Patientenverfügung (Version 1.0.0)

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|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
 
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<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
 
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{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide '''zusammenfassenden Patientenverfügung-Guide'''] im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
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{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung-Guide]]<ref name="Guide">Patientenverfügung-Guide [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide]</ref> im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
  
 
=Zusammenfassung=
 
=Zusammenfassung=
  
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für dein Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2.
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Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2.
 
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).  
 
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).  
  
Mit einer Novellierung des [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.html Patientenverfügungs-Gesetzes] wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
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Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.html PatVG-Novelle 2018]</ref> wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
  
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]], welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.
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Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.
Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen], zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.
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Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)<ref name="GTelG">Gesundheitstelematikgesetz 2012 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 (GTelG)]</ref>, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.<ref name="PatVG">Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz]</ref>
  
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeinen Implementierungsleitfadens]. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) erläutert wird.
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Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]<ref name="ALF"> Allgemeiner Implementierungsleitfaden [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3) https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)]</ref>. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]])<ref name="ArtDecTab">Art-Decor-Tabellen verstehen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen]</ref> erläutert wird.
  
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverfügung&stable=0&redirect=no#User_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben.  
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Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#User_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben.  
  
 
'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
 
'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
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*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys]] (medizinische Inhalte)
 
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys]] (medizinische Inhalte)
  
Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.
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Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]'''<ref name="PVDisk">Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung]</ref> werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.
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=Informationen über dieses Dokument=
 
=Informationen über dieses Dokument=
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''Abbildungen:'' © ELGA GmbH  
 
''Abbildungen:'' © ELGA GmbH  
  
''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14, 8010 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
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''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Erdbergweg 7, 8052 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
 
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
 
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
  
Download unter [https://www.gesundheit.gv.at www.gesundheit.gv.at] und [https://www.elga.gv.at/cda www.elga.gv.at/cda]
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Download über das ''Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs''<ref name="GesHP">Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs [https://www.gesundheit.gv.at https://www.gesundheit.gv.at]</ref>und der ELGA Homepage unter ''Technische ELGA-Leitfäden''<ref name="ELGACDA">Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: [https://www.elga.gv.at/cda https://www.elga.gv.at/cda]</ref>.
 
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==Haftungsausschluss==
 
==Haftungsausschluss==
 
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Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
 
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
 
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{{ILF:Lizenzinformationen}}
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==Lizenzinformationen==
{{BeginILFBox}}
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Die von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.<br />
Die ELGA Patientenverfügung basiert auf den Vorgaben des '''[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeinen Implementierungsleitfadens 2020]]'''.
+
HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen. <br />
{{EndILFBox}}
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Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ''ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria'' gestattet.  Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria. <br />
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HL7<sup>®</sup> und CDA<sup>®</sup> sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm<br /><br />
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Die Verwendung dieses Leitfadens für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen, ist ausdrücklich genehmigt. <br />
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===Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")===
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  <div style="line-height: 1.25; font-size:16px; border-bottom: 1px solid #81ab1f; box-shadow: 0 4px 0 0 #a2d727;margin-bottom:4px; color:#77c123; width:100%">
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    <p style="padding: 10px 15px;font-size:18px;">Third Party Intellectual Property</p>
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  </div>
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  <div style="width:100%;">
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    <p style="padding: 15px;">
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Der Nutzer dieses Dokuments (bzw. der Lizenznehmer) stimmt zu und erkennt an, dass der Herausgeber nicht alle Rechte und Ansprüche in und an den Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können ("Third Party Intellectual Property (IP)").<br />
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 +
Die Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und den Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Zusammenhang mit den Materialien oder anderweitig verantwortlich. <br />
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Jegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-Rechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.
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==Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards==
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Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International<ref name="HL7">Health Level Seven International [http://www.hl7.org www.hl7.org]</ref> gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert<ref>ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [https://www.iso.org/standard/44429.html]</ref>.
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CDA definiert die Struktur und Semantik von "medizinischen Dokumenten" zum Austausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patienten. Es enthält alle Metadaten zur Weiterverarbeitung und einen lesbaren textuellen Inhalt und kann diese Informationen auch maschinenlesbar tragen. Das Datenmodell von CDA und seine Abbildung in XML<ref>World Wide Web Consortium. Extensible Markup Language, 1.0, 5th Edition. [http://www.w3.org/TR/REC-xml]</ref> folgen dem Basisstandard HL7 Version 3<ref>HL7 Version 3 Product Suite [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=186]</ref> mit seinem Referenz-Informationsmodell (RIM). Dieser Leitfaden verwendet das HL7-Template-Austauschformat zur Definition der "Bausteine" (Templates) und ART-DECOR® <ref>ART-DECOR® [https://art-decor.org www.art-decor.org]</ref> als Spezifikationsplattform.
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* HL7 Clinical Document Architecture (CDA) <ref name="CDA"> HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=7]</ref>
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* HL7 Referenz-Informationsmodell (RIM)<ref name="RIM">HL7 Version 3: Reference Information Model (RIM) [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=77]</ref>
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* HL7 V3 Datentypen <ref name="HL7 Version 3 Standard: Data Types">HL7 Version 3 Standard: Data Types – Abstract Specification, Release 2[http://www.hl7.org/documentcenter/private/standards/v3/edition_web/infrastructure/datatypes_r2/datatypes_r2.html]</ref>
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* HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1<ref name="Templates Specification"> HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1  [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=377] </ref>
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Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)<ref name="HL7Austria">HL7 Austria [http://www.hl7.at/ www.hl7.at]</ref>, die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden ([https://www.hl7.at www.HL7.at]). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
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==Verbindlichkeit==
 
==Verbindlichkeit==
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.  
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Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.<ref name="GTelG"></ref>
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
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Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten („Mandatory“ (M), „Required“ (R) und „Fixed“ (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.  
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Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.  
 
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
 
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
 
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
 
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
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==Wichtige unterstützende Materialien==
 
==Wichtige unterstützende Materialien==
 
{{BeginYellowBox}}
 
{{BeginYellowBox}}
Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|ELGA Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:  
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Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:  
  
 
*die PDF-Version dieses Leitfadens
 
*die PDF-Version dieses Leitfadens
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*Schematron-Prüfregeln
 
*Schematron-Prüfregeln
  
Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
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Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
 
 
'''Fragen, Kommentare oder Anregungen''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter [http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]. {{EndYellowBox}}
 
  
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'''Fragen, Kommentare oder Anregungen''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden.{{EndYellowBox}}
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==Bedienungshinweise==
 
==Bedienungshinweise==
 
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
 
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
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{{EndILFBox}}
 
{{EndILFBox}}
 
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
 
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
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'''<BEISPIEL>'''<br /><languageCode code="de-AT" />
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<!-- Seitenumbruch -->
 
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<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
 
<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
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=Begriffsdefinitionen=
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!Begriff!!Definition
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|'''ELGA-TeilnehmerIn'''
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|ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012<ref name="GTelG"/>).
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|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
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|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
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 +
|'''Rechtskundige Person'''
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|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" />
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|-
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|'''Patientenverfügungs-Register'''
 +
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
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|-
 +
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
 +
|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
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|-
 +
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
 +
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2<ref name="PatVG-2018" />).
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 +
|'''Andere Patientenverfügungen'''
 +
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />).
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|-
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|'''Beachtliche Patientenverfügung'''
 +
|Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019<ref name="PatVG-2018" /> nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst.
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|}
  
 
=Einleitung=
 
=Einleitung=
 
==Ausgangslage und Motivation==
 
==Ausgangslage und Motivation==
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
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Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient/eine Patientin bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er/sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
  
Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben.  
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Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden '''"Verbindliche Patientenverfügungen"''' und '''"Andere Patientenverfügungen"''' unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben.  
 
Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.  
 
Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.  
  
Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.  
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Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt (PatVG § 9). Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.  
  
 
Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
 
Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
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Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben:
 
Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben:
  
*In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).
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*In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).
*Ein Arzt muss den Patienten über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).
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*Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen/deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).
*Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
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*Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten/die Patientin über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
*Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten erneuert werden.
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*Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten/von der Patientin erneuert werden.
  
