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ILF:Pathologiebefund

633 Bytes hinzugefügt, 5 August
Anwendungsfälle / User Stories
Dieses Kapitel beschreibt die Anwendungsfälle, welche für die Ermittlung der Anforderungen an die Struktur des im Implementierungsleitfaden beschriebenen Befundes "Gesundheitsberatung 1450" herangezogen wurden.
==UC 1 Erstellen – Erstellung eines pathologischen Befundes==* Pathologe erhält Probe und Fragestellung* Durchführung der nötigen Schritte (Probenaufbereitung, Makroskopische / Mikroskopische / Molekularpathologische Untersuchungen, …)* Dokumentation der Ergebnisse in den vorgesehenen Befundabschnitten durch den Pathologen oder Fachpersonal* Wenn ein Nachtrags-/Ergänzungsbefund ausstehend, ist dies im vorgesehenen Befundbereich (eigene Sektion) zu dokumentieren* Vorläufige Diagnosen sind maschinenlesbar zu kennzeichnen * Vidierung des Befundes durch Pathologen und Einbringung in ELGA** Es werden keine vorläufigen Pathologiebefunde und Arbeitshypothesen (z.B.: ausschließlich Gefrierschnitte) in ELGA eingebracht
==UC 2 Nachtrags-/Ergänzungsbefund==* Der Pathologe erhält Untersuchungsmaterial sowie die klinische Fragestellung.* Entstehung Das Untersuchungsmaterial wird entsprechend der Fragestellung bearbeitet (z.B. wenn altes Untersuchungsmaterial nach längerer Zeit nochmals untersucht Probenaufbereitung sowie makroskopische, mikroskopische und befundet wird (neue Untersuchungsmethodenmolekularpathologische Untersuchungen).* Bereits Die Untersuchungsergebnisse werden durch den Pathologen oder entsprechend qualifiziertes Fachpersonal in ELGA eingebrachter, primärer Befund wird durch einen neuen Befund ergänztden vorgesehenen Befundabschnitten dokumentiert. * Der primäre Befund Ist zum Zeitpunkt der Befunderstellung ein Nachtrags- oder Ergänzungsbefund zu erwarten, ist dies im Ergänzungsbefund dafür vorgesehenen Befundabschnitt (eigene Sektion) zu dokumentieren.* Vorläufige Diagnosen sind maschinenlesbar als vorläufig zu referenzierenkennzeichnen.* Der Primärbefund bleibt Nach Abschluss der Befundung wird der Befund durch den verantwortlichen Pathologen vidiert und in ELGA bereitgestellt.** Vorläufige pathologische Befunde sowie Arbeitshypothesen (z. B. Befunde ausschließlich auf Grundlage von Gefrierschnitten) werden nicht in ELGA unverändert und gültigbereitgestellt.
==UC 2 – Erstellung eines Nachtrags- bzw. Ergänzungsbefundes== * Ein Nachtrags- oder Ergänzungsbefund entsteht beispielsweise, wenn bereits untersuchtes Probenmaterial zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund neuer Untersuchungsmethoden oder zusätzlicher Fragestellungen erneut untersucht wird.* Ein bereits in ELGA bereitgestellter Primärbefund wird durch einen neuen Befund ergänzt.* Der Ergänzungsbefund referenziert den zugehörigen Primärbefund.* Der Primärbefund bleibt unverändert und weiterhin gültig in ELGA verfügbar. ==UC 3 – Erstellung eines Revisions-/Korrekturbefundbzw. Korrekturbefundes== * Ein bestehender Befund wird durch eine neue , korrigierte Version ersetzt.* Der Revisions- bzw. Korrekturbefund referenziert den ursprünglichen Befund. * Der ursprüngliche Befund wird ungültigverliert seine Gültigkeit, bleibt aber jedoch aus Gründen der Nachvollziehbarkeit weiterhin in ELGA abrufbar.
=Dataset=
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