Patientenverfügung (Version 2.0.0)

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(Rechtsanwälte, Notare und rechtskundige Mitarbeiter der Patientenvertretungen)
 
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|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
 
|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
 
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<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
 
<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
 
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|Title    = HL7 Implementation Guide for CDA<sup>&reg;</sup> R2:<br/>Patientenverfügung
 
|Title    = HL7 Implementation Guide for CDA<sup>&reg;</sup> R2:<br/>Patientenverfügung
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|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren
 
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{{ILF-TOC limit|4}} <!-- {{Underconstruction}} -->
 
{{ILF-TOC limit|4}} <!-- {{Underconstruction}} -->
 
<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
 
<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
TODO [NTA]: Verständnis-Box wie im TmE und Amb hinzugefügt und Zusammenfassung aus der yellowBox genommen. Leider ist der Abstand zwischen Infobox und Yellowbox bzw. diesem Text zu groß, Unterschied zum amb und tme konnte nicht gefunden werden.
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{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung-Guide]]<ref name="Guide">Patientenverfügung-Guide [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide]</ref> im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide '''zusammenfassenden Patientenverfügung-Guide'''] im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
 
  
 
=Zusammenfassung=
 
=Zusammenfassung=
  
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt das CDA-Dokument "ELGA Patientenverfügung" in Österreich.
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Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
 
  
Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
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Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
  
Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen], zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.
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Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (Stand Dezember 2025; Novelle derzeit in Arbeit) [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_I_105/BGBLA_2024_I_105.html PatVG-Novelle 2024]</ref> wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
  
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]], welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.
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Durch die zentrale, digitale Verfügbarkeit von Patientenverfügungen wird sichergestellt, dass der aktuelle Wille für alle Berechtigten zugänglich ist. Damit wird eine schnellere und effizientere Möglichkeit zur Erhebung des Patientenwillens geschaffen und die Rechtssicherheit für behandelnde Ärztinnen und Ärzte erhöht. Auch Änderungen oder ein Widerruf bleiben nachvollziehbar gespeichert. Mit der Umsetzung der e-Patientenverfügung wird die Selbstbestimmung der Patienten:innen gefördert und zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung beigetragen. Es wird erwartet, dass mit einer e-Patientenverfügung die Kommunikation und der Austausch von Informationen verbessert und damit auch das Vertrauen des:der Patient:in, dass seine:ihre Patientenverfügung berücksichtigt wird, gestärkt wird.
  
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Dokuments [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeiner Implementierungsleitfaden]. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren, für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden hier erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) erläutert wird.
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Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.
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Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)<ref name="GTelG">Gesundheitstelematikgesetz 2012 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 (GTelG)]</ref>, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.<ref name="PatVG">Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz]</ref>
  
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverfügung#Anwendungsf.C3.A4lle|Anwendungsfälle]] beschrieben.  
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Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]<ref name="ALF"> Allgemeiner Implementierungsleitfaden [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3) https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)]</ref>. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]])<ref name="ArtDecTab">Art-Decor-Tabellen verstehen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen]</ref> erläutert wird.
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Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#User_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben.  
  
 
'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
 
'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
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*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys]] (medizinische Inhalte)
 
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys]] (medizinische Inhalte)
  
Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.
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Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]'''<ref name="PVDisk">Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung]</ref> werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.
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=Informationen über dieses Dokument=
 
=Informationen über dieses Dokument=
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Internet: [http://www.elga.gv.at www.elga.gv.at]
 
Internet: [http://www.elga.gv.at www.elga.gv.at]
 
Email: [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at]<br />
 
Email: [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at]<br />
Geschäftsführer: DI Dr. Günter Rauchegger, DI(FH) Dr. Franz Leisch
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Geschäftsführer: Mag. Dr. Stefan Sabutsch, Dr. Edith Bulant-Wodak, MBA
  
 
''Redaktion, Projektleitung, Koordination: ''<br />
 
''Redaktion, Projektleitung, Koordination: ''<br />
Stefan Sabutsch, [mailto:stefan.sabutsch@elga.gv.at stefan.sabutsch@elga.gv.at]
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* Dr. Emmanuel Helm, [mailto:emmanuel.helm@elga.gv.at emmanuel.helm@elga.gv.at]
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* Nikolaus Krondraf, MSc [mailto:nikolaus.krondraf@elga.gv.at nikolaus.krondraf@elga.gv.at]
  
 
''Abbildungen:'' © ELGA GmbH  
 
''Abbildungen:'' © ELGA GmbH  
  
''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14, 8010 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
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''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Erdbergweg 7/8, 8052 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
 
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
 
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
  
 
Download unter [https://www.gesundheit.gv.at www.gesundheit.gv.at] und [https://www.elga.gv.at/cda www.elga.gv.at/cda]
 
Download unter [https://www.gesundheit.gv.at www.gesundheit.gv.at] und [https://www.elga.gv.at/cda www.elga.gv.at/cda]
 
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==Haftungsausschluss==
 
==Haftungsausschluss==
 
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Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
 
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
 
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{{ILF:Lizenzinformationen}}
+
==Lizenzinformationen==
{{BeginILFBox}}
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Die von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.<br />
Die ELGA Patientenverfügung basiert auf den Vorgaben des '''[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeinen Implementierungsleitfadens 2020]]'''.
+
HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen. <br />
{{EndILFBox}}
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==Verbindlichkeit==
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Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ''ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria'' gestattet.  Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria. <br />
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.  
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HL7<sup>®</sup> und CDA<sup>®</sup> sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm<br /><br />
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Die Verwendung dieses Leitfadens für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen, ist ausdrücklich genehmigt. <br />
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===Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")===
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  <div style="line-height: 1.25; font-size:16px; border-bottom: 1px solid #81ab1f; box-shadow: 0 4px 0 0 #a2d727;margin-bottom:4px; color:#77c123; width:100%">
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    <p style="padding: 10px 15px;font-size:18px;">Third Party Intellectual Property</p>
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    <p style="padding: 15px;">
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Der Nutzer dieses Dokuments (bzw. der Lizenznehmer) stimmt zu und erkennt an, dass der Herausgeber nicht alle Rechte und Ansprüche in und an den Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können ("Third Party Intellectual Property (IP)").<br />
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Die Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und den Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Zusammenhang mit den Materialien oder anderweitig verantwortlich. <br />
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Jegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-Rechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.
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==Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards==
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Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International<ref name="HL7">Health Level Seven International [http://www.hl7.org www.hl7.org]</ref> gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert<ref>ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [https://www.iso.org/standard/44429.html]</ref>.
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CDA definiert die Struktur und Semantik von "medizinischen Dokumenten" zum Austausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patienten. Es enthält alle Metadaten zur Weiterverarbeitung und einen lesbaren textuellen Inhalt und kann diese Informationen auch maschinenlesbar tragen. Das Datenmodell von CDA und seine Abbildung in XML<ref>World Wide Web Consortium. Extensible Markup Language, 1.0, 5th Edition. [http://www.w3.org/TR/REC-xml]</ref> folgen dem Basisstandard HL7 Version 3<ref>HL7 Version 3 Product Suite [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=186]</ref> mit seinem Referenz-Informationsmodell (RIM). Dieser Leitfaden verwendet das HL7-Template-Austauschformat zur Definition der "Bausteine" (Templates) und ART-DECOR® <ref>ART-DECOR® [https://art-decor.org www.art-decor.org]</ref> als Spezifikationsplattform.  
  
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
+
* HL7 Clinical Document Architecture (CDA) <ref name="CDA"> HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=7]</ref>
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* HL7 Referenz-Informationsmodell (RIM)<ref name="RIM">HL7 Version 3: Reference Information Model (RIM) [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=77]</ref>
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* HL7 V3 Datentypen <ref name="HL7 Version 3 Standard: Data Types">HL7 Version 3 Standard: Data Types – Abstract Specification, Release 2[http://www.hl7.org/documentcenter/private/standards/v3/edition_web/infrastructure/datatypes_r2/datatypes_r2.html]</ref>
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* HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1<ref name="Templates Specification"> HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1  [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=377] </ref>
  
Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten („Mandatory“ (M), „Required“ (R) und „Fixed“ (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.  
+
Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)<ref name="HL7Austria">HL7 Austria [http://www.hl7.at/ www.hl7.at]</ref>, die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden ([https://www.hl7.at www.HL7.at]). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
  
 +
==Verbindlichkeit==
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Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.<ref name="GTelG"></ref>
 +
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
 +
Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.
 
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
 
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
 
 
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
 
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
  
 
==Wichtige unterstützende Materialien==
 
==Wichtige unterstützende Materialien==
 
{{BeginYellowBox}}
 
{{BeginYellowBox}}
Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|ELGA Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:  
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Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:  
  
 
*die PDF-Version dieses Leitfadens
 
*die PDF-Version dieses Leitfadens
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*Schematron-Prüfregeln
 
*Schematron-Prüfregeln
  
Die im weiteren angeführten Templatespezifikationen wurden im Art-Decor Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
+
Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
 
 
 
 
Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter [http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]. {{EndYellowBox}}
 
  
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'''Fragen, Kommentare oder Anregungen''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden.{{EndYellowBox}}
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==Bedienungshinweise==
 
==Bedienungshinweise==
 
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
 
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
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{{EndILFBox}}
 
{{EndILFBox}}
 
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
 
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
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'''<BEISPIEL>'''<br /><languageCode code="de-AT" />
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<!-- Seitenumbruch -->
 
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<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
 
<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
 +
 +
=Begriffsdefinitionen=
 +
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
 +
!Begriff!!Definition
 +
|-
 +
|'''ELGA-TeilnehmerIn'''
 +
|ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012<ref name="GTelG"/>).
 +
|-
 +
|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
 +
|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
 +
|-
 +
|'''Rechtskundige Person'''
 +
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" />
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|'''Gesundheitsdiensteanbieter (GDA)'''
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|Alle Personen und Einrichtungen, die Gesundheitsdienstleistungen – wie etwa medizinische Betreuung, Untersuchung, Pflege, etc. – erbringen oder Patientinnen/Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen. Die genaue gesetzliche Definition ist in §2 Z 2 Gesundheitstelematikgesetz 2012 zu finden.
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|'''Patientenverfügung'''
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|Für verbindliche Patientenverfügungen bestehen strenge formale Voraussetzungen (siehe §§ 4 bis 7 PatVG). Die Errichtung muss schriftlich erfolgen, die medizinische Behandlung konkret beschrieben sein, es muss eine umfassende ärztliche Aufklärung sowie eine rechtliche Belehrung erfolgt sein und die Errichtung muss vor einem:einer rechtskundigen Mitarbeiter:in der Patientenvertretungen, einem:einer rechtskundigen Mitarbeiter:in eines Erwachsenenschutzvereins, einem:einer Notar:in oder einem:einer Rechtsanwalt:Rechtsanwältin stattgefunden haben. Eine verbindliche Patientenverfügung verliert nach Ablauf der gesetzlichen Frist (aktuell 8 Jahre gemäß §7 PatVG) ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern die:der Patient:in nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange die:der Patient:in diese mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.
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|'''Vorsorgevollmacht'''
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|In einer Vorsorgevollmacht werden Regelungen für den Fall, dass Entscheidungen nicht mehr selbstständig geäußert werden können, getroffen (§§ 260 bis 263 ABGB). Inhaltlich werden in Vorsorgevollmachten aber Angelegenheiten geregelt, die nicht der medizinischen Behandlung zuzuordnen sind (z.B. kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die einen in bestimmten Angelegenheiten vertritt, z.B. finanzielle Vermögensentscheidungen oder auch die Vertretung im Spital gegenüber Ärzte:Ärztinnen). In der Vorsorgevollmacht können für die bevollmächtigte Person gewünschte oder abgelehnte Behandlungen sowie der Hinweis auf eine vorhandene Patientenverfügung festgehalten werden. Vorsorgevollmachten, wie auch alle anderen Vertretungsformen, werden bereits im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) verpflichtend eingetragen und können nur durch Gerichte, eintragende Stellen (Notariat, Rechtsanwaltskanzlei, Erwachsenenschutzvereine) sowie Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger eingesehen werden. Bei Gericht kann Auskunft erlangt werden, ob eine Person eine Vertretung hat und für welche Angelegenheiten.
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|'''ePatientenverfügung'''
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|Die zentrale ELGA-Anwendung "ePatientenverfügung" umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
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|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
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| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2<ref name="PatVG-2018" />).
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|'''Andere Patientenverfügungen'''
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|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />). Wichtig: Andere Patientenverfügungen spielen keine Rolle in der ELGA-Anwendung ePatientenverfügung.
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|'''Beachtliche Patientenverfügung'''
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|Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019<ref name="PatVG-2018" /> nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst.
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|}
  
 
=Einleitung=
 
=Einleitung=
 
==Ausgangslage und Motivation==
 
==Ausgangslage und Motivation==
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
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Bislang ist es oft schwierig festzustellen, ob eine Patientenverfügung vorliegt, und die Suche danach ist zeitaufwändig. Wird derzeit eine Recherche nach einer möglicherweise vorhandenen Patientenverfügung von den behandelnden Gesundheitsdiensteanbietern durchgeführt, werden in erster Linie der:die Patient:in selbst (bei der Aufnahme) bzw. die Angehörigen (wenn der:die Patient:in nicht mehr ansprechbar ist) danach gefragt. Selbst wenn die Angehörigen wissen, dass der:die Patient:Patientin eine Verfügung erstellt hat, ist oft unklar, wo diese zu finden ist. Derzeit müssen mehrere Register durchsucht werden. Die Rückmeldungen der Vertreter:innen von Krankenanstalten, Palliativeinrichtungen und mobilen Palliativeinrichtungen haben gezeigt, dass eine Patientenverfügung nur in Ausnahmefällen besteht. Der Patientenwille wird meist vor Ort erhoben und in der lokalen Dokumentation gespeichert, aber selten in einer formellen und für andere GDA einsehbaren Form dokumentiert.
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Mit der Konzeption und nachfolgenden Umsetzung der e-Patientenverfügung wird eine zentrale Stelle eingerichtet, bei der verbindliche Patientenverfügungen und deren Widerruf in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen für
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*die Bereitstellung durch Notare und Notarinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Patientenvertretungen als juristische Berater:innen sowie Ärzte und Ärztinnen als medizinische Berater:innen,
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*den Abruf bzw. die Suche nach digital erfassten Patientenverfügungen für berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter sowie
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*den niederschwelligen Zugriff für Bürger:innen auf seine:ihre Patientenverfügung
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Dies bringt folgende Vorteile und Nutzen mit sich:
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*ein zentrales Register, das sicherstellt, dass nur ein Patientenwille digital vorhanden und jederzeit zugänglich ist
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*mehr Rechtssicherheit für behandelnde Ärztinnen:Ärzte (Nachforschungspflicht lt. PatVG § 14a (5))
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*die Möglichkeit einer strukturierten Erfassung erleichtert die Dokumentation und unterstützt zukünftig den Aufklärungsprozess
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*mehr Sicherheit & Vertrauen für Bürger:innen hinsichtlich der Berücksichtigung ihres Willen im Ernstfall
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Die im Jahr 2019 in Kraft getretene Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG-Novelle 2018) ermöglicht die Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen über die ELGA-Infrastruktur. Auch das GTelG 2012 sieht Patientenverfügungen als ELGA-Gesundheitsdaten vor. Die Einführung der e-Patientenverfügung ist auch als eine Maßnahme des strategischen Ziels S1 in der e-Health-Strategie Österreich festgehalten. Damit ist die Grundlage zur Schaffung der zentralen Anwendung e-Patientenverfügung geschaffen, zu der berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter einfach Zugang haben, um nach dem Willen des:der Bürger:in zu handeln.
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===Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen ===
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Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben:
  
Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben (siehe auch Begriffsdefintionen).  
+
*In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).
Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.  
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*Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen/deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).
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*Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten/die Patientin über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
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*Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist), kann gemäß § 7. PatVG erneuert werden.
  
Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.
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'''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:'''
  
Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
+
Die nötigen Inhalte der verbindlichen Patientenverfügung sind in § 4. PatVG geregelt. Sie werden nicht in strukturierter Form in diesem Leitfaden abgebildet, da unterschiedliche Formen rechtlich zulässig sind. Stattdessen sind folgende Inhalte entsprechend § 14b. PatVG anzugeben und die verbindliche  Patientenverfügung als PDF einzubetten:
  
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicher, ob wir "ÄrztInnen" schreiben sollten oder nur "Ärzte".
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*Name und Anschrift der/des PatientIn
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*Datum der Errichtung
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*Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
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*Bestätigung, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt
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*Person, die gemäß § 5 PatVG die ärztliche Aufklärung durchgeführt hat
 +
*Verantwortliche Person (und Organisation), die die CDA Patientenverfügung in ELGA einstellt
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*Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. 1 PatVG)
  
 
==Zweck des Dokuments==
 
==Zweck des Dokuments==
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ enthalten.
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Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten "Body" enthalten.
 
{{BeginILFBox}}
 
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente 2020]].{{EndILFBox}}
+
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente (Version 3)]].{{EndILFBox}}
  
 
==Zielgruppe==
 
==Zielgruppe==
Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler und Berater, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind.  
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Anwender dieses Dokuments sind SoftwareentwicklerInnen und BeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind.  
Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
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Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
  
 
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
 
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte „Harmonisierung“ etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
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Für die Ausgestaltung der Inhalte von "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-BenutzerInnen sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
  
 
Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.  
 
Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.  
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Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
 
Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
  
Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“, die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“. Alle verbindlichen Versionen  sind  auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
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Neue Versionen, die "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind "Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind "Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen  sind  auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
  
 
==Autoren und Mitwirkende==
 
==Autoren und Mitwirkende==
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen (Mitglieder der Arbeitsgruppe) erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.  
+
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.  
 
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
 
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
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<p style="page-break-before: always"></p>
  
===Autoren===
+
===Version 2.0.0 (aktuell)===
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====Autoren====
 
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
 
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
 
{| class="wikitable"
 
{| class="wikitable"
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!Rolle
 
!Rolle
 
|-
 
|-
|Stefan Sabutsch
+
|Emmanuel Helm
|ELGA GmbH, HL7 Austria
+
|ELGA GmbH
 
|Autor, Herausgeber
 
|Autor, Herausgeber
 
|-
 
|-
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|Autor
 
|Autor
 
|-
 
|-
|Nikola Tanjga
+
|Nikolaus Krondraf
 
|ELGA GmbH
 
|ELGA GmbH
 
|Autor
 
|Autor
 
|}
 
|}
TODO [NTA]: Mein Input war hier eher spärlich, ich würde empfehlen mich zu "Unter Mitwirkung" zu stellen.
 
