Patientenverfügung (Version 1.0.0)
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|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. | |description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. | ||
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<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten--> | <!-- Implementierungsleitfaden Metadaten--> | ||
{{Infobox Dokument | {{Infobox Dokument | ||
|Group = ELGA CDA<br/>Implementierungsleitfäden | |Group = ELGA CDA<br/>Implementierungsleitfäden | ||
|Title = HL7 Implementation Guide for CDA<sup>®</sup> R2:<br/>Patientenverfügung | |Title = HL7 Implementation Guide for CDA<sup>®</sup> R2:<br/>Patientenverfügung | ||
− | |Subtitle = Zur Anwendung im österreichischen<br/>Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7. | + | |Subtitle = Zur Anwendung im österreichischen<br/>Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.26.1] |
|Short = Patientenverfügung | |Short = Patientenverfügung | ||
|Namespace = ILF | |Namespace = ILF | ||
|Type = Implementierungsleitfaden | |Type = Implementierungsleitfaden | ||
− | |Version = | + | |Version = 1.0.0 |
|Submitted = ELGA GmbH | |Submitted = ELGA GmbH | ||
− | |Copyright = © HL7 Austria | + | |Copyright = © HL7 Austria 2021 |
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|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren | |Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren | ||
|Period = n.a. | |Period = n.a. | ||
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|Realm = Austria | |Realm = Austria | ||
}} | }} | ||
− | {{TOC limit|4}} | + | {{ILF-TOC limit|4}} <!-- {{Underconstruction}} --> |
− | <!-- {{Underconstruction}} --> | ||
<!-- Zusammenfassung an erster Stelle --> | <!-- Zusammenfassung an erster Stelle --> | ||
+ | {{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung-Guide]]<ref name="Guide">Patientenverfügung-Guide [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide]</ref> im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}} | ||
=Zusammenfassung= | =Zusammenfassung= | ||
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− | + | Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2. | |
+ | Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). | ||
− | + | Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.html PatVG-Novelle 2018]</ref> wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden. | |
− | Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]], welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen. | + | Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen. |
+ | Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)<ref name="GTelG">Gesundheitstelematikgesetz 2012 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 (GTelG)]</ref>, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.<ref name="PatVG">Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz]</ref> | ||
− | Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des | + | Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]<ref name="ALF"> Allgemeiner Implementierungsleitfaden [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3) https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)]</ref>. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]])<ref name="ArtDecTab">Art-Decor-Tabellen verstehen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen]</ref> erläutert wird. |
− | Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[#User Storys | + | Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#User_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben. |
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'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen''' | '''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen''' | ||
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*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers]] (administrative Daten) | *[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers]] (administrative Daten) | ||
− | *[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des | + | *[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys]] (medizinische Inhalte) |
− | Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert. | + | Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]'''<ref name="PVDisk">Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung]</ref> werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert. |
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=Informationen über dieses Dokument= | =Informationen über dieses Dokument= | ||
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''Abbildungen:'' © ELGA GmbH | ''Abbildungen:'' © ELGA GmbH | ||
− | ''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, | + | ''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Erdbergweg 7, 8052 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br /> |
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers. | Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers. | ||
− | Download | + | Download über das ''Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs''<ref name="GesHP">Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs [https://www.gesundheit.gv.at https://www.gesundheit.gv.at]</ref>und der ELGA Homepage unter ''Technische ELGA-Leitfäden''<ref name="ELGACDA">Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: [https://www.elga.gv.at/cda https://www.elga.gv.at/cda]</ref>. |
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==Haftungsausschluss== | ==Haftungsausschluss== | ||
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Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht. | Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht. | ||
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− | + | ==Lizenzinformationen== | |
− | == | + | Die von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.<br /> |
− | Die | + | HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen. <br /> |
+ | |||
+ | Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ''ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria'' gestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria. <br /> | ||
+ | |||
+ | HL7<sup>®</sup> und CDA<sup>®</sup> sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm<br /><br /> | ||
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+ | Die Verwendung dieses Leitfadens für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen, ist ausdrücklich genehmigt. <br /> | ||
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+ | ===Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")=== | ||
+ | <div style="border: thin #77c123 solid;width:100%; margin-left: 10px"> | ||
+ | <div style="line-height: 1.25; font-size:16px; border-bottom: 1px solid #81ab1f; box-shadow: 0 4px 0 0 #a2d727;margin-bottom:4px; color:#77c123; width:100%"> | ||
+ | <p style="padding: 10px 15px;font-size:18px;">Third Party Intellectual Property</p> | ||
+ | </div> | ||
+ | <div style="width:100%;"> | ||
+ | <p style="padding: 15px;"> | ||
− | Der | + | Der Nutzer dieses Dokuments (bzw. der Lizenznehmer) stimmt zu und erkennt an, dass der Herausgeber nicht alle Rechte und Ansprüche in und an den Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können ("Third Party Intellectual Property (IP)").<br /> |
− | Die | + | Die Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und den Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Zusammenhang mit den Materialien oder anderweitig verantwortlich. <br /> |
− | + | Jegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-Rechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers. | |
+ | </p> | ||
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+ | </div> | ||
− | == Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards == | + | ==Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards== |
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Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International<ref name="HL7">Health Level Seven International [http://www.hl7.org www.hl7.org]</ref> gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert<ref>ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [https://www.iso.org/standard/44429.html]</ref>. | Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International<ref name="HL7">Health Level Seven International [http://www.hl7.org www.hl7.org]</ref> gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert<ref>ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [https://www.iso.org/standard/44429.html]</ref>. | ||
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* HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1<ref name="Templates Specification"> HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=377] </ref> | * HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1<ref name="Templates Specification"> HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=377] </ref> | ||
− | Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)<ref>HL7 Austria [http://www.hl7.at/ www.hl7.at]</ref>, die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden ([https://www.hl7.at www.HL7.at]). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden. | + | Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)<ref name="HL7Austria">HL7 Austria [http://www.hl7.at/ www.hl7.at]</ref>, die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden ([https://www.hl7.at www.HL7.at]). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden. |
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− | Die | + | ==Verbindlichkeit== |
+ | Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.<ref name="GTelG"></ref> | ||
+ | Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen. | ||
+ | Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. | ||
+ | Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen. | ||
+ | Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente. | ||
==Wichtige unterstützende Materialien== | ==Wichtige unterstützende Materialien== | ||
{{BeginYellowBox}} | {{BeginYellowBox}} | ||
Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt: | Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt: | ||
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− | + | *die PDF-Version dieses Leitfadens | |
+ | *Beispieldokumente | ||
