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elga-cdaem-2.06.2:Anwendungsfälle

9 Bytes entfernt, 11:26, 31. Aug. 2017
Ablauf
* Arzneimittel ausnehmen: Arzneimittel können von der Speicherung in e-Medikation ausgenommen werden (funktionale Anforderung an die GDA-Software, siehe ELGA Usability-Styleguide & Situatives Opt-Out [2],[3],[4])
* Rezept mit Verordnung in e-Medikation speichern: Prüfung der Eingabedaten
* Rezept drucken (Anforderung an die GDA-Software, kein Teil in der e-Medikation). Die eMED-ID soll, sofern technisch möglich, sowohl als Klartext als auch als maschinenlesbarer Code (2D-Matrix-Code) auf dem Papierrezept aufgedruckt werden (§18 Abs. 4 Z. 4 GTelG 2012) um die Versorgungskontinuität (verbesserte Arbeits¬ab¬läufe) als auch die anwenderfreundliche Umsetzung der e-Medikation zu unter¬stützenunterstützen. <br/>Wird die eMED-ID nicht aufgedruckt, ist die Usability in den Apotheken stark eingeschränkt, da immer die e-card für den Zugriff auf die e-Medikation gesteckt werden muss. Darüber hinaus ist die Prüfhoheit für Verordnungen, die bei ÄrztInnen liegt, aufgelöst, da der Apotheker die e-card stecken muss, und bei jeder Abgabe die vollständige Medikationsliste zur Prüfung vorgelegt bekommt. Folglich kann eine Abgabe nicht in der eMedikation registriert werden, falls ein Patient das Rezept nicht persönlich einlösen kann (z.B. weil er bettlägrig ist), denn die e-card darf nicht weitergegeben werden.
Bürokraten, maintenanceshell, Prüfer, Administratoren
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