1.2.40.0.34.11.20006: Unterschied zwischen den Versionen
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− | <p>Der „Rechtliche Unterzeichner“ oder | + | <p>Der „Rechtliche Unterzeichner“ oder Hauptunterzeichner ist jene Person, welche für das Dokument aus rechtlicher Sicht die Verantwortung übernimmt. Es muss organisatorisch sichergestellt werden, dass die Person, die als rechtlicher Unterzeichner eingetragen wird, über die entsprechende Berechtigung verfügt. |
− | Hauptunterzeichner ist jene Person, welche für das Dokument aus rechtlicher | + | Grundsätzlich MUSS der Hauptunterzeichner angegeben werden, in bestimmten Fällen kann dies aber unterbleiben. Diese Fälle sind in den jeweiligen speziellen Leitfaden entsprechend angegeben. |
− | Sicht die Verantwortung übernimmt. Es muss organisatorisch sichergestellt | + | Multidisziplinäre Befunde: Der CDA-Standard in Release 2.0 erlaubt nur die Angabe eines legalAuthenticator-Elements, es können jedoch beliebig viele (Mit-) Unterzeichner angegeben werden, siehe „Weitere Unterzeichner („authenticator“)“. Wenn kein eindeutiger Hauptunterzeichner ermittelt werden kann (z.B. bei multidisziplinären Befunden, die von mehreren Fachärzten mit unterschiedlicher Fachrichtung gleichermaßen verantwortet werden), kann die Angabe des Hauptunterzeichners entfallen, wenn mindestens zwei Mitunterzeichner angegeben werden. |
− | werden, dass die Person, die als rechtlicher Unterzeichner eingetragen wird, | + | Automatisch erstellte Befunde: Bei Dokumenten, die von „Geräten“ erstellt wurden (wenn der Inhalt durch einen Algorithmus erzeugt und nicht von einer natürlichen Person freigegeben wurde), entfällt die Angabe aller Unterzeichner.</p> |
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Version vom 31. August 2017, 03:23 Uhr
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1 Template HeaderLegalAuthenticator
1.1 Beschreibung
Der „Rechtliche Unterzeichner“ oder Hauptunterzeichner ist jene Person, welche für das Dokument aus rechtlicher Sicht die Verantwortung übernimmt. Es muss organisatorisch sichergestellt werden, dass die Person, die als rechtlicher Unterzeichner eingetragen wird, über die entsprechende Berechtigung verfügt. Grundsätzlich MUSS der Hauptunterzeichner angegeben werden, in bestimmten Fällen kann dies aber unterbleiben. Diese Fälle sind in den jeweiligen speziellen Leitfaden entsprechend angegeben. Multidisziplinäre Befunde: Der CDA-Standard in Release 2.0 erlaubt nur die Angabe eines legalAuthenticator-Elements, es können jedoch beliebig viele (Mit-) Unterzeichner angegeben werden, siehe „Weitere Unterzeichner („authenticator“)“. Wenn kein eindeutiger Hauptunterzeichner ermittelt werden kann (z.B. bei multidisziplinären Befunden, die von mehreren Fachärzten mit unterschiedlicher Fachrichtung gleichermaßen verantwortet werden), kann die Angabe des Hauptunterzeichners entfallen, wenn mindestens zwei Mitunterzeichner angegeben werden. Automatisch erstellte Befunde: Bei Dokumenten, die von „Geräten“ erstellt wurden (wenn der Inhalt durch einen Algorithmus erzeugt und nicht von einer natürlichen Person freigegeben wurde), entfällt die Angabe aller Unterzeichner.
1.2 Aktuelle Version
Id | 1.2.40.0.34.11.20006 ref elgabbr- | Gültigkeit | 2011‑12‑19 | ||
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Status | Entwurf | Versions-Label | |||
Name | HeaderLegalAuthenticator | Bezeichnung | HeaderLegalAuthenticator | ||
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Klassifikation | CDA Header Level Template | ||||
Offen/Geschlossen | Offen (auch andere als die definierten Elemente sind erlaubt) | ||||
Assoziiert mit |
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Benutzt |
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Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.11.20006 HeaderLegalAuthenticator (2011‑12‑19) ref elgabbr- | ||||
Beispiel |
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