+ | *CDA-Schema | ||
+ | *Schematron-Prüfregeln | ||
+ | Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt. | ||
− | Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden | + | '''Fragen, Kommentare oder Anregungen''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden.{{EndYellowBox}} |
− | + | <p style="page-break-before: always"></p> | |
==Bedienungshinweise== | ==Bedienungshinweise== | ||
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise=== | ===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise=== | ||
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{{EndILFBox}} | {{EndILFBox}} | ||
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>'' | ''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>'' | ||
− | + | <pre class="ilfbox_code"> | |
− | + | <BEISPIEL> | |
− | + | <languageCode code="de-AT" /> | |
− | + | </pre> | |
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<!-- Tatsächlicher Inhalt --> | <!-- Tatsächlicher Inhalt --> | ||
+ | |||
+ | =Begriffsdefinitionen= | ||
+ | {| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;" | ||
+ | !Begriff!!Definition | ||
+ | |- | ||
+ | |'''ELGA-TeilnehmerIn''' | ||
+ | |ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012<ref name="GTelG"/>). | ||
+ | |- | ||
+ | |'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin''' | ||
+ | |Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" /> | ||
+ | |- | ||
+ | |'''Rechtskundige Person''' | ||
+ | |Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" /> | ||
+ | |- | ||
+ | |'''Patientenverfügungs-Register''' | ||
+ | |Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen. | ||
+ | |- | ||
+ | |'''Patientenverfügungs-Anwendung''' | ||
+ | |Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen. | ||
+ | |- | ||
+ | |'''Verbindliche Patientenverfügung''' | ||
+ | | Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2<ref name="PatVG-2018" />). | ||
+ | |- | ||
+ | |'''Andere Patientenverfügungen''' | ||
+ | |"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />). | ||
+ | |- | ||
+ | |'''Beachtliche Patientenverfügung''' | ||
+ | |Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019<ref name="PatVG-2018" /> nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst. | ||
+ | |} | ||
=Einleitung= | =Einleitung= | ||
==Ausgangslage und Motivation== | ==Ausgangslage und Motivation== | ||
− | Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische | + | Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient/eine Patientin bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er/sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden. |
+ | |||
+ | Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden '''"Verbindliche Patientenverfügungen"''' und '''"Andere Patientenverfügungen"''' unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben. | ||
+ | Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden. | ||
+ | |||
+ | Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt (PatVG § 9). Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein. | ||
+ | |||
+ | Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden. | ||
+ | ===Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen === | ||
+ | Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben: | ||
− | + | *In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG). | |
− | + | *Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen/deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG). | |
+ | *Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten/die Patientin über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten. | ||
+ | *Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten/von der Patientin erneuert werden. | ||
− | + | '''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:''' | |
− | + | ||
− | + | *Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen | |
− | + | *Datum der Errichtung | |
+ | *Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind | ||
+ | *Bestätigung, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt | ||
+ | |||
+ | Optionale Angabe: | ||
+ | |||
+ | *Weitere Anmerkungen des Patienten/der Patientin | ||
+ | *Benennung einer konkreten Vertrauensperson | ||
+ | *Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person | ||
+ | *Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person. | ||
==Zweck des Dokuments== | ==Zweck des Dokuments== | ||
− | Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. | + | Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten "Body" enthalten. |
{{BeginILFBox}} | {{BeginILFBox}} | ||
− | Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden | + | Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente (Version 3)]].{{EndILFBox}} |
==Zielgruppe== | ==Zielgruppe== | ||
− | Anwender dieses Dokuments sind | + | Anwender dieses Dokuments sind SoftwareentwicklerInnen und BeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. |
− | Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der | + | Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen. |
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess= | =Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess= | ||
− | Für die Ausgestaltung der Inhalte von | + | Für die Ausgestaltung der Inhalte von "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-BenutzerInnen sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation. |
− | |||
− | + | Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt. | |
− | + | ||
+ | Abgestimmt und harmonisiert werden aber die technischen Strukturvorgaben und die Dokument-Metadaten. Dies geschieht über ein reguläres Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard. | ||
{{BeginILFBox}} | {{BeginILFBox}} | ||
− | Weitere Details zum Vorgehensmodell sind im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vorgehensmodell| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess - Vorgehensmodell]] zu finden.{{EndILFBox}} | + | Weitere Details zum generischen Vorgehensmodell sind im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vorgehensmodell| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess - Vorgehensmodell]] zu finden.{{EndILFBox}} |
− | + | Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung wird durch eine gesetzliche Verordnung begründet (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2). | |
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− | Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung | ||
==Revision der Leitfäden== | ==Revision der Leitfäden== | ||
Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen. | Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen. | ||
− | Der CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden. | + | Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden. |
− | Neue Versionen, die | + | Neue Versionen, die "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind "Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind "Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen. |
− | == Autoren und Mitwirkende == | + | ==Autoren und Mitwirkende== |
− | Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen | + | Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht. |
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt. | Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt. | ||
− | + | <p style="page-break-before: always"></p> | |
===Autoren=== | ===Autoren=== | ||
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>: | '''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>: | ||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
− | ! Name | + | !Name |
− | ! Organisation | + | !Organisation |
− | ! Rolle | + | !Rolle |
|- | |- | ||
− | | Stefan Sabutsch | + | |Stefan Sabutsch |
− | | ELGA GmbH, HL7 Austria | + | |ELGA GmbH, HL7 Austria |
− | | Autor, Herausgeber | + | |Autor, Herausgeber |
|- | |- | ||
− | | Andrea Klostermann | + | |Andrea Klostermann |
− | | ELGA GmbH | + | |ELGA GmbH |
− | | Autor | + | |Autor |
|- | |- | ||
− | | Nikola Tanjga | + | |Nikola Tanjga |
− | | ELGA GmbH | + | |ELGA GmbH |
− | | Autor | + | |Autor |
+ | |- | ||
+ | |Gabriel Kleinoscheg | ||
+ | |ELGA GmbH | ||
+ | |Autor | ||
|} | |} | ||
− | |||
− | + | Unter Mitwirkung von: Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH) | |
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<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben | <sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben | ||
− | = | + | =User Storys ("Anwendungsfälle")= |
− | + | Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen im '''zentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR)''' werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben. Diese sind nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung. | |
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− | + | Ergänzend zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen ist denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA-Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, erneuern oder widerrufen und im zPatVR verfügbar machen lassen können. | |
− | + | ==Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen== | |
− | + | Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung dokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Medicus berät sie hinsichtlich der medizinischen Folgen und dokumentiert, dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift und nimmt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden.'' | |
− | + | Die beiden möglichen Varianten – verbindliche und andere Patientenverfügung – werden in 6.1.1 und 6.1.2 beschrieben. | |
− | Die | ||
− | + | ===Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen=== | |
+ | Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. ''Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der '''Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle''' übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.'' | ||
+ | ====Akteure und Vorbedingung==== | ||
+ | *Frau Huber (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben. | ||
+ | *Dr. Justus ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten. | ||
+ | ====Ablauf==== | ||
+ | Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register: | ||
+ | *Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low) | ||