 
'''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:'''
 
'''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:'''
  
*Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von Patient / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen
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*Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen
 
*Datum der Errichtung
 
*Datum der Errichtung
 
*Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
 
*Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
*Bestätigung, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt
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*Bestätigung, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt
  
 
Optionale Angabe:
 
Optionale Angabe:
  
*Weitere Anmerkungen des Patienten
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*Weitere Anmerkungen des Patienten/der Patientin
 
*Benennung einer konkreten Vertrauensperson
 
*Benennung einer konkreten Vertrauensperson
 
*Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person
 
*Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person
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==Zweck des Dokuments==
 
==Zweck des Dokuments==
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ enthalten.
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Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten "Body" enthalten.
 
{{BeginILFBox}}
 
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente 2020]].{{EndILFBox}}
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Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente (Version 3)]].{{EndILFBox}}
  
 
==Zielgruppe==
 
==Zielgruppe==
Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler und Berater, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind.  
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Anwender dieses Dokuments sind SoftwareentwicklerInnen und BeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind.  
Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
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Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
  
 
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
 
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte „Harmonisierung“ etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
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Für die Ausgestaltung der Inhalte von "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-BenutzerInnen sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
  
 
Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.  
 
Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.  
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Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
 
Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
  
Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“, die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“. Alle verbindlichen Versionen  sind  auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
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Neue Versionen, die "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind "Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind "Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen  sind  auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
  
 
==Autoren und Mitwirkende==
 
==Autoren und Mitwirkende==
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen (Mitglieder der Arbeitsgruppe) erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.  
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Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.  
 
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
 
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
 
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===Autoren===
 
===Autoren===
 
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
 
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
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|Andrea Klostermann
 
|Andrea Klostermann
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|ELGA GmbH
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|Autor
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|Nikola Tanjga
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|ELGA GmbH
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|Autor
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|Gabriel Kleinoscheg
 
|ELGA GmbH
 
|ELGA GmbH
 
|Autor
 
|Autor
 
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Unter Mitwirkung von: Gabriel Kleinoscheg (ELGA GmbH), Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Nikola Tanjga (ELGA GmbH)
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Unter Mitwirkung von: Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
  
 
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
 
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
 
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=Begriffsdefinitionen=
 
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
 
!Begriff!!Definition
 
|-
 
|'''ELGA Teilnehmer'''
 
|ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat. Gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012.
 
|-
 
|'''Aufklärender Arzt'''
 
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.
 
|-
 
|'''Rechtskundige Person'''
 
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.
 
|-
 
|'''Patientenverfügungs-Register'''
 
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen  der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
 
|-
 
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
 
|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
 
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|'''Patientenverfügungs-Register'''
 
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen  der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
 
|-
 
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
 
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Außerdem muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten.
 
|-
 
|'''Andere Patientenverfügungen'''
 
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG).
 
|}
 
  
 
=User Storys ("Anwendungsfälle")=
 
=User Storys ("Anwendungsfälle")=
Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in ELGA werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um dem Leser den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
+
Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen im '''zentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR)''' werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben. Diese sind nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
  
In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte Mitarbeiter der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6. (1), welche zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet sind, können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet.  
+
Ergänzend zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen ist denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA-Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, erneuern oder widerrufen und im zPatVR verfügbar machen lassen können.  
  
Sofern die technischen Möglichkeiten durch entsprechende Verordnung näher ausgestaltet sind und zur Verfügung stehen, sollen auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6. (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.  
+
==Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen==
 +
Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung dokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Medicus berät sie hinsichtlich der medizinischen Folgen und dokumentiert, dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift und nimmt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden.''
  
Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in einer eigens dafür geschaffenen Stelle in der ELGA Ombudsstelle medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern oder erneuern und in ELGA verfügbar machen lassen können.
+
Die beiden möglichen Varianten – verbindliche und andere Patientenverfügung – werden in 6.1.1 und 6.1.2 beschrieben.
  
Die Abläufe gelten für "verbindliche Patientenverfügungen" und "andere Patientenverfügungen"  (gem. § 8 PatVG) gleichermaßen.  
+
===Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===
 +
Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. ''Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der '''Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle''' übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.''
 +
====Akteure und Vorbedingung====
 +
*Frau Huber (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.
 +
*Dr. Justus ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten.
 +
====Ablauf====
 +
Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register:
 +
*Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low)
 +
*eine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high)
 +
*Frau Huber als Patient (recordTarget)
 +
*Dr. Justus als die für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)
 +
*Dr. Justus als die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)  
 +
Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen.
  
==UC 1 Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung stellen==
+
'''Alternativ''' kann Dr. Justus das Einstellen der Patientenverfügung in das zPatVR der '''Ombudsstelle''' delegieren. In dem Fall ist die für das Einstellen verantwortliche Person (author) der Ombudsstellenmitarbeiter.
===UC 1 Beschreibung===
 
  
#Eine Patientin möchte eine verbindliche Patientenverfügung erstellen. Sie vereinbart einen Termin mit einem Arzt, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der Arzt klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung auf und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte aufOptional kann ein von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungsformular verwendet werden.
+
===Andere Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===
#Die Patientin vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Namen, Anschrift, Datum und ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig.
+
Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer '''anderen Patientenverfügung''' im zPatVR benötigt Frau Huber nach der medizinischen Aufklärung '''keine''' zusätzliche rechtliche Aufklärung. Dr. Medicus kann die Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen oder dies an die '''Ombudsstelle''' delegieren.   
#Da die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist und dem nicht widersprochen hat, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden.
+
====Akteure und Vorbedingung====
#Beim einem Widerspruch zur Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA muss die Patienten über die Bedeutung und Folgen des Widerspruches aufgeklärt werden; eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehen.
+
*Frau Huber (Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.
 +
*Dokumentersteller: ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten
 +
**Dr. Medicus (Aufklärender Arzt)
 +
**Herr Schneider (Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle)
 +
====Ablauf====
 +
Der ''Dokumentersteller'' digitalisiert die Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:
  
''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden.''
+
*das Datum der Errichtung der Patientenverfügung (effectiveTime),
 +
*Frau Huber als Patient (recordTarget)   
 +
*Dr. Medicus als der für die Errichtung der "anderen" Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)
 +
*''Dokumentersteller'' als der für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)
 +
Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert.
  
===UC 1 Akteure===
+
Alternativ kann eine andere Patientenverfügung auch gänzlich '''ohne ärztliche oder juristische Aufklärung''' bei der '''Ombudsstelle''' errichtet und ins zPatVR eingestellt werden (mit Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author).
*ELGA-Teilnehmer
+
===Ergebnis===
*Aufklärender Arzt
+
Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern sie das möchte.
*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6. (1))
 
*ELGA Ombudsstelle
 
  
===UC 1 Vorbedingung===
+
''Anmerkungen:
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.
+
*Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht vom Patienten widerrufen werden.
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.
+
*Bestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Sie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden.
 +
*Sofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist ihre Verbindlichkeit, wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung erneuert (verlängert) werden, wodurch die Frist neu zu laufen beginnt.
 +
*Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
  
===UC 1 Ablauf===
+
==Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)==
Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Dies und das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „ELGA Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen.  
+
Die beiden folgenden Anwendungsfälle 6.2.1 und 6.2.2 unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung.
 +
===Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung===
 +
Frau Huber möchte eine '''Verlängerung''' der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung im zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Medicus auf, der ihre aktuelle Patientenverfügung aus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt. Dr. Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und Unterschrift auf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung.
 +
===Änderung der verbindlichen Patientenverfügung===
 +
Frau Huber möchte eine '''weitere medizinische Behandlung''' ablehnen. Da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann und eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden darf, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche zusammenfasst. Dr. Medicus klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf und dokumentiert dies in einer neuen Patientenverfügung unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift.
  
===UC 1 Ergebnis===
+
Da in beiden beschriebenen Fällen eine erneute optionale Rechtsberatung von Frau Huber '''nicht erforderlich''' ist, kann Dr. Medicus die verlängerte bzw. geänderte verbindliche Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen.
Das CDA-Dokument vom Typ „ELGA Patientenverfügung“ wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbar.
+
===Akteure und Vorbedingungen===
 +
*Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine verbindliche Patientenverfügung im zPatVR
 +
*Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) ist autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten
 +
===Ablauf===
 +
Dr. Medicus digitalisiert die verbindliche Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:
 +
*das Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung (effectiveTime), welcher auch als Startzeitpunkt der Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low))
 +
*die Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird festgehalten (serviceEvent/code/effectiveTime/high)
 +
*Frau Huber als Patient (recordTarget)
 +
*Dr. Justus als die für die Errichtung der zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (legalAuthenticator)
 +
*Dr. Medicus als der Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)
 +
Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert.
  
''Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
+
'''Alternativ''' kann die Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung nach der ärztlichen Aufklärung auch bei der '''rechtskundigen Person''' (§ 6 Abs. 1) stattfinden, welche dann als Errichter (legalAuthenticator) und Ersteller (author) in den CDA-Metadaten aufscheint.
  
==UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern==
+
Das '''Einstellen der verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung''' kann auch durch die '''Ombudsstelle''' erfolgen (im author-Element festgehalten).
Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden.  
+
===Ergebnis===
 +
Für Frau Huber liegt eine erneuerte verbindliche Patientenverfügung im zPatVR vor. Die Verbindlichkeitsdauer beginnt ab dem Datum der Errichtung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden.
  
Verbindliche Patientenverfügungen werden nach 8 Jahren unverbindlich (wenn vom Patienten nicht eine kürzere Zeit angegeben wurde). Verbindliche Patientenverfügungen können unverändert verlängert werden (UC 2a), unverbindliche Patientenverfügungen bleiben dauerhaft (oder bis zu einem Widerspruch) bestehen.  
+
==Patientenverfügung im zPatVR widerrufen==
 +
Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung im zPatVR widerrufen.
 +
===Akteure und Vorbedingungen===
 +
*Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine Patientenverfügung im zPatVR
 +
*Alternativ: Dr. Medicus, Ombudsstelle oder rechtskundige Person. Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR verarbeiten.
 +
====Widerruf via Portal====
 +
Frau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und erzeugt mittels Funktion "Patientenverfügung widerrufen" ein Widerrufsdokument, welches die bestehende Patientenverfügung für unwirksam erklärt.
  
Jede vom Patienten nachträglich gewünschte Änderung seiner (verbindlichen oder unverbindlichen) Patientenverfügung resultiert in Anwendungsfall UC 2b: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden (allerdings gelten hier etwas andere Vorgaben als bei UC1).  
+
''Anmerkung: Diese Funktion benötigt die Berechtigung des Patienten, Dokumente bereitzustellen (anders als in ELGA). Die zentrale Anwendung muss sicherstellen, dass nur ein bestehendes Dokument ersetzt werden kann (replace).
===UC 2 Akteure===
+
Siehe auch Anwendungsfall "Löschen"''
*ELGA-Teilnehmer
 
*Aufklärender Arzt
 
*ELGA Ombudsstelle
 
*Rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6. (1))
 
  
===UC 2 Vorbedingung===
+
====Widerruf bei Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person====
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
+
Um ihre im zPatVR gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, sucht Frau Huber die jeweilige Stelle auf. Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird der digitalisierte Widerruf der Patientenverfügung mit folgenden Metadaten ins zPatVR eingestellt:
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.<br />
+
*das Datum der Errichtung des Widerrufs (effectiveTime),
 +
*Frau Huber als Patient (recordTarget)
 +
*Frau Huber als die für die Errichtung des Widerrufs der Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)
 +
*Dokumentersteller (Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person) als der für die Erstellung des CDA-Dokuments Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author))
 +
Abschließend generiert das Dokumentationssystem das leitfadenkonforme CDA-Dokument "Patientenverfügung" und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten im zPatVR zur Verfügung (bzw. im Falle der rechtskundigen Person über den Zwischenschritt des jeweiligen Registers).
 +
===Ergebnis===
 +
Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des Widerrufs der Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. Die ältere(n) Patientenverfügung(en) ist/sind über eine Historie im zPatVR abrufbar.
  
===UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)===
+
==Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen==
 +
===Abruf durch GDA===
 +
*Behandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht im zPatVR des Patienten, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.
 +
*Aufklärender Arzt: Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen.
 +
===Abruf durch ELGA-Teilnehmer===
 +
Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat.
 +
===Abruf durch ELGA Ombudsstelle===
 +
Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken.
 +
===Akteure und Vorbedingungen===
 +
*Frau Huber (Patient)
 +
*Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen.
 +
===Ergebnis===
 +
Die Patientenverfügung im zPatVR wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
  
====UC 2a Beschreibung====
+
==Patientenverfügung aus zPatVR löschen==
Die Patientin möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern (dazu kann ein Formular verwendet werden: „Erneuerung einer Patientenverfügung“). Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt.  
+
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod des Patienten automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess und wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
  
====UC 2a Ablauf====
+
Ein Löschen von Patientenverfügungen durch Patienten oder durch die Ombudsstelle (in Vertretung des Patienten) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
  
#Da die Patientin keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert der Arzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument „Erneuerung der Patientenverfügung“ (siehe UC1). Eine erneute Rechtsberatung ist optional.
+
''Anmerkung: Falls das Recht auf Löschen (Art. 17 DSGVO) auch für Patientenverfügungen durchgesetzt werden soll, kann das technisch ermöglicht werden (ITI-57, Löschdämon). Diese Funktion kann im Portal angeboten werden, es ist angeraten, dennoch ein Widerspruchsdokument zu hinterlegen, um Klarheit gegenüber allfälligen auf Papier existierenden Patientenverfügungen zu haben.''
#Die Patientin bringt die Erneuerung ihrer Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „Erneuerung der verbindlichen ELGA Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen.
 
  
====UC 2a Ergebnis====
 
Neben der verbindlichen Patientenverfügung liegt auch das Dokument zur (unveränderten) Erneuerung der Patientenverfügung (eigener Dokumenttyp) in ELGA vor. Die Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erstellungsdatum der Erneuerung erneut zu laufen.
 
  
===UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen===
+
<div class="landscape">
====UC 2b Beschreibung====
 
Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, welche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.
 
 
 
====UC 2b Ablauf====
 
  
#Der Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA der Patientin ab (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.
+
=Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens=
#Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich (wie UC1).
+
==Technischer Hintergrund==
#Die Patientin bringt die neue Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, scannt er das mitgebrachte Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument „ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
+
===ELGA===
 
 
====UC 2b Ergebnis====
 
Es liegt nun eine neue verbindliche ELGA Patientenverfügung vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die alte ELGA Patientenverfügung soll über eine Historie in ELGA weiterhin abrufbar sein, da diese jedenfalls die Informationen des Rechtsberaters enthält. 
 
 
 
Sofern die Gültigkeitsdauer der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8-Jahresfrist ab Erstellungsdatum erneut zu laufen. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.
 
 
 
''Anmerkung: '''Jede''' vom Patienten nachträglich gewünschte '''Änderung''' seiner Patientenverfügung resultiert in diesem Usecase: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.''
 
 
 
TODO [GKL]: Trifft dieser Use Case auch zu, wenn eine ''verbindliche'' Patientenverfügung nach 8 Jahren zu einer ''anderen'' Patientenverfügung wird und einige Zeit später die Patienten diese wieder ''verbindlich'' machen will, ohne inhaltlich etwas zu ändern?
 
TODO [SSA]: Ich lese das nun noch besser über die Erläuterungen:
 
Zu § 7 – „Erneuerung“ Abs. 3 ist festzuhalten, dass die Begriffe „Erneuerung“, „Änderung“ und „Ergänzung“ im ELGA-technischen Sinne immer als Änderung zu verstehen sind. --
 
Zu § 14a – „Verarbeitung in ELGA": In Abs. 5 wird die Erhebungspflicht von ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern näher determiniert. Die Verarbeitung der Formulierung „jeweils aktuelle Version“ stellt klar, dass nur die jeweils aktuelle in ELGA oder der gemäß § 14 Abs. 1 geführten Dokumentation gespeicherte Patientenverfügung erhoben, d.h. eingesehen werden muss. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind somit nicht zur „interpretatorischen Zusammenschau“ von verschiedenen Versionen von in ELGA oder der gemäß § 14 Abs. 1 geführten Dokumentation zur Verfügung gestellten Patientenverfügungen verpflichtet. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt.
 
--- Daher: Eine Erneuerung ist das Erneute Hochladen der unveränderten PatV
 
 
 
==UC 3 Patientenverfügung widerrufen==
 
===UC 3 Beschreibung===
 
Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle. 
 