Unter Mitwirkung von<sup>1</sup>: Gabriel Kleinoscheg (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
 
  
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
+
Unter Mitwirkung von: Katrin Scharaditsch (ELGA GmbH)
  
=Begriffsdefinitionen=
+
===Version 1.0.0===
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
+
====Autoren====
!Begriff!!Definition
+
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
 +
{| class="wikitable"
 +
!Name
 +
!Organisation
 +
!Rolle
 
|-
 
|-
|'''ELGA Teilnehmer'''
+
|Stefan Sabutsch
|ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat. Gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012.
+
|ELGA GmbH, HL7 Austria
 +
|Autor, Herausgeber
 
|-
 
|-
|'''Aufklärender Arzt'''
+
|Andrea Klostermann
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.
+
|ELGA GmbH
|-
+
|Autor
|'''Rechtskundige Person'''
+
|}
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.
+
 
|-
+
Unter Mitwirkung von: Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH), Gabriel Kleinoscheg (ELGA GmbH)
|'''Patientenverfügungs-Register'''
+
 
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen  der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
+
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
 +
 
 +
=User Storys ("Anwendungsfälle")=
 +
Die Hauptfunktion des Systems ist
 +
 
 +
*die zentrale Bereitstellung von Patientenverfügungen für behandelnde GDA, Bürgerinnen und Bürger und deren gesetzlichen Vertretung sowie rechtskundige Personen gem. § 6 PatVG.
 +
 
 +
Dazu gehören
 +
 
 +
*das Speichern und Abrufen der Patientenverfügung
 +
*das Speichern und Abrufen eines Widerrufs der Patientenverfügung
 +
*die Sicherstellung, dass es in ePatientenverfügung für eine:n Bürger:in nur eine Patientenverfügung gibt
 +
 
 +
Weitere Funktionen des Systems sind
 +
 
 +
*die Einsicht in die Historie ungültiger Patientenverfügungen (die durch eine neue Patientenverfügung oder einen Widerruf ersetzt wurden)
 +
*die Bereitstellung von Kennzahlen zur Nutzung der Patientenverfügung in Österreich (wie viele Patientenverfügungen und Widerrufe gibt es, wo werden Verfügungen errichtet etc.)
 +
 
 +
Vorbedingungen:
 +
 
 +
*Die beteiligten Personen sind authentifiziert und durch das Berechtigungssystem auto-risiert,
 +
*verfügen über die geeignete technische Infrastruktur, um auf e-Patientenverfügung zu-greifen zu können.
 +
*Alle Zugriffe werden nach gesetzlichen Vorgaben protokolliert.
 +
 
 +
==Bürger:in==
 +
 
 +
*US_PATV_01
 +
**Als Bürger:in will ich meine Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen zentral abrufen, damit ich diese prüfen und Vorversionen in der Historie einsehen kann.
 +
 
 +
*US_PATV_02
 +
**Als Bürger:in will ich nachsehen können, wer meine Patientenverfügung gespeichert oder abgerufen hat, damit alle Zugriffe für mich nachvollziehbar sind.
 +
 
 +
*US_PATV_03
 +
**Als Bürger:in will ich meine bestehende Patientenverfügung selbst für ungültig erklären und in der e-Patientenverfügung speichern können, damit ich mein Recht auf Widerruf  der Patientenverfügung gemäß PatVG wahrnehmen kann und mein Widerruf für Behandler:innen abrufbar ist.
 +
 
 +
==Bevollmächtigte Vertretung des:der Bürgers:Bürgerin==
 +
 
 +
*US_PATV_04
 +
**Als bevollmächtigte Vertretung möchte ich die Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen in der Historie abrufen, damit ich dem:der vertretenen Bürger:in helfen kann diese einzusehen und zu prüfen.
 +
 
 +
*US_PATV_05
 +
**Als bevollmächtigte Vertretung will ich nachsehen können, wer die Patientenverfügung gespeichert oder abgerufen hat, damit ich dem:der vertretenen Bürger:in helfen kann, die Zugriffe auf Nachvollziehbarkeit zu prüfen.
 +
 
 +
==ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung==
 +
 
 +
*US_PATV_06
 +
**Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung möchte ich die Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen in der Historie abrufen, damit ich diese für den:die vertretenen Bürger:in ausdrucken kann.
 +
 
 +
*US_PATV_07
 +
**Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung möchte ich eine bereits errichtete Patientenverfügung bzw. ein Widerrufsformular eines:r vertretenen Bürgers:Bürgers zentral speichern, damit ich diese:n bei der Ausübung der Patientenrechte unterstützen kann.
 +
**Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung möchte ich ggf. bei einer bereits vorhandenen Patientenverfügung den:die Bürger:in darauf hinweisen, dass eine Konsolidierung der Inhalte bei einer:m Ärztin:Arzt erfolgen sollte.
  
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicher, ob wir "Patientinnen und Patienten" schreiben wollen oder nur "Patienten".
+
*US_PATV_08
|-
+
**Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung will ich nachsehen können, wer die Patientenverfügung gespeichert oder abgerufen hat, damit ich dem:der vertretenen Bürger:in helfen kann, die Zugriffe auf Nachvollziehbarkeit zu prüfen.
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
 
|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
 
|-
 
|'''Patientenverfügungs-Register'''
 
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen  der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
 
  
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicher, ob wir "Patientinnen und Patienten" schreiben wollen oder nur "Patienten".
+
==Gesundheitsdiensteanbieter==
|-
 
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
 
|Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben:
 
  
*In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).
+
*US_PATV_09
*Ein Arzt muss den Patienten über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).
+
**Als Gesundheitsdiensteanbieter möchte ich die Patientenverfügung und deren ungültige Vorversionen für meine:meine Patientin:Patienten abrufen, damit
*Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
+
***ich im Anlassfall den Patientenwillen berücksichtigen und anhand der Vorversionen einer nicht mehr verbindlichen Patientenverfügung feststellen kann, wie sehr sie noch zu berücksichtigen ist
*Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten erneuert werden.
+
***ich ihn:sie bei der Errichtung einer Patientenverfügung durch medizinischen Rat unterstützen kann
 +
***ich bei Änderung/Erneuerung eine Konsolidierung der Inhalte vornehmen kann.
  
 +
*US_PATV_10
 +
**Als Gesundheitsdiensteanbieter möchte ich für meine:meinen Patientin:Patienten eine bereits errichtete oder erneuerte/geänderte Patientenverfügung oder einen Widerruf zentral speichern können. Alternativ möchte ich sie:ihn bei der Errichtung/Änderung einer Patientenverfügung unterstützen, indem ich mittels standardisiertem Fragebogen den Patientenwillen in der e-Patientenverfügung erfasse und diesen digital signiert speichere. Damit
 +
***diese:r für alle berechtigten Personen verfügbar ist
 +
***nach Konsolidierung der aktuelle Wille digital verfügbar ist und keine Zusammenschau mehrerer Versionen zu erfolgen hat
  
'''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:'''
+
==Rechtsanwälte, Notare und rechtskundige Mitarbeiter der Patientenvertretungen==
  
*Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von Patient / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen
+
*US_PATV_11
*Datum der Errichtung
+
**Als Person gem § 6 PatVG möchte ich die Patientenverfügung und ungültige Vorversionen der Patientenverfügung meiner:meines Klientin:Klienten abrufen, damit ich ihn:sie durch juristischen Rat unterstützen kann.
*Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
 
*Bestätigung, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt
 
  
Optionale Angabe:
+
*US_PATV_12
 +
**Als Person gem § 6 PatVG möchte ich für meine:meinen Klientin:Klienten eine bereits errichtete oder erneuerte/geänderte Patientenverfügung oder einen Widerruf zentral speichern können,
 +
***damit diese/r für alle berechtigten Personen verfügbar ist
 +
***ggf. bei einer bereits vorhandenen Patientenverfügung den:die Bürger:in darauf hinweise, dass eine Konsolidierung der Inhalte bei einer:m Ärztin:Arzt erfolgen sollte.
  
*Weitere Anmerkungen des Patienten
+
<div class="landscape">
*Benennung einer konkreten Vertrauensperson
 
*Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person
 
*Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person.
 
|-
 
|'''Andere Patientenverfügungen'''
 
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG).
 
|}
 
  
=Technischer Hintergrund=
+
=Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens=
==ELGA==
+
==Technischer Hintergrund==
 +
===ELGA===
 
{{BeginILFBox}}
 
{{BeginILFBox}}
 
Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}
 
Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}
 
+
<br/>
=Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden=
+
==Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden==
 
{{BeginILFBox}}
 
{{BeginILFBox}}
Die [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_ELGA_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|allgemeinen Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden]] sollen beachtet werden.
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Das Kapitel [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|''Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden'']] des Allgemeinen Implementierungsleitfadens ist zu beachten.
 
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=Funktionale Anforderungen=
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==Funktionale Anforderungen==
==Darstellung==
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===Darstellung===
 
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar.
 
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar.
  
==Verwendung in der ELGA Infrastruktur==
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===Verwendung in der ELGA Infrastruktur===
===Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten) (TODO: alle Infos: siehe Übersichtstabelle Header)===
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====Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)====
 
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage ([https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at]) abrufbar.
 
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage ([https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at]) abrufbar.
 
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<!-- Seitenumbruch -->
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{| class="wikitable"
 
{| class="wikitable"
 
!XDS-Mapping
 
!XDS-Mapping
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nalität
 
nalität
 
!CDA-Element
 
!CDA-Element
clinicalDocument.
+
/ClinicalDocument/
 
!Beispiel
 
!Beispiel
 
!Erklärung
 
!Erklärung
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|formatCode
 
|formatCode
 
|R
 
|R
|.templateId/@extension
+
|hl7at:formatCode
|
+
|<nowiki>urn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331</nowiki>
*<nowiki>@extension="XDSdocumentEntry.formatCode ^urn:hl7-at:TODO:2020"</nowiki>
+
|Version des Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode (mit dem Publikationsdatum dieses Leitfadens)
*@displayName= "TODO"
 
|Version des Implementierungsleitfaden Patientenverfügung mit XDSdocumentEntry.formatCode als Extension.
 
Das templateId-Element mit einer Extension beginnend mit "XDSdocumentEntry.formatCode^" wird ins XDS-Attribut formatCode gemappt (ohne Präfix XDSdocumentEntry.formatCode^).
 
 
|-
 
|-
 
|typeCode
 
|typeCode
 
|R
 
|R
|.code
+
|code
 
|
 
|
*@code="TODO"
+
*@code="42348-3"
*@displayName="TODO"
+
*@displayName="Advance directives"
 
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
 
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
 
|Dokumenttyp
 
|Dokumenttyp
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|classCode
 
|classCode
 
|R
 
|R
|.code.translation
+
|code/translation
 
|
 
|
*@code="TODO"
+
*@code="42348-3"
*@displayName="TODO"
+
*@displayName="Advance directives"
 
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
 
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
|Bezeichnet die „Dokumentklasse“ in dem untergeordneten "translation"-Element.
+
|Bezeichnet die "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element.
 
|-
 
|-
 
|title
 
|title
 
|R
 
|R
|.title
+
|title
|TODO
+
|"Patientenverfügung"
|TODO
+
|Gültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf der Patientenverfügung"
 
|-
 
|-
 
|eventCodeList
 
|eventCodeList
 
|R
 
|R
|.documentationOf
+
|documentationOf/serviceEvent/code
.serviceEvent.code
 
 
|
 
|
*@code="TODO"
+
*@code="398295005"
*@displayName="TODO"
+
*@displayName="Validity range (qualifier value)"
 
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
 
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
 
*@codeSystemName="SNOMED CT"
 
*@codeSystemName="SNOMED CT"
|Code der Gesundheitsdienstleistung.
+
|Code der Gesundheitsdienstleistung. Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)"
 
|-
 
|-
 
|serviceStartTime
 
|serviceStartTime
 
|R
 
|R
|.documentationOf.serviceEvent
+
|documentationOf/serviceEvent/effectiveTime/low
.effectiveTime.low
+
|Zeitpunkt Beginn
|Zeitpunkt des Behandlungsbeginns (erster medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung)
+
|Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.
|Beginn der Gesundheitsdienstleistung.
 
 
|-
 
|-
 
|serviceStopTime
 
|serviceStopTime
 
|R
 
|R
|.documentationOf.serviceEvent
+
|documentationOf/serviceEvent/effectiveTime/high
.effectiveTime.high
+
|Zeitpunkt Ende
|Zeitpunkt des Behandlungsendes (letzter medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung, muss sich von Behandlungsbeginn unterscheiden)
+
|Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.
|Ende der Gesundheitsdienstleistung.
 
 
|}
 
|}
<p style="page-break-before: always"></p>
 
 
=Anwendungsfälle=
 
 
Folgende Anwendungsfälle, auch Use-Cases, kurz UC genannt, sind im Zusammenhang mit Patientenverfügungen und deren Verfügbarmachung in ELGA zu beachten. TODO [NTA]: Text ".., auch Use-Cases, kurz UC genannt, ..." hinzugefügt. Kann auch sinnerfüllend verändert werden.
 
 
In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte Mitarbeiter der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6. (1), welche zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet sind, können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet.
 
 
Sofern die technischen Möglichkeiten bestehen und eine entsprechende Verordnung dies erlässt, sollen auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6. (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.
 
 
Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in einer eigens dafür geschaffenen Stelle in der ELGA Ombudsstelle medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern oder erneuern und in ELGA verfügbar machen lassen können. 
 
 
Die Abläufe gelten für "verbindliche Patientenverfügungen" und "andere Patientenverfügungen"  (gem. § 8 PatVG) gleichermaßen.
 
 
Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
 
 
==UC 1 Patientenverfügung in ELGA verfügbar machen==
 
===UC 1 Beschreibung===
 
 
#Eine Patientin möchte eine verbindliche Patientenverfügung erstellen. Sie vereinbart einen Termin mit einem Arzt, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der Arzt klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung auf und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf.  Optional kann ein von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungsformular verwendet werden.
 
#Die Patientin vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Namen, Anschrift, Datum und ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig.
 
#Da die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist und dem nicht widersprochen hat, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden.
 
 
''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden.''
 
 
===UC 1 Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
 
*Aufklärender Arzt
 
*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6. (1))
 
*ELGA Ombudsstelle
 
 
===UC 1 Vorbedingung===
 
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.
 
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.
 
 
===UC 1 Ablauf===
 
Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Dies und das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „ELGA Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen.
 
 
===UC 1 Ergebnis===
 
Das CDA-Dokument vom Typ „ELGA Patientenverfügung“ wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbar. 
 
 
''Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
 
 
==UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern==
 
Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden.
 
 
Verbindliche Patientenverfügungen werden nach 8 Jahren unverbindlich (wenn vom Patienten nicht eine kürzere Zeit angegeben wurde). Verbindliche Patientenverfügungen können unverändert verlängert werden (UC 2a), unverbindliche Patientenverfügungen bleiben dauerhaft (oder bis zu einem Widerspruch) bestehen.
 
 
Jede vom Patienten nachträglich gewünschte Änderung seiner (verbindlichen oder unverbindlichen) Patientenverfügung resultiert in Anwendungsfall UC 2b: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden (allerdings gelten hier etwas andere Vorgaben als bei UC1).
 
===UC 2 Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
 
*Aufklärender Arzt
 
*ELGA Ombudsstelle
 
*Rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6. (1))
 
 
===UC 2 Vorbedingung===
 
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
 
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.<br />
 
 
===UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)===
 
 
====UC 2a Beschreibung====
 
Die Patientin möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern (dazu kann ein Formular verwendet werden: „Erneuerung einer Patientenverfügung“). Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt.
 
 
====UC 2a Ablauf====
 
 
#Da die Patientin keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert der Arzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument „Erneuerung der Patientenverfügung“ (siehe UC1). Eine erneute Rechtsberatung ist optional.
 
#Die Patientin bringt die Erneuerung ihrer Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „Erneuerung der verbindlichen ELGA Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen.
 
 
====UC 2a Ergebnis====
 
Neben der verbindlichen Patientenverfügung liegt auch das Dokument zur (unveränderten) Erneuerung der Patientenverfügung (eigener Dokumenttyp) in ELGA vor. Die Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erstellungsdatum der Erneuerung erneut zu laufen.
 
 
===UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen===
 
====UC 2b Beschreibung====
 
Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, welche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.
 
 
====UC 2b Ablauf====
 
 
#Der Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA der Patientin ab (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.
 
#Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich (wie UC1).
 
#Die Patientin bringt die neue Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, scannt er das mitgebrachte Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument „ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
 
 
====UC 2b Ergebnis====
 
Es liegt nun eine neue verbindliche ELGA Patientenverfügung vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die alte ELGA Patientenverfügung soll über eine Historie in ELGA weiterhin abrufbar sein, da diese jedenfalls die Informationen des Rechtsberaters enthält. 
 
 
Sofern die Gültigkeitsdauer der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8-Jahresfrist ab Erstellungsdatum erneut zu laufen. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.
 
 
''Anmerkung: '''Jede''' vom Patienten nachträglich gewünschte '''Änderung''' seiner Patientenverfügung resultiert in diesem Usecase: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.''
 
 
TODO [GKL]: Trifft dieser Use Case auch zu, wenn eine ''verbindliche'' Patientenverfügung nach 8 Jahren zu einer ''anderen'' Patientenverfügung wird und einige Zeit später die Patienten diese wieder ''verbindlich'' machen will, ohne inhaltlich etwas zu ändern?
 
TODO [SSA]: Ich lese das nun noch besser über die Erläuterungen:
 
Zu § 7 – „Erneuerung“ Abs. 3 ist festzuhalten, dass die Begriffe „Erneuerung“, „Änderung“ und „Ergänzung“ im ELGA-technischen Sinne immer als Änderung zu verstehen sind. --
 
Zu § 14a – „Verarbeitung in ELGA": In Abs. 5 wird die Erhebungspflicht von ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern näher determiniert. Die Verarbeitung der Formulierung „jeweils aktuelle Version“ stellt klar, dass nur die jeweils aktuelle in ELGA oder der gemäß § 14 Abs. 1 geführten Dokumentation gespeicherte Patientenverfügung erhoben, d.h. eingesehen werden muss. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind somit nicht zur „interpretatorischen Zusammenschau“ von verschiedenen Versionen von in ELGA oder der gemäß § 14 Abs. 1 geführten Dokumentation zur Verfügung gestellten Patientenverfügungen verpflichtet. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt.
 
--- Daher: Eine Erneuerung ist das Erneute Hochladen der unveränderten PatV
 
 
==UC 3 Patientenverfügung widerrufen==
 
===UC 3 Beschreibung===
 
Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle. 
 
 
===UC 3 Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
 
*ELGA Ombudsstelle
 
 
===UC 3 Vorbedingung===
 
 
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
 
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben
 
 
===UC 3 Ablauf===
 
Der zuständige Mitarbeiter in der ELGA Ombudsstelle identifiziert die ELGA-Teilnehmerin, lässt sie das Widerspruchsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses. 
 