+ | *eine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high) | ||
+ | *Frau Huber als Patient (recordTarget) | ||
+ | *Dr. Justus als die für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) | ||
+ | *Dr. Justus als die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) | ||
+ | Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen. | ||
− | '' | + | '''Alternativ''' kann Dr. Justus das Einstellen der Patientenverfügung in das zPatVR der '''Ombudsstelle''' delegieren. In dem Fall ist die für das Einstellen verantwortliche Person (author) der Ombudsstellenmitarbeiter. |
− | === | + | ===Andere Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen=== |
− | + | Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer '''anderen Patientenverfügung''' im zPatVR benötigt Frau Huber nach der medizinischen Aufklärung '''keine''' zusätzliche rechtliche Aufklärung. Dr. Medicus kann die Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen oder dies an die '''Ombudsstelle''' delegieren. | |
+ | ====Akteure und Vorbedingung==== | ||
+ | *Frau Huber (Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben. | ||
+ | *Dokumentersteller: ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten | ||
+ | **Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) | ||
+ | **Herr Schneider (Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle) | ||
+ | ====Ablauf==== | ||
+ | Der ''Dokumentersteller'' digitalisiert die Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem: | ||
− | + | *das Datum der Errichtung der Patientenverfügung (effectiveTime), | |
− | + | *Frau Huber als Patient (recordTarget) | |
+ | *Dr. Medicus als der für die Errichtung der "anderen" Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) | ||
+ | *''Dokumentersteller'' als der für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) | ||
+ | Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert. | ||
+ | Alternativ kann eine andere Patientenverfügung auch gänzlich '''ohne ärztliche oder juristische Aufklärung''' bei der '''Ombudsstelle''' errichtet und ins zPatVR eingestellt werden (mit Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author). | ||
===Ergebnis=== | ===Ergebnis=== | ||
− | + | Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern sie das möchte. | |
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− | * | + | ''Anmerkungen: |
− | * | + | *Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht vom Patienten widerrufen werden. |
+ | *Bestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Sie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden. | ||
+ | *Sofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist ihre Verbindlichkeit, wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung erneuert (verlängert) werden, wodurch die Frist neu zu laufen beginnt. | ||
+ | *Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.'' | ||
− | === | + | ==Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)== |
− | + | Die beiden folgenden Anwendungsfälle 6.2.1 und 6.2.2 unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung. | |
+ | ===Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung=== | ||
+ | Frau Huber möchte eine '''Verlängerung''' der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung im zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Medicus auf, der ihre aktuelle Patientenverfügung aus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt. Dr. Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und Unterschrift auf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung. | ||
+ | ===Änderung der verbindlichen Patientenverfügung=== | ||
+ | Frau Huber möchte eine '''weitere medizinische Behandlung''' ablehnen. Da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann und eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden darf, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche zusammenfasst. Dr. Medicus klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf und dokumentiert dies in einer neuen Patientenverfügung unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift. | ||
− | + | Da in beiden beschriebenen Fällen eine erneute optionale Rechtsberatung von Frau Huber '''nicht erforderlich''' ist, kann Dr. Medicus die verlängerte bzw. geänderte verbindliche Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen. | |
− | === | + | ===Akteure und Vorbedingungen=== |
− | + | *Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine verbindliche Patientenverfügung im zPatVR | |
+ | *Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) ist autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten | ||
+ | ===Ablauf=== | ||
+ | Dr. Medicus digitalisiert die verbindliche Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem: | ||
+ | *das Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung (effectiveTime), welcher auch als Startzeitpunkt der Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low)) | ||
+ | *die Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird festgehalten (serviceEvent/code/effectiveTime/high) | ||
+ | *Frau Huber als Patient (recordTarget) | ||
+ | *Dr. Justus als die für die Errichtung der zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (legalAuthenticator) | ||
+ | *Dr. Medicus als der Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) | ||
+ | Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert. | ||
− | + | '''Alternativ''' kann die Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung nach der ärztlichen Aufklärung auch bei der '''rechtskundigen Person''' (§ 6 Abs. 1) stattfinden, welche dann als Errichter (legalAuthenticator) und Ersteller (author) in den CDA-Metadaten aufscheint. | |
− | |||
+ | Das '''Einstellen der verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung''' kann auch durch die '''Ombudsstelle''' erfolgen (im author-Element festgehalten). | ||
===Ergebnis=== | ===Ergebnis=== | ||
− | + | Für Frau Huber liegt eine erneuerte verbindliche Patientenverfügung im zPatVR vor. Die Verbindlichkeitsdauer beginnt ab dem Datum der Errichtung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden. | |
− | |||
− | |||
− | == | + | ==Patientenverfügung im zPatVR widerrufen== |
− | ===Akteure=== | + | Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. |
+ | ===Akteure und Vorbedingungen=== | ||
+ | *Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine Patientenverfügung im zPatVR | ||
+ | *Alternativ: Dr. Medicus, Ombudsstelle oder rechtskundige Person. Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR verarbeiten. | ||
+ | ====Widerruf via Portal==== | ||
+ | Frau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und erzeugt mittels Funktion "Patientenverfügung widerrufen" ein Widerrufsdokument, welches die bestehende Patientenverfügung für unwirksam erklärt. | ||
− | + | ''Anmerkung: Diese Funktion benötigt die Berechtigung des Patienten, Dokumente bereitzustellen (anders als in ELGA). Die zentrale Anwendung muss sicherstellen, dass nur ein bestehendes Dokument ersetzt werden kann (replace). | |
− | + | Siehe auch Anwendungsfall "Löschen"'' | |
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+ | ====Widerruf bei Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person==== | ||
+ | Um ihre im zPatVR gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, sucht Frau Huber die jeweilige Stelle auf. Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird der digitalisierte Widerruf der Patientenverfügung mit folgenden Metadaten ins zPatVR eingestellt: | ||
+ | *das Datum der Errichtung des Widerrufs (effectiveTime), | ||
+ | *Frau Huber als Patient (recordTarget) | ||
+ | *Frau Huber als die für die Errichtung des Widerrufs der Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) | ||
+ | *Dokumentersteller (Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person) als der für die Erstellung des CDA-Dokuments Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)) | ||
+ | Abschließend generiert das Dokumentationssystem das leitfadenkonforme CDA-Dokument "Patientenverfügung" und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten im zPatVR zur Verfügung (bzw. im Falle der rechtskundigen Person über den Zwischenschritt des jeweiligen Registers). | ||
===Ergebnis=== | ===Ergebnis=== | ||
− | Die Patientenverfügung wurde | + | Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des Widerrufs der Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. Die ältere(n) Patientenverfügung(en) ist/sind über eine Historie im zPatVR abrufbar. |
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+ | ==Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen== | ||
+ | ===Abruf durch GDA=== | ||
+ | *Behandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht im zPatVR des Patienten, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber. | ||
+ | *Aufklärender Arzt: Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen. | ||
+ | ===Abruf durch ELGA-Teilnehmer=== | ||
+ | Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat. | ||
+ | ===Abruf durch ELGA Ombudsstelle=== | ||
+ | Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken. | ||
+ | ===Akteure und Vorbedingungen=== | ||
+ | *Frau Huber (Patient) | ||
+ | *Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen. | ||
===Ergebnis=== | ===Ergebnis=== | ||
− | Die Patientenverfügung | + | Die Patientenverfügung im zPatVR wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert. |
− | + | ==Patientenverfügung aus zPatVR löschen== | |
+ | Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod des Patienten automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess und wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt. | ||
− | + | Ein Löschen von Patientenverfügungen durch Patienten oder durch die Ombudsstelle (in Vertretung des Patienten) ist gesetzlich nicht vorgesehen. | |
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− | + | ''Anmerkung: Falls das Recht auf Löschen (Art. 17 DSGVO) auch für Patientenverfügungen durchgesetzt werden soll, kann das technisch ermöglicht werden (ITI-57, Löschdämon). Diese Funktion kann im Portal angeboten werden, es ist angeraten, dennoch ein Widerspruchsdokument zu hinterlegen, um Klarheit gegenüber allfälligen auf Papier existierenden Patientenverfügungen zu haben.'' | |
