elga-cdaalf-2.06.2:Beilagen: Unterschied zwischen den Versionen
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Achtung: Ein „Referenzieren“ auf Beilagen ist NICHT ERLAUBT. Beigelegte Dokumente/Bilder MÜSSEN dem Dokument in technisch eingebetteter Form beiliegen. | Achtung: Ein „Referenzieren“ auf Beilagen ist NICHT ERLAUBT. Beigelegte Dokumente/Bilder MÜSSEN dem Dokument in technisch eingebetteter Form beiliegen. | ||
Version vom 25. Oktober 2017, 14:17 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1 Beilagen
1.1 Überblick
EIS „Enhanced“ und „Full Support“ | |
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Template ID | ELGA: 1.2.40.0.34.11.1.2.3 |
Parent Template ID | - |
Titel der Sektion | Beilagen |
Definition | Sonstige Beilagen, außer denjenigen Dokumenten, die in „Patientenverfügungen und andere juridische Dokumente“ oder "Beigelegte erhobene Befunde" angegeben sind. Achtung: Ein „Referenzieren“ auf Beilagen ist NICHT ERLAUBT. Beigelegte Dokumente/Bilder MÜSSEN dem Dokument in technisch eingebetteter Form beiliegen. |
Codierung | ELGA: BEIL, „Beilagen“ |
Konformität | [O] |
Konformität Level 3 | [M] |
1.1.1 Spezifikation
1.1.2 Textbereich der Sektion
Vorgaben und Empfehlungen zur Gestaltung des Textbereichs der Sektion im Falle des Vorhandenseins von maschinenlesbaren Elementen (CDA Level 3):
- Vorgaben
- Es SOLLEN der Titel des Dokuments, sowie das Erstellungsdatum angegeben werden
- Empfehlungen
- -
1.1.3 Maschinenlesbare Elemente der Sektion
Die Beilagen MÜSSEN als maschinenlesbare Elemente angegeben werden.