elga-cdaep-2.06.2:Anwendungsfälle: Unterschied zwischen den Versionen
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Die ärztlichen und pflege-relevanten Entlassungsbriefe liegen in Form von CDA-Dokumenten vor. Die CDA-Dokumente sind sowohl zum Implementierungsleitfaden „CDA Dokumente im österreichischen Gesundheitswesen“ als auch zu diesem Implementierungsleitfaden konform. | Die ärztlichen und pflege-relevanten Entlassungsbriefe liegen in Form von CDA-Dokumenten vor. Die CDA-Dokumente sind sowohl zum Implementierungsleitfaden „CDA Dokumente im österreichischen Gesundheitswesen“ als auch zu diesem Implementierungsleitfaden konform. | ||
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Version vom 22. August 2017, 13:31 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1 Anwendungsfälle
Dieses Kapitel beschreibt die Anwendungsfälle, welche für die Ermittlung der Anforderungen hinsichtlich der Struktur der in den folgenden Kapiteln dieses Implementierungsleitfadens beschriebenen Entlassungsbriefe herangezogen wurden.
Das vorliegende Dokument behandelt nur den Pflege-Teil der Entlassungsbriefe. Für die ärztlichen Entlassungsbriefe sehen Sie bitte den entsprechenden Leitfaden.
1.1 Anwendungsfall ENTL01: „Entlassung aus dem stationären Bereich“
1.1.1 Allgemeines
Dieser Anwendungsfall beschreibt die Entlassung eines Patienten nach dem stationären Aufenthalt in einer Krankenanstalt oder in einer Pflegeeinrichtung nach dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG).
Die Entlassung des Patienten kann entweder „nach Hause“ oder in eine andere weiterbehandelnde stationäre Einrichtung (z.B. Krankenanstalt, Rehabilitations-Zentrum) erfolgen.
Die Dokumentation des Aufenthalts in den Entlassungspapieren beinhaltet Informationen für den Patienten selbst, sowie eventuell weiterbehandelnde Gesundheitsdienstleister oder Pflegedienste. Somit setzt sich die Dokumentation aus einer „ärztlichen“ und einer „pflege-relevanten“ Komponente zusammen.
1.1.2 Ergebnisse bei Erfolg
Die ärztlichen und pflege-relevanten Entlassungsbriefe liegen in Form von CDA-Dokumenten vor. Die CDA-Dokumente sind sowohl zum Implementierungsleitfaden „CDA Dokumente im österreichischen Gesundheitswesen“ als auch zu diesem Implementierungsleitfaden konform.
Die Dokumente können für ELGA registriert werden.
1.1.3 Vorbedingungen und Voraussetzungen
- Das Dokumentationssystem ist fähig, CDA-Dokumente konform zu den ELGA-Implementierungsleitfäden herzustellen.
1.1.4 Akteure
- Für die ärztliche Entlassungsdokumentation
- Verfasser (Inhaltlicher Ersteller, „Autor“)
- Vidierender Arzt (Rechtlich Verantwortlicher)
- Für die pflegerische Entlassungsdokumentation
- Verfasser (Inhaltlicher Ersteller, „Autor“)
- Vidierende Person (Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege),
(Rechtlich Verantwortlicher)
- Medizinisches Dokumentationssystem (z.B. Krankenhausinformationssystem)
1.1.5 Auslöser/Trigger
- Patient wird nach einem stationären Aufenthalt entlassen