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− | = | + | <div class="landscape"> |
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− | === | + | =Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens= |
− | + | ==Technischer Hintergrund== | |
− | + | ===ELGA=== | |
+ | {{BeginILFBox}} | ||
+ | Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}} | ||
+ | <br/> | ||
+ | ==Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden== | ||
+ | {{BeginILFBox}} | ||
+ | Das Kapitel [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|''Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden'']] des Allgemeinen Implementierungsleitfadens ist zu beachten. | ||
+ | {{EndILFBox}} | ||
+ | <br/> | ||
+ | ==Funktionale Anforderungen== | ||
+ | ===Darstellung=== | ||
+ | Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar. | ||
− | + | ===Verwendung in der ELGA Infrastruktur=== | |
− | + | ====Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)==== | |
− | === | + | Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage ([https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at]) abrufbar. |
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!XDS-Mapping | !XDS-Mapping | ||
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− | + | |Version des Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode (mit dem Publikationsdatum dieses Leitfadens) | |
− | |||
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Zeile 484: | Zeile 462: | ||
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− | |Bezeichnet die | + | |Bezeichnet die "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element. |
|- | |- | ||
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− | | | + | |title |
− | | | + | |"Patientenverfügung" |
− | | | + | |Gültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf der Patientenverfügung" |
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|- | |- | ||
|serviceStartTime | |serviceStartTime | ||
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− | + | |Zeitpunkt Ende | |
− | |Zeitpunkt | + | |Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung. |
− | | | ||
|} | |} | ||
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− | |||
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=Konformitätsprüfung= | =Konformitätsprüfung= | ||
− | Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten | + | Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten "Geschäftsregeln". |
− | Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten | + | Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''"Templates"''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens. |
{{BeginYellowBox}} | {{BeginYellowBox}} | ||
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können. | Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können. | ||
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{{BeginILFBox}} | {{BeginILFBox}} | ||
Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden: | Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden: | ||
+ | |||
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]] | *[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]] | ||
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]] | *[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]] | ||
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Im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Datentypen|Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden]] werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen. | Im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Datentypen|Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden]] werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen. | ||
{{EndILFBox}} | {{EndILFBox}} | ||
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=Technische Spezifikation= | =Technische Spezifikation= | ||
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==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers== | ==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers== | ||
− | + | {| class="wikitable" width="100%" | |
− | + | |- | |
+ | ! style="text-align:left" width="20%" |Bedeutung / Link zum Kapitel | ||
+ | ! style="text-align:left" width="20%" |CDA-Element | ||
+ | ! style="text-align:left" width="10%" |Kard/Konf<sup>2</sup> | ||
+ | ! style="text-align:left" width="50%" |Bemerkung | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.22realmCode.22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]] | ||
+ | |realmCode | ||
+ | |1..1 M||fixer Wert: AT | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.22typeId.22.29|Kennzeichnung CDA R2]] | ||
+ | |typeId | ||
+ | |1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040" | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.22templateId.22.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]] | ||
+ | |templateId | ||
+ | |3..* M | ||
+ | |templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13" | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.22id.22.29|Dokumenten-Id]] | ||
+ | |id | ||
+ | |1..1 M|| | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.22code.22.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]] | ||
+ | |code / <br />translation | ||
+ | |1..1 M | ||
+ | 1..1 M | ||
+ | |'''code (Dokumententyp)''':<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives" | ||
+ | '''translation (Dokumentenklasse):'''<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives" | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.22title.22.29|Titel des Dokuments]] | ||
+ | |title | ||
+ | |1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt: z.B. "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf" | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.22sdtc:statusCode.22.29|Status des Dokuments]] | ||
+ | |sdtc:statusCode | ||
+ | | style="background:LightSalmon" |'''NP'''||Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.22hl7at:terminologyDate.22.29|Terminologie-Datum des Dokuments]] | ||
+ | |hl7at:terminologyDate | ||
+ | |1..1 M|| | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.22hl7at:formatCode.22.29|FormatCode des Dokuments]] | ||
+ | |hl7at:formatCode | ||
+ | |1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331</nowiki> | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.22hl7at:practiceSettingCode.22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]] | ||
+ | |hl7at:practiceSettingCode | ||
+ | |1..1 M||ELGA_PracticeSetting: | ||
+ | "Rechtliche Dokumente", "F063" | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.22effectiveTime.22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] | ||
+ | |effectiveTime | ||
+ | |1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person. | ||
+ | (Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert) | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.22confidentialityCode.22.29|Vertraulichkeitscode]] | ||
+ | |confidentialityCode | ||
+ | |1..1 M||fixer Wert: N | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.22languageCode.22.29|Sprachcode des Dokuments]] | ||
+ | |languageCode | ||
+ | |1..1 M||fixer Wert: de-AT | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.22setId.22_und_.22versionNumber.22.29|Versionierung des Dokuments]] | ||
+ | |setId | ||
+ | versionNumber | ||
+ | |1..1 M | ||
+ | |||
+ | 1..1 M | ||
+ | |<br />versionNumber: fixer Wert 1 | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.22recordTarget.2FpatientRole.22.29|Patient]] | ||
+ | |recordTarget | ||
+ | |1..1 M | ||
+ | |Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben. | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.22author.22.29|Verfasser des Dokuments]] | ||
+ | |author | ||
+ | |1..1 M||'''Dokumentersteller''' - Person, die die Patientenverfügung digitalisiert und im zPatVR registriert | ||
+ | |||
+ | |||
+ | author.time: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.''' | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.22dataEnterer.22.29|Personen der Dateneingabe]] | ||
+ | |dataEnterer | ||
+ | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' | ||
+ | | | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informant_Body|Informant]] | ||
+ | |informant | ||
+ | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' | ||
+ | | | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.22custodian.22.29|Verwahrer des Dokuments]] | ||
+ | |custodian | ||
+ | |1..1 M||'''Register''', dem die Patientenverfügung entstammt : | ||
+ | |||
+ | * Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden | ||
+ | * Sonst: Patientenverfügungsregister (zPatVR) | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.22informationRecipient.22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]] | ||
+ | |informationRecipient | ||
+ | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' | ||
+ | | | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.22legalAuthenticator.22.29|Rechtlicher Unterzeichner]] | ||
+ | |legalAuthenticator | ||
+ | | style="background:LightSalmon" |'''1..1 M''' | ||
+ | |'''Errichter''' - Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. 1, wenn diese nicht vorhanden ist alternativ der aufklärende Arzt, wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient selbst) | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.22authenticator.22.29|Weitere Unterzeichner]] | ||
+ | |authenticator | ||
+ | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' | ||
+ | | | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.22participant.22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden) | ||
+ | |participant | ||
+ | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' | ||
+ | | | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]] | ||
+ | |inFulfillmentOf | ||
+ | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' | ||
+ | | | ||
+ | |- | ||
+ | | rowspan="2" |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentation_der_Gesundheitsdienstleistung|Gesundheitsdienstleistungen]] | ||
+ | | rowspan="2" |documentationOf /<br />serviceEvent | ||
+ | | style="background:LightSalmon" |'''1..1 M''' | ||
+ | |'''Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes''' für | ||
− | + | *Verbindlicher Patientenverfügung | |
+ | *Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + | '''Vorgaben:''' | |
