elga-cdaea-2.06.2:Teilnehmende Parteien: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Im ärztlichen Entlassungsbrief ist verpflichtend die Angabe eines „Ansprechpartners“ vorgesehen. Dieser ist mit vollständiger Kontaktadresse | + | Im ärztlichen Entlassungsbrief ist verpflichtend die Angabe eines „Ansprechpartners“ vorgesehen. Dieser ist mit vollständiger Kontaktadresse <u>inklusive Telefonnummer</u> anzugeben. |
Zweck dieser Information ist es, etwaige Anfragen der Dokumentempfänger an den Dokumentersteller zu kanalisieren. Es obliegt der Organisation des Dokumenterstellers, diese Information gemäß ihren eigenen Richtlinien zu befüllen. | Zweck dieser Information ist es, etwaige Anfragen der Dokumentempfänger an den Dokumentersteller zu kanalisieren. Es obliegt der Organisation des Dokumenterstellers, diese Information gemäß ihren eigenen Richtlinien zu befüllen. |
Version vom 22. August 2017, 09:41 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1 Teilnehmende Parteien
1.1 Elemente ohne spezielle Vorgaben
Folgende Elemente erfordern keine speziellen Vorgaben:
- Patient („recordTarget/patientRole“)
- Verfasser des Dokuments („author“)
- Personen bei der Dateneingabe („dataEnterer“)
- Verwahrer des Dokuments („custodian“)
- Beabsichtigte Empfänger des Dokuments („informationRecipient“)
- Weitere Unterzeichner („authenticator“)
Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:
Die Elemente erfordern keine speziellen Vorgaben. Es gelten die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „Allgemeinen Implementierungsleitfadens“.
1.2 Elemente mit speziellen Vorgaben
1.2.1 Weitere Beteiligte („participants“)
Im ärztlichen Entlassungsbrief ist verpflichtend die Angabe eines „Ansprechpartners“ vorgesehen. Dieser ist mit vollständiger Kontaktadresse inklusive Telefonnummer anzugeben.
Zweck dieser Information ist es, etwaige Anfragen der Dokumentempfänger an den Dokumentersteller zu kanalisieren. Es obliegt der Organisation des Dokumenterstellers, diese Information gemäß ihren eigenen Richtlinien zu befüllen.
1.2.1.1 Spezielle Vorgaben für Entlassungsbriefe (Ärztlich)
Es gelten die Vorgaben des entsprechenden Kapitels des „Allgemeinen Implementierungsleitfadens“ mit folgenden Änderungen:
1.2.1.1.1 Änderung 1: Konformitäten der Beteiligten geändert
Die Konformitäten der Beteiligten sind wie folgt geändert:
Kard | Konf | Art des Beteiligten |
---|---|---|
1..1 | [M] | Rechtlicher Unterzeichner (legalAuthenticator) |
1..1 | [M] | Fachlicher Ansprechpartner |
0..1 | [R2] | Einweisender/Zuweisender/Überweisender Arzt |
0..1 | [O] | Hausarzt |
0..* | [O] | Notfall-Kontakt/Auskunftsberechtigte Person |
0..* | [O] | Angehörige |
0..* | [O] | Versicherter/Versicherung |
0..1 | [O] | Betreuende Organisation |