 
Das Datum der Errichtung des Widerspruchs, der Name der Person, die die Aufnahme des Widerspruchs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA''' '''Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen.
 
 
===UC 3 Ergebnis===
 
Die Patientenverfügung wurde durch Einstellen des neuen Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“ in ELGA widerrufen. Der Name der Patientin, als Auftraggeberin des Widerspruchs, ist im Protokoll ersichtlich. 
 
 
Alte Patientenverfügungen sind in einer '''Historie''' abrufbar. 
 
 
==UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen==
 
„Lesen“, d.h. Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen über ELGA. 
 
 
Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentation ("Krankengeschichte"  oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, aber sonst an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht.
 
 
===UC 4 Beschreibung===
 
 
====Abruf durch ELGA-GDA====
 
 
*'''Behandelnder Arzt:''' Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, scheint sich aber von Tag zu Tag zu verschlechtern. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass diese vor drei Jahren eine Patientenverfügung errichtet hat. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend den Wünschen der Patientin anpassen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin.
 
*'''Aufklärender Arzt:''' Der aufklärende Arzt ruft im Zuge von UC 1 und UC 2 die ELGA seiner Patientin auf. TODO [NTA]: Was macht der Aufklärende Arzt in diesem Use-Case? Um die Verwirrung zu schmälern würde ich empfehlen diesen hier ganz zu entfernen.
 
 
====Abruf durch ELGA-Teilnehmer====
 
Die Patientin loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung und evtl. vorhandene Erneuerungen bzw. den Widerruf einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat.
 
 
====Abruf durch ELGA Ombudsstelle====
 
Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken.
 
 
===UC 4 Akteure===
 
 
*ELGA-Teilnehmer
 
*ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers)
 
*ELGA GDA
 
 
===UC 4 Vorbedingungen===
 
Der Akteur ist zum Zugriff auf betreffende Daten in ELGA berechtigt
 
 
===UC 4 Ergebnis===
 
Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
 
 
==UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen==
 
 
===UC 5 Beschreibung===
 
Die Patientin verstirbt, 10 Jahre danach muss die ELGA Patientenverfügung gelöscht werden.
 
 
===UC 5 Akteure===
 
Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt
 
 
===UC 5 Vorbedingungen===
 
Der Tod der Patientin ist vor 10 Jahren eingetreten. Die Patientin hatte eine Patientenverfügung in ELGA.
 
 
===UC 5 Beschreibung===
 
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod der ELGA-Teilnehmerin automatisch zu löschen. 
 
 
===UC 6 Ergebnis===
 
Die ELGA Patientenverfügung wurde aus dem Patientenverfügungsregister gelöscht. 
 
  
 
=Konformitätsprüfung=
 
=Konformitätsprüfung=
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“.
+
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten "Geschäftsregeln".
  
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wieder: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''„Templates“''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
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Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''"Templates"''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
 
{{BeginYellowBox}}
 
{{BeginYellowBox}}
 
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.  
 
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.  
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Im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Datentypen|Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden]] werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
 
Im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Datentypen|Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden]] werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
 
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{{EndILFBox}}
 
=Dataset der Patientenverfügung=
 
TODO: entfernen?
 
Das Dataset (auch "Datenarten" oder "Konzepte") listet alle mit der Arbeitsgruppe abgestimmten Inhalte des Leitfadens auf. Es enthält Beschreibungen der Elemente mit Synonymen.
 
 
Dataset-Elemente können auf das CDA Datenmodell gemappt werden. In den Metadaten eines Templates sind alle assoziierten Konzepte auf einen Blick ersichtlich. Im Template-Body wird das assoziierte Konzept beim entsprechenden Datenelement angezeigt.
 
 
Die Live-Version des Datasets in Art-Decor kann unter folgendem [https://art-decor.org/art-decor/decor-datasets--at-pv- Link] betrachtet werden.
 
<div class="landscape">
 
  
 
=Technische Spezifikation=
 
=Technische Spezifikation=
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==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers==
 
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers==
TODO: evtl. Spalte allgemeiner Leitfaden entfernen? oder PV farblich hervorheben
 
 
TODO [GKL]: ich würde die Zeilen der Spalten unter '''Kard/Konf Vergleich''' vielleicht grün (oder andere Farbe) hinterlegen, wenn es keinen Unterschied gibt und orange oder rot, wenn es einen Unterschied gibt (siehe Beispiel unten). Vielleicht auch nur die Unterschiede hervorheben.
 
 
TODO [NTA]: würde die allgemeinen Header-Elemente hier lassen und vom AILF vollständig kopieren. Finde die Idee mit den Farben gut, habe sie zu leichten Varianten der Farben geändert.
 
 
 
{| class="wikitable" width="100%"
 
{| class="wikitable" width="100%"
 
|-
 
|-
!rowspan="2"|Bedeutung / Link zum Kapitel
+
! style="text-align:left" width="20%" |Bedeutung / Link zum Kapitel
!rowspan="2" style="text-align:left" width="20%"|CDA-Element
+
! style="text-align:left" width="20%" |CDA-Element
!colspan="2"|Kard/Konf Vergleich
+
! style="text-align:left" width="10%" |Kard/Konf<sup>2</sup>
!rowspan="2" style="text-align:left" width="60%"|Bedeutung / Link zum Kapitel
+
! style="text-align:left" width="50%" |Bemerkung
|-
 
!Allgem. Leitfaden
 
!'''Patientenverfügung'''
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.E2.80.9ErealmCode.E2.80.9C.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.22realmCode.22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
 
|realmCode
 
|realmCode
|style="background:PaleGreen"|1..1 M
+
|1..1 M||fixer Wert: AT
|style="background:PaleGreen"|1..1 M||
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.E2.80.9EtypeId.E2.80.9C.29|Kennzeichnung CDA R2]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.22typeId.22.29|Kennzeichnung CDA R2]]
 
|typeId
 
|typeId
|1..1 M
+
|1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040"
|1..1 M||
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.E2.80.9EtemplateId.E2.80.9C.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.22templateId.22.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
 
|templateId
 
|templateId
 
|3..* M
 
|3..* M
|3..* M
+
|templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13"
|
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.E2.80.9Eid.E2.80.9D.29|Dokumenten-Id]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.22id.22.29|Dokumenten-Id]]
 
|id
 
|id
|1..1 M
 
 
|1..1 M||
 
|1..1 M||
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.E2.80.9Ecode.E2.80.9C.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.22code.22.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]
|code
+
|code / <br />translation
&nbsp;&nbsp;translation
 
 
|1..1 M
 
|1..1 M
 
&nbsp;&nbsp;1..1 M
 
&nbsp;&nbsp;1..1 M
|1..1 M
+
|'''code (Dokumententyp)''':<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
&nbsp;&nbsp;1..1 M
+
'''translation (Dokumentenklasse):'''<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
|'''code: Dokumententypen''' zur Auswahl:
 
- Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
 
 
 
- Erneuerung der Patientenverfügung code:TODO
 
 
 
- Widerruf der Patientenverfügung code:TODO
 
 
 
'''translation: Dokumentenklasse:'''
 
 
 
Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.E2.80.9Etitle.E2.80.9C.29|Titel des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.22title.22.29|Titel des Dokuments]]
 
|title
 
|title
|1..1 M
+
|1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt: z.B. "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf"
|1..1 M||abhängig von Dokumenttyp:  
 
- "Patientenverfügung"
 
 
 
- "Erneuerung der Patientenverfügung"
 
 
 
- "Widerruf der Patientenverfügung"
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.E2.80.9Esdtc:statusCode.E2.80.9C.29|Status des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.22sdtc:statusCode.22.29|Status des Dokuments]]
 
|sdtc:statusCode
 
|sdtc:statusCode
|style="background:LightSalmon"|0..1 C
+
|1..1 M||fixer Wert: completed
|style="background:LightSalmon"|NP||Wird nicht verwendet, da keine  Dokumentupdates möglich
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.E2.80.9Ehl7at:terminologyDate.E2.80.9C.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.22hl7at:terminologyDate.22.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
 
|hl7at:terminologyDate
 
|hl7at:terminologyDate
|1..1 M
+
|1..1 M||
|1..1 M||TODO
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.E2.80.9Ehl7at:formatCode.E2.80.9C.29|FormatCode des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.22hl7at:formatCode.22.29|FormatCode des Dokuments]]
 
|hl7at:formatCode
 
|hl7at:formatCode
|1..1 M
+
|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:patv:2.0.0+2026xxxx</nowiki>
|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:pat-verf:2020</nowiki>
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ehl7at:practiceSettingCode.E2.80.9C.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.22hl7at:practiceSettingCode.22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
 
|hl7at:practiceSettingCode
 
|hl7at:practiceSettingCode
|1..1 M
 
 
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:  
 
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:  
 
"Rechtliche Dokumente", "F063"
 
"Rechtliche Dokumente", "F063"
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.E2.80.9EeffectiveTime.E2.80.9C.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.22effectiveTime.22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]]
 
|effectiveTime
 
|effectiveTime
|1..1 M
+
|1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.
|1..1 M||'''Errichtungsdatum der (eigebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerspruchs (nicht  das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments)
+
(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter dataEnterer.time dokumentiert)
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E2.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C.29|Vertraulichkeitscode]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.22confidentialityCode.22.29|Vertraulichkeitscode]]
 
|confidentialityCode
 
|confidentialityCode
|1..1 M
+
|1..1 M||fixer Wert: N
|1..1 M||
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.E2.80.9ElanguageCode.E2.80.9C.29|Sprachcode des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.22languageCode.22.29|Sprachcode des Dokuments]]
 
|languageCode
 
|languageCode
|1..1 M
+
|1..1 M||fixer Wert: de-AT
|1..1 M||
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.E2.80.9EsetId.E2.80.9C_und_.E2.80.9EversionNumber.E2.80.9C.29|Versionierung des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.22setId.22_und_.22versionNumber.22.29|Versionierung des Dokuments]]
 
|setId
 
|setId
 
versionNumber
 
versionNumber
Zeile 662: Zeile 587:
  
 
1..1 M
 
1..1 M
|1..1 M
+
|<br />Versionsnummer des Dokuments, wird bei neuen Dokumenten mit 1 festgelegt.
 
 
1..1 M
 
|versionNumber: fixer Wert 1
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.E2.80.9ErecordTarget.2FpatientRole.E2.80.9C.29|Patient]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.22recordTarget.2FpatientRole.22.29|Patient]]
 
|recordTarget
 
|recordTarget
 
|1..1 M
 
|1..1 M
|1..1 M
+
|Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
|
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.E2.80.9Eauthor.E2.80.9C.29|Verfasser des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.22author.22.29|Verfasser des Dokuments]]
 
|author
 
|author
|1..* M
+
|1..1 M||Person, die gemäß § 5 PatVG die '''ärztliche Aufklärung''' durchgeführt hat.
|1..1 M||Veranwortliche Person (u. Organisation), die CDA-PV in ELGA einstellt.
 
authorTime: '''Erstellungsdatum des CDA-Dokuments'''
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.E2.80.9EdataEnterer.E2.80.9C.29|Personen der Dateneingabe]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.22dataEnterer.22.29|Personen der Dateneingabe]]
 
|dataEnterer
 
|dataEnterer
|0..1 O
+
|1..1 M||'''Verantwortliche Person''' (und Organisation), die die CDA Patientenverfügung in ELGA einstellt.
|NP
+
 
|
+
dataEnterer.time: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.'''
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informant|Informant]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informant_Body|Informant]]
 
|informant
 
|informant
|0..* O
+
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|NP
 
 
|
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ecustodian.E2.80.9C.29|Verwahrer des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.22custodian.22.29|Verwahrer des Dokuments]]
 
|custodian
 
|custodian
|1..1 M
+
|1..1 M||'''Register''', dem die Patientenverfügung entstammt :
|1..1 M||Patientenverfügung-Anwendung  (Register)
+
 
 +
* Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden
 +
* Sonst: Patientenverfügungsregister (zPatVR)
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.E2.80.9EinformationRecipient.E2.80.9C.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.22informationRecipient.22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
 
|informationRecipient
 
|informationRecipient
|0..* O
+
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|NP
 
 
|
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.E2.80.9ElegalAuthenticator.E2.80.9C.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.22legalAuthenticator.22.29|Rechtlicher Unterzeichner]]
 
|legalAuthenticator
 
|legalAuthenticator
|0..* C
+
||1..1 M
|NP||
+
|'''Errichter''' - Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. 1)
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.E2.80.9Eauthenticator.E2.80.9C.29|Weitere Unterzeichner]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.22authenticator.22.29|Weitere Unterzeichner]]
 
|authenticator
 
|authenticator
|0..* O
+
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|NP
 
 
|
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.E2.80.9Eparticipant.E2.80.9C.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.22participant.22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
 
|participant
 
|participant
|0..* O
+
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|NP
 
 
|
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
 
|inFulfillmentOf
 
|inFulfillmentOf
|0..* O
+
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|NP
 
 
|
 
|
 
|-
 
|-
| rowspan="3" |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentation_der_Gesundheitsdienstleistung|Gesundheitsdienstleistungen]]
+
| rowspan="2" |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentation_der_Gesundheitsdienstleistung|Gesundheitsdienstleistungen]]
| rowspan="2" |documentationOf
+
| rowspan="2" |documentationOf /<br />serviceEvent
| rowspan="2" |0..* O
+
||1..1  M
|1..1  M
+
|'''Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes''' für
|bei:
 
- Verbindlicher Patientenverfügung
 
  
- Erneuerung der verbindlichen PV
+
*Verbindlicher Patientenverfügung
|-
+
*Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
|NP
 
|bei:
 
- anderen Patientenverfügungen
 
  
- Dokumenttyp Widerspruch
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|&nbsp;&nbsp;serviceEvent
 
|&nbsp;&nbsp;1..1 M
 
|&nbsp;&nbsp;1..1 M
 
|bei '''verbindlicher PV + Erneuerung:'''
 
- serviceStartTime: Errichtungsdatum der PV  (Rechtsgültigkeit)
 
  
- serviceStopTime: Fixer Wert: 8 Jahre (gesetzliche Frist), außer der Patient möchte die Verbindlichkeit der PV individuell verkürzen.
+
'''Vorgaben:'''
  
- code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED
+
*code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED
 +
*'''effectiveTime.low (1..1 M)''': '''Startdatum der Verbindlichkeit,''' entspricht dem Errichtungsdatum der Patientenverfügung (Rechtsgültigkeit)
 +
*'''effectiveTime.high (0..1 R)''': '''Enddatum der Verbindlichkeit''', nur anzugeben, wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt werden soll
 +
|-
 +
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 +
|Wird bei Widerruf der Patientenverfügung '''nicht''' angegeben.
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
 
|relatedDocument
 
|relatedDocument
|0..1 O
+
|0..1 R
|NP
+
|Bezug zu vorhergehenden Dokumenten wenn es sich um eine erneuerte oder geänderte Patientenverfügung oder einen Widerruf der Patientenverfügung handelt.
|
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung|Einverständniserklärung]]
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung|Einverständniserklärung]]
 
|authorization
 
|authorization
|NP
+
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||
|NP||
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
|componentOf
+
|componentOf / <br />encompassingEncounter
&nbsp;&nbsp;encompassingEncounter
+
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|0..1 O
 
&nbsp;&nbsp;1..1 M
 
|NP
 
 
|
 
|
 
|-
 
|-
|}<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''
+
|}
 +
<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br />
 +
<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''
 +
<references group="Tabelle" />
  
 
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==
 
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==
  
Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerspruch.
+
Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf.
  
 
==CDA Templates==
 
==CDA Templates==
Zeile 783: Zeile 690:
 
====Patientenverfügung====
 
====Patientenverfügung====
 
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.0.13/dynamic}}
 
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.0.13/dynamic}}
TODO [NTA]:
 
* ClassCode und MoodCode-Attribute aus <clinicalDocument> entfernen
 
* Kard und Konf bei hl7at:practiceSettingCode fehlen
 
* warum sind eigentlich bei unseren Leitfäden component und nonXmlBody/structuredBody immer R und nicht M?
 
  
 
===Header Level Templates===
 
===Header Level Templates===
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden.{{EndILFBox}}
+
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden "Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden. <br />
 +
'''''Wichtiger Hinweis:''''' <br />Header-Elemente, welche '''spezifisch für die Patientenverfügung angepasst''' wurden, sind zusammenfassend in der [[ILF:Patientenverfügung#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|'''"Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers"''']] und detailliert im [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|'''"Document Level Template"''']] beschrieben. {{EndILFBox}}
  
{{BeginYellowBox}}
+
===Weitere CDA Fragmente===
''Wichtiger Hinweis:'' Header-Elemente, welche spezifisch für die Patientenverfügung angepasst wurden, sind der Spezifikation im Kapitel [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|Document Level Template]] zu entnehmen.  
+
{{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_.28Fragmente.29 | Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu finden.{{EndILFBox}}
 
 
TODO: evtl noch ergänzen
 
Diese angepassten Elemente umfassen:
 
  
*ClincialDocument/templateId
+
====Address Compilation====
*ClincialDocument/code
+
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.25/dynamic}}
*ClinicalDocument/title
+
====Address Compilation Minimal ====
*ClinicalDocument/formatCode
+
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.10/dynamic}}
*ClinicalDocument/documentationOf/serviceEvent
+
====Assigned Entity ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.22/dynamic}}
 +
====Device Compilation ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.18/dynamic}}
  
===Weitere CDA Fragmente===
+
====Organization Compilation with id, name ====
{{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_.28Fragmente.29 | Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu finden.{{EndILFBox}}
+
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.5/dynamic}}
TODO
+
====Organization Compilation with name====  
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.9/dynamic}}
 +
====Organization Name Compilation ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.27/dynamic}}
 +
====Person Name Compilation G1 M ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.12/dynamic}}
 +
====Person Name Compilation G2 M ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.11/dynamic}}
 +
</div><div class="portrait">
  
 
==Terminologien==
 
==Terminologien==
 
Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.
 
Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.
TODO
 
  
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Aktuelle Version vom 13. Februar 2026, 14:31 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Dieses Dokument bildet den vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden Patientenverfügung-Guide[1] im Vorfeld zu lesen.

1 Zusammenfassung

Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).

Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes[2] wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.

Durch die zentrale, digitale Verfügbarkeit von Patientenverfügungen wird sichergestellt, dass der aktuelle Wille für alle Berechtigten zugänglich ist. Damit wird eine schnellere und effizientere Möglichkeit zur Erhebung des Patientenwillens geschaffen und die Rechtssicherheit für behandelnde Ärztinnen und Ärzte erhöht. Auch Änderungen oder ein Widerruf bleiben nachvollziehbar gespeichert. Mit der Umsetzung der e-Patientenverfügung wird die Selbstbestimmung der Patienten:innen gefördert und zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung beigetragen. Es wird erwartet, dass mit einer e-Patientenverfügung die Kommunikation und der Austausch von Informationen verbessert und damit auch das Vertrauen des:der Patient:in, dass seine:ihre Patientenverfügung berücksichtigt wird, gestärkt wird.

Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale CDA-Standard[3], welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen. Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)[4], zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.[5]

Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Allgemeinen Implementierungsleitfadens[6]. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite (Art-Decor-Tabellen verstehen)[7] erläutert wird.

Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben.

Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen

Auf der Diskussionsseite[8] werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.

2 Informationen über dieses Dokument

2.1 Impressum

Medieneigentümer, Herausgeber, Hersteller, Verleger:
ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Wien, Österreich. Telefon: +43.1.2127050
Internet: www.elga.gv.at Email: cda@elga.gv.at
Geschäftsführer: Mag. Dr. Stefan Sabutsch, Dr. Edith Bulant-Wodak, MBA

Redaktion, Projektleitung, Koordination:

Abbildungen: © ELGA GmbH

Nutzung: Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Erdbergweg 7/8, 8052 Graz; www.hl7.at.
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.

Download unter www.gesundheit.gv.at und www.elga.gv.at/cda


2.2 Haftungsausschluss

Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht und über ein öffentliches Kommentierungsverfahren kontrolliert. Die Nutzung des vorliegenden Leitfadens erfolgt in ausschließlicher Verantwortung der Anwender. Aus der Verwendung des vorliegenden Leitfadens können keinerlei Rechtsansprüche gegen die Autoren, Herausgeber oder Mitwirkenden erhoben und/oder abgeleitet werden. Ein allfälliger Widerspruch zum geltenden Recht ist jedenfalls nicht beabsichtigt und von den Erstellern des Dokumentes nicht gewünscht.

2.3 Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.

2.4 Lizenzinformationen

Die von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.
HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen.

Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria gestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria.

HL7® und CDA® sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm

Die Verwendung dieses Leitfadens für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen, ist ausdrücklich genehmigt.


2.4.1 Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")

Third Party Intellectual Property

Der Nutzer dieses Dokuments (bzw. der Lizenznehmer) stimmt zu und erkennt an, dass der Herausgeber nicht alle Rechte und Ansprüche in und an den Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können ("Third Party Intellectual Property (IP)").
Die Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und den Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Zusammenhang mit den Materialien oder anderweitig verantwortlich.
Jegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-Rechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.

2.5 Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards

Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International[9] gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert[10].

CDA definiert die Struktur und Semantik von "medizinischen Dokumenten" zum Austausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patienten. Es enthält alle Metadaten zur Weiterverarbeitung und einen lesbaren textuellen Inhalt und kann diese Informationen auch maschinenlesbar tragen. Das Datenmodell von CDA und seine Abbildung in XML[11] folgen dem Basisstandard HL7 Version 3[12] mit seinem Referenz-Informationsmodell (RIM). Dieser Leitfaden verwendet das HL7-Template-Austauschformat zur Definition der "Bausteine" (Templates) und ART-DECOR® [13] als Spezifikationsplattform.

  • HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [14]
  • HL7 Referenz-Informationsmodell (RIM)[15]
  • HL7 V3 Datentypen [16]
  • HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1[17]

Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)[18], die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden (www.HL7.at). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.

2.6 Verbindlichkeit

Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.[4] Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.

2.7 Wichtige unterstützende Materialien

Auf der Website Patientenverfügung Guide werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:

  • die PDF-Version dieses Leitfadens
  • Beispieldokumente
  • CDA-Schema
  • Schematron-Prüfregeln

Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository Patientenverfügung erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH (www.elga.gv.at/CDA) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.

Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an cda@elga.gv.at gesendet werden.

2.8 Bedienungshinweise

2.8.1 Farbliche Hervorhebungen und Hinweise

Themenbezogene Hinweise zur besonderen Beachtung:

Hinweis:
Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, die nicht vom allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden definiert wurden

Hinweis auf anderen Implementierungsleitfaden:

Verweis
Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:…

Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:

<BEISPIEL>
<languageCode code="de-AT" />

2.8.2 PDF-Navigation

Nutzen Sie die bereitgestellten Links im Dokument (z.B. im Inhaltsverzeichnis), um direkt in der PDF-Version dieses Dokuments zu navigieren. Folgende Tastenkombinationen können Ihnen die Nutzung des Leitfadens erleichtern:

  • Rücksprung: Alt + Pfeil links und Retour: Alt + Pfeil rechts
  • Seitenweise blättern: "Bild" Tasten
  • Scrollen: Pfeil nach oben bzw. unten
  • Zoomen: Strg + Mouserad drehen
  • Suchen im Dokument: Strg + F


3 Begriffsdefinitionen

Begriff Definition
ELGA-TeilnehmerIn ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012[4]).
Aufklärende/r Arzt/Ärztin Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.[2]
Rechtskundige Person Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.[2]
Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) Alle Personen und Einrichtungen, die Gesundheitsdienstleistungen – wie etwa medizinische Betreuung, Untersuchung, Pflege, etc. – erbringen oder Patientinnen/Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen. Die genaue gesetzliche Definition ist in §2 Z 2 Gesundheitstelematikgesetz 2012 zu finden.
Patientenverfügung Für verbindliche Patientenverfügungen bestehen strenge formale Voraussetzungen (siehe §§ 4 bis 7 PatVG). Die Errichtung muss schriftlich erfolgen, die medizinische Behandlung konkret beschrieben sein, es muss eine umfassende ärztliche Aufklärung sowie eine rechtliche Belehrung erfolgt sein und die Errichtung muss vor einem:einer rechtskundigen Mitarbeiter:in der Patientenvertretungen, einem:einer rechtskundigen Mitarbeiter:in eines Erwachsenenschutzvereins, einem:einer Notar:in oder einem:einer Rechtsanwalt:Rechtsanwältin stattgefunden haben. Eine verbindliche Patientenverfügung verliert nach Ablauf der gesetzlichen Frist (aktuell 8 Jahre gemäß §7 PatVG) ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern die:der Patient:in nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange die:der Patient:in diese mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.
Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht werden Regelungen für den Fall, dass Entscheidungen nicht mehr selbstständig geäußert werden können, getroffen (§§ 260 bis 263 ABGB). Inhaltlich werden in Vorsorgevollmachten aber Angelegenheiten geregelt, die nicht der medizinischen Behandlung zuzuordnen sind (z.B. kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die einen in bestimmten Angelegenheiten vertritt, z.B. finanzielle Vermögensentscheidungen oder auch die Vertretung im Spital gegenüber Ärzte:Ärztinnen). In der Vorsorgevollmacht können für die bevollmächtigte Person gewünschte oder abgelehnte Behandlungen sowie der Hinweis auf eine vorhandene Patientenverfügung festgehalten werden. Vorsorgevollmachten, wie auch alle anderen Vertretungsformen, werden bereits im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) verpflichtend eingetragen und können nur durch Gerichte, eintragende Stellen (Notariat, Rechtsanwaltskanzlei, Erwachsenenschutzvereine) sowie Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger eingesehen werden. Bei Gericht kann Auskunft erlangt werden, ob eine Person eine Vertretung hat und für welche Angelegenheiten.
ePatientenverfügung Die zentrale ELGA-Anwendung "ePatientenverfügung" umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
Verbindliche Patientenverfügung Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2[2]).
Andere Patientenverfügungen "Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG[2]). Wichtig: Andere Patientenverfügungen spielen keine Rolle in der ELGA-Anwendung ePatientenverfügung.
Beachtliche Patientenverfügung Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019[2] nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst.

4 Einleitung

4.1 Ausgangslage und Motivation

Bislang ist es oft schwierig festzustellen, ob eine Patientenverfügung vorliegt, und die Suche danach ist zeitaufwändig. Wird derzeit eine Recherche nach einer möglicherweise vorhandenen Patientenverfügung von den behandelnden Gesundheitsdiensteanbietern durchgeführt, werden in erster Linie der:die Patient:in selbst (bei der Aufnahme) bzw. die Angehörigen (wenn der:die Patient:in nicht mehr ansprechbar ist) danach gefragt. Selbst wenn die Angehörigen wissen, dass der:die Patient:Patientin eine Verfügung erstellt hat, ist oft unklar, wo diese zu finden ist. Derzeit müssen mehrere Register durchsucht werden. Die Rückmeldungen der Vertreter:innen von Krankenanstalten, Palliativeinrichtungen und mobilen Palliativeinrichtungen haben gezeigt, dass eine Patientenverfügung nur in Ausnahmefällen besteht. Der Patientenwille wird meist vor Ort erhoben und in der lokalen Dokumentation gespeichert, aber selten in einer formellen und für andere GDA einsehbaren Form dokumentiert.

Mit der Konzeption und nachfolgenden Umsetzung der e-Patientenverfügung wird eine zentrale Stelle eingerichtet, bei der verbindliche Patientenverfügungen und deren Widerruf in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen für

  • die Bereitstellung durch Notare und Notarinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Patientenvertretungen als juristische Berater:innen sowie Ärzte und Ärztinnen als medizinische Berater:innen,
  • den Abruf bzw. die Suche nach digital erfassten Patientenverfügungen für berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter sowie
  • den niederschwelligen Zugriff für Bürger:innen auf seine:ihre Patientenverfügung

Dies bringt folgende Vorteile und Nutzen mit sich:

  • ein zentrales Register, das sicherstellt, dass nur ein Patientenwille digital vorhanden und jederzeit zugänglich ist
  • mehr Rechtssicherheit für behandelnde Ärztinnen:Ärzte (Nachforschungspflicht lt. PatVG § 14a (5))
  • die Möglichkeit einer strukturierten Erfassung erleichtert die Dokumentation und unterstützt zukünftig den Aufklärungsprozess
  • mehr Sicherheit & Vertrauen für Bürger:innen hinsichtlich der Berücksichtigung ihres Willen im Ernstfall

Die im Jahr 2019 in Kraft getretene Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG-Novelle 2018) ermöglicht die Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen über die ELGA-Infrastruktur. Auch das GTelG 2012 sieht Patientenverfügungen als ELGA-Gesundheitsdaten vor. Die Einführung der e-Patientenverfügung ist auch als eine Maßnahme des strategischen Ziels S1 in der e-Health-Strategie Österreich festgehalten. Damit ist die Grundlage zur Schaffung der zentralen Anwendung e-Patientenverfügung geschaffen, zu der berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter einfach Zugang haben, um nach dem Willen des:der Bürger:in zu handeln.

4.1.1 Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen

Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß Bundesgesetz über Patientenverfügungen) besondere Vorgaben:

  • In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).
  • Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen/deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).
  • Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten/die Patientin über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
  • Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist), kann gemäß § 7. PatVG erneuert werden.

Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:

Die nötigen Inhalte der verbindlichen Patientenverfügung sind in § 4. PatVG geregelt. Sie werden nicht in strukturierter Form in diesem Leitfaden abgebildet, da unterschiedliche Formen rechtlich zulässig sind. Stattdessen sind folgende Inhalte entsprechend § 14b. PatVG anzugeben und die verbindliche Patientenverfügung als PDF einzubetten:

  • Name und Anschrift der/des PatientIn
  • Datum der Errichtung
  • Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
  • Bestätigung, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt
  • Person, die gemäß § 5 PatVG die ärztliche Aufklärung durchgeführt hat
  • Verantwortliche Person (und Organisation), die die CDA Patientenverfügung in ELGA einstellt
  • Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. 1 PatVG)

4.2 Zweck des Dokuments

Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten "Body" enthalten.

Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente (Version 3).

4.3 Zielgruppe

Anwender dieses Dokuments sind SoftwareentwicklerInnen und BeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.

5 Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess

Für die Ausgestaltung der Inhalte von "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-BenutzerInnen sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.

Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.

Abgestimmt und harmonisiert werden aber die technischen Strukturvorgaben und die Dokument-Metadaten. Dies geschieht über ein reguläres Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.

Weitere Details zum generischen Vorgehensmodell sind im Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess - Vorgehensmodell zu finden.

Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung wird durch eine gesetzliche Verordnung begründet (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2).

5.1 Revision der Leitfäden

Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.

Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.

Neue Versionen, die "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind "Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind "Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.

5.2 Autoren und Mitwirkende

Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht. Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.

5.2.1 Version 2.0.0 (aktuell)

5.2.1.1 Autoren

Das Redaktionsteam bestand aus folgenden Personen1:

Name Organisation Rolle
Emmanuel Helm ELGA GmbH Autor, Herausgeber
Andrea Klostermann ELGA GmbH Autor
Nikolaus Krondraf ELGA GmbH Autor

Unter Mitwirkung von: Katrin Scharaditsch (ELGA GmbH)

5.2.2 Version 1.0.0

5.2.2.1 Autoren

Das Redaktionsteam bestand aus folgenden Personen1:

Name Organisation Rolle
Stefan Sabutsch ELGA GmbH, HL7 Austria Autor, Herausgeber
Andrea Klostermann ELGA GmbH Autor

Unter Mitwirkung von: Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH), Gabriel Kleinoscheg (ELGA GmbH)

1 Personen sind ohne Titel angegeben

6 User Storys ("Anwendungsfälle")

Die Hauptfunktion des Systems ist

  • die zentrale Bereitstellung von Patientenverfügungen für behandelnde GDA, Bürgerinnen und Bürger und deren gesetzlichen Vertretung sowie rechtskundige Personen gem. § 6 PatVG.

Dazu gehören

  • das Speichern und Abrufen der Patientenverfügung
  • das Speichern und Abrufen eines Widerrufs der Patientenverfügung
  • die Sicherstellung, dass es in ePatientenverfügung für eine:n Bürger:in nur eine Patientenverfügung gibt

Weitere Funktionen des Systems sind

  • die Einsicht in die Historie ungültiger Patientenverfügungen (die durch eine neue Patientenverfügung oder einen Widerruf ersetzt wurden)
  • die Bereitstellung von Kennzahlen zur Nutzung der Patientenverfügung in Österreich (wie viele Patientenverfügungen und Widerrufe gibt es, wo werden Verfügungen errichtet etc.)

Vorbedingungen:

  • Die beteiligten Personen sind authentifiziert und durch das Berechtigungssystem auto-risiert,
  • verfügen über die geeignete technische Infrastruktur, um auf e-Patientenverfügung zu-greifen zu können.
  • Alle Zugriffe werden nach gesetzlichen Vorgaben protokolliert.

6.1 Bürger:in

  • US_PATV_01
    • Als Bürger:in will ich meine Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen zentral abrufen, damit ich diese prüfen und Vorversionen in der Historie einsehen kann.
  • US_PATV_02
    • Als Bürger:in will ich nachsehen können, wer meine Patientenverfügung gespeichert oder abgerufen hat, damit alle Zugriffe für mich nachvollziehbar sind.
  • US_PATV_03
    • Als Bürger:in will ich meine bestehende Patientenverfügung selbst für ungültig erklären und in der e-Patientenverfügung speichern können, damit ich mein Recht auf Widerruf der Patientenverfügung gemäß PatVG wahrnehmen kann und mein Widerruf für Behandler:innen abrufbar ist.

6.2 Bevollmächtigte Vertretung des:der Bürgers:Bürgerin

  • US_PATV_04
    • Als bevollmächtigte Vertretung möchte ich die Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen in der Historie abrufen, damit ich dem:der vertretenen Bürger:in helfen kann diese einzusehen und zu prüfen.
  • US_PATV_05
    • Als bevollmächtigte Vertretung will ich nachsehen können, wer die Patientenverfügung gespeichert oder abgerufen hat, damit ich dem:der vertretenen Bürger:in helfen kann, die Zugriffe auf Nachvollziehbarkeit zu prüfen.

6.3 ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung

  • US_PATV_06
    • Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung möchte ich die Patientenverfügung und ungültig gewordene Vorversionen in der Historie abrufen, damit ich diese für den:die vertretenen Bürger:in ausdrucken kann.
  • US_PATV_07
    • Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung möchte ich eine bereits errichtete Patientenverfügung bzw. ein Widerrufsformular eines:r vertretenen Bürgers:Bürgers zentral speichern, damit ich diese:n bei der Ausübung der Patientenrechte unterstützen kann.
    • Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung möchte ich ggf. bei einer bereits vorhandenen Patientenverfügung den:die Bürger:in darauf hinweisen, dass eine Konsolidierung der Inhalte bei einer:m Ärztin:Arzt erfolgen sollte.
  • US_PATV_08
    • Als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung will ich nachsehen können, wer die Patientenverfügung gespeichert oder abgerufen hat, damit ich dem:der vertretenen Bürger:in helfen kann, die Zugriffe auf Nachvollziehbarkeit zu prüfen.

6.4 Gesundheitsdiensteanbieter

  • US_PATV_09
    • Als Gesundheitsdiensteanbieter möchte ich die Patientenverfügung und deren ungültige Vorversionen für meine:meine Patientin:Patienten abrufen, damit
      • ich im Anlassfall den Patientenwillen berücksichtigen und anhand der Vorversionen einer nicht mehr verbindlichen Patientenverfügung feststellen kann, wie sehr sie noch zu berücksichtigen ist
      • ich ihn:sie bei der Errichtung einer Patientenverfügung durch medizinischen Rat unterstützen kann
      • ich bei Änderung/Erneuerung eine Konsolidierung der Inhalte vornehmen kann.
  • US_PATV_10
    • Als Gesundheitsdiensteanbieter möchte ich für meine:meinen Patientin:Patienten eine bereits errichtete oder erneuerte/geänderte Patientenverfügung oder einen Widerruf zentral speichern können. Alternativ möchte ich sie:ihn bei der Errichtung/Änderung einer Patientenverfügung unterstützen, indem ich mittels standardisiertem Fragebogen den Patientenwillen in der e-Patientenverfügung erfasse und diesen digital signiert speichere. Damit
      • diese:r für alle berechtigten Personen verfügbar ist
      • nach Konsolidierung der aktuelle Wille digital verfügbar ist und keine Zusammenschau mehrerer Versionen zu erfolgen hat

6.5 Rechtsanwälte, Notare und rechtskundige Mitarbeiter der Patientenvertretungen

  • US_PATV_11
    • Als Person gem § 6 PatVG möchte ich die Patientenverfügung und ungültige Vorversionen der Patientenverfügung meiner:meines Klientin:Klienten abrufen, damit ich ihn:sie durch juristischen Rat unterstützen kann.
  • US_PATV_12
    • Als Person gem § 6 PatVG möchte ich für meine:meinen Klientin:Klienten eine bereits errichtete oder erneuerte/geänderte Patientenverfügung oder einen Widerruf zentral speichern können,
      • damit diese/r für alle berechtigten Personen verfügbar ist
      • ggf. bei einer bereits vorhandenen Patientenverfügung den:die Bürger:in darauf hinweise, dass eine Konsolidierung der Inhalte bei einer:m Ärztin:Arzt erfolgen sollte.