 
 
===UC 3 Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
 
*ELGA Ombudsstelle
 
 
 
===UC 3 Vorbedingung===
 
 
 
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
 
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben
 
 
 
===UC 3 Ablauf===
 
Der zuständige Mitarbeiter in der ELGA Ombudsstelle identifiziert die ELGA-Teilnehmerin, lässt sie das Widerspruchsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses. 
 
 
 
Das Datum der Errichtung des Widerspruchs, der Name der Person, die die Aufnahme des Widerspruchs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA''' '''Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen.
 
 
 
===UC 3 Ergebnis===
 
Die Patientenverfügung wurde durch Einstellen des neuen Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“ in ELGA widerrufen. Der Name der Patientin, als Auftraggeberin des Widerspruchs, ist im Protokoll ersichtlich. 
 
 
 
Alte Patientenverfügungen sind in einer '''Historie''' abrufbar. 
 
 
 
==UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen==
 
„Lesen“, d.h. Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen über ELGA. 
 
 
 
Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentation ("Krankengeschichte"  oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, aber sonst an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht.
 
 
 
===UC 4 Beschreibung===
 
 
 
====Abruf durch ELGA-GDA====
 
 
 
*'''Behandelnder Arzt:''' Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, scheint sich aber von Tag zu Tag zu verschlechtern. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass diese vor drei Jahren eine Patientenverfügung errichtet hat. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend den Wünschen der Patientin anpassen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin.
 
*'''Aufklärender Arzt:''' Der aufklärende Arzt ruft im Zuge von UC 1 und UC 2 die ELGA seiner Patientin auf. TODO [NTA]: Was macht der Aufklärende Arzt in diesem Use-Case? Um die Verwirrung zu schmälern würde ich empfehlen diesen hier ganz zu entfernen. AKL: Soll verdeutlichen, dass der Zugriff auf die ELGA-PV nicht nur bei der Behandlung des Patienten von Bedeutung ist. Der aufklärende Arzt sieht, ob schon eine verbindlich PV besteht + was drin steht und kann sein Aufklärungsgespräch entsprechend gestalten.
 
 
 
====Abruf durch ELGA-Teilnehmer====
 
Die Patientin loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung und evtl. vorhandene Erneuerungen bzw. den Widerruf einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat.
 
 
 
====Abruf durch ELGA Ombudsstelle====
 
Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken.
 
 
 
===UC 4 Akteure===
 
 
 
*ELGA-Teilnehmer
 
*ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers)
 
*ELGA GDA
 
 
 
===UC 4 Vorbedingungen===
 
Der Akteur ist zum Zugriff auf betreffende Daten in ELGA berechtigt
 
 
 
===UC 4 Ergebnis===
 
Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
 
 
 
==UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen==
 
 
 
===UC 5 Beschreibung===
 
Die Patientin verstirbt, 10 Jahre danach muss die ELGA Patientenverfügung gelöscht werden.
 
 
 
===UC 5 Akteure===
 
Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt
 
 
 
===UC 5 Vorbedingungen===
 
Der Tod der Patientin ist vor 10 Jahren eingetreten. Die Patientin hatte eine Patientenverfügung in ELGA.
 
 
 
===UC 5 Beschreibung===
 
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod der ELGA-Teilnehmerin automatisch zu löschen. 
 
 
 
===UC 6 Ergebnis===
 
Die ELGA Patientenverfügung wurde aus dem Patientenverfügungsregister gelöscht.
 
</div>
 
<div class="landscape">
 
=Technischer Hintergrund=
 
==ELGA==
 
 
{{BeginILFBox}}
 
{{BeginILFBox}}
 
Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}
 
Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}
 
+
<br/>
=Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden=
+
==Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden==
 
{{BeginILFBox}}
 
{{BeginILFBox}}
Die [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_ELGA_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|allgemeinen Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden]] sollen beachtet werden.
+
Das Kapitel [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|''Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden'']] des Allgemeinen Implementierungsleitfadens ist zu beachten.
 
{{EndILFBox}}
 
{{EndILFBox}}
 
+
<br/>
=Funktionale Anforderungen=
+
==Funktionale Anforderungen==
==Darstellung==
+
===Darstellung===
 
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar.
 
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar.
  
==Verwendung in der ELGA Infrastruktur==
+
===Verwendung in der ELGA Infrastruktur===
===Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten) (TODO: alle Infos: siehe Übersichtstabelle Header)===
+
====Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)====
 
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage ([https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at]) abrufbar.
 
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage ([https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at]) abrufbar.
 
<!-- Seitenumbruch -->
 
<!-- Seitenumbruch -->
Zeile 437: Zeile 441:
 
nalität
 
nalität
 
!CDA-Element
 
!CDA-Element
clinicalDocument.
+
/ClinicalDocument/
 
!Beispiel
 
!Beispiel
 
!Erklärung
 
!Erklärung
Zeile 443: Zeile 447:
 
|formatCode
 
|formatCode
 
|R
 
|R
|.templateId/@extension
+
|hl7at:formatCode
|
+
|<nowiki>urn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331</nowiki>
*<nowiki>@extension="XDSdocumentEntry.formatCode ^urn:hl7-at:patv:2020"</nowiki>
+
|Version des Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode (mit dem Publikationsdatum dieses Leitfadens)
|Version des Implementierungsleitfaden Patientenverfügung mit XDSdocumentEntry.formatCode als Extension.
 
Das templateId-Element mit einer Extension beginnend mit "XDSdocumentEntry.formatCode^" wird ins XDS-Attribut formatCode gemappt (ohne Präfix XDSdocumentEntry.formatCode^).
 
 
|-
 
|-
 
|typeCode
 
|typeCode
 
|R
 
|R
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+
|code
 
|
 
|
 
*@code="42348-3"
 
*@code="42348-3"
Zeile 460: Zeile 462:
 
|classCode
 
|classCode
 
|R
 
|R
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+
|code/translation
 
|
 
|
 
*@code="42348-3"
 
*@code="42348-3"
 
*@displayName="Advance directives"
 
*@displayName="Advance directives"
 
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
 
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
|Bezeichnet die „Dokumentklasse“ in dem untergeordneten "translation"-Element.
+
|Bezeichnet die "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element.
 
|-
 
|-
 
|title
 
|title
 
|R
 
|R
|.title
+
|title
 
|"Patientenverfügung"
 
|"Patientenverfügung"
|Gültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf"
+
|Gültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf der Patientenverfügung"
 
|-
 
|-
 
|eventCodeList
 
|eventCodeList
 
|R
 
|R
|.documentationOf
+
|documentationOf/serviceEvent/code
.serviceEvent.code
 
 
|
 
|
 
*@code="398295005"
 
*@code="398295005"
Zeile 482: Zeile 483:
 
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
 
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
 
*@codeSystemName="SNOMED CT"
 
*@codeSystemName="SNOMED CT"
|Code der Gesundheitsdienstleistung.
+
|Code der Gesundheitsdienstleistung. Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)"
 
|-
 
|-
 
|serviceStartTime
 
|serviceStartTime
 
|R
 
|R
|.documentationOf.serviceEvent
+
|documentationOf/serviceEvent/effectiveTime/low
.effectiveTime.low
+
|Zeitpunkt Beginn
|Zeitpunkt des Behandlungsbeginns (erster medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung)
+
|Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.
|Beginn der Gesundheitsdienstleistung.
 
 
|-
 
|-
 
|serviceStopTime
 
|serviceStopTime
 
|R
 
|R
|.documentationOf.serviceEvent
+
|documentationOf/serviceEvent/effectiveTime/high
.effectiveTime.high
+
|Zeitpunkt Ende
|Zeitpunkt des Behandlungsendes (letzter medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung, muss sich von Behandlungsbeginn unterscheiden)
+
|Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.
|Ende der Gesundheitsdienstleistung.
 
 
|}
 
|}
  
 
=Konformitätsprüfung=
 
=Konformitätsprüfung=
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“.
+
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten "Geschäftsregeln".
  
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wieder: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''„Templates“''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
+
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''"Templates"''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
 
{{BeginYellowBox}}
 
{{BeginYellowBox}}
 
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.  
 
