung, Untersuchung, Pflege, etc. – erbringen oder Patientinnen/Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen. Die genaue gesetzliche Definition ist in §2 Z 2 Gesundheitstelematikgesetz 2012 zu finden. |
| Patientenverfügung | Für verbindliche Patientenverfügungen bestehen strenge formale Voraussetzungen (siehe §§ 4 bis 7 PatVG). Die Errichtung muss schriftlich erfolgen, die medizinische Behandlung konkret beschrieben sein, es muss eine umfassende ärztliche Aufklärung sowie eine rechtliche Belehrung erfolgt sein und die Errichtung muss vor einem:einer rechtskundigen Mitarbeiter:in der Patientenvertretungen, einem:einer rechtskundigen Mitarbeiter:in eines Erwachsenenschutzvereins, einem:einer Notar:in oder einem:einer Rechtsanwalt:Rechtsanwältin stattgefunden haben. Eine verbindliche Patientenverfügung verliert nach Ablauf der gesetzlichen Frist (aktuell 8 Jahre gemäß §7 PatVG) ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern die:der Patient:in nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange die:der Patient:in diese mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann. |
| Vorsorgevollmacht | In einer Vorsorgevollmacht werden Regelungen für den Fall, dass Entscheidungen nicht mehr selbstständig geäußert werden können, getroffen (§§ 260 bis 263 ABGB). Inhaltlich werden in Vorsorgevollmachten aber Angelegenheiten geregelt, die nicht der medizinischen Behandlung zuzuordnen sind (z.B. kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die einen in bestimmten Angelegenheiten vertritt, z.B. finanzielle Vermögensentscheidungen oder auch die Vertretung im Spital gegenüber Ärzte:Ärztinnen). In der Vorsorgevollmacht können für die bevollmächtigte Person gewünschte oder abgelehnte Behandlungen sowie der Hinweis auf eine vorhandene Patientenverfügung festgehalten werden. Vorsorgevollmachten, wie auch alle anderen Vertretungsformen, werden bereits im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) verpflichtend eingetragen und können nur durch Gerichte, eintragende Stellen (Notariat, Rechtsanwaltskanzlei, Erwachsenenschutzvereine) sowie Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger eingesehen werden. Bei Gericht kann Auskunft erlangt werden, ob eine Person eine Vertretung hat und für welche Angelegenheiten. |
| ePatientenverfügung | Die zentrale ELGA-Anwendung "ePatientenverfügung" umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen. |
| Verbindliche Patientenverfügung | Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2[2]). |
| Andere Patientenverfügungen | "Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG[2]). Wichtig: Andere Patientenverfügungen spielen keine Rolle in der ELGA-Anwendung ePatientenverfügung. |
| Beachtliche Patientenverfügung | Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019[2] nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst. |
4 Einleitung
4.1 Ausgangslage und Motivation
Bislang ist es oft schwierig festzustellen, ob eine Patientenverfügung vorliegt, und die Suche danach ist zeitaufwändig. Wird derzeit eine Recherche nach einer möglicherweise vorhandenen Patientenverfügung von den behandelnden Gesundheitsdiensteanbietern durchgeführt, werden in erster Linie der:die Patient:in selbst (bei der Aufnahme) bzw. die Angehörigen (wenn der:die Patient:in nicht mehr ansprechbar ist) danach gefragt. Selbst wenn die Angehörigen wissen, dass der:die Patient:Patientin eine Verfügung erstellt hat, ist oft unklar, wo diese zu finden ist. Derzeit müssen mehrere Register durchsucht werden. Die Rückmeldungen der Vertreter:innen von Krankenanstalten, Palliativeinrichtungen und mobilen Palliativeinrichtungen haben gezeigt, dass eine Patientenverfügung nur in Ausnahmefällen besteht. Der Patientenwille wird meist vor Ort erhoben und in der lokalen Dokumentation gespeichert, aber selten in einer formellen und für andere GDA einsehbaren Form dokumentiert.