7 Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens

7.1 Technischer Hintergrund

7.1.1 ELGA

Der technische Hintergrund ist dem allgemeinen Leitfaden zu entnehmen.


7.2 Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden

Das Kapitel Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden des Allgemeinen Implementierungsleitfadens ist zu beachten.


7.3 Funktionale Anforderungen

7.3.1 Darstellung

Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im ELGA GitLab verfügbar.

7.3.2 Verwendung in der ELGA Infrastruktur

7.3.2.1 Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)

Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage (www.elga.gv.at) abrufbar.

XDS-Mapping Optio-

nalität

CDA-Element

/ClinicalDocument/

Beispiel Erklärung
formatCode R hl7at:formatCode urn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331 Version des Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode (mit dem Publikationsdatum dieses Leitfadens)
typeCode R code
  • @code="42348-3"
  • @displayName="Advance directives"
  • @codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
Dokumenttyp
classCode R code/translation
  • @code="42348-3"
  • @displayName="Advance directives"
  • @codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
Bezeichnet die "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element.
title R title "Patientenverfügung" Gültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf der Patientenverfügung"
eventCodeList R documentationOf/serviceEvent/code
  • @code="398295005"
  • @displayName="Validity range (qualifier value)"
  • @codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
  • @codeSystemName="SNOMED CT"
Code der Gesundheitsdienstleistung. Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)"
serviceStartTime R documentationOf/serviceEvent/effectiveTime/low Zeitpunkt Beginn Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.
serviceStopTime R documentationOf/serviceEvent/effectiveTime/high Zeitpunkt Ende Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.

8 Konformitätsprüfung

Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit Header und Body. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten "Geschäftsregeln".

Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige W3C Schemas dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe Schema-Prüfung). Darüber hinaus existieren eine Reihe von Schematron Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe Schematron-Prüfung). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu "Templates" zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.

Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.

Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:

9 Datentypen

Im Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.

10 Technische Spezifikation

Die Struktur des CDA Austauschformats ist in den nachfolgenden Kapiteln im Detail beschrieben.

Der Header entspricht im Wesentlichen den bisherigen ELGA CDA-Leitfäden ("Allgemeiner Leitfaden"). Der Body enthält die tatsächlichen (fachlichen) Inhalte des Dokuments.

10.1 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers

Bedeutung / Link zum Kapitel CDA-Element Kard/Konf2 Bemerkung
Hoheitsbereich des Dokuments realmCode 1..1 M fixer Wert: AT
Kennzeichnung CDA R2 typeId 1..1 M fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040"
Kennzeichnung von Strukturvorschriften templateId 3..* M templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"
templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"
templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13"
Dokumenten-Id id 1..1 M
Klassifikation des Dokuments (fein und grob) code /
translation
1..1 M

  1..1 M

code (Dokumententyp):
Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"

translation (Dokumentenklasse):
Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"

Titel des Dokuments title 1..1 M abhängig vom Dokumentinhalt: z.B. "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf"
Status des Dokuments sdtc:statusCode 1..1 M fixer Wert: completed
Terminologie-Datum des Dokuments hl7at:terminologyDate 1..1 M
FormatCode des Dokuments hl7at:formatCode 1..1 M urn:hl7-at:patv:2.0.0+2026xxxx
Fachliche Zuordnung des Dokuments hl7at:practiceSettingCode 1..1 M ELGA_PracticeSetting:

"Rechtliche Dokumente", "F063"

Erstellungsdatum des Dokuments effectiveTime 1..1 M Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.

(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter dataEnterer.time dokumentiert)

Vertraulichkeitscode confidentialityCode 1..1 M fixer Wert: N
Sprachcode des Dokuments languageCode 1..1 M fixer Wert: de-AT
Versionierung des Dokuments setId

versionNumber

1..1 M

1..1 M


Versionsnummer des Dokuments, wird bei neuen Dokumenten mit 1 festgelegt.
Patient recordTarget 1..1 M Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
Verfasser des Dokuments author 1..1 M Person, die gemäß § 5 PatVG die ärztliche Aufklärung durchgeführt hat.
Personen der Dateneingabe dataEnterer 1..1 M Verantwortliche Person (und Organisation), die die CDA Patientenverfügung in ELGA einstellt.

dataEnterer.time: Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.

Informant informant NP
Verwahrer des Dokuments custodian 1..1 M Register, dem die Patientenverfügung entstammt :
  • Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden
  • Sonst: Patientenverfügungsregister (zPatVR)
Beabsichtigte Empfänger des Dokuments informationRecipient NP
Rechtlicher Unterzeichner legalAuthenticator 1..1 M Errichter - Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. 1)
Weitere Unterzeichner authenticator NP
Weitere Beteiligte (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden) participant NP
Zuweisung und Ordermanagement inFulfillmentOf NP
Gesundheitsdienstleistungen documentationOf /
serviceEvent
1..1 M Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes für
  • Verbindlicher Patientenverfügung
  • Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung


Vorgaben:

  • code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED
  • effectiveTime.low (1..1 M): Startdatum der Verbindlichkeit, entspricht dem Errichtungsdatum der Patientenverfügung (Rechtsgültigkeit)
  • effectiveTime.high (0..1 R): Enddatum der Verbindlichkeit, nur anzugeben, wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt werden soll
NP Wird bei Widerruf der Patientenverfügung nicht angegeben.
Bezug zu vorgehenden Dokumenten relatedDocument 0..1 R Bezug zu vorhergehenden Dokumenten wenn es sich um eine erneuerte oder geänderte Patientenverfügung oder einen Widerruf der Patientenverfügung handelt.
Einverständniserklärung authorization NP
Patientenkontakt (Aufenthalt) componentOf /
encompassingEncounter
NP

2) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.
[Tabelle 1]Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung

  1. Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung

10.2 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys

Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf.

10.3 CDA Templates

10.3.1 Document Level Templates

10.3.1.1 Patientenverfügung

Id1.2.40.0.34.6.0.11.0.13Gültigkeit ab2020‑11‑02 12:10:20
StatusKyellow.png EntwurfVersions-Label1.0.0
Nameatpv_document_PatientenverfuegungBezeichnungPatientenverfügung
KontextPfadname /
KlassifikationCDA Document Level Template
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
Benutzt
Benutzt 13 Templates
Benutzt als NameVersion
1.2.40.0.34.6.0.11.1.10InklusionKgreen.png Document Realm (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.30InklusionKgreen.png Document TypeId (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.1InklusionKgreen.png Document Id (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.46InklusionKgreen.png Document TerminologyDate (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.11InklusionKgreen.png Document Effective Time (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.12InklusionKgreen.png Document Confidentiality Code (1.0.2+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.13InklusionKgreen.png Document Language (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.3InklusionKgreen.png Record Target (1.2.3+20260120)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.2InklusionKgreen.png Author (1.0.3+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.22InklusionKgreen.png Data Enterer (1.0.1+20230717)2023‑04‑05 13:19:03
1.2.40.0.34.6.0.11.1.4InklusionKgreen.png Custodian (1.0.1+20211213)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.5InklusionKgreen.png Legal Authenticator (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.14InklusionKgreen.png Document Replacement - Related Document (1.0.1+20210628)DYNAMIC
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
hl7:ClinicalDocument
1 … 1M
Treetree.png@classCode
cs0 … 1FDOCCLIN
Treetree.png@moodCode
cs0 … 1FEVN
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.10 Document Realm (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:realmCode
CS1 … 1M
Hoheitsbereich des Dokuments.

Fester Wert: @code = AT
(aus Value Set „ELGA_RealmCode“)
Treeblank.pngTreetree.png@code
1 … 1FAT
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.30 Document TypeId (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:typeId
II1 … 1MDokumentformat CDA R2
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F2.16.840.1.113883.1.3
Treeblank.pngTreetree.png@extension
st1 … 1FPOCD_HD000040
Treetree.pnghl7:templateId
II1 … 1MeHealth Austria Dokumente (basierend auf "Allgemeinen Leitfaden")
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F1.2.40.0.34.6.0.11.0.1
Treetree.pnghl7:templateId
II1 … 1MOID des Leitfadens Patientenverfügung (dient als informative Referenz).
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F1.2.40.0.34.7.26
Treetree.pnghl7:templateId
II1 … 1MtemplateId der Patientenverfügung
(DocumentLevelTemplate für Schematron)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F1.2.40.0.34.6.0.11.0.13
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.1 Document Id (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:id
II1 … 1MDokumenten-Id des CDA-Dokuments.
Es MUSS eine gültige und innerhalb des ID-Pools eindeutige Dokumenten-ID angegeben werden.

Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1R
Treetree.pnghl7:code
CE1 … 1M

Dokumenttyp Patientenverfügung "42348-3"

Hinweis zum XDS-Mapping:
Wird in das XDS DocumentEntry Metadaten-Attribut XDSDocumentEntry.typeCode übernommen.
Zu berücksichtigen sind jeweils die Attribute @code, @codeSystem und @displayName.

Treeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1F42348-3
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.6.1
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FLOINC
Treeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1FAdvance directives
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:translation
CE1 … 1M

Dokumentenklasse " Patientenverfügung" "42348-3"

Hinweis zum XDS-Mapping: Dieses Element wird ins XDS-Attribut XDSDocumentEntry.classCode gemappt.
Zu berücksichtigen sind jeweils die Attribute @code, @codeSystem und @displayName.

Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1F42348-3
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.6.1
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FLOINC
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1FAdvance directives
Treetree.pnghl7:title
ST1 … 1MDer Titel des Dokuments ist abhängig vom Inhalt
  • "Patientenverfügung"
  • "Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung"
  • "Widerruf"
Treetree.pngsdtc:statusCode
1 … 1M

Der Status der Dokumentenklasse Patientenverfügung muss immer "completed" sein.

Treeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1Fcompleted
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.46 Document TerminologyDate (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7at:terminologyDate
TS.DATE.FULL1 … 1MDas Terminologie-Datum des Dokumentes
Das Datum, an dem die lokal zur Implementierung verwendeten Value Sets mit dem österreichischen Terminologieserver abgeglichen wurden, wird hier angegeben.
 ConstraintDas Datum der letzten Terminologie-Aktualisierung MUSS entsprechend klassischer HL7 V3 Notation im Format "YYYYMMDD" angegeben werden.
Beispiel: 20200527
Treetree.pnghl7at:formatCode
CD1 … 1M
XDS FormatCode


↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
 @code wird in das XDS-Attribut XDSDocumentEntry.formatCode übernommen.

Treeblank.pngTreetree.png@code
CONF1 … 1Furn:hl7-at:patv:2.0.0+2026xxxx
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystem
1 … 1F1.2.40.0.34.5.37
Treeblank.pngTreetree.png@displayName
1 … 1FHL7 Austria Patientenverfügung 2.0.0+2026xxxx
Treetree.pnghl7at:practiceSettingCode
CD1 … 1MDie fachliche Zuordnung des Dokumentes
(aus dem Value Set atcdabbr_PracticeSetting_VS 1.2.40.0.34.10.75)
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FELGA_PracticeSetting
Treeblank.pngTreetree.png@displayName
st0 … 1FRechtliche Dokumente
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F1.2.40.0.34.5.12
Treeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1FF063
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.11 Document Effective Time (DYNAMIC)

EFFECTIVETIME - Errichtungsdatum

Das Errichtungsdatum der (eigebetteten) Patientenverfügung / der Erneuerung / des Widerrufs (nicht das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments)

Treetree.pnghl7:effectiveTime
TS.AT.TZ1 … 1M
Relevantes Datum des Dokuments.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Zeit-Elemente“ zu befolgen.
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-11Kyellow.png Erstellungsdatum Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.12 Document Confidentiality Code (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:confidentialityCode
CE1 … 1M
Vertraulichkeitscode des Dokuments aus Value Set „ELGA_Confidentiality“. 
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-13Kyellow.png Vertraulichkeitscode Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st1 … 1FHL7:Confidentiality
 ConstraintFür ELGA-Dokumente ist ausschließlich "N" erlaubt!
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.13 Document Language (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:language​Code
CS.LANG1 … 1MSprachcode des Dokuments.
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-14Kyellow.png Sprachcode Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.10 ELGA_LanguageCode (DYNAMIC)
 ConstraintFür ELGA ist in @code für CDA und Ableitungen in die XDSDocumentEntry-Metadaten derzeit ausschließlich der Wert "de-AT" zulässig.
Für eHealth und zukünftige Versionen der ELGA Leitfäden können weitere Sprachcodes erlaubt werden.
Treetree.pnghl7:setId
II1 … 1M

Verpflichtende Angabe einer eindeutigen Id des Dokumentensets .
Die setId SOLL unterschiedlich zur clinicalDocument.id sein.

↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
 Dieses Element wird ins XDS-Attribut referenceIdList ("urn:elga:iti:xds:2014:ownDocument_setId") gemappt.
Hinweis:  Bestimmte Systeme, die bei der Übernahme der  setId  in die XDS-Metadaten mit dem V2-Datentyp CX arbeiten, könnten ein Problem mit @extension-Attributen haben, die länger als 15 Zeichen sind.

Treetree.pnghl7:versionNumber
INT.​NONNEG1 … 1MVersion der Patientenverfügung.
Treeblank.pngTreetree.png@value
int1 … 1RVersionsnummer als positive ganze Zahl.
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.3 Record Target (DYNAMIC)

RECORDTARGET - Patient

Für die Patientenverfügung gilt folgende Vorgabe:

  • Für die ID des Patienten ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID.
  • Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
Treetree.pnghl7:recordTarget
1 … 1MKomponente für die Patientendaten.
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-64Kyellow.png Patient Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FRCT
Treeblank.pngTreetree.png@context​Control​Code
cs0 … 1FOP
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:patientRole
1 … 1MPatientendaten.
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FPAT
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II2 … *RPatientenidentifikatoren
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-193Kyellow.png EKVK Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
at-cda-bbr-data​element-65Kyellow.png LokaleID Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
at-cda-bbr-data​element-66Kyellow.png SVNr Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
at-cda-bbr-data​element-67Kyellow.png bPK-GH Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
 Constraint

Hinweis: Die Reihenfolge der id-Elemente MUSS unbedingt eingehalten werden!

* id[1] Identifikation des Patienten im lokalen System (1..1 M)
↔ Hinweis zum XDS-Mapping: Das Element id[1] wird ins XDS-Attribut sourcePatientId gemappt.

* id[2] Sozialversicherungsnummer des Patienten (1..1 R):
- @root: OID der Liste aller österreichischen Sozialversicherungen, fester Wert: 1.2.40.0.10.1.4.3.1 (1..1 M)
- @extension: Vollständige Sozialversicherungsnummer des Patienten (10 Stellen) (1..1 M)
- @assigningAuthorityName: Fester Wert: Österreichische Sozialversicherung (0..1 O)

Zugelassene nullFlavor:
- NI … Patient hat keine Sozialversicherungsnummer (z.B. Ausländer)
- UNK … Patient hat eine Sozialversicherungsnummer, diese ist jedoch unbekannt

* id[@root="1.2.40.0.10.2.1.1.149"] Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (0..1 O):
- @root : OID der österreichischen bPK, fester Wert: 1.2.40.0.10.2.1.1.149 (1..1 M)
- @extension : bPK des Patienten: concat(Bereichskürzel, ":", bPK) (Base64,28 Zeichen). Typischerweise bPK-GH (Gesundheit). Kann im Zusammenhang mit E-ID auch andere Bereichskürzel tragen.
Anmerkung : Das bPK dient ausschließlich der Zuordnung der elektronischen Identität und darf daher nicht am Ausdruck erscheinen (1..1 M)
- @assigningAuthorityName : Fester Wert: Österreichische Stammzahlenregisterbehörde (0..1 O)

* id[@root="1.2.40.0.34.4.21"] Europäische Krankenversicherungskarte kurz (0..1 O):
- @root: OID der EKVK, fester Wert: 1.2.40.0.34.4.21 (1..1 M)
- @extension: Datenfeld 6 der EKVK
- @assigningAuthorityName : Fester Wert: Nationaler Krankenversicherungsträger (0..1 O)

* id[@root="1.2.40.0.10.1.4.3.8"] Europäische Krankenversicherungskarte lang (0..1 O):
- @root: OID der EKVK, fester Wert: 1.2.40.0.10.1.4.3.8 (1..1 M)
- @extension: Datenfelder der EKVK nach folgender Bildungsvorschrift: concat(Feld 6,"^",Feld 7,"^",Feld 8,"^",Feld 9) wobei Feld 6 "Persönliche Kennnummer" angegeben sein MUSS (1..1 M). Die übrigen Datenfelder sind optional (0..1 O). In Feld 9 MUSS die Datumsangabe im Format YYYMMDD erfolgen.
- @assigningAuthorityName : Fester Wert: Nationaler Krankenversicherungsträger (0..1 O)

Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.

 Beispiel
EKVK Langversion
<id root="1.2.40.0.34.4.8" extension="123456789^1100-OEGK^800400010016^20251231" assigningAuthorityName="Nationaler Krankenversicherungsträger"/>
 Beispiel
EKVK Kurzversion
<id root="1.2.40.0.34.4.21" extension="123456789" assigningAuthorityName="Nationaler Krankenversicherungsträger"/>
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
0 … 2R
Adresse des Patienten.
Es MUSS eine mögliche Adresse unterstützt werden. Spezielle Leitfäden (z.B. Entlassungsbrief Pflege) können es erforderlich machen, dass mehr als eine Adresse unterstützt werden muss.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-68Kyellow.png Adresse Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
 Constraint

Werden mehrere gleichartige address-Elemente strukturiert (z.B. Home, Pflege), MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.

Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *RKontakt-Element. Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-72Kyellow.png Kontaktdaten Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
url1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Formatkonvention siehe „telecom-Format Konventionen für Telekom-Daten“
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß Value-Set „ELGA_URLScheme“
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (z.B Heim, Arbeitsplatz), z.B. WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 Constraint
Werden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:patient
1 … 1MName des Patienten.
Für den Namen ist verpflichtend Granularitätsstufe 2 („strukturierte Angabe des Namens‘‘) anzuwenden!
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Namen-Elemente von Personen PN“ zu befolgen.
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-70Kyellow.png Name Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FPSN
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:name
PN1 … 1MNamen-Element (Person)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung des angegebenen Namens, z.B. Angabe eines Künstlernamens mit „A" für „Artist“.
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNameUse“.
Wird kein @use Attribut angegeben, gilt der Name als rechtlicher Name („L“).
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:prefix
ENXP0 … *
Beliebig viele Präfixe zum Namen, z.B. Akademische Titel
Achtung: Die Angabe der Anrede („Frau“, „Herr“), ist im CDA nicht vorgesehen!
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 
Bedeutung eines prefix-Elements, z.B. Angabe eines akademischen mit "AC" für „Academic“.
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier".
 CONF
Der Wert von @qualifier MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:family
ENXP1 … *MMindestens ein Hauptname (Nachname).
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 

Bedeutung eines family-Elements, z.B. Angabe eines Geburtsnamen mit „BR" für „Birth“.

Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.

 CONF
Der Wert von @qualifier MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:given
ENXP1 … *MMindestens ein Vorname
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung eines given-Elements, beispielsweise dass das angegebene Element einen Geburtsnamen bezeichnet, z.B. BR („Birth“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“
 CONF
Der Wert von @qualifier MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:suffix
ENXP0 … *Beliebig viele Suffixe zum Namen
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 Die genaue Bedeutung eines suffix-Elements, beispielsweise dass das angegebene Suffix einen akademischen Titel darstellt, z.B.: AC („Academic“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.
 CONF
Der Wert von @qualifier MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Auswahl1 … 1
Das "administrative Geschlecht" ist das soziale oder gesellschaftliche Geschlecht ("Gender"). Das administrative Geschlecht ist daher grundsätzlich getrennt von den biologischen Merkmalen der Person zu sehen. Grundsätzlich soll das administrative Geschlecht dem im Zentralen Melderegister (ZMR) eingetragenen Geschlecht entsprechen.
Über ein Translation-Element können weitere Angaben zum Geschlecht gemacht werden, wenn diese abweichend vom administrativen Geschlecht sind, z.B.:
  • Biologisches Geschlecht
  • Geschlecht in der Sozialversicherung
  • Geschlecht für die Stations-/Bettenbelegung im Krankenhaus
Codierung des Geschlechts des Patienten aus ValueSet "ELGA_AdministrativeGender".
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:administrative​Gender​Code[not(@nullFlavor)]
  • hl7:administrative​Gender​Code[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:administrative​Gender​Code
CE0 … 1
wo [not(@nullFlavor)]
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-74Kyellow.png Geschlecht Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1 
 CONF
Der Wert von @code MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.4 ELGA_AdministrativeGender (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:translation
CD0 … *RÜber ein Translation-Element können weitere Angaben zum Geschlecht gemacht werden, wenn diese abweichend vom administrativen Geschlecht sind, z.B.: Biologisches Geschlecht, Geschlecht in der Sozialversicherung, Geschlecht für die Stations-/Bettenbelegung im Krankenhaus
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
 Beispiel
Beispiel für eine SNOMED CT Angabe
<translation code="772004004" codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96" displayName="Non-binary gender"/>
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:administrative​Gender​Code
CE0 … 1

Mittels nullFlavor="UNK" wird "Unbekannt" abgebildet. Dies schließt die Ausprägung "Keine Angabe" mit ein.

wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Auswahl1 … 1
Geburtsdatum des Patienten.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Zeit-Elemente“ zu befolgen.
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:birthTime
  • hl7:birthTime[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:birthTime
TS.AT.VAR0 … 1
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-75Kyellow.png Geburtsdatum Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:birthTime
TS.AT.VAR0 … 1
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pngsdtc:deceasedInd
BL0 … 1RKennzeichen, dass die Person verstorben ist. Kann alternativ zum Todesdatum angegeben werden, v.a. wenn der Todeszeitpunkt nicht bekannt ist.
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-192Kyellow.png Verstorben-Kennzeichen Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pngsdtc:deceasedTime
TS.AT.TZ0 … 1RTodesdatum der Person.
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-191Kyellow.png Todesdatum Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:marital​Status​Code
CE0 … 1RCodierung des Familienstands des Patienten.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_MaritalStatus“
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-98Kyellow.png Familienstand Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.2
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st1 … 1FHL7:MaritalStatus
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.11 ELGA_MaritalStatus (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:religious​Affiliation​Code
CE0 … 1RCodierung des Religionsbekenntnisses des Patienten.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_ReligiousAffiliation“
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-99Kyellow.png Religionsbekenntnis Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.2.16.1.4.1
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st1 … 1FHL7.AT:ReligionAustria
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.18 ELGA_ReligiousAffiliation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:raceCode
NPRasse des Patienten.

Darf nicht verwendet werden!

Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:ethnic​Group​Code
NPEthnische Zugehörigkeit des Patienten.

Darf nicht verwendet werden!

Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian
0 … *R
Gesetzlicher Vertreter:
  1. Vorsorgebevollmächtigte/r (Bevollmächtigte/r durch Vorsorgevollmacht)
  2. Gewählte/r ErwachsenenvertreterIn
  3. Gesetzliche/r ErwachsenenvertreterIn
  4. Gerichtliche/r ErwachsenenvertreterIn (Sachwalter)
Der gesetzliche Vetreter kann entweder eine Person (guardianPerson) oder eine Organisation (guardianOrganization) sein.
Beim Patienten können optional ein oder mehrere gesetzliche Vetreter angegeben werden. Wenn ein gesetzliche Vetreter bekannt ist, SOLL diese Information auch angegeben werden.
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-88Kyellow.png Gesetzlicher Vertreter Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FGUARD
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
0 … 1R
Die Adresse des gesetzlichen Vertreters oder der Organisation.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Adress-Elemente“ zu befolgen.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *RBeliebig viele Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters als Person oder Organisation.
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
st1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Formatkonvention siehe „telecom-Format Konventionen für Telekom-Daten“
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß Value-Set „ELGA_URLScheme“
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (z.B. Heim, Arbeitsplatz) Bsp: WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 Constraint
Werden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Auswahl1 … 1
Angabe des gesetzlichen Vertreters als Person (guardianPerson in Granularitätsstufe 1 oder 2) ODER als Organisation (guardianOrganization)
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:guardian​Person welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (DYNAMIC)
  • hl7:guardian​Person welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
  • hl7:guardian​Organization welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian​Person
0 … 1Name des gesetzlichen Vertreters: Angabe in  Granularitätsstufe 1
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian​Person
0 … 1Name des gesetzlichen Vertreters: Angabe in  Granularitätsstufe 2
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian​Organization
0 … 1RName des gesetzlichen Vertreters (Organisation)
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (DYNAMIC)
Auswahl1 … 1
Angabe des gesetzlichen Vertreters als Person (guardianPerson in Granularitätsstufe 1 oder 2) ODER als Organisation (guardianOrganization)
Elemente in der Auswahl:
    Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:birthplace
    0 … 1RGeburtsort des Patienten.
     
    Target.png
    at-cda-bbr-data​element-76Kyellow.png Geburtsort Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
    Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
    cs0 … 1FBIRTHPL
    Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:place
    1 … 1M
    Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
    cs0 … 1FPLC
    Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@determiner​Code
    cs0 … 1FINSTANCE
    Auswahl1 … 1Elemente in der Auswahl:
    • hl7:addr welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (DYNAMIC)
    • hl7:addr welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
    Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
    AD0 … 1Die Adresse des Geburtsorts. Minimalangabe. Alle Elemente optional.

    Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (DYNAMIC)
    Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
    AD0 … 1Die Adresse des Geburtsorts, struktuiert.
    Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
    Auswahl1 … 1Elemente in der Auswahl:
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:language​Communication
      0 … *R
      Informationen bezüglich der Sprachfähigkeiten und Ausdrucksform des Patienten.
       
      Target.png
      at-cda-bbr-data​element-100Kyellow.png Sprachfähigkeit Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:language​Code
      CS1 … 1MSprache, die vom Patienten zu einem bestimmten Grad beherrscht wird (geschrieben oder gesprochen).


      In der Klasse languageCommunication können Informationen bezüglich der Sprachfähigkeiten und Ausdrucksform (z.B. gesprochen oder geschrieben) des Patienten angegeben werden.
      Dieser Leitfaden schränkt die möglichen Werte für die Sprache auf Werte aus dem Value Set ELGA_HumanLanguage ein.


      Die Gebärdensprache ist als eigene Sprache inkl. Ländercode anzugeben, mit der Ergänzung des Länder-/Regional-Codes (z.B. sgn-at), die Ausdrucksweise (MoodCode) wird in diesem Fall nicht angegeben (denn expressed / received signed wären redundant).
       
      Target.png
      at-cda-bbr-data​element-101Kyellow.png Sprache Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
      cs1 … 1RZulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_HumanLanguage“ aus Code-System „HL7:HumanLanguage 2.16.840.1.113883.6.121“
      Gemäß IETF / RFC 3066 enthält es ein bestimmtes Subset von Codes aus ISO 639-1 und ISO 639-2 (also zwei- und dreistellige Sprachcodes). Gemäß RFC 3066 ist es zulässig, eine Angabe der landestypischen Ausprägung der Sprache nach einem Bindestrich anzufügen. Das Land wird dabei nach ISO 3166-1 Alpha 2 angegeben. Dies MUSS bei der Auswertung des languageCodes berücksichtigt und toleriert werden.
       CONF
      Der Wert von @code MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.173 ELGA_HumanLanguage (DYNAMIC)
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:modeCode
      CE0 … 1CAusdrucksform der Sprache.
      Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_LanguageAbilityMode“
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
      cs1 … 1R
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
      st1 … 1R
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
      oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.60
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
      st0 … 1FHL7:LanguageAbilityMode
       ConstraintBei Strukturierung einer Gebärdensprache ist dieses Element NICHT ERLAUBT, NP [0..0] und MUSS daher komplett entfallen
       CONF
      Der Wert von @code MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.175 ELGA_LanguageAbilityMode (DYNAMIC)
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:proficiency​Level​Code
      CE0 … 1RGrad der Sprachkenntnis in der Sprache.
      Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_ProficiencyLevelCode“
       
      Target.png
      at-cda-bbr-data​element-102Kyellow.png Grad der Sprachkenntnis Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
      cs1 … 1R
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
      st1 … 1R
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
      oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.61
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
      st0 … 1FHL7:LanguageAbilityProficiency
       CONF
      Der Wert von @code MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.174 ELGA_ProficiencyLevelCode (DYNAMIC)
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:preference​Ind
      BL0 … 1RKennzeichnung, ob die Sprache in der angegebenen Ausdrucksform vom Patienten bevorzugt wird.
       
      Target.png
      at-cda-bbr-data​element-103Kyellow.png Sprachpräferenz Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
       Schematron assertrole error 
       testnot(hl7:id[1]/@nullFlavor) 
       MeldungDie Verwendung von id/@nullFlavor ist an dieser Stelle NICHT ERLAUBT. 
       Schematron assertrole error 
       testnot(hl7:id[2]/@nullFlavor) or (hl7:id[2][@nullFlavor='UNK'] or hl7:id[2][@nullFlavor='NI']) 
       MeldungZugelassene nullFlavor sind "NI" und "UNK" 
      Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.2 Author (DYNAMIC)

      AUTHOR

      Im Kontext der Patientenverfügung: Person, die gemäß § 5 PatVG die ärztliche Aufklärung durchgeführt hat.

      Treetree.pnghl7:author
      1 … 1MVerfasser des Dokuments.
      Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
      cs0 … 1FAUT
      Treeblank.pngTreetree.png@context​Control​Code
      cs0 … 1FOP
      Treeblank.pngTreetree.pnghl7:functionCode
      CE (extensible)0 … 1R
      Funktionscode des Verfassers des Dokuments, z.B: „Diensthabender Oberarzt“, „Verantwortlicher Arzt für Dokumentation“,„Stationsschwester“.
      Eigene Codes und Bezeichnungen können verwendet werden.
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
      cs1 … 1R
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
      oid1 … 1R
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
      st1 … 1R
      Auswahl1 … 1
      Der Zeitpunkt, zu dem das Dokument verfasst bzw. inhaltlich fertiggestellt wurde.
      Elemente in der Auswahl:
      • hl7:time[not(@nullFlavor)]
      • hl7:time[@nullFlavor='UNK']
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
      TS.AT.TZ0 … 1
      wo [not(@nullFlavor)]
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
      TS.AT.TZ0 … 1
      wo [@nullFlavor='UNK']
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
      cs1 … 1FUNK
      Treeblank.pngTreetree.pnghl7:assignedAuthor
      1 … 1M
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
      cs0 … 1FASSIGNED
      Auswahl1 … *
      Identifikation des Verfassers des Dokuments im lokalen System des/der datenerstellenden Gerätes/Software.
      ODER Identifikation des/der datenerstellenden Gerätes/Software. 
      Elemente in der Auswahl:
      • hl7:id[not(@nullFlavor)]
      • hl7:id[@nullFlavor='NI']
      • hl7:id[@nullFlavor='UNK']
       ConstraintZugelassene nullFlavor:
      • NI  ….... Person hat keine ID / Gerät/Software hat keine ID 
      • UNK  … Person hat eine ID, diese ist jedoch unbekannt / Gerät/Software hat eine ID, diese ist jedoch unbekannt
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
      II0 … *
      Identifikation des Verfassers des Dokuments im lokalen System des/der datenerstellenden Gerätes/Software.
      ODER Identifikation des/der datenerstellenden Gerätes/Software. 
      wo [not(@nullFlavor)]
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
      II0 … 1
      wo [@nullFlavor='NI']
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
      cs1 … 1FNI
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
      II0 … 1
      wo [@nullFlavor='UNK']
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
      cs1 … 1FUNK
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:code
      CE0 … 1R
      Angabe der Fachrichtung des Verfassers des Dokuments („Sonderfach“ gem. Ausbildungsordnung), z.B: „Facharzt/Fachärztin für Gynäkologie“.
      Wenn ein Autor mehreren ärztlichen Sonderfächern zugeordnet ist, kann das anzugebende Sonderfach gewählt werden. Additivfächer werden nicht angegeben.
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
      oid1 … 1R
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
      st1 … 1R
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
      cs1 … 1R
       CONF
      Der Wert von @code MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.6 ELGA_AuthorSpeciality (DYNAMIC)
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
      TEL.AT0 … *
      Kontaktdaten des Verfassers des Dokuments.
      Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
      wo [not(@nullFlavor)]
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
      st1 … 1R
      Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
      Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß „ELGA_URLScheme“
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
      set_cs0 … 1 
      Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. WP
      Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
       ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
      Auswahl1 … 1Elemente in der Auswahl:
      • hl7:assigned​Person welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
      • hl7:assigned​Authoring​Device welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (DYNAMIC)
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:assigned​Person
      0 … 1
      Personendaten des Verfassers des Dokuments.
      Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Personen-Element“ zu befolgen, name-Element ist hier Mandatory.

      Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:assigned​Authoring​Device
      0 … 1Datenerstellende/s Software/Gerät
      Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (DYNAMIC)
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:represented​Organization
      1 … 1MOrganisation, in deren Auftrag der Verfasser des Dokuments die Dokumentation verfasst hat.


      ↔ Hinweis zum XDS-Mapping: Da manche offiziellen Bezeichnungen von GDA sehr lang werden können, SOLL das name Element einer möglichst eindeutigen Kurzbezeichnung der Organisation entsprechen (im GDA-I im Tag description enthalten). Bei größeren Organisationen SOLL zusätzlich die Abteilung angegeben werden, damit die Zuordnung für den Leser einfacher wird. 

      Beispiel: Statt "Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien-Medizinischer Universitätscampus" -->  "Wien AKH" bzw. "Wien AKH - Augenambulanz" 


      Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (DYNAMIC)
       Constraint
      • id MUSS der OID der Organisation aus dem GDA-Index entsprechen.
      • name SOLL der Kurzbezeichnung im GDA-I entsprechen (sofern vorhanden)
      • Zu dem Namen größerer Organisationen SOLL auch die Abteilung angegeben werden., z.B.: „Amadeus Spital, Chirurgische Abteilung“
      • Ausnahme: Wenn als Author ein/e Software/Gerät fungiert und keine OID aus dem GDA-I angegeben werden kann, MÜSSEN die Angaben der Organisation des Geräte-/Software-Betreibers oder Herstellers entsprechen.


      Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.22 Data Enterer (2023‑04‑05 13:19:03)

      DATA ENTERER



      Im Kontext der Patientenverfügung: Verantwortliche Person (u. Organisation), die die CDA Patientenverfügung in ELGA einstellt.


      Spezielle Vorgaben:

      • timeDatum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.

      Treetree.pnghl7:dataEnterer
      1 … 1M
      z.B. Schreibkraft, Medizinische Dokumentationsassistenz
       
      Target.png
      at-cda-bbr-data​element-16Kyellow.png Schreibkraft Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
      Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
      cs0 … 1FENT
      Treeblank.pngTreetree.png@context​Control​Code
      cs0 … 1FOP
      Treeblank.pngTreetree.pnghl7:time
      TS.AT.TZ0 … 1R
      Der Zeitpunkt zu dem die Daten dokumentiert wurden.
      Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Zeit-Elemente“ zu befolgen.
      wo [not(@nullFlavor)]
       
      Target.png
      at-cda-bbr-data​element-17Kyellow.png Zeitpunkt des Schreibens Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
      Treeblank.pngTreetree.pnghl7:assignedEntity
      1 … 1MBeinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (DYNAMIC)
      Treetree.pnghl7:informant
      NPInformant. Wird nicht verwendet!
      Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.4 Custodian (DYNAMIC)

      CUSTODIAN

      Im Kontext der Patientenverfügung: Jenes Register , welches CDA Dokumente der Dokumentklasse Patientenverfügung speichert

      Treetree.pnghl7:custodian
      1 … 1MVerwahrer des Dokuments.
       
      Target.png
      at-cda-bbr-data​element-24Kyellow.png Verwahrer Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
      Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
      cs0 … 1FCST
      Treeblank.pngTreetree.pnghl7:assignedCustodian
      1 … 1M
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
      cs0 … 1FASSIGNED
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:represented​Custodian​Organization
      1 … 1M
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
      cs0 … 1FORG
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@determiner​Code
      cs0 … 1FINSTANCE
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
      II1 … *MIdentifikation des Verwahrers des Dokuments. Wenn dieser im GDA-I angeführt ist, ist die entsprechende OID zu verwenden.
      Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:name
      ON1 … 1MName des Verwahrers des Dokuments (Organisation). Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Namen-Elemente von Organisationen ON“ zu befolgen.
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
      TEL.AT0 … *Kontaktdaten des Verwahrers des originalen Dokuments (Organisation). Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Elemente“ zu befolgen.
      wo [not(@nullFlavor)]
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
      st1 … 1R
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
      set_cs0 … 1 
      Bedeutung des angegebenen Kontakts gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
       ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
      AD1 … 1MAdresse des Verwahrers des Dokuments (Organisation). Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Adress-Elemente“ zu befolgen.
      Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
      Treetree.pnghl7:information​Recipient
      NPBeabsichtiger Empfänger des Dokuments. Wird nicht verwendet!
      Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.5 Legal Authenticator (DYNAMIC)

      LEGALAUTHENTICATOR

      Im Kontext der Patientenverfügung:  Natürliche Person , die die  Aufnahme  der Patientenverfügung  in ELGA tatsächlich verlangt  hat. Das ist im Regelfall die rechtskundige Person, kann unter Umständen auch der Patient selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (z.B keine verbindliche Patientenverfügung).