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.  
Zeile 521: Zeile 520:
 
Im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Datentypen|Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden]] werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
 
Im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Datentypen|Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden]] werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
 
{{EndILFBox}}
 
{{EndILFBox}}
 
=Dataset der Patientenverfügung=
 
TODO: entfernen?
 
Das Dataset (auch "Datenarten" oder "Konzepte") listet alle mit der Arbeitsgruppe abgestimmten Inhalte des Leitfadens auf. Es enthält Beschreibungen der Elemente mit Synonymen.
 
 
Dataset-Elemente können auf das CDA Datenmodell gemappt werden. In den Metadaten eines Templates sind alle assoziierten Konzepte auf einen Blick ersichtlich. Im Template-Body wird das assoziierte Konzept beim entsprechenden Datenelement angezeigt.
 
 
Die Live-Version des Datasets in Art-Decor kann unter folgendem [https://art-decor.org/art-decor/decor-datasets--at-pv- Link] betrachtet werden.
 
 
  
 
=Technische Spezifikation=
 
=Technische Spezifikation=
Zeile 544: Zeile 534:
 
! style="text-align:left" width="50%" |Bemerkung
 
! style="text-align:left" width="50%" |Bemerkung
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.E2.80.9ErealmCode.E2.80.9C.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.22realmCode.22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
 
|realmCode
 
|realmCode
| 1..1 M||
+
|1..1 M||fixer Wert: AT
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.E2.80.9EtypeId.E2.80.9C.29|Kennzeichnung CDA R2]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.22typeId.22.29|Kennzeichnung CDA R2]]
 
|typeId
 
|typeId
|1..1 M||
+
|1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040"
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.E2.80.9EtemplateId.E2.80.9C.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.22templateId.22.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
 
|templateId
 
|templateId
 
|3..* M
 
|3..* M
|
+
|templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13"
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.E2.80.9Eid.E2.80.9D.29|Dokumenten-Id]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.22id.22.29|Dokumenten-Id]]
 
|id
 
|id
 
|1..1 M||
 
|1..1 M||
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.E2.80.9Ecode.E2.80.9C.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.22code.22.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]
 
|code / <br />translation
 
|code / <br />translation
 
|1..1 M
 
|1..1 M
 
&nbsp;&nbsp;1..1 M
 
&nbsp;&nbsp;1..1 M
|'''code: Dokumententyp''':
+
|'''code (Dokumententyp)''':<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
+
'''translation (Dokumentenklasse):'''<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
 
 
'''translation: Dokumentenklasse:'''
 
 
 
Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.E2.80.9Etitle.E2.80.9C.29|Titel des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.22title.22.29|Titel des Dokuments]]
 
|title
 
|title
|1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt:  
+
|1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt: z.B. "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf"
* "Patientenverfügung"
 
*"Erneuerte verbindliche Patientenverfügung"
 
*"Widerruf"
 
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.E2.80.9Esdtc:statusCode.E2.80.9C.29|Status des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.22sdtc:statusCode.22.29|Status des Dokuments]]
 
|sdtc:statusCode
 
|sdtc:statusCode
 
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||Wird nicht verwendet, da keine  Dokumentupdates möglich
 
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||Wird nicht verwendet, da keine  Dokumentupdates möglich
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.E2.80.9Ehl7at:terminologyDate.E2.80.9C.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.22hl7at:terminologyDate.22.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
 
|hl7at:terminologyDate
 
|hl7at:terminologyDate
 
|1..1 M||
 
|1..1 M||
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.E2.80.9Ehl7at:formatCode.E2.80.9C.29|FormatCode des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.22hl7at:formatCode.22.29|FormatCode des Dokuments]]
 
|hl7at:formatCode
 
|hl7at:formatCode
|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:patv:2020</nowiki>
+
|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331</nowiki>
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ehl7at:practiceSettingCode.E2.80.9C.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.22hl7at:practiceSettingCode.22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
 
|hl7at:practiceSettingCode
 
|hl7at:practiceSettingCode
 
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:  
 
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:  
 
"Rechtliche Dokumente", "F063"
 
"Rechtliche Dokumente", "F063"
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.E2.80.9EeffectiveTime.E2.80.9C.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.22effectiveTime.22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]]
 
|effectiveTime
 
|effectiveTime
|1..1 M||'''Errichtungsdatum der (eigebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerspruchs (nicht  das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments)
+
|1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.
 +
(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert)
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E2.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C.29|Vertraulichkeitscode]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.22confidentialityCode.22.29|Vertraulichkeitscode]]
 
|confidentialityCode
 
|confidentialityCode
 
|1..1 M||fixer Wert: N
 
|1..1 M||fixer Wert: N
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.E2.80.9ElanguageCode.E2.80.9C.29|Sprachcode des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.22languageCode.22.29|Sprachcode des Dokuments]]
 
|languageCode
 
|languageCode
 
|1..1 M||fixer Wert: de-AT
 
|1..1 M||fixer Wert: de-AT
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.E2.80.9EsetId.E2.80.9C_und_.E2.80.9EversionNumber.E2.80.9C.29|Versionierung des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.22setId.22_und_.22versionNumber.22.29|Versionierung des Dokuments]]
 
|setId
 
|setId
 
versionNumber
 
versionNumber
Zeile 614: Zeile 598:
  
 
1..1 M
 
1..1 M
|versionNumber: fixer Wert 1
+
|<br />versionNumber: fixer Wert 1
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.E2.80.9ErecordTarget.2FpatientRole.E2.80.9C.29|Patient]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.22recordTarget.2FpatientRole.22.29|Patient]]
 
|recordTarget
 
|recordTarget
 
|1..1 M
 
|1..1 M
| Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
+
|Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.E2.80.9Eauthor.E2.80.9C.29|Verfasser des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.22author.22.29|Verfasser des Dokuments]]
 
|author
 
|author
|1..1 M||Verantwortliche Person (u. Organisation), die CDA Patientenverfügung in ELGA einstellt.
+
|1..1 M||'''Dokumentersteller''' - Person, die die Patientenverfügung digitalisiert und im zPatVR registriert
authorTime: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.'''
+
 
 +
 
 +
author.time: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.'''
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.E2.80.9EdataEnterer.E2.80.9C.29|Personen der Dateneingabe]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.22dataEnterer.22.29|Personen der Dateneingabe]]
 
|dataEnterer
 
|dataEnterer
 
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 
|
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informant|Informant]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informant_Body|Informant]]
 
|informant
 
|informant
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
+
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 
|
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ecustodian.E2.80.9C.29|Verwahrer des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.22custodian.22.29|Verwahrer des Dokuments]]
 
|custodian
 
|custodian
|1..1 M||Patientenverfügung-Anwendung  (Register)
+
|1..1 M||'''Register''', dem die Patientenverfügung entstammt :
 +
 
 +
* Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden
 +
* Sonst: Patientenverfügungsregister (zPatVR)
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.E2.80.9EinformationRecipient.E2.80.9C.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.22informationRecipient.22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
 
|informationRecipient
 
|informationRecipient
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
+
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 
|
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.E2.80.9ElegalAuthenticator.E2.80.9C.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.22legalAuthenticator.22.29|Rechtlicher Unterzeichner]]
 
|legalAuthenticator
 
|legalAuthenticator
|style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''
+
| style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''
| Natürliche Person, die die Aufnahme tatsächlich verlangt hat. Das ist im Regelfall die rechtskundige Person, kann unter Umständen auch der Patient selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (zB keine verbindliche Patientenverfügung, Verlängerung).
+
|'''Errichter''' - Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. 1, wenn diese nicht vorhanden ist alternativ der aufklärende Arzt, wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient selbst)
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.E2.80.9Eauthenticator.E2.80.9C.29|Weitere Unterzeichner]]
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.22authenticator.22.29|Weitere Unterzeichner]]
 
|authenticator
 
|authenticator
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
+
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 
|
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.E2.80.9Eparticipant.E2.80.9C.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
+
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.22participant.22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
 
|participant
 
|participant
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
+
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 
|
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
 
|inFulfillmentOf
 
|inFulfillmentOf
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
+
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 
|
 
|
 
|-
 
|-
Zeile 668: Zeile 657:
 
| rowspan="2" |documentationOf /<br />serviceEvent
 
| rowspan="2" |documentationOf /<br />serviceEvent
 
| style="background:LightSalmon" |'''1..1  M'''
 
| style="background:LightSalmon" |'''1..1  M'''
|'''Angabe des Verbindlichkeitszeitraumes. Verpflichtend''' anzugeben (1..1 M) bei:
+
|'''Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes''' für
- Verbindlicher Patientenverfügung
 
