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Die Sektion „Allergien, Unverträglichkeiten und Risiken“ ist für die Empfänger des Entlassungsbriefes besonders wichtig und wird auch im ELGA-Referenz-Stylesheet prominent dargestellt.
Wenn keine Allergie bekannt ist (und auch danach gefragt wurde), SOLL der Standardtext „Keine „''Keine Allergie bekannt“ bekannt''“ angegeben werden (Empfehlung).
Wenn weder Allergien, Unverträglichkeiten noch sonstige Risiken bekannt sind, kann die Sektion weggelassen werden.