      Treetree.pnghl7:legalAuthenticator
      1 … 1MHauptunterzeichner, Rechtlicher Unterzeichner
       
      Target.png
      at-cda-bbr-data​element-1Kyellow.png Rechtlicher Unterzeichner Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
      Treeblank.pngTreetree.png@context​Control​Code
      cs0 … 1FOP
      Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
      cs0 … 1FLA
      Auswahl1 … 1
      Der Zeitpunkt, an dem das Dokument unterzeichnet wurde.
      Elemente in der Auswahl:
      • hl7:time[not(@nullFlavor)]
      • hl7:time[@nullFlavor='UNK']
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
      TS.AT.TZ0 … 1
      wo [not(@nullFlavor)]
       
      Target.png
      at-cda-bbr-data​element-5Kyellow.png Zeitpunkt der Unterzeichnung Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
      TS.AT.TZ0 … 1
      wo [@nullFlavor='UNK']
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
      cs1 … 1FUNK
      Treeblank.pngTreetree.pnghl7:signatureCode
      CS1 … 1MSignaturcode gibt an, dass das Originaldokument unterzeichnet wurde.
       
      Target.png
      at-cda-bbr-data​element-6Kyellow.png Signatur Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
      CONF1 … 1FS
      Treeblank.pngTreetree.pnghl7:assignedEntity
      1 … 1MPersonendaten des rechtlichen Unterzeichners.
      Für den Namen ist verpflichtend Granularitätsstufe 2 ("strukturierte Angabe des Namens") anzuwenden!
      Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (DYNAMIC)
      Treetree.pnghl7:authenticator
      NPWeiterer Unterzeichner. Wird nicht verwendet!
      Treetree.pnghl7:participant
      NPWeitere Beteiligte. Participants finden im Kontext der Patientenverfügung keine Anwendung!
      Treetree.pnghl7:inFulfillmentOf
      NPKomponente zur Dokumentation des Auftrags. Wird nicht verwendet!
      Auswahl1 … 1

      DOCUMENTATIONOF /SERVICEEVENT

      Dient im Kontext der Patientenverfügung der Angabe des  Verbindlichkeitszeitraumes .


      Verpflichtend 
      anzugeben (1..1 M) bei:
      • Verbindlicher Patientenverfügung
      • Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
      Angabe  verboten  (0..0 NP) bei: 
      • anderen (nicht verbindlichen) Patientenverfügungen
      • Widerruf der Patientenverfügung
      Elemente in der Auswahl:
      • hl7:documentationOf
      • hl7:documentationOf[hl7:serviceEvent]
      Treeblank.pngTreetree.pnghl7:documentationOf
      NP
      Verboten bei:
      • anderen (nicht verbindlichen) Patientenverfügungen
      • Widerruf der Patientenverfügung
      Treeblank.pngTreetree.pnghl7:documentationOf
      0 … 1R

      Verpflichtend  anzugeben (1..1 M) bei:

      • Verbindlicher Patientenverfügung
      • Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
      ↔ Hinweis zum XDS-Mapping: Wird in die XDS-Metadaten übernommen und kann als Such-/Filterkriterium verwendet werden.
      Die Zeitangaben des ersten documentationOf/serviceEvent-Elements werden ebenfalls übernommen.
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@typeCode
      cs0 … 1FDOC
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:serviceEvent
      1 … 1M
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
      cs0 … 1FACT
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@moodCode
      cs0 … 1FEVN
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:code
      CE1 … 1RCode für den  Verbindlichkeitszeitraum.



      ↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
      Dieses Element wird ins XDS-Attribut eventCodeList gemappt.

      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
      st0 … 1FSNOMED
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
      cs1 … 1F398295005
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
      oid1 … 1F2.16.840.1.113883.6.96
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
      st0 … 1FValidity range (qualifier value)
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:effectiveTime
      IVL_TS1 … 1M

      Gültigkeitszeitraum der Verbindlichkeit der Patientenverfügung (oder deren Erneuerung)

      ↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
      Dieses Element wird in die XDS-Attribute serviceStartTime und serviceStopTime gemappt.

      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:low
      TS.AT.TZ1 … 1M

      Errichtungsdatum der verbindlichen Patientenverfügung oder deren Erneuerung

      Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:high
      TS.AT.TZ1 … 1M

      Ende der Gültigkeitsfrist ( maximal 8 Jahre , sofern nicht individuell verkürzt)

      Eingefügt0 … 1R von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.14 Document Replacement - Related Document (DYNAMIC)
      Treetree.pnghl7:relatedDocument
      0 … 1R
       
      Target.png
      at-cda-bbr-data​element-15Kyellow.png Bezug zu vorgehenden Dokumenten Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
      Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
      cs1 … 1R
      Art des Bezugs zum Vordokument.
       Constraint
      Erlaubte @typeCodes:

      RPLC - replaces: Das Dokument ersetzt ein existierendes Dokument. Der Status des zu ersetzenden Dokumentes wird auf "deprecated" gesetzt, das ursprüngliche Dokument bleibt aber noch im System als historische Referenz verfügbar.


      APND - append: Zusammenhängen von Dokumenten. Dies ist in ELGA bereits über das Einbetten von Dokumenten realisiert.

      XFRM - transformed: Das Dokument ist Ergebnis eines Transformationsprozesses, d.h. ist aus einem anderen Originaldokument hervorgegangen.

      Hinweis: Die parallele Ablage von CDA-Dokumenten, welche vom Dokumentersteller bereits mit einem Stylesheet zu einem PDF Dokument gerendert wurden, kann mit der XFRM – Transaktion vorgenommen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Transformation in lokalen Affinity Domains Anwendung findet. Für ELGA ist die Transformation jedoch kein Anwendungsfall.
      Treeblank.pngTreetree.pnghl7:parentDocument
      1 … 1MVorhergehendes Dokument.
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
      cs0 … 1FDOCCLIN
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@moodCode
      cs0 … 1FEVN
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
      II1 … 1MDokumenten-Id des vorgehenden Dokuments.
      Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.
      Treetree.pnghl7:authorization
      NPEinverständniserklärung. Wird in ELGA nicht verwendet!
      Treetree.pnghl7:componentOf
      NPencompassingEncounter - Patientenkontakt. Wird nicht verwendet!
      Treetree.pnghl7:component
      1 … 1M
      Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
      cs0 … 1FCOMP
      Treeblank.pngTreetree.png@context​Conduction​Ind
      bl0 … 1Ftrue
      Treeblank.pngTreetree.pnghl7:nonXMLBody
      1 … 1M Eingebettete Dokument im Format PDF/A (Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf)
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
      cs0 … 1FDOCBODY
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@moodCode
      cs0 … 1FEVN
      Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:text
      ED1 … 1M


      10.3.2 Header Level Templates

      Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden "Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind unter Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur Version 2020 zu finden.
      Wichtiger Hinweis:
      Header-Elemente, welche spezifisch für die Patientenverfügung angepasst wurden, sind zusammenfassend in der "Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers" und detailliert im "Document Level Template" beschrieben.

      10.3.3 Weitere CDA Fragmente

      Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind auch unter Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente) zu finden.

      10.3.3.1 Address Compilation

      Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.25Gültigkeit ab2023‑04‑13 13:21:00
      Andere Versionen mit dieser Id:
      • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilation vom 2021‑02‑19 13:05:47
      • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilation vom 2019‑02‑28 14:24:14
      StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20230717
      Nameatcdabbr_other_AddressCompilationBezeichnungAddress Compilation
      Beschreibung
      Adressen von Personen und Organisationen werden über das Element addr abgebildet. Das Adress-Element kann in verschiedenen Kontexten mit unterschiedlicher Detailgenauigkeit vorkommen. Daher werden drei Granularitätsstufen definiert, auf die je nach Anwendung entsprechend verwiesen wird, wobei für EIS Enhanced und EIS Full Support die Granularitätsstufe 2 oder 3 angegeben werden MUSS.
      Die Adressangabe in Granularitätsstufe 2 (G2)  erlaubt die gemeinsame Angabe Straße und Hausnummer im Element streetAddressLine, Granularitätsstufe 3 (G3) schreibt die strukturierte Angabe von Straße und Hausnummer in den Elementen streetName und houseNumber vor.

      Sind keine Adressdaten vorhanden, kann das Element entweder weggelassen werden oder mit nullFlavor angegeben werden – je nachdem wie das Adress-Element im Kontext spezifiziert wurde.
      KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
      Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
      BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (2021‑02‑19 13:05:47)
      ref
      at-cda-bbr-

      Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (2019‑02‑28 14:24:14)
      ref
      at-cda-bbr-
      Beispiel
      Österreichische Postadresse - G2
      <addr use="WP">
        <streetAddressLine>Mozartgasse 1-7/2/1</streetAddressLine>  <postalCode>7000</postalCode>  <city>Eisenstadt</city>  <state>Burgenland</state>  <country>AUT</country>  <additionalLocator>Station A, Zimmer 9</additionalLocator></addr>
      Beispiel
      Österreichische Postadresse - G3
      <addr use="WP">
        <streetName>Mozartgasse</streetName>  <houseNumber>1-7/2/1</houseNumber>  <postalCode>7000</postalCode>  <city>Eisenstadt</city>  <state>Burgenland</state>  <country>AUT</country>  <additionalLocator>Station A, Zimmer 9</additionalLocator></addr>
      ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
      @use
      cs0 … 1 

      Die genaue Bedeutung der angegebenen Adresse kann über das @use Attribut angegeben werden.
      Wird kein @use Attribut angegeben, gilt bei Personen die Adresse als Wohnadresse „H“ und bei Organisationen als Büroadresse „WP“.

      Wird ein Hauptwohnsitz "HP" angegeben, gelten die mit "H" deklarierten Wohnsitze als Nebenwohnsitze.

      Zulässige Werte gemäß Value Set "ELGA_AddressUse".

      hl7:streetAddressLine
      ADXP0 … 1CStraße mit Hausnummer, z.B. Musterstraße 11a/2/1
       ConstraintEs muss entweder streetAddressLine oder streetName UND houseNumber angegeben werden.
      hl7:streetName
      ADXP0 … 1CStraße ohne Hausnummer, z.B. Musterstraße
      hl7:houseNumber
      ADXP0 … 1CHausnummer, z.B. 11a/2/1
      hl7:postalCode
      ADXP1 … 1MPostleitzahl
      hl7:city
      ADXP1 … 1MStadt
      hl7:state
      ADXP0 … 1Bundesland
      hl7:country
      ADXP1 … 1M
      Staat.
      Es wird EMPFOHLEN, den Staat im ISO 3 Ländercode (ISO-3166-1 Alpha 3) anzugeben, z.B. „AUT“ für Österreich, „DEU“ für Deutschland.
       Schematron assertrole info 
       teststring-length(text()) = 3 
       MeldungEs wird EMPFOHLEN, den Staat im ISO 3 Ländercode anzugeben. 
      hl7:additionalLocator
      ADXP0 … 1
      Zusätzliche Addressinformationen, z.B. Station, Zimmernummer im Altersheim.
       Schematron assertrole error 
       testnot(hl7:streetAddressLine and (hl7:streetName or hl7:houseNumber)) or ((hl7:streetAddressLine or (hl7:streetName and hl7:houseNumber)) and not((hl7:streetAddressLine and hl7:streetName and hl7:houseNumber) or (hl7:streetAddressLine and (hl7:streetName or hl7:houseNumber)))) 
       MeldungEs muss entweder streetAddressLine oder streetName UND houseNumber angegeben werden. 

      10.3.3.2 Address Compilation Minimal

      Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.10Gültigkeit ab2023‑04‑06 14:31:34
      Andere Versionen mit dieser Id:
      • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilationMinimal vom 2021‑06‑28 13:44:14
      • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilationMinimal vom 2021‑02‑19 13:05:57
      • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilationMinimal vom 2019‑03‑27 11:26:08
      StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.2+20230717
      Nameatcdabbr_other_AddressCompilationMinimalBezeichnungAddress Compilation Minimal
      BeschreibungAdressangabe in Granularitätsstufe 2 oder 3
      KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
      Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
      BeziehungSpezialisierung: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2021‑06‑28 13:44:14)
      ref
      at-cda-bbr-

      Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2021‑02‑19 13:05:57)
      ref
      at-cda-bbr-

      Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2019‑03‑27 11:26:08)
      ref
      at-cda-bbr-

      Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
      ref
      at-cda-bbr-

      Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.4 Address Information Compilation (2019‑02‑11 13:19:54)
      ref
      at-cda-bbr-
      Beispiel
      Österreichische Postadresse
      <addr>
        <streetName>Musterstraße</streetName>  <houseNumber>11a/2/1</houseNumber>  <postalCode>7000</postalCode>  <city>Eisenstadt</city>  <state>Burgenland</state>  <country>AUT</country>  <additionalLocator>Station A, Zimmer 9</additionalLocator></addr>
      Beispiel
      Besuchsadresse
      <addr use="PHYS">
        <!-- Ort abweichend von der Adresse der Person oder Organisation, z.B. bei einem Hausbesuch -->
        <!-- Weitere Adresselemente können angegeben werden -->
        <additionalLocator>Volksschule Brittenau, Klasse 3b</additionalLocator></addr>
      ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
      @use
      cs0 … 1 

      Die genaue Bedeutung der angegebenen Adresse kann über das @use Attribut angegeben werden.
      Wird kein @use Attribut angegeben, gilt bei Personen die Adresse als Wohnadresse „H“ und bei Organisationen als Büroadresse „WP“.

      Wird ein Hauptwohnsitz "HP" angegeben, gelten die mit "H" deklarierten Wohnsitze als Nebenwohnsitze.

      Zulässige Werte gemäß Value Set "ELGA_AddressUse".

      hl7:streetAddressLine
      ADXP0 … 1CStraße mit Hausnummer
      Bsp: Musterstraße 11a/2/1
       ConstraintEs muss entweder streetAddressLine oder streetName UND houseNumber angegeben werden.
      hl7:streetName
      ADXP0 … 1CStraße ohne Hausnummer
      z.B. Musterstraße
      hl7:houseNumber
      ADXP0 … 1CHausnummer
      z.B. 11a/2/1
      hl7:postalCode
      ADXP0 … 1Postleitzahl
      hl7:city
      ADXP0 … 1Stadt
      hl7:state
      ADXP0 … 1Bundesland
      hl7:country
      ADXP0 … 1Staat.
      Es wird EMPFOHLEN, den Staat im ISO 3 Ländercode (ISO-3166-1 Alpha 3) anzugeben, z.B. „AUT“ für Österreich, „DEU“ für Deutschland.
       Schematron assertrole info 
       teststring-length(text()) = 3 
       Meldungcontent length = 3 characters 
      hl7:additionalLocator
      ADXP0 … 1Zusätzliche Addressinformationen, z.B. Station, Zimmernummer im Altersheim
       Schematron assertrole error 
       testnot(hl7:streetAddressLine and (hl7:streetName or hl7:houseNumber)) or ((hl7:streetAddressLine or (hl7:streetName and hl7:houseNumber)) and not((hl7:streetAddressLine and hl7:streetName and hl7:houseNumber) or (hl7:streetAddressLine and (hl7:streetName or hl7:houseNumber)))) 
       MeldungEs muss entweder streetAddressLine oder streetName UND houseNumber angegeben werden. 

      10.3.3.3 Assigned Entity

      Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.22
      ref
      at-cda-bbr-
      Gültigkeit ab2023‑04‑13 13:14:55
      Andere Versionen mit dieser Id:
      • Kblank.png atcdabbr_other_AssignedEntity vom 2021‑05‑26 13:50:41
      • Kblank.png atcdabbr_other_AssignedEntity vom 2021‑02‑19 13:09:09
      • Kblank.png atcdabbr_other_AssignedEntity vom 2019‑03‑04 12:03:36
      StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.2+20230717
      Name atcdabbr_other_AssignedEntityBezeichnungAssigned Entity
      Beschreibung
      Zusammengesetzte Objekte die Person- und Organisationsinformationen enthalten. 
      Hierbei MUSS jedenfalls die „Person“ der Entität angegeben werden. Die Angabe der Organisation, der die Person angehört, ist prinzipiell optional. Diese Optionalität kann sich in Abhängigkeit vom konkreten Anwendungsfall in „verpflichtend“ ändern.
      KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
      Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
      Benutzt
      Benutzt 3 Templates
      Benutzt als NameVersion
      1.2.40.0.34.6.0.11.9.25ContainmentKgreen.png Address Compilation (1.0.1+20230717)DYNAMIC
      1.2.40.0.34.6.0.11.9.11ContainmentKgreen.png Person Name Compilation G2 M (1.0.1+20230717)DYNAMIC
      1.2.40.0.34.6.0.11.9.9ContainmentKgreen.png Organization Compilation with name (1.0.0+20210219)DYNAMIC
      BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑05‑26 13:50:41)
      ref
      at-cda-bbr-

      Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑02‑19 13:09:09)
      ref
      at-cda-bbr-

      Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2019‑03‑04 12:03:36)
      ref
      at-cda-bbr-
      Beispiel
      Beispiel
      <placeholder classCode="ASSIGNED">
        <id root="1.2.40.0.34.99.111.1.3" extension="2222" assigningAuthorityName="Amadeus Spital"/>  <addr nullFlavor="UNK">
          <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 'Address Compilation' (2019-02-28T14:24:14) -->
        </addr>
        <telecom value="tel:+43.1.3453446.0"/>  <telecom value="fax:+43.1.3453446.4674"/>  <telecom value="mailto:info@amadeusspital.at"/>  <telecom value="http://www.amadeusspital.at"/>  <assignedPerson>
          <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 'Person Name Compilation G2 M' (2019-04-02T10:09:43) -->
        </assignedPerson>
        <representedOrganization>
          <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 'Organization Compilation with name' (2019-02-13T10:30:51) -->
        </representedOrganization>
      </placeholder>
      ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
      @classCode
      cs0 … 1FASSIGNED
      Auswahl1 … *
      Mindestens eine ID der Person der Entität
      Elemente in der Auswahl:
      • hl7:id[not(@nullFlavor)]
      • hl7:id[@nullFlavor='NI']
      • hl7:id[@nullFlavor='UNK']
       Constraint
      Zugelassene nullFlavor:
      • NI … Die Person der Entität hat keine Identifikationsnummer
      • UNK … Die Person der Entität hat eine Identifikationsnummer, diese ist jedoch unbekannt
      Treetree.pnghl7:id
      II0 … *
      wo [not(@nullFlavor)]
      Treetree.pnghl7:id
      II0 … 1
      wo [@nullFlavor='NI']
      Treeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
      cs1 … 1FNI
      Treetree.pnghl7:id
      II0 … 1
      wo [@nullFlavor='UNK']
      Treeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
      cs1 … 1FUNK
      Auswahl0 … 1Elemente in der Auswahl:
      • hl7:addr[not(@nullFlavor)] welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
      • hl7:addr[@nullFlavor='UNK']
      Treetree.pnghl7:addr
      0 … 1Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
      wo [not(@nullFlavor)]
      Treetree.pnghl7:addr
      0 … 1
      wo [@nullFlavor='UNK']
      Treeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
      cs1 … 1FUNK
      hl7:telecom
      TEL.AT0 … *
      Beliebig viele Kontakt-Elemente der Person der Entität.
      Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
      wo [not(@nullFlavor)]
      Treetree.png@value
      url1 … 1R

      Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.).