  
- Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
+
*Verbindlicher Patientenverfügung
 +
*Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
  
'''mit folgenden Vorgaben:'''
 
  
- serviceStartTime: Errichtungsdatum der PV  (Rechtsgültigkeit)
+
'''Vorgaben:'''
  
- serviceStopTime: Fixer Wert: 8 Jahre (gesetzliche Frist), außer der Patient möchte die Verbindlichkeit der PV individuell verkürzen.
+
*code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED
 
+
*'''effectiveTime.low (1..1 M)''': '''Startdatum der Verbindlichkeit,''' entspricht dem Errichtungsdatum der Patientenverfügung (Rechtsgültigkeit)
- code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED
+
*'''effectiveTime.high (0..1 R)''': '''Enddatum der Verbindlichkeit''', nur anzugeben, wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt werden soll
 
|-
 
|-
 
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|bei:
+
|wird nicht angegeben bei:
- anderen Patientenverfügungen
 
  
- Widerspruch der Patientenverfügung
+
*anderen Patientenverfügungen
 +
*Widerruf der Patientenverfügung
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
Zeile 698: Zeile 686:
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
 
|componentOf / <br />encompassingEncounter
 
|componentOf / <br />encompassingEncounter
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
+
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 
|
 
|
 
|-
 
|-
 
|}
 
|}
<sup>2</sup>) Elemente mit Aweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br />
+
<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br />
 
<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''
 
<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''
 +
<references group="Tabelle" />
  
 
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==
 
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==
  
Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerspruch.
+
Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf.
  
 
==CDA Templates==
 
==CDA Templates==
Zeile 717: Zeile 706:
 
====Patientenverfügung====
 
====Patientenverfügung====
 
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.0.13/dynamic}}
 
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.0.13/dynamic}}
TODO [NTA]:
 
* ClassCode und MoodCode-Attribute aus <clinicalDocument> entfernen  ->AKL:R-MIM?
 
* Kard und Konf bei hl7at:practiceSettingCode fehlen    ->AKL: korrigiert
 
* warum sind eigentlich bei unseren Leitfäden component und nonXmlBody/structuredBody immer R und nicht M?  ->AKL: Fände M auch besser ->@SSA?
 
  
 
===Header Level Templates===
 
===Header Level Templates===
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden.{{EndILFBox}}
+
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden "Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden. <br />
 +
'''''Wichtiger Hinweis:''''' <br />Header-Elemente, welche '''spezifisch für die Patientenverfügung angepasst''' wurden, sind zusammenfassend in der [[ILF:Patientenverfügung#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|'''"Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers"''']] und detailliert im [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|'''"Document Level Template"''']] beschrieben. {{EndILFBox}}
  
{{BeginYellowBox}}
+
===Weitere CDA Fragmente===
''Wichtiger Hinweis:'' Header-Elemente, welche spezifisch für die Patientenverfügung angepasst wurden, sind der Spezifikation im Kapitel [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|Document Level Template]] zu entnehmen.  
+
{{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_.28Fragmente.29 | Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu finden.{{EndILFBox}}
  
TODO: evtl noch ergänzen
+
====Address Compilation====
Diese angepassten Elemente umfassen:
+
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.25/dynamic}}
 +
====Address Compilation Minimal ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.10/dynamic}}
 +
====Assigned Entity ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.22/dynamic}}
 +
====Device Compilation ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.18/dynamic}}
  
*ClincialDocument/templateId
+
====Organization Compilation with id, name ====
*ClincialDocument/code
+
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.5/dynamic}}
*ClinicalDocument/title
+
====Organization Compilation with name====
*ClinicalDocument/formatCode
+
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.9/dynamic}}
*ClinicalDocument/documentationOf/serviceEvent{{EndYellowBox}}
+
====Organization Name Compilation ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.27/dynamic}}
 +
====Person Name Compilation G1 M ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.12/dynamic}}
 +
====Person Name Compilation G2 M ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.11/dynamic}}
 +
</div><div class="portrait">
  
===Weitere CDA Fragmente===
 
{{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_.28Fragmente.29 | Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu finden.{{EndILFBox}}
 
TODO
 
</div><div class="portrait">
 
 
==Terminologien==
 
==Terminologien==
 
Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.
 
Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.
TODO
+
 
<!-- Seitenumbruch -->
+
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.16&effectiveDate=2011-12-19T00:00:00&language=de-DE ELGA_AddressUse]
<p style="page-break-before: always"></p>
+
 
 +
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.4&effectiveDate=2019-07-08T00:00:00&language=de-DE ELGA_AdministrativeGender]
 +
 
 +
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.6.0.10.8&effectiveDate=2019-04-24T11:39:13&language=de-DE ELGA_EntityNamePartQualifier_VS]
 +
 
 +
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.11&effectiveDate=2013-11-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_MaritalStatus]
 +
 
 +
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.18&effectiveDate=2013-11-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_ReligiousAffiliation]
 +
 
 +
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.173&effectiveDate=2016-11-24T00:00:00&language=de-DE ELGA_HumanLanguage]
 +
 
 +
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.175&effectiveDate=2017-07-27T00:00:00&language=de-DE ELGA_LanguageAbilityMode]
 +
 
 +
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==Tabellen==
 
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Aktuelle Version vom 1. Februar 2022, 12:16 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Dieses Dokument bildet den vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden Patientenverfügung-Guide[1] im Vorfeld zu lesen.

1 Zusammenfassung

Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2. Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).

Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes[2] wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.

Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale CDA-Standard[3], welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen. Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)[4], zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.[5]

Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Allgemeinen Implementierungsleitfadens[6]. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite (Art-Decor-Tabellen verstehen)[7] erläutert wird.

Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben.

Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen

Auf der Diskussionsseite[8] werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.

2 Informationen über dieses Dokument

2.1 Impressum

Medieneigentümer, Herausgeber, Hersteller, Verleger:
ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Wien, Österreich. Telefon: +43.1.2127050
Internet: www.elga.gv.at Email: cda@elga.gv.at
Geschäftsführer: DI Dr. Günter Rauchegger, DI(FH) Dr. Franz Leisch

Redaktion, Projektleitung, Koordination:
Stefan Sabutsch, stefan.sabutsch@elga.gv.at

Abbildungen: © ELGA GmbH

Nutzung: Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Erdbergweg 7, 8052 Graz; www.hl7.at.
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.

Download über das Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs[9]und der ELGA Homepage unter Technische ELGA-Leitfäden[10].

2.2 Haftungsausschluss

Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht und über ein öffentliches Kommentierungsverfahren kontrolliert. Die Nutzung des vorliegenden Leitfadens erfolgt in ausschließlicher Verantwortung der Anwender. Aus der Verwendung des vorliegenden Leitfadens können keinerlei Rechtsansprüche gegen die Autoren, Herausgeber oder Mitwirkenden erhoben und/oder abgeleitet werden. Ein allfälliger Widerspruch zum geltenden Recht ist jedenfalls nicht beabsichtigt und von den Erstellern des Dokumentes nicht gewünscht.

2.3 Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.

2.4 Lizenzinformationen

Die von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.
HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen.

Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria gestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria.

HL7® und CDA® sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm

Die Verwendung dieses Leitfadens für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen, ist ausdrücklich genehmigt.


2.4.1 Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")

Third Party Intellectual Property

Der Nutzer dieses Dokuments (bzw. der Lizenznehmer) stimmt zu und erkennt an, dass der Herausgeber nicht alle Rechte und Ansprüche in und an den Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können ("Third Party Intellectual Property (IP)").
Die Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und den Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Zusammenhang mit den Materialien oder anderweitig verantwortlich.
Jegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-Rechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.

2.5 Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards

Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International[11] gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert[12].