− | + | ||
− | + | *code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED | |
+ | *'''effectiveTime.low (1..1 M)''': '''Startdatum der Verbindlichkeit,''' entspricht dem Errichtungsdatum der Patientenverfügung (Rechtsgültigkeit) | ||
+ | *'''effectiveTime.high (0..1 R)''': '''Enddatum der Verbindlichkeit''', nur anzugeben, wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt werden soll | ||
|- | |- | ||
− | + | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' | |
− | + | |wird nicht angegeben bei: | |
+ | |||
+ | *anderen Patientenverfügungen | ||
+ | *Widerruf der Patientenverfügung | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]] | ||
+ | |relatedDocument | ||
+ | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' | ||
+ | | | ||
+ | |- style="background:#FFFFFF" | ||
+ | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung|Einverständniserklärung]] | ||
+ | |authorization | ||
+ | |NP|| | ||
|- style="background:#FFFFFF" | |- style="background:#FFFFFF" | ||
− | + | |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]] | |
− | + | |componentOf / <br />encompassingEncounter | |
+ | | style="background:LightSalmon" |'''NP''' | ||
+ | | | ||
|- | |- | ||
− | |}<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle der | + | |} |
+ | <sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br /> | ||
+ | <ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung'' | ||
+ | <references group="Tabelle" /> | ||
+ | |||
+ | ==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys== | ||
+ | |||
+ | Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf. | ||
==CDA Templates== | ==CDA Templates== | ||
Zeile 594: | Zeile 708: | ||
===Header Level Templates=== | ===Header Level Templates=== | ||
− | {{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden | + | {{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden "Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden. <br /> |
+ | '''''Wichtiger Hinweis:''''' <br />Header-Elemente, welche '''spezifisch für die Patientenverfügung angepasst''' wurden, sind zusammenfassend in der [[ILF:Patientenverfügung#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|'''"Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers"''']] und detailliert im [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|'''"Document Level Template"''']] beschrieben. {{EndILFBox}} | ||
+ | |||
+ | ===Weitere CDA Fragmente=== | ||
+ | {{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_.28Fragmente.29 | Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu finden.{{EndILFBox}} | ||
+ | |||
+ | ====Address Compilation==== | ||
+ | {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.25/dynamic}} | ||
+ | ====Address Compilation Minimal ==== | ||
+ | {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.10/dynamic}} | ||
+ | ====Assigned Entity ==== | ||
+ | {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.22/dynamic}} | ||
+ | ====Device Compilation ==== | ||
+ | {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.18/dynamic}} | ||
+ | |||
+ | ====Organization Compilation with id, name ==== | ||
+ | {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.5/dynamic}} | ||
+ | ====Organization Compilation with name==== | ||
+ | {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.9/dynamic}} | ||
+ | ====Organization Name Compilation ==== | ||
+ | {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.27/dynamic}} | ||
+ | ====Person Name Compilation G1 M ==== | ||
+ | {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.12/dynamic}} | ||
+ | ====Person Name Compilation G2 M ==== | ||
+ | {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.11/dynamic}} | ||
+ | </div><div class="portrait"> | ||
+ | |||
+ | ==Terminologien== | ||
+ | Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet. | ||
+ | |||
+ | [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.16&effectiveDate=2011-12-19T00:00:00&language=de-DE ELGA_AddressUse] | ||
+ | |||
+ | [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.4&effectiveDate=2019-07-08T00:00:00&language=de-DE ELGA_AdministrativeGender] | ||
+ | |||
+ | [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.6.0.10.8&effectiveDate=2019-04-24T11:39:13&language=de-DE ELGA_EntityNamePartQualifier_VS] | ||
+ | |||
+ | [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.11&effectiveDate=2013-11-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_MaritalStatus] | ||
− | + | [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.18&effectiveDate=2013-11-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_ReligiousAffiliation] | |
− | |||
− | + | [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.173&effectiveDate=2016-11-24T00:00:00&language=de-DE ELGA_HumanLanguage] | |
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | = | + | [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.175&effectiveDate=2017-07-27T00:00:00&language=de-DE ELGA_LanguageAbilityMode] |
− | |||
− | |||
− | === | + | [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.174&effectiveDate=2017-02-17T00:00:00&language=de-DE ELGA_ProficiencyLevelCode] |
− | |||
− | = | + | [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.6&effectiveDate=2020-09-18T09:23:04&language=de-DE ELGA_AuthorSpeciality] |
− | |||
− | |||
− | == | + | [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.25&effectiveDate=2013-09-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_URLScheme] |
− | |||
− | |||
− | + | [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.36&effectiveDate=2013-09-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_TelecomAddressUse] | |
− | |||
− | |||
=Anhang= | =Anhang= | ||
− | |||
− | |||
− | |||
==Tabellen== | ==Tabellen== | ||
− | <references group="Tabelle"/> | + | <references group="Tabelle" /> |
==Referenzen== | ==Referenzen== | ||
</div> | </div> | ||
+ | <references /> |
Aktuelle Version vom 1. Februar 2022, 12:16 Uhr
Dieses Dokument gibt wieder:
Implementierungsleitfaden Patientenverfügung (1.0.0), OID: 1.2.40.0.34.7.26, Datum: 2021.02.23, Status: Normatives Abstimmungsverfahren - Abstimmungsphase. Die Teilmaterialien gehören der Kategorie ILF an. |
Implementierungsleitfäden
Patientenverfügung
Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.26.1]
Inhaltsverzeichnis
- 1 Zusammenfassung
- 2 Informationen über dieses Dokument
- 3 Begriffsdefinitionen
- 4 Einleitung
- 5 Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess
- 6 User Storys ("Anwendungsfälle")
- 7 Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens
- 8 Konformitätsprüfung
- 9 Datentypen
- 10 Technische Spezifikation
- 10.1 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
- 10.2 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys
- 10.3 CDA Templates
- 10.3.1 Document Level Templates
- 10.3.2 Header Level Templates
- 10.3.3 Weitere CDA Fragmente
- 10.3.3.1 Address Compilation
- 10.3.3.2 Address Compilation Minimal
- 10.3.3.3 Assigned Entity
- 10.3.3.4 Device Compilation
- 10.3.3.5 Organization Compilation with id, name
- 10.3.3.6 Organization Compilation with name
- 10.3.3.7 Organization Name Compilation
- 10.3.3.8 Person Name Compilation G1 M
- 10.3.3.9 Person Name Compilation G2 M
- 10.4 Terminologien
- 11 Anhang
1 Zusammenfassung
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2. Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes[2] wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale CDA-Standard[3], welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen. Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)[4], zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.[5]
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Allgemeinen Implementierungsleitfadens[6]. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite (Art-Decor-Tabellen verstehen)[7] erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben.
Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen
- Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers (administrative Daten)
- Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys (medizinische Inhalte)
Auf der Diskussionsseite[8] werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.
2 Informationen über dieses Dokument
2.1 Impressum
Medieneigentümer, Herausgeber, Hersteller, Verleger:
ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Wien, Österreich. Telefon: +43.1.2127050
Internet: www.elga.gv.at
Email: cda@elga.gv.at
Geschäftsführer: DI Dr. Günter Rauchegger, DI(FH) Dr. Franz Leisch
Redaktion, Projektleitung, Koordination:
Stefan Sabutsch, stefan.sabutsch@elga.gv.at
Abbildungen: © ELGA GmbH
Nutzung: Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Erdbergweg 7, 8052 Graz; www.hl7.at.
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download über das Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs[9]und der ELGA Homepage unter Technische ELGA-Leitfäden[10].
2.2 Haftungsausschluss
Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht und über ein öffentliches Kommentierungsverfahren kontrolliert. Die Nutzung des vorliegenden Leitfadens erfolgt in ausschließlicher Verantwortung der Anwender. Aus der Verwendung des vorliegenden Leitfadens können keinerlei Rechtsansprüche gegen die Autoren, Herausgeber oder Mitwirkenden erhoben und/oder abgeleitet werden. Ein allfälliger Widerspruch zum geltenden Recht ist jedenfalls nicht beabsichtigt und von den Erstellern des Dokumentes nicht gewünscht.
2.3 Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
2.4 Lizenzinformationen
Die von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.
HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen.
Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria gestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria.
HL7® und CDA® sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm
Die Verwendung dieses Leitfadens für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen, ist ausdrücklich genehmigt.
2.4.1 Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")
Third Party Intellectual Property
Der Nutzer dieses Dokuments (bzw. der Lizenznehmer) stimmt zu und erkennt an, dass der Herausgeber nicht alle Rechte und Ansprüche in und an den Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können ("Third Party Intellectual Property (IP)").
