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→Anwendungsfälle / User Stories
Dieses Kapitel beschreibt die Anwendungsfälle, welche für die Ermittlung der Anforderungen an die Struktur des im Implementierungsleitfaden beschriebenen Befundes "Gesundheitsberatung 1450" herangezogen wurden.
==UC 1 Erstellen – Erstellung eines pathologischen Befundes==* Pathologe erhält Probe und Fragestellung* Durchführung der nötigen Schritte (Probenaufbereitung, Makroskopische / Mikroskopische / Molekularpathologische Untersuchungen, …)* Dokumentation der Ergebnisse in den vorgesehenen Befundabschnitten durch den Pathologen oder Fachpersonal* Wenn ein Nachtrags-/Ergänzungsbefund ausstehend, ist dies im vorgesehenen Befundbereich (eigene Sektion) zu dokumentieren* Vorläufige Diagnosen sind maschinenlesbar zu kennzeichnen * Vidierung des Befundes durch Pathologen und Einbringung in ELGA** Es werden keine vorläufigen Pathologiebefunde und Arbeitshypothesen (z.B.: ausschließlich Gefrierschnitte) in ELGA eingebracht
==UC 2 – Erstellung eines Nachtrags- bzw. Ergänzungsbefundes== * Ein Nachtrags- oder Ergänzungsbefund entsteht beispielsweise, wenn bereits untersuchtes Probenmaterial zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund neuer Untersuchungsmethoden oder zusätzlicher Fragestellungen erneut untersucht wird.* Ein bereits in ELGA bereitgestellter Primärbefund wird durch einen neuen Befund ergänzt.* Der Ergänzungsbefund referenziert den zugehörigen Primärbefund.* Der Primärbefund bleibt unverändert und weiterhin gültig in ELGA verfügbar. ==UC 3 – Erstellung eines Revisions-/Korrekturbefundbzw. Korrekturbefundes== * Ein bestehender Befund wird durch eine neue , korrigierte Version ersetzt.* Der Revisions- bzw. Korrekturbefund referenziert den ursprünglichen Befund. * Der ursprüngliche Befund wird ungültigverliert seine Gültigkeit, bleibt aber jedoch aus Gründen der Nachvollziehbarkeit weiterhin in ELGA abrufbar.
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