CDA definiert die Struktur und Semantik von "medizinischen Dokumenten" zum Austausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patienten. Es enthält alle Metadaten zur Weiterverarbeitung und einen lesbaren textuellen Inhalt und kann diese Informationen auch maschinenlesbar tragen. Das Datenmodell von CDA und seine Abbildung in XML[13] folgen dem Basisstandard HL7 Version 3[14] mit seinem Referenz-Informationsmodell (RIM). Dieser Leitfaden verwendet das HL7-Template-Austauschformat zur Definition der "Bausteine" (Templates) und ART-DECOR® [15] als Spezifikationsplattform.

  • HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [16]
  • HL7 Referenz-Informationsmodell (RIM)[17]
  • HL7 V3 Datentypen [18]
  • HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1[19]

Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)[20], die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden (www.HL7.at). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.

2.6 Verbindlichkeit

Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.[4] Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.

2.7 Wichtige unterstützende Materialien

Auf der Website Patientenverfügung Guide werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:

  • die PDF-Version dieses Leitfadens
  • Beispieldokumente
  • CDA-Schema
  • Schematron-Prüfregeln

Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository Patientenverfügung erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH (www.elga.gv.at/CDA) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.

Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an cda@elga.gv.at gesendet werden.

2.8 Bedienungshinweise

2.8.1 Farbliche Hervorhebungen und Hinweise

Themenbezogene Hinweise zur besonderen Beachtung:

Hinweis:
Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, die nicht vom allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden definiert wurden

Hinweis auf anderen Implementierungsleitfaden:

Verweis
Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:…

Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:

<BEISPIEL>
<languageCode code="de-AT" />

2.8.2 PDF-Navigation

Nutzen Sie die bereitgestellten Links im Dokument (z.B. im Inhaltsverzeichnis), um direkt in der PDF-Version dieses Dokuments zu navigieren. Folgende Tastenkombinationen können Ihnen die Nutzung des Leitfadens erleichtern:

  • Rücksprung: Alt + Pfeil links und Retour: Alt + Pfeil rechts
  • Seitenweise blättern: "Bild" Tasten
  • Scrollen: Pfeil nach oben bzw. unten
  • Zoomen: Strg + Mouserad drehen
  • Suchen im Dokument: Strg + F


3 Begriffsdefinitionen

Begriff Definition
ELGA-TeilnehmerIn ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012[4]).
Aufklärende/r Arzt/Ärztin Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.[2]
Rechtskundige Person Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.[2]
Patientenverfügungs-Register Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
Patientenverfügungs-Anwendung Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
Verbindliche Patientenverfügung Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2[2]).
Andere Patientenverfügungen "Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG[2]).
Beachtliche Patientenverfügung Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019[2] nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst.

4 Einleitung

4.1 Ausgangslage und Motivation

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient/eine Patientin bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er/sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.

Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im Bundesgesetz über Patientenverfügungen festgeschrieben. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.

Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt (PatVG § 9). Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.

Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.

4.1.1 Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen

Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß Bundesgesetz über Patientenverfügungen) besondere Vorgaben:

  • In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).
  • Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen/deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).
  • Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten/die Patientin über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
  • Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten/von der Patientin erneuert werden.

Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:

  • Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen
  • Datum der Errichtung
  • Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
  • Bestätigung, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt

Optionale Angabe:

  • Weitere Anmerkungen des Patienten/der Patientin
  • Benennung einer konkreten Vertrauensperson
  • Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person
  • Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person.

4.2 Zweck des Dokuments

Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten "Body" enthalten.

Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente (Version 3).

4.3 Zielgruppe

Anwender dieses Dokuments sind SoftwareentwicklerInnen und BeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.

5 Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess

Für die Ausgestaltung der Inhalte von "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-BenutzerInnen sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.

Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.

Abgestimmt und harmonisiert werden aber die technischen Strukturvorgaben und die Dokument-Metadaten. Dies geschieht über ein reguläres Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.

Weitere Details zum generischen Vorgehensmodell sind im Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess - Vorgehensmodell zu finden.

Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung wird durch eine gesetzliche Verordnung begründet (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2).

5.1 Revision der Leitfäden

Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.

Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.

Neue Versionen, die "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind "Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind "Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.

5.2 Autoren und Mitwirkende

Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht. Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.

5.2.1 Autoren

Das Redaktionsteam bestand aus folgenden Personen1:

Name Organisation Rolle
Stefan Sabutsch ELGA GmbH, HL7 Austria Autor, Herausgeber
Andrea Klostermann ELGA GmbH Autor
Nikola Tanjga ELGA GmbH Autor
Gabriel Kleinoscheg ELGA GmbH Autor

Unter Mitwirkung von: Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)

1 Personen sind ohne Titel angegeben

6 User Storys ("Anwendungsfälle")

Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen im zentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR) werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben. Diese sind nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.

Ergänzend zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen ist denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA-Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, erneuern oder widerrufen und im zPatVR verfügbar machen lassen können.

6.1 Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen

Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung dokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Medicus berät sie hinsichtlich der medizinischen Folgen und dokumentiert, dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift und nimmt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. Anmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden.

Die beiden möglichen Varianten – verbindliche und andere Patientenverfügung – werden in 6.1.1 und 6.1.2 beschrieben.

6.1.1 Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen

Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.

6.1.1.1 Akteure und Vorbedingung

  • Frau Huber (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.
  • Dr. Justus ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten.

6.1.1.2 Ablauf

Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register:

  • Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low)
  • eine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high)
  • Frau Huber als Patient (recordTarget)
  • Dr. Justus als die für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)
  • Dr. Justus als die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)

Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen.

Alternativ kann Dr. Justus das Einstellen der Patientenverfügung in das zPatVR der Ombudsstelle delegieren. In dem Fall ist die für das Einstellen verantwortliche Person (author) der Ombudsstellenmitarbeiter.

6.1.2 Andere Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen

Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer anderen Patientenverfügung im zPatVR benötigt Frau Huber nach der medizinischen Aufklärung keine zusätzliche rechtliche Aufklärung. Dr. Medicus kann die Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen oder dies an die Ombudsstelle delegieren.

6.1.2.1 Akteure und Vorbedingung

  • Frau Huber (Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.
  • Dokumentersteller: ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten
    • Dr. Medicus (Aufklärender Arzt)
    • Herr Schneider (Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle)

6.1.2.2 Ablauf

Der Dokumentersteller digitalisiert die Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:

  • das Datum der Errichtung der Patientenverfügung (effectiveTime),
  • Frau Huber als Patient (recordTarget)
  • Dr. Medicus als der für die Errichtung der "anderen" Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)
  • Dokumentersteller als der für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)

Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert.

Alternativ kann eine andere Patientenverfügung auch gänzlich ohne ärztliche oder juristische Aufklärung bei der Ombudsstelle errichtet und ins zPatVR eingestellt werden (mit Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author).

6.1.3 Ergebnis

Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern sie das möchte.

Anmerkungen:

  • Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht vom Patienten widerrufen werden.
  • Bestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Sie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden.
  • Sofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist ihre Verbindlichkeit, wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung erneuert (verlängert) werden, wodurch die Frist neu zu laufen beginnt.
  • Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.

6.2 Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)

Die beiden folgenden Anwendungsfälle 6.2.1 und 6.2.2 unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung.

6.2.1 Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung

Frau Huber möchte eine Verlängerung der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung im zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Medicus auf, der ihre aktuelle Patientenverfügung aus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt. Dr. Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und Unterschrift auf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung.

6.2.2 Änderung der verbindlichen Patientenverfügung

Frau Huber möchte eine weitere medizinische Behandlung ablehnen. Da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann und eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden darf, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche zusammenfasst. Dr. Medicus klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf und dokumentiert dies in einer neuen Patientenverfügung unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift.

Da in beiden beschriebenen Fällen eine erneute optionale Rechtsberatung von Frau Huber nicht erforderlich ist, kann Dr. Medicus die verlängerte bzw. geänderte verbindliche Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen.

6.2.3 Akteure und Vorbedingungen

  • Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine verbindliche Patientenverfügung im zPatVR
  • Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) ist autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten

6.2.4 Ablauf

Dr. Medicus digitalisiert die verbindliche Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:

  • das Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung (effectiveTime), welcher auch als Startzeitpunkt der Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low))
  • die Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird festgehalten (serviceEvent/code/effectiveTime/high)
  • Frau Huber als Patient (recordTarget)
  • Dr. Justus als die für die Errichtung der zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (legalAuthenticator)
  • Dr. Medicus als der Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)

Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert.