Die Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und den Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Zusammenhang mit den Materialien oder anderweitig verantwortlich.
Jegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-Rechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.
2.5 Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards
Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International[11] gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert[12].
CDA definiert die Struktur und Semantik von "medizinischen Dokumenten" zum Austausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patienten. Es enthält alle Metadaten zur Weiterverarbeitung und einen lesbaren textuellen Inhalt und kann diese Informationen auch maschinenlesbar tragen. Das Datenmodell von CDA und seine Abbildung in XML[13] folgen dem Basisstandard HL7 Version 3[14] mit seinem Referenz-Informationsmodell (RIM). Dieser Leitfaden verwendet das HL7-Template-Austauschformat zur Definition der "Bausteine" (Templates) und ART-DECOR® [15] als Spezifikationsplattform.
- HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [16]
- HL7 Referenz-Informationsmodell (RIM)[17]
- HL7 V3 Datentypen [18]
- HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1[19]
Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)[20], die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden (www.HL7.at). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
2.6 Verbindlichkeit
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.[4] Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
2.7 Wichtige unterstützende Materialien
Auf der Website Patientenverfügung Guide werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
- die PDF-Version dieses Leitfadens
- Beispieldokumente
- CDA-Schema
- Schematron-Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository Patientenverfügung erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH (www.elga.gv.at/CDA) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an cda@elga.gv.at gesendet werden.2.8 Bedienungshinweise
2.8.1 Farbliche Hervorhebungen und Hinweise
Themenbezogene Hinweise zur besonderen Beachtung:
Hinweis:
Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, die nicht vom allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden definiert wurden
Hinweis auf anderen Implementierungsleitfaden:
Verweis
Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:…
Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:
<BEISPIEL> <languageCode code="de-AT" />
Nutzen Sie die bereitgestellten Links im Dokument (z.B. im Inhaltsverzeichnis), um direkt in der PDF-Version dieses Dokuments zu navigieren. Folgende Tastenkombinationen können Ihnen die Nutzung des Leitfadens erleichtern:
- Rücksprung: Alt + Pfeil links und Retour: Alt + Pfeil rechts
- Seitenweise blättern: "Bild" Tasten
- Scrollen: Pfeil nach oben bzw. unten
- Zoomen: Strg + Mouserad drehen
- Suchen im Dokument: Strg + F
3 Begriffsdefinitionen
Begriff | Definition |
---|---|
ELGA-TeilnehmerIn | ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012[4]). |
Aufklärende/r Arzt/Ärztin | Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.[2] |
Rechtskundige Person | Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.[2] |
Patientenverfügungs-Register | Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen. |
Patientenverfügungs-Anwendung | Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen. |
Verbindliche Patientenverfügung | Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2[2]). |
Andere Patientenverfügungen | "Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG[2]). |
Beachtliche Patientenverfügung | Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019[2] nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst. |
4 Einleitung
4.1 Ausgangslage und Motivation
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient/eine Patientin bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er/sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im Bundesgesetz über Patientenverfügungen festgeschrieben. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.
Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt (PatVG § 9). Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.
Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
4.1.1 Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen
Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß Bundesgesetz über Patientenverfügungen) besondere Vorgaben:
- In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).
- Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen/deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).
- Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten/die Patientin über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
- Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten/von der Patientin erneuert werden.
Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:
- Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen
- Datum der Errichtung
- Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
- Bestätigung, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt
Optionale Angabe:
- Weitere Anmerkungen des Patienten/der Patientin
- Benennung einer konkreten Vertrauensperson
- Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person
- Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person.
4.2 Zweck des Dokuments
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten "Body" enthalten.
4.3 Zielgruppe
Anwender dieses Dokuments sind SoftwareentwicklerInnen und BeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
5 Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess
Für die Ausgestaltung der Inhalte von "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-BenutzerInnen sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.
Abgestimmt und harmonisiert werden aber die technischen Strukturvorgaben und die Dokument-Metadaten. Dies geschieht über ein reguläres Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.
Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung wird durch eine gesetzliche Verordnung begründet (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2).
5.1 Revision der Leitfäden
Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.
Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
Neue Versionen, die "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind "Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind "Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
5.2 Autoren und Mitwirkende
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht. Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
5.2.1 Autoren
Das Redaktionsteam bestand aus folgenden Personen1:
Name | Organisation | Rolle |
---|---|---|
Stefan Sabutsch | ELGA GmbH, HL7 Austria | Autor, Herausgeber |
Andrea Klostermann | ELGA GmbH | Autor |
Nikola Tanjga | ELGA GmbH | Autor |
Gabriel Kleinoscheg | ELGA GmbH | Autor |
Unter Mitwirkung von: Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
1 Personen sind ohne Titel angegeben
6 User Storys ("Anwendungsfälle")
Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen im zentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR) werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben. Diese sind nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
Ergänzend zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen ist denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA-Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, erneuern oder widerrufen und im zPatVR verfügbar machen lassen können.
6.1 Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen
Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung dokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Medicus berät sie hinsichtlich der medizinischen Folgen und dokumentiert, dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift und nimmt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. Anmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden.
Die beiden möglichen Varianten – verbindliche und andere Patientenverfügung – werden in 6.1.1 und 6.1.2 beschrieben.
6.1.1 Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen
Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.
6.1.1.1 Akteure und Vorbedingung
- Frau Huber (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.
- Dr. Justus ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten.
6.1.1.2 Ablauf
Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register:
- Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low)
- eine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high)
- Frau Huber als Patient (recordTarget)
- Dr. Justus als die für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)
- Dr. Justus als die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)
Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen.
Alternativ kann Dr. Justus das Einstellen der Patientenverfügung in das zPatVR der Ombudsstelle delegieren. In dem Fall ist die für das Einstellen verantwortliche Person (author) der Ombudsstellenmitarbeiter.
6.1.2 Andere Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen
Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer anderen Patientenverfügung im zPatVR benötigt Frau Huber nach der medizinischen Aufklärung keine zusätzliche rechtliche Aufklärung. Dr. Medicus kann die Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen oder dies an die Ombudsstelle delegieren.
6.1.2.1 Akteure und Vorbedingung
- Frau Huber (Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.
- Dokumentersteller: ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten
- Dr. Medicus (Aufklärender Arzt)
- Herr Schneider (Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle)
6.1.2.2 Ablauf
Der Dokumentersteller digitalisiert die Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:
- das Datum der Errichtung der Patientenverfügung (effectiveTime),
- Frau Huber als Patient (recordTarget)
- Dr. Medicus als der für die Errichtung der "anderen" Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)
- Dokumentersteller als der für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)
Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert.
Alternativ kann eine andere Patientenverfügung auch gänzlich ohne ärztliche oder juristische Aufklärung bei der Ombudsstelle errichtet und ins zPatVR eingestellt werden (mit Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author).
6.1.3 Ergebnis
Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern sie das möchte.
Anmerkungen:
- Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht vom Patienten widerrufen werden.
- Bestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Sie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden.
- Sofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist ihre Verbindlichkeit, wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung erneuert (verlängert) werden, wodurch die Frist neu zu laufen beginnt.
- Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.
6.2 Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)
Die beiden folgenden Anwendungsfälle 6.2.1 und 6.2.2 unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung.
6.2.1 Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung
Frau Huber möchte eine Verlängerung der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung im zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Medicus auf, der ihre aktuelle Patientenverfügung aus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt. Dr. Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und Unterschrift auf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung.