Mit der Konzeption und nachfolgenden Umsetzung der e-Patientenverfügung wird eine zentrale Stelle eingerichtet, bei der sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen und deren Widerruf in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen für
- die Bereitstellung durch Notare und Notarinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Patientenvertretungen als juristische Berater:innen sowie Ärzte und Ärztinnen als medizinische Berater:innen,
- den Abruf bzw. die Suche nach digital erfassten Patientenverfügungen für berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter sowie
- den niederschwelligen Zugriff für Bürger:innen auf seine:ihre Patientenverfügung
Dies bringt folgende Vorteile und Nutzen mit sich:
- ein zentrales Register, das sicherstellt, dass nur ein Patientenwille digital vorhanden und jederzeit zugänglich ist
- mehr Rechtssicherheit für behandelnde Ärztinnen:Ärzte (Nachforschungspflicht lt. PatVG § 14a (5))
- die Möglichkeit einer strukturierten Erfassung erleichtert die Dokumentation und unter-stützt zukünftig den Aufklärungsprozess
- mehr Sicherheit & Vertrauen für Bürger:innen hinsichtlich der Berücksichtigung ihres Willen im Ernstfall
- auch ein Vorsorgedialog wird als andere Patientenverfügungen zentral in der e-Patientenverfügung für Nachbehandler:innen gespeichert
Die im Jahr 2019 in Kraft getretene Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG-Novelle 2018) ermöglicht die Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen über die ELGA-Infrastruktur. Auch das GTelG 2012 sieht Patientenverfügungen als ELGA-Gesundheitsdaten vor. Die Einführung der e-Patientenverfügung ist auch als eine Maßnahme des strategischen Ziels S1 in der e-Health-Strategie Österreich festgehalten. Damit ist die Grundlage zur Schaffung der zentralen Anwendung e-Patientenverfügung geschaffen, zu der berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) einfach Zugang haben, um nach dem Willen des:der Bürger:in zu handeln.
4.1.1 Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen
Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß Bundesgesetz über Patientenverfügungen) besondere Vorgaben:
- In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).
- Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen/deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).
- Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten/die Patientin über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
- Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten/von der Patientin erneuert werden.
Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:
- Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen
- Datum der Errichtung
- Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
- Bestätigung, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt
Optionale Angabe:
- Weitere Anmerkungen des Patienten/der Patientin
- Benennung einer konkreten Vertrauensperson
- Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person
- Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person.
4.2 Zweck des Dokuments
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten "Body" enthalten.
4.3 Zielgruppe
Anwender dieses Dokuments sind SoftwareentwicklerInnen und BeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
5 Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess
Für die Ausgestaltung der Inhalte von "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-BenutzerInnen sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.
Abgestimmt und harmonisiert werden aber die technischen Strukturvorgaben und die Dokument-Metadaten. Dies geschieht über ein reguläres Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.
Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung wird durch eine gesetzliche Verordnung begründet (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2).
5.1 Revision der Leitfäden
Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.
Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
Neue Versionen, die "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind "Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind "Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
5.2 Autoren und Mitwirkende
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht. Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
5.2.1 Version 2.0.0 (aktuell)
5.2.1.1 Autoren
Das Redaktionsteam bestand aus folgenden Personen1:
| Name | Organisation | Rolle |
|---|---|---|
| Emmanuel Helm | ELGA GmbH | Autor, Herausgeber |
| Andrea Klostermann | ELGA GmbH | Autor |
| Nikolaus Krondraf | ELGA GmbH | Autor |
Unter Mitwirkung von: Katrin Scharaditsch (ELGA GmbH)
5.2.2 Version 1.0.0
5.2.2.1 Autoren
Das Redaktionsteam bestand aus folgenden Personen1:
| Name | Organisation | Rolle |
|---|---|---|
| Stefan Sabutsch | ELGA GmbH, HL7 Austria | Autor, Herausgeber |
| Andrea Klostermann | ELGA GmbH | Autor |
| Nikola Tanjga | ELGA GmbH | Autor |
| Gabriel Kleinoscheg | ELGA GmbH | Autor |
Unter Mitwirkung von: Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
1 Personen sind ohne Titel angegeben
6 User Storys ("Anwendungsfälle")
Die Hauptfunktion des Systems ist
- die zentrale Bereitstellung von Patientenverfügungen für behandelnde GDA, Bürgerinnen und Bürger und deren gesetzlichen Vertretung sowie rechtskundige Personen gem. § 6 PatVG.