Alternativ kann die Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung nach der ärztlichen Aufklärung auch bei der rechtskundigen Person (§ 6 Abs. 1) stattfinden, welche dann als Errichter (legalAuthenticator) und Ersteller (author) in den CDA-Metadaten aufscheint.

Das Einstellen der verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung kann auch durch die Ombudsstelle erfolgen (im author-Element festgehalten).

6.2.5 Ergebnis

Für Frau Huber liegt eine erneuerte verbindliche Patientenverfügung im zPatVR vor. Die Verbindlichkeitsdauer beginnt ab dem Datum der Errichtung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden.

6.3 Patientenverfügung im zPatVR widerrufen

Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung im zPatVR widerrufen.

6.3.1 Akteure und Vorbedingungen

  • Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine Patientenverfügung im zPatVR
  • Alternativ: Dr. Medicus, Ombudsstelle oder rechtskundige Person. Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR verarbeiten.

6.3.1.1 Widerruf via Portal

Frau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und erzeugt mittels Funktion "Patientenverfügung widerrufen" ein Widerrufsdokument, welches die bestehende Patientenverfügung für unwirksam erklärt.

Anmerkung: Diese Funktion benötigt die Berechtigung des Patienten, Dokumente bereitzustellen (anders als in ELGA). Die zentrale Anwendung muss sicherstellen, dass nur ein bestehendes Dokument ersetzt werden kann (replace). Siehe auch Anwendungsfall "Löschen"

6.3.1.2 Widerruf bei Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person

Um ihre im zPatVR gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, sucht Frau Huber die jeweilige Stelle auf. Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird der digitalisierte Widerruf der Patientenverfügung mit folgenden Metadaten ins zPatVR eingestellt:

  • das Datum der Errichtung des Widerrufs (effectiveTime),
  • Frau Huber als Patient (recordTarget)
  • Frau Huber als die für die Errichtung des Widerrufs der Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)
  • Dokumentersteller (Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person) als der für die Erstellung des CDA-Dokuments Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author))

Abschließend generiert das Dokumentationssystem das leitfadenkonforme CDA-Dokument "Patientenverfügung" und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten im zPatVR zur Verfügung (bzw. im Falle der rechtskundigen Person über den Zwischenschritt des jeweiligen Registers).

6.3.2 Ergebnis

Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des Widerrufs der Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. Die ältere(n) Patientenverfügung(en) ist/sind über eine Historie im zPatVR abrufbar.

6.4 Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen

6.4.1 Abruf durch GDA

  • Behandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht im zPatVR des Patienten, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.
  • Aufklärender Arzt: Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen.

6.4.2 Abruf durch ELGA-Teilnehmer

Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat.

6.4.3 Abruf durch ELGA Ombudsstelle

Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken.

6.4.4 Akteure und Vorbedingungen

  • Frau Huber (Patient)
  • Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen.

6.4.5 Ergebnis

Die Patientenverfügung im zPatVR wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.

6.5 Patientenverfügung aus zPatVR löschen

Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod des Patienten automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess und wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.

Ein Löschen von Patientenverfügungen durch Patienten oder durch die Ombudsstelle (in Vertretung des Patienten) ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Anmerkung: Falls das Recht auf Löschen (Art. 17 DSGVO) auch für Patientenverfügungen durchgesetzt werden soll, kann das technisch ermöglicht werden (ITI-57, Löschdämon). Diese Funktion kann im Portal angeboten werden, es ist angeraten, dennoch ein Widerspruchsdokument zu hinterlegen, um Klarheit gegenüber allfälligen auf Papier existierenden Patientenverfügungen zu haben.


7 Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens

7.1 Technischer Hintergrund

7.1.1 ELGA

Der technische Hintergrund ist dem allgemeinen Leitfaden zu entnehmen.


7.2 Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden

Das Kapitel Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden des Allgemeinen Implementierungsleitfadens ist zu beachten.


7.3 Funktionale Anforderungen

7.3.1 Darstellung

Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im ELGA GitLab verfügbar.

7.3.2 Verwendung in der ELGA Infrastruktur

7.3.2.1 Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)

Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage (www.elga.gv.at) abrufbar.

XDS-Mapping Optio-

nalität

CDA-Element

/ClinicalDocument/

Beispiel Erklärung
formatCode R hl7at:formatCode urn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331 Version des Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode (mit dem Publikationsdatum dieses Leitfadens)
typeCode R code
  • @code="42348-3"
  • @displayName="Advance directives"
  • @codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
Dokumenttyp
classCode R code/translation
  • @code="42348-3"
  • @displayName="Advance directives"
  • @codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
Bezeichnet die "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element.
title R title "Patientenverfügung" Gültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf der Patientenverfügung"
eventCodeList R documentationOf/serviceEvent/code
  • @code="398295005"
  • @displayName="Validity range (qualifier value)"
  • @codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
  • @codeSystemName="SNOMED CT"
Code der Gesundheitsdienstleistung. Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)"
serviceStartTime R documentationOf/serviceEvent/effectiveTime/low Zeitpunkt Beginn Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.
serviceStopTime R documentationOf/serviceEvent/effectiveTime/high Zeitpunkt Ende Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.

8 Konformitätsprüfung

Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit Header und Body. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten "Geschäftsregeln".

Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige W3C Schemas dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe Schema-Prüfung). Darüber hinaus existieren eine Reihe von Schematron Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe Schematron-Prüfung). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu "Templates" zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.

Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.

Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:

9 Datentypen

Im Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.

10 Technische Spezifikation

Die Struktur des CDA Austauschformats ist in den nachfolgenden Kapiteln im Detail beschrieben.

Der Header entspricht im Wesentlichen den bisherigen ELGA CDA-Leitfäden ("Allgemeiner Leitfaden"). Der Body enthält die tatsächlichen (fachlichen) Inhalte des Dokuments.

10.1 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers

Bedeutung / Link zum Kapitel CDA-Element Kard/Konf2 Bemerkung
Hoheitsbereich des Dokuments realmCode 1..1 M fixer Wert: AT
Kennzeichnung CDA R2 typeId 1..1 M fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040"
Kennzeichnung von Strukturvorschriften templateId 3..* M templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"
templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"
templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13"
Dokumenten-Id id 1..1 M
Klassifikation des Dokuments (fein und grob) code /
translation
1..1 M

  1..1 M

code (Dokumententyp):
Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"

translation (Dokumentenklasse):
Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"

Titel des Dokuments title 1..1 M abhängig vom Dokumentinhalt: z.B. "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf"
Status des Dokuments sdtc:statusCode NP Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich
Terminologie-Datum des Dokuments hl7at:terminologyDate 1..1 M
FormatCode des Dokuments hl7at:formatCode 1..1 M urn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331
Fachliche Zuordnung des Dokuments hl7at:practiceSettingCode 1..1 M ELGA_PracticeSetting:

"Rechtliche Dokumente", "F063"

Erstellungsdatum des Dokuments effectiveTime 1..1 M Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.

(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert)

Vertraulichkeitscode confidentialityCode 1..1 M fixer Wert: N
Sprachcode des Dokuments languageCode 1..1 M fixer Wert: de-AT
Versionierung des Dokuments setId

versionNumber

1..1 M

1..1 M


versionNumber: fixer Wert 1
Patient recordTarget 1..1 M Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
Verfasser des Dokuments author 1..1 M Dokumentersteller - Person, die die Patientenverfügung digitalisiert und im zPatVR registriert


author.time: Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.

Personen der Dateneingabe dataEnterer NP
Informant informant NP
Verwahrer des Dokuments custodian 1..1 M Register, dem die Patientenverfügung entstammt :
  • Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden
  • Sonst: Patientenverfügungsregister (zPatVR)
Beabsichtigte Empfänger des Dokuments informationRecipient NP
Rechtlicher Unterzeichner legalAuthenticator 1..1 M Errichter - Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. 1, wenn diese nicht vorhanden ist alternativ der aufklärende Arzt, wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient selbst)
Weitere Unterzeichner authenticator NP
Weitere Beteiligte (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden) participant NP
Zuweisung und Ordermanagement inFulfillmentOf NP
Gesundheitsdienstleistungen documentationOf /
serviceEvent
1..1 M Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes für
  • Verbindlicher Patientenverfügung
  • Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung


Vorgaben:

  • code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED
  • effectiveTime.