6.2.2 Änderung der verbindlichen Patientenverfügung
Frau Huber möchte eine weitere medizinische Behandlung ablehnen. Da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann und eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden darf, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche zusammenfasst. Dr. Medicus klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf und dokumentiert dies in einer neuen Patientenverfügung unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift.
Da in beiden beschriebenen Fällen eine erneute optionale Rechtsberatung von Frau Huber nicht erforderlich ist, kann Dr. Medicus die verlängerte bzw. geänderte verbindliche Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen.
6.2.3 Akteure und Vorbedingungen
- Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine verbindliche Patientenverfügung im zPatVR
- Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) ist autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten
6.2.4 Ablauf
Dr. Medicus digitalisiert die verbindliche Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:
- das Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung (effectiveTime), welcher auch als Startzeitpunkt der Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low))
- die Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird festgehalten (serviceEvent/code/effectiveTime/high)
- Frau Huber als Patient (recordTarget)
- Dr. Justus als die für die Errichtung der zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (legalAuthenticator)
- Dr. Medicus als der Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)
Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert.
Alternativ kann die Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung nach der ärztlichen Aufklärung auch bei der rechtskundigen Person (§ 6 Abs. 1) stattfinden, welche dann als Errichter (legalAuthenticator) und Ersteller (author) in den CDA-Metadaten aufscheint.
Das Einstellen der verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung kann auch durch die Ombudsstelle erfolgen (im author-Element festgehalten).
6.2.5 Ergebnis
Für Frau Huber liegt eine erneuerte verbindliche Patientenverfügung im zPatVR vor. Die Verbindlichkeitsdauer beginnt ab dem Datum der Errichtung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden.
6.3 Patientenverfügung im zPatVR widerrufen
Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung im zPatVR widerrufen.
6.3.1 Akteure und Vorbedingungen
- Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine Patientenverfügung im zPatVR
- Alternativ: Dr. Medicus, Ombudsstelle oder rechtskundige Person. Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR verarbeiten.
6.3.1.1 Widerruf via Portal
Frau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und erzeugt mittels Funktion "Patientenverfügung widerrufen" ein Widerrufsdokument, welches die bestehende Patientenverfügung für unwirksam erklärt.
Anmerkung: Diese Funktion benötigt die Berechtigung des Patienten, Dokumente bereitzustellen (anders als in ELGA). Die zentrale Anwendung muss sicherstellen, dass nur ein bestehendes Dokument ersetzt werden kann (replace). Siehe auch Anwendungsfall "Löschen"
6.3.1.2 Widerruf bei Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person
Um ihre im zPatVR gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, sucht Frau Huber die jeweilige Stelle auf. Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird der digitalisierte Widerruf der Patientenverfügung mit folgenden Metadaten ins zPatVR eingestellt:
- das Datum der Errichtung des Widerrufs (effectiveTime),
- Frau Huber als Patient (recordTarget)
- Frau Huber als die für die Errichtung des Widerrufs der Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)
- Dokumentersteller (Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person) als der für die Erstellung des CDA-Dokuments Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author))
Abschließend generiert das Dokumentationssystem das leitfadenkonforme CDA-Dokument "Patientenverfügung" und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten im zPatVR zur Verfügung (bzw. im Falle der rechtskundigen Person über den Zwischenschritt des jeweiligen Registers).
6.3.2 Ergebnis
Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des Widerrufs der Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. Die ältere(n) Patientenverfügung(en) ist/sind über eine Historie im zPatVR abrufbar.
6.4 Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen
6.4.1 Abruf durch GDA
- Behandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht im zPatVR des Patienten, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.
- Aufklärender Arzt: Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen.
6.4.2 Abruf durch ELGA-Teilnehmer
Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat.
6.4.3 Abruf durch ELGA Ombudsstelle
Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken.
6.4.4 Akteure und Vorbedingungen
- Frau Huber (Patient)
- Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen.
6.4.5 Ergebnis
Die Patientenverfügung im zPatVR wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
6.5 Patientenverfügung aus zPatVR löschen
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod des Patienten automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess und wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
Ein Löschen von Patientenverfügungen durch Patienten oder durch die Ombudsstelle (in Vertretung des Patienten) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Anmerkung: Falls das Recht auf Löschen (Art. 17 DSGVO) auch für Patientenverfügungen durchgesetzt werden soll, kann das technisch ermöglicht werden (ITI-57, Löschdämon). Diese Funktion kann im Portal angeboten werden, es ist angeraten, dennoch ein Widerspruchsdokument zu hinterlegen, um Klarheit gegenüber allfälligen auf Papier existierenden Patientenverfügungen zu haben.
7 Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens
7.1 Technischer Hintergrund
7.1.1 ELGA
7.2 Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden
Das Kapitel Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden des Allgemeinen Implementierungsleitfadens ist zu beachten.
7.3 Funktionale Anforderungen
7.3.1 Darstellung
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im ELGA GitLab verfügbar.
7.3.2 Verwendung in der ELGA Infrastruktur
7.3.2.1 Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage (www.elga.gv.at) abrufbar.
XDS-Mapping | Optio-
nalität |
CDA-Element
/ClinicalDocument/ |
Beispiel | Erklärung |
---|---|---|---|---|
formatCode | R | hl7at:formatCode | urn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331 | Version des Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode (mit dem Publikationsdatum dieses Leitfadens) |
typeCode | R | code |
|
Dokumenttyp |
classCode | R | code/translation |
|
Bezeichnet die "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element. |
title | R | title | "Patientenverfügung" | Gültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf der Patientenverfügung" |
eventCodeList | R | documentationOf/serviceEvent/code |
|
Code der Gesundheitsdienstleistung. Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)" |
serviceStartTime | R | documentationOf/serviceEvent/effectiveTime/low | Zeitpunkt Beginn | Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung. |
serviceStopTime | R | documentationOf/serviceEvent/effectiveTime/high | Zeitpunkt Ende | Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung. |
8 Konformitätsprüfung
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit Header und Body. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten "Geschäftsregeln".
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige W3C Schemas dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe Schema-Prüfung). Darüber hinaus existieren eine Reihe von Schematron Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe Schematron-Prüfung). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu "Templates" zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:
9 Datentypen
Im Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
10 Technische Spezifikation
Die Struktur des CDA Austauschformats ist in den nachfolgenden Kapiteln im Detail beschrieben.
Der Header entspricht im Wesentlichen den bisherigen ELGA CDA-Leitfäden ("Allgemeiner Leitfaden"). Der Body enthält die tatsächlichen (fachlichen) Inhalte des Dokuments.
10.1 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
Bedeutung / Link zum Kapitel | CDA-Element | Kard/Konf2 | Bemerkung |
---|---|---|---|
Hoheitsbereich des Dokuments | realmCode | 1..1 M | fixer Wert: AT |
Kennzeichnung CDA R2 | typeId | 1..1 M | fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040" |
Kennzeichnung von Strukturvorschriften | templateId | 3..* M | templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1" templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26" templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13" |
Dokumenten-Id | id | 1..1 M | |
Klassifikation des Dokuments (fein und grob) | code / translation |
1..1 M
1..1 M |
code (Dokumententyp): Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives" translation (Dokumentenklasse): |
Titel des Dokuments | title | 1..1 M | abhängig vom Dokumentinhalt: z.B. "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf" |
Status des Dokuments | sdtc:statusCode | NP | Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich |
Terminologie-Datum des Dokuments | hl7at:terminologyDate | 1..1 M | |
FormatCode des Dokuments | hl7at:formatCode | 1..1 M | urn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331 |
Fachliche Zuordnung des Dokuments | hl7at:practiceSettingCode | 1..1 M | ELGA_PracticeSetting:
"Rechtliche Dokumente", "F063" |
Erstellungsdatum des Dokuments | effectiveTime | 1..1 M | Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.