Dazu gehören
- das Speichern und Abrufen der Patientenverfügung
- das Speichern und Abrufen eines Widerrufs der Patientenverfügung
- die Sicherstellung, dass es in ePatientenverfügung für eine:n Bürger:in nur eine Patientenverfügung gibt
Weitere Funktionen des Systems sind
- die Einsicht in die Historie ungültiger Patientenverfügungen (die durch eine neue Patientenverfügung oder einen Widerruf ersetzt wurden)
- die Bereitstellung von Kennzahlen zur Nutzung der Patientenverfügung in Österreich (wie viele Patientenverfügungen und Widerrufe gibt es, wo werden Verfügungen errichtet etc.)
Vorbedingungen:
- Die beteiligten Personen sind authentifiziert und durch das Berechtigungssystem auto-risiert,
- verfügen über die geeignete technische Infrastruktur, um auf e-Patientenverfügung zu-greifen zu können.
- Alle Zugriffe werden nach gesetzlichen Vorgaben protokolliert.
6.1 Bürger:in
6.1.1 US_PATV_01
Als Bürger:in will ich meine Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen zentral abrufen, damit ich diese prüfen und Vorversionen in der Historie einsehen kann.
6.1.2 US_PATV_02
Als Bürger:in will ich nachsehen können, wer meine Patientenverfügung gespeichert oder abgerufen hat, damit alle Zugriffe für mich nachvollziehbar sind.
6.1.3 US_PATV_03
Als Bürger:in will ich meine bestehende Patientenverfügung selbst für ungültig erklären und in der e-Patientenverfügung speichern können, damit ich mein Recht auf Widerruf der Patientenverfügung gemäß PatVG wahrnehmen kann und mein Widerruf für Behandler:innen abrufbar ist.
6.2 Bevollmächtigte Vertretung des:der Bürgers:Bürgerin
6.2.1 US_PATV_04
Als bevollmächtigte Vertretung möchte ich die Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen in der Historie abrufen, damit ich dem:der vertretenen Bürger:in helfen kann diese ein-zusehen und zu prüfen.
6.2.2 US_PATV_05
Als bevollmächtigte Vertretung will ich nachsehen können, wer die Patientenverfügung gespeichert oder abgerufen hat, damit ich dem:der vertretenen Bürger:in helfen kann, die Zugriffe auf Nachvollziehbarkeit zu prüfen.
6.3 ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung
6.3.1 US_PATV_06
Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung möchte ich die Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen in der Historie abrufen, damit ich diese für den:die vertretenen Bürger:in ausdrucken kann.
6.3.2 US_PATV_07
Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung möchte ich eine bereits errichtete Patientenverfügung bzw. ein Widerrufsformular eines:r vertretenen Bürgers:Bürgers zentral speichern, damit ich diese:n bei der Ausübung der Patientenrechte unterstützen kann.
Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung möchte ich ggf. bei einer bereits vorhandenen Patientenverfügung den:die Bürger:in darauf hinweisen, dass eine Konsolidierung der Inhalte bei ei-ner:m Ärztin:Arzt erfolgen sollte.
6.3.3 US_PATV_08
Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung will ich nachsehen können, wer die Patientenverfügung gespei-chert oder abgerufen hat, damit ich dem:der vertretenen Bürger:in helfen kann, die Zugriffe auf Nachvollziehbarkeit zu prüfen.
6.4 Gesundheitsdiensteanbieter
6.4.1 US_PATV_09
Als Gesundheitsdiensteanbieter möchte ich die Patientenverfügung und deren ungültige Vorver-sionen für meine:meine Patientin:Patienten abrufen, damit
- ich im Anlassfall den Patientenwillen berücksichtigen und anhand der Vorversionen einer nicht mehr verbindli-chen Patientenverfügung feststellen kann, wie sehr sie noch zu berücksichtigen ist
- ich ihn:sie bei der Errichtung einer Patientenverfügung durch medizinischen Rat unterstützen kann
- ich bei Änderung/Erneuerung eine Konsolidierung der Inhalte vornehmen kann.
6.4.2 US_PATV_10
Als Gesundheitsdiensteanbieter möchte ich für meine:meinen Patientin:Patienten eine bereits errichtete oder erneuerte/geänderte Patientenverfügung oder einen Widerruf zentral speichern können. Alternativ möchte ich sie:ihn bei der Errichtung/Änderung einer Patientenverfügung unterstützen, indem ich mittels standardisiertem Fragebogen den Patientenwillen in der e-Patientenverfügung erfasse und diesen digital signiert speichere.
Damit
- diese:r für alle berechtigten Personen verfügbar ist
- nach Konsolidierung der aktuelle Wille digital verfügbar ist und keine Zusammenschau mehrerer Versionen zu erfolgen hat
6.4.3 US_PATV_11
Als rechtskundige Person gem § 6 PatVG möchte ich die Patientenverfügung und ungültige Vorversionen der Patientenverfügung meiner:meines Klientin:Klienten abrufen, damit ich ihn:sie durch juristischen Rat unterstützen kann.
6.4.4 US_PATV_12
Als rechtskundige Person gem § 6 PatVG möchte ich für meine:meinen Klientin:Klienten eine bereits er-richtete oder erneuerte/geänderte Patientenverfügung oder einen Widerruf zentral speichern können,
- damit diese/r für alle berechtigten Personen verfügbar ist
- ggf. bei einer bereits vorhandenen Patientenverfügung den:die Bürger:in darauf hinweise, dass eine Konsolidie-rung der Inhalte bei einer:m Ärztin:Arzt erfolgen sollte.
6.4.5 US_PATV_13
Als auswertende Stelle möchte ich Auswertungen zur Patientenverfügung durchführen und einsehen können, damit entsprechende Maßnahmen zur Optimierung gesetzt werden können.
7 Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens
7.1 Technischer Hintergrund
7.1.1 ELGA
7.2 Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden
Das Kapitel Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden des Allgemeinen Implementierungsleitfadens ist zu beachten.
7.3 Funktionale Anforderungen
7.3.1 Darstellung
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im ELGA GitLab verfügbar.
7.3.2 Verwendung in der ELGA Infrastruktur
7.3.2.1 Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage (www.elga.gv.at) abrufbar.
| XDS-Mapping | Optio-
nalität |
CDA-Element
/ClinicalDocument/ |
Beispiel | Erklärung |
|---|---|---|---|---|
| formatCode | R | hl7at:formatCode | urn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331 | Version des Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode (mit dem Publikationsdatum dieses Leitfadens) |
| typeCode | R | code |
|
Dokumenttyp |
| classCode | R | code/translation |
|
Bezeichnet die "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element. |
| title | R | title | "Patientenverfügung" | Gültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf der Patientenverfügung" |
| eventCodeList | R | documentationOf/serviceEvent/code |
|
Code der Gesundheitsdienstleistung. Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)" |
| serviceStartTime | R | documentationOf/serviceEvent/effectiveTime/low | Zeitpunkt Beginn | Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung. |
| serviceStopTime | R | documentationOf/serviceEvent/effectiveTime/high | Zeitpunkt Ende | Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung. |
8 Konformitätsprüfung
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit Header und Body. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten "Geschäftsregeln".
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige W3C Schemas dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe Schema-Prüfung). Darüber hinaus existieren eine Reihe von Schematron Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe Schematron-Prüfung). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu "Templates" zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:
9 Datentypen
Im Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
10 Technische Spezifikation
Die Struktur des CDA Austauschformats ist in den nachfolgenden Kapiteln im Detail beschrieben.
Der Header entspricht im Wesentlichen den bisherigen ELGA CDA-Leitfäden ("Allgemeiner Leitfaden"). Der Body enthält die tatsächlichen (fachlichen) Inhalte des Dokuments.
10.1 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
| Bedeutung / Link zum Kapitel | CDA-Element | Kard/Konf2 | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Hoheitsbereich des Dokuments | realmCode | 1..1 M | fixer Wert: AT |
| Kennzeichnung CDA R2 | typeId | 1..1 M | fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040" |
| Kennzeichnung von Strukturvorschriften | templateId | 3..* M | templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1" templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26" templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13" |
| Dokumenten-Id | id | 1..1 M | |
| Klassifikation des Dokuments (fein und grob) | code / translation |
1..1 M
1..1 M |
code (Dokumententyp): Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives" translation (Dokumentenklasse): |
| Titel des Dokuments | title | 1..1 M | abhängig vom Dokumentinhalt: z.B. "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf" |
| Status des Dokuments | sdtc:statusCode | NP | Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich |
| Terminologie-Datum des Dokuments | hl7at:terminologyDate | 1..1 M | |
| FormatCode des Dokuments | hl7at:formatCode | 1..1 M | urn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331 |
| Fachliche Zuordnung des Dokuments | hl7at:practiceSettingCode | 1..1 M | ELGA_PracticeSetting:
"Rechtliche Dokumente", "F063" |
| Erstellungsdatum des Dokuments | effectiveTime | 1..1 M | Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.