      Es gelten die ELGA Formatkonventionen für Telekom-Daten, z.B. tel:+43.1.1234567

      Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß Value Set "ELGA_URLScheme"

      Treetree.png@use
      cs0 … 1 

      Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. WP.

      Zulässige Werte gemäß Value Set "ELGA_TelecomAddressUse"

       ConstraintWerden mehrere gleichartige "telecom"-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
      hl7:assigned​Person
      1 … 1M
      Personendaten der Person der Entität.
      Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Personen-Element“ zu befolgen.

      Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
      hl7:represented​Organization
      0 … 1R
      Organisationsdaten der Entität.
      Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Organisations-Element“ zu befolgen.

      Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 Organization Compilation with name (DYNAMIC)

      10.3.3.4 Device Compilation

      Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.18Gültigkeit ab2023‑04‑06 14:24:15
      Andere Versionen mit dieser Id:
      • Kblank.png atcdabbr_other_DeviceCompilation vom 2021‑06‑28 13:57:36
      • Kblank.png atcdabbr_other_DeviceCompilation vom 2021‑02‑19 13:12:38
      • Kblank.png atcdabbr_other_DeviceCompilation vom 2019‑02‑13 10:11:00
      StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.2+20230717
      Nameatcdabbr_other_DeviceCompilationBezeichnungDevice Compilation
      BeschreibungDatenerstellende Geräte/Software
      KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
      Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
      BeziehungSpezialisierung: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2021‑06‑28 13:57:36)
      ref
      at-cda-bbr-

      Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2021‑02‑19 13:12:38)
      ref
      at-cda-bbr-

      Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2019‑02‑13 10:11:00)
      ref
      at-cda-bbr-

      Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.315 CDA Device (2005‑09‑07)
      ref
      ad1bbr-
      Beispiel
      Software
      <placeholder classCode="DEV" determinerCode="INSTANCE">
        <manufacturerModelName>Good Health System</manufacturerModelName>  <softwareName>Best Health Software Application</softwareName></placeholder>
      ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
      @classCode
      cs0 … 1FDEV
      @determiner​Code
      cs0 … 1FINSTANCE
      hl7:manufacturer​Model​Name
      SC1 … 1M

      Angabe des Herstellers sowie der Modellbezeichnung des datenerstellenden Gerätes bzw. der Software/des Softwarepakets.

      hl7:softwareName
      SC1 … 1M

      Bezeichnung der datenerstellenden Software inkl. Versionsangabe.


      10.3.3.5 Organization Compilation with id, name

      Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.5Gültigkeit ab2021‑06‑28 13:57:53
      Andere Versionen mit dieser Id:
      • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithIdName vom 2021‑02‑19 13:31:10
      • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithIdName vom 2019‑03‑25 13:43:57
      StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20210628
      Nameatcdabbr_other_OrganizationCompilationWithIdNameBezeichnungOrganization Compilation with id, name
      BeschreibungWiederverwendbare Compilation mit verpflichtender Angabe von name und id.
      KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
      Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
      Benutzt
      Benutzt 1 Template
      Benutzt als NameVersion
      1.2.40.0.34.6.0.11.9.25ContainmentKgreen.png Address Compilation (1.0.1+20230717)DYNAMIC
      BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (2021‑02‑19 13:31:10)
      ref
      at-cda-bbr-

      Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (2019‑03‑25 13:43:57)
      ref
      at-cda-bbr-

      Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 (2019‑02‑12 15:50:47)
      Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.151 CDA Organization (2005‑09‑07)
      ref
      ad1bbr-
      Beispiel
      Strukturbeispiel
      <placeholder classCode="ORG" determinerCode="INSTANCE">
        <!-- ID der Organisation aus dem GDA Index -->
        <id root="1.2.40.0.34.99.4613.3" assigningAuthorityName="GDA Index"/>  <!-- Name der Organisation -->
        <name>Amadeus Spital - Chirurgische Abteilung</name>  <!-- Kontaktdaten der Organisation -->
        <telecom value="tel:+43.6138.3453446.0"/>  <telecom value="fax:+43.6138.3453446.4674"/>  <telecom value="mailto:info@amadeusspital.at"/>  <telecom value="http://www.amadeusspital.at"/>  <!-- Adresse der Organisation -->
        <addr>
          <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 'Address Compilation' (2019-02-28T14:24:14) -->
        </addr>
      </placeholder>
      Beispiel
      Strukturbeispiel - minimal
      <placeholder classCode="ORG" determinerCode="INSTANCE">
        <!-- ID der Organisation aus dem GDA Index -->
        <id root="1.2.40.0.34.99.4613.3" assigningAuthorityName="GDA Index"/>  <!-- Name der Organisation -->
        <name>Amadeus Spital - Chirurgische Abteilung</name></placeholder>
      ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
      @classCode
      cs0 … 1FORG
      @determiner​Code
      cs0 … 1FINSTANCE
      hl7:id
      II1 … *MID der Organisation.
      hl7:name
      ON1 … 1MName der Organisation. Bei Organisationen die im GDA-Index angegeben sind, soll deren Kurzbezeichnung verwendet werden.
      Zu dem Namen größerer Organisationen SOLL auch die Abteilung angegeben werden.
      hl7:telecom
      TEL.AT0 … *
      Kontaktdaten der Organisation.
      Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
      wo [not(@nullFlavor)]
      Treetree.png@value
      st1 … 1R
      Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
      Formatkonvention siehe „telecom – Format Konventionen für Telekom-Daten“
      Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß „ELGA_URLScheme“
      Treetree.png@use
      set_cs0 … 1 
      Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. Bsp: WP
      Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
       ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
      hl7:addr
      AD0 … 1Adresse der Organisation.

      Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
      wo [not(@nullFlavor)]

      10.3.3.6 Organization Compilation with name

      Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.9
      ref
      at-cda-bbr-
      Gültigkeit ab2021‑02‑19 13:31:25
      Andere Versionen mit dieser Id:
      • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithName vom 2019‑02‑13 10:30:51
      StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.0+20210219
      Nameatcdabbr_other_OrganizationCompilationWithNameBezeichnungOrganization Compilation with name
      Beschreibung
      KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
      Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
      Benutzt
      Benutzt 1 Template
      Benutzt als NameVersion
      1.2.40.0.34.6.0.11.9.25ContainmentKgreen.png Address Compilation (1.0.1+20230717)DYNAMIC
      BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 Organization Compilation with name (2019‑02‑13 10:30:51)
      ref
      at-cda-bbr-

      Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 (2019‑02‑12 15:50:47)
      ref
      at-cda-bbr-

      Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.151 CDA Organization (2005‑09‑07)
      ref
      ad1bbr-
      Beispiel
      Strukturbeispiel: Organisation
      <placeholder classCode="ORG" determinerCode="INSTANCE">
        <!-- ID der Organisation -->
        <id root="1.2.40.0.34.99.3" assigningAuthorityName="GDA Index"/>  <!-- Name der Organisation -->
        <name>Amadeus Spital - Chirurgische Abteilung</name>  <!-- Kontaktdaten der Organisation -->
        <telecom value="tel:+43.6138.3453446.0"/>  <telecom value="fax:+43.6138.3453446.4674"/>  <telecom value="mailto:info@amadeusspital.at"/>  <telecom value="http://www.amadeusspital.at"/>  <!-- Adresse der Organisation -->
        <addr>
          <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 'Address Compilation' (2019-02-28T14:24:14) -->
        </addr>
      </placeholder>
      Beispiel
      Strukturbeispiel: Organisation - minimal
      <placeholder classCode="ORG" determinerCode="INSTANCE">
        <!-- Name der Organisation -->
        <name>Amadeus Spital - Chirurgische Abteilung</name></placeholder>
      ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
      @classCode
      cs0 … 1FORG
      @determiner​Code
      cs0 … 1FINSTANCE
      hl7:id
      II0 … *Beliebig viele IDs der Organisation. z.B.: ID aus dem GDA-Index, DVR-Nummer, ATU-Nummer, etc.
      wo [not(@nullFlavor)]
      hl7:name
      ON1 … 1MName der Organisation. Bei Organisationen, die im GDA-Index angegeben sind, soll deren Kurzbezeichnung verwendet werden.
      Zu dem Namen größerer Organisationen SOLL auch die Abteilung angegeben werden.
      hl7:telecom
      TEL.AT0 … *
      Kontaktdaten der Organisation.
      Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
      wo [not(@nullFlavor)]
      Treetree.png@value
      st1 … 1R
      Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
      Formatkonvention siehe „telecom – Format Konventionen für Telekom-Daten“
      Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß „ELGA_URLScheme“
      Treetree.png@use
      set_cs0 … 1 
      Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. WP
      Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
       ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
      hl7:addr
      AD0 … 1Adresse der Organisation.

      Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
      wo [not(@nullFlavor)]

      10.3.3.7 Organization Name Compilation

      Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.27Gültigkeit ab2021‑06‑28 14:00:14
      Andere Versionen mit dieser Id:
      • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationNameCompilation vom 2021‑02‑19 13:31:42
      • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationNameCompilation vom 2019‑03‑11 12:06:20
      StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20210628
      Nameatcdabbr_other_OrganizationNameCompilationBezeichnungOrganization Name Compilation
      Beschreibung
      Organisations-Namen werden über das Element name abgebildet.
      Dieser Implementierungsleitfaden lässt nur die unstrukturierte Angabe des Organisations-namens zu.
      KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
      Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
      BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (2021‑02‑19 13:31:42)
      ref
      at-cda-bbr-

      Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (2019‑03‑11 12:06:20)
      ref
      at-cda-bbr-

      Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.26 Person Name Compilation G1 (2019‑03‑11 11:40:35)
      ref
      at-cda-bbr-

      Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33)
      ref
      at-cda-bbr-
      Beispiel
      Beispiel 1
      <name>Krankenhaus Wels</name>
      ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
      @classCode
      cs0 … 1FORG
      @determiner​Code
      cs0 … 1FINSTANCE
      hl7:name
      ON1 … 1M
      Name der Organisation. Bei Organisationen die im GDA-Index angegeben sind, soll deren Kurzbezeichnung verwendet werden.
      Zu dem Namen größerer Organisationen SOLL auch die Abteilung angegeben werden.

      10.3.3.8 Person Name Compilation G1 M

      Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.12Gültigkeit ab2023‑04‑17 09:10:56
      Andere Versionen mit dieser Id:
      • Kblank.png atcdabbr_other_PersonNameCompilationG1M vom 2021‑02‑19 13:36:43
      • Kblank.png atcdabbr_other_PersonNameCompilationG1M vom 2019‑04‑02 12:34:04
      StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20230717
      Nameatcdabbr_other_PersonNameCompilationG1MBezeichnungPerson Name Compilation G1 M
      Beschreibung
      In Granularitätsstufe 1 wird der Personen-Name unstrukturiert angegeben. Die einzelnen Elemente des Namens (Vornamen, Nachnamen) werden nicht getrennt.
      Name ist Mandatory. Keine nullFlavor erlaubt!
      KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
      Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
      BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (2021‑02‑19 13:36:43)
      ref
      at-cda-bbr-

      Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (2019‑04‑02 12:34:04)
      ref
      at-cda-bbr-

      Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.26 Person Name Compilation G1 (2019‑03‑11 11:40:35)
      ref
      at-cda-bbr-

      Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33)
      ref
      at-cda-bbr-
      Beispiel
      Strukturbeispiel
      <placeholder classCode="PSN" determinerCode="INSTANCE">
        <name>Dr. Herbert Mustermann</name></placeholder>
      Beispiel
      Künstlername
      <placeholder classCode="PSN" determinerCode="INSTANCE">
        <name use="A">Dr. Kurt Ostbahn </name></placeholder>
      Beispiel
      Unbekannte Person (z.B. „An den Hausarzt“)
      <placeholder classCode="PSN" determinerCode="INSTANCE">
        <name>Hausarzt</name></placeholder>
      ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
      @classCode
      cs0 … 1FPSN
      @determiner​Code
      cs0 … 1FINSTANCE
      hl7:name
      PN1 … 1MNamen-Element (Person)
      Treetree.png@use
      cs0 … 1 
      Die genaue Bedeutung des angegebenen Namens, beispielsweise dass der angegebene Personen-Name ein „Künstlername“ ist, z.B. A („Artist“).
      Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNameUse“.
      Wird kein @use Attribut angegeben, gilt der Name als rechtlicher Name („L“).

      10.3.3.9 Person Name Compilation G2 M

      Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.11
      ref
      at-cda-bbr-
      Gültigkeit ab2023‑03‑31 11:20:05
      Andere Versionen mit dieser Id:
      • Kblank.png atcdabbr_other_PersonNameCompilationG2M vom 2021‑02‑19 13:36:55
      • Kblank.png atcdabbr_other_PersonNameCompilationG2M vom 2019‑04‑02 10:09:43
      StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20230717
      Nameatcdabbr_other_PersonNameCompilationG2MBezeichnungPerson Name Compilation G2 M
      Beschreibung
      In Granularitätsstufe 2 wird der Personen-Name strukturiert angegeben. Die einzelnen Elemente des Namens (mindestens ein Vorname und mindestens ein Nachname) werden getrennt angegeben. 

      Name ist Mandatory. Keine nullFlavor erlaubt!

      Die korrekte Reihenfolge der einzelnen Namenselemente ist wichtig. Als Richtlinie gilt, dass diese in der "natürlichen" Reihenfolge der Benutzung des Namens angegeben werden. Das ist besonders in den folgenden Fällen relevant:
      • Präfixe (prefix) MÜSSEN immer vor dem Namen stehen, zu dem sie gehören.
      • Vornamen (given) MÜSSEN immer in der offiziellen (gesetzlichen) Sequenz stehen.
      • Nachnamen (family) und ein eventuelles Trennzeichen (meistens ‘-‘) MÜSSEN in der offiziellen Sequenz stehen, abhängig von der Wahl bei der Eheschließung. 
      • Suffixe (suffix) MÜSSEN immer hinter dem Namen stehen, zu dem sie gehören.
      Für die Namenselemente kann zur näheren Bestimmung ein Qualifier angegeben werden (aus dem Value Set ELGA_EntityNamePartQualifier“), v.a. für Präfix/Suffix.
      Es gibt auch nicht näher bestimmte Präfixe/Suffixe, z.B. trifft das für die Angabe von "Junior" oder "Senior" bzw "Jun."/"Sen" oder "Jr."/"Sr" zu.
      KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
      Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
      BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (2021‑02‑19 13:36:55)
      ref
      at-cda-bbr-

      Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (2019‑04‑02 10:09:43)
      ref
      at-cda-bbr-

      Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33)
      ref
      at-cda-bbr-
      Beispiel
      Strukturbeispiel
      <name use="L">
        <prefix qualifier="NB">Gräfin</prefix>  <given>Sissi</given>  <family>Österreich</family>  <family qualifier="BR">Habsburg</family>  <suffix qualifier="AC">MSc</suffix></name>
      ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
      @classCode
      cs0 … 1FPSN
      @determiner​Code
      cs0 … 1FINSTANCE
      hl7:name
      PN1 … 1MNamen-Element (Person)
      Treetree.png@use
      cs0 … 1 
      Die genaue Bedeutung des angegebenen Namens, z.B. Angabe eines Künstlernamens mit „A" für „Artist“.
      Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNameUse“.
      Wird kein @use Attribut angegeben, gilt der Name als rechtlicher Name („L“).
      Treetree.pnghl7:prefix
      ENXP0 … *
      Beliebig viele Präfixe zum Namen, z.B. Akademische Titel
      Achtung: Die Angabe der Anrede („Frau“, „Herr“), ist im CDA nicht vorgesehen!
      Treeblank.pngTreetree.png@qualifier
      cs0 … 1 
      Bedeutung eines prefix-Elements, z.B. Angabe eines akademischen mit "AC" für „Academic“.
      Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier".
       CONF
      Der Wert von @qualifier MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
      Treetree.pnghl7:family
      ENXP1 … *MMindestens ein Hauptname (Nachname).
      Treeblank.pngTreetree.png@qualifier
      cs0 … 1 

      Bedeutung eines family-Elements, z.B. Angabe eines Geburtsnamen mit „BR" für „Birth“.

      Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.

       CONF
      Der Wert von @qualifier MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
      Treetree.pnghl7:given
      ENXP1 … *MMindestens ein Vorname
      Treeblank.pngTreetree.png@qualifier
      cs0 … 1 
      Die genaue Bedeutung eines given-Elements, beispielsweise dass das angegebene Element einen Geburtsnamen bezeichnet, z.B. BR („Birth“).
      Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“
       CONF
      Der Wert von @qualifier MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
      Treetree.pnghl7:suffix
      ENXP0 … *Beliebig viele Suffixe zum Namen
      Treeblank.pngTreetree.png@qualifier
      cs0 … 1 Die genaue Bedeutung eines suffix-Elements, beispielsweise dass das angegebene Suffix einen akademischen Titel darstellt, z.B.: AC („Academic“).
      Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.
       CONF
      Der Wert von @qualifier MUSS gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
      1. Patientenverfügung-Guide https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide
      2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (Stand Dezember 2025; Novelle derzeit in Arbeit) PatVG-Novelle 2024
      3. CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen
      4. 4,0 4,1 4,2 Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG)
      5. Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz
      6. Allgemeiner Implementierungsleitfaden https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)
      7. Art-Decor-Tabellen verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen
      8. Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung
      9. Health Level Seven International www.hl7.org
      10. ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [1]
      11. World Wide Web Consortium. Extensible Markup Language, 1.0, 5th Edition. [2]
      12. HL7 Version 3 Product Suite [3]
      13. ART-DECOR® www.art-decor.org
      14. HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [4]
      15. HL7 Version 3: Reference Information Model (RIM) [5]
      16. HL7 Version 3 Standard: Data Types – Abstract Specification, Release 2[6]
      17. HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [7]
      18. HL7 Austria www.hl7.at