(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert) |
Vertraulichkeitscode | confidentialityCode | 1..1 M | fixer Wert: N |
Sprachcode des Dokuments | languageCode | 1..1 M | fixer Wert: de-AT |
Versionierung des Dokuments | setId
versionNumber |
1..1 M
1..1 M |
versionNumber: fixer Wert 1 |
Patient | recordTarget | 1..1 M | Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben. |
Verfasser des Dokuments | author | 1..1 M | Dokumentersteller - Person, die die Patientenverfügung digitalisiert und im zPatVR registriert
|
Personen der Dateneingabe | dataEnterer | NP | |
Informant | informant | NP | |
Verwahrer des Dokuments | custodian | 1..1 M | Register, dem die Patientenverfügung entstammt :
|
Beabsichtigte Empfänger des Dokuments | informationRecipient | NP | |
Rechtlicher Unterzeichner | legalAuthenticator | 1..1 M | Errichter - Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. 1, wenn diese nicht vorhanden ist alternativ der aufklärende Arzt, wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient selbst) |
Weitere Unterzeichner | authenticator | NP | |
Weitere Beteiligte (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden) | participant | NP | |
Zuweisung und Ordermanagement | inFulfillmentOf | NP | |
Gesundheitsdienstleistungen | documentationOf / serviceEvent |
1..1 M | Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes für
|
NP | wird nicht angegeben bei:
| ||
Bezug zu vorgehenden Dokumenten | relatedDocument | NP | |
Einverständniserklärung | authorization | NP | |
Patientenkontakt (Aufenthalt) | componentOf / encompassingEncounter |
NP |
2) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.
[Tabelle 1]Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung
- ↑ Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung
10.2 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys
Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf.
10.3 CDA Templates
10.3.1 Document Level Templates
10.3.1.1 Patientenverfügung
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.0.13 | Gültigkeit | 2020‑11‑02 12:10:20 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Status | Entwurf | Versions-Label | 1.0.0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atpv_document_Patientenverfuegung | Bezeichnung | Patientenverfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kontext | Pfadname / | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | CDA Document Level Template | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Benutzt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
10.3.2 Header Level Templates
Wichtiger Hinweis:
Header-Elemente, welche spezifisch für die Patientenverfügung angepasst wurden, sind zusammenfassend in der "Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers" und detailliert im "Document Level Template" beschrieben.
10.3.3 Weitere CDA Fragmente
10.3.3.1 Address Compilation
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2023‑04‑13 13:21:00 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.1+20230717 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_AddressCompilation | Bezeichnung | Address Compilation | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (2021‑02‑19 13:05:47) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (2019‑02‑28 14:24:14) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
10.3.3.2 Address Compilation Minimal
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2023‑04‑06 14:31:34 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.2+20230717 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_AddressCompilationMinimal | Bezeichnung | Address Compilation Minimal | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschreibung | Adressangabe in Granularitätsstufe 2 oder 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Spezialisierung: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2021‑06‑28 13:44:14) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2021‑02‑19 13:05:57) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2019‑03‑27 11:26:08) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.4 Address Information Compilation (2019‑02‑11 13:19:54) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
10.3.3.3 Assigned Entity
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2023‑04‑13 13:14:55 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.2+20230717 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_AssignedEntity | Bezeichnung | Assigned Entity | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Benutzt |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑05‑26 13:50:41) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑02‑19 13:09:09) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2019‑03‑04 12:03:36) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
10.3.3.4 Device Compilation
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2023‑04‑06 14:24:15 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.2+20230717 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_DeviceCompilation | Bezeichnung | Device Compilation | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschreibung | Datenerstellende Geräte/Software | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Spezialisierung: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2021‑06‑28 13:57:36) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2021‑02‑19 13:12:38) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2019‑02‑13 10:11:00) ref at-cda-bbr- Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.315 CDA Device (2005‑09‑07) ref ad1bbr- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
10.3.3.5 Organization Compilation with id, name
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2021‑06‑28 13:57:53 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.1+20210628 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithIdName | Bezeichnung | Organization Compilation with id, name | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschreibung | Wiederverwendbare Compilation mit verpflichtender Angabe von name und id. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Benutzt |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (2021‑02‑19 13:31:10) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (2019‑03‑25 13:43:57) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 (2019‑02‑12 15:50:47) ref at-cda-bbr- Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.151 CDA Organization (2005‑09‑07) ref ad1bbr- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
10.3.3.6 Organization Compilation with name
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2021‑02‑19 13:31:25 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.0+20210219 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithName | Bezeichnung | Organization Compilation with name | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschreibung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Benutzt |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 Organization Compilation with name (2019‑02‑13 10:30:51) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 (2019‑02‑12 15:50:47) ref at-cda-bbr- Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.151 CDA Organization (2005‑09‑07) ref ad1bbr- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
10.3.3.7 Organization Name Compilation
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2021‑06‑28 14:00:14 | |||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.1+20210628 | |||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_OrganizationNameCompilation | Bezeichnung | Organization Name Compilation | |||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (2021‑02‑19 13:31:42) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (2019‑03‑11 12:06:20) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.26 Person Name Compilation G1 (2019‑03‑11 11:40:35) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||
|
10.3.3.8 Person Name Compilation G1 M
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2023‑04‑17 09:10:56 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.1+20230717 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_PersonNameCompilationG1M | Bezeichnung | Person Name Compilation G1 M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschreibung | In Granularitätsstufe 1 wird der Personen-Name unstrukturiert angegeben. Die einzelnen Elemente des Namens (Vornamen, Nachnamen) werden nicht getrennt. Name ist Mandatory. Keine nullFlavor erlaubt! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (2021‑02‑19 13:36:43) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (2019‑04‑02 12:34:04) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.26 Person Name Compilation G1 (2019‑03‑11 11:40:35) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
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Beispiel |
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Beispiel |
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10.3.3.9 Person Name Compilation G2 M
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2023‑03‑31 11:20:05 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.1+20230717 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_PersonNameCompilationG2M | Bezeichnung | Person Name Compilation G2 M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (2021‑02‑19 13:36:55) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (2019‑04‑02 10:09:43) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
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10.4 Terminologien
Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.
ELGA_EntityNamePartQualifier_VS
11 Anhang
11.1 Tabellen
11.2 Referenzen
- ↑ Patientenverfügung-Guide https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) PatVG-Novelle 2018
- ↑ CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen
- ↑ 4,0 4,1 4,2 Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG)
- ↑ Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz
- ↑ Allgemeiner Implementierungsleitfaden https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)
- ↑ Art-Decor-Tabellen verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen
- ↑ Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung
- ↑ Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs https://www.gesundheit.gv.at
- ↑ Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: https://www.elga.gv.at/cda
- ↑ Health Level Seven International www.hl7.org
- ↑ ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [1]
- ↑ World Wide Web Consortium. Extensible Markup Language, 1.0, 5th Edition. [2]
- ↑ HL7 Version 3 Product Suite [3]
- ↑ ART-DECOR® www.art-decor.org
- ↑ HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [4]
- ↑ HL7 Version 3: Reference Information Model (RIM) [5]
- ↑ HL7 Version 3 Standard: Data Types – Abstract Specification, Release 2[6]
- ↑ HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [7]
- ↑ HL7 Austria www.hl7.at