(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert) |
| Vertraulichkeitscode | confidentialityCode | 1..1 M | fixer Wert: N |
| Sprachcode des Dokuments | languageCode | 1..1 M | fixer Wert: de-AT |
| Versionierung des Dokuments | setId
versionNumber |
1..1 M
1..1 M |
versionNumber: fixer Wert 1 |
| Patient | recordTarget | 1..1 M | Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben. |
| Verfasser des Dokuments | author | 1..1 M | Dokumentersteller - Person, die die Patientenverfügung digitalisiert und im zPatVR registriert
|
| Personen der Dateneingabe | dataEnterer | NP | |
| Informant | informant | NP | |
| Verwahrer des Dokuments | custodian | 1..1 M | Register, dem die Patientenverfügung entstammt :
|
| Beabsichtigte Empfänger des Dokuments | informationRecipient | NP | |
| Rechtlicher Unterzeichner | legalAuthenticator | 1..1 M | Errichter - Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. 1, wenn diese nicht vorhanden ist alternativ der aufklärende Arzt, wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient selbst) |
| Weitere Unterzeichner | authenticator | NP | |
| Weitere Beteiligte (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden) | participant | NP | |
| Zuweisung und Ordermanagement | inFulfillmentOf | NP | |
| Gesundheitsdienstleistungen | documentationOf / serviceEvent |
1..1 M | Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes für
|
| NP | wird nicht angegeben bei:
| ||
| Bezug zu vorgehenden Dokumenten | relatedDocument | NP | |
| Einverständniserklärung | authorization | NP | |
| Patientenkontakt (Aufenthalt) | componentOf / encompassingEncounter |
NP |
2) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.
[Tabelle 1]Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung
- ↑ Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung
10.2 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys
Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf.
10.3 CDA Templates
10.3.1 Document Level Templates
10.3.1.1 Patientenverfügung
| Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.0.13 | Gültigkeit ab | 2020‑11‑02 12:10:20 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Status | Versions-Label | 1.0.0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | atpv_document_Patientenverfuegung | Bezeichnung | Patientenverfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kontext | Pfadname / | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klassifikation | CDA Document Level Template | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Benutzt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.3.2 Header Level Templates
Wichtiger Hinweis:
Header-Elemente, welche spezifisch für die Patientenverfügung angepasst wurden, sind zusammenfassend in der "Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers" und detailliert im "Document Level Template" beschrieben.
10.3.3 Weitere CDA Fragmente
10.3.3.1 Address Compilation
| Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 | Gültigkeit ab | 2023‑04‑13 13:21:00 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Status | Versions-Label | 1.0.1+20230717 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | atcdabbr_other_AddressCompilation | Bezeichnung | Address Compilation | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (2021‑02‑19 13:05:47) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (2019‑02‑28 14:24:14) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.3.3.2 Address Compilation Minimal
| Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 | Gültigkeit ab | 2023‑04‑06 14:31:34 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Status | Versions-Label | 1.0.2+20230717 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | atcdabbr_other_AddressCompilationMinimal | Bezeichnung | Address Compilation Minimal | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beschreibung | Adressangabe in Granularitätsstufe 2 oder 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beziehung | Spezialisierung: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2021‑06‑28 13:44:14) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2021‑02‑19 13:05:57) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2019‑03‑27 11:26:08) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.4 Address Information Compilation (2019‑02‑11 13:19:54) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.3.3.3 Assigned Entity
| Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit ab | 2023‑04‑13 13:14:55 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Status | Versions-Label | 1.0.2+20230717 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | atcdabbr_other_AssignedEntity | Bezeichnung | Assigned Entity | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Benutzt |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑05‑26 13:50:41) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑02‑19 13:09:09) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2019‑03‑04 12:03:36) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.3.3.4 Device Compilation
| Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 | Gültigkeit ab | 2023‑04‑06 14:24:15 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Status | Versions-Label | 1.0.2+20230717 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | atcdabbr_other_DeviceCompilation | Bezeichnung | Device Compilation | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beschreibung | Datenerstellende Geräte/Software | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beziehung | Spezialisierung: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2021‑06‑28 13:57:36) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2021‑02‑19 13:12:38) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2019‑02‑13 10:11:00) ref at-cda-bbr- Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.315 CDA Device (2005‑09‑07) ref ad1bbr- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.3.3.5 Organization Compilation with id, name
| Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 | Gültigkeit ab | 2021‑06‑28 13:57:53 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Status | Versions-Label | 1.0.1+20210628 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithIdName | Bezeichnung | Organization Compilation with id, name | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beschreibung | Wiederverwendbare Compilation mit verpflichtender Angabe von name und id. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Benutzt |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (2021‑02‑19 13:31:10) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (2019‑03‑25 13:43:57) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 (2019‑02‑12 15:50:47) Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.151 CDA Organization (2005‑09‑07) ref ad1bbr- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.3.3.6 Organization Compilation with name
| Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit ab | 2021‑02‑19 13:31:25 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Status | Versions-Label | 1.0.0+20210219 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithName | Bezeichnung | Organization Compilation with name | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beschreibung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Benutzt |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 Organization Compilation with name (2019‑02‑13 10:30:51) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 (2019‑02‑12 15:50:47) ref at-cda-bbr- Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.151 CDA Organization (2005‑09‑07) ref ad1bbr- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.3.3.7 Organization Name Compilation
| Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 | Gültigkeit ab | 2021‑06‑28 14:00:14 | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Status | Versions-Label | 1.0.1+20210628 | ||||||||||||||||||||||||||||
| Name | atcdabbr_other_OrganizationNameCompilation | Bezeichnung | Organization Name Compilation | |||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||
| Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||
| Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||
| Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (2021‑02‑19 13:31:42) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (2019‑03‑11 12:06:20) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.26 Person Name Compilation G1 (2019‑03‑11 11:40:35) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||
10.3.3.8 Person Name Compilation G1 M
| Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 | Gültigkeit ab | 2023‑04‑17 09:10:56 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Status | Versions-Label | 1.0.1+20230717 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | atcdabbr_other_PersonNameCompilationG1M | Bezeichnung | Person Name Compilation G1 M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beschreibung | In Granularitätsstufe 1 wird der Personen-Name unstrukturiert angegeben. Die einzelnen Elemente des Namens (Vornamen, Nachnamen) werden nicht getrennt. Name ist Mandatory. Keine nullFlavor erlaubt! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (2021‑02‑19 13:36:43) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (2019‑04‑02 12:34:04) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.26 Person Name Compilation G1 (2019‑03‑11 11:40:35) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.3.3.9 Person Name Compilation G2 M
| Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit ab | 2023‑03‑31 11:20:05 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Status | Versions-Label | 1.0.1+20230717 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | atcdabbr_other_PersonNameCompilationG2M | Bezeichnung | Person Name Compilation G2 M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (2021‑02‑19 13:36:55) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (2019‑04‑02 10:09:43) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.4 Terminologien
Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.
ELGA_EntityNamePartQualifier_VS
11 Anhang
11.1 Tabellen
11.2 Referenzen
- ↑ Patientenverfügung-Guide https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) PatVG-Novelle 2018
- ↑ CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen
- ↑ 4,0 4,1 4,2 Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG)
- ↑ Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz
- ↑ Allgemeiner Implementierungsleitfaden https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)
- ↑ Art-Decor-Tabellen verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen
- ↑ Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung
- ↑ Health Level Seven International www.hl7.org
- ↑ ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [1]
- ↑ World Wide Web Consortium. Extensible Markup Language, 1.0, 5th Edition. [2]
- ↑ HL7 Version 3 Product Suite [3]
- ↑ ART-DECOR® www.art-decor.org
- ↑ HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [4]
- ↑ HL7 Version 3: Reference Information Model (RIM) [5]
- ↑ HL7 Version 3 Standard: Data Types – Abstract Specification, Release 2[6]
- ↑ HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [7]
- ↑ HL7 Austria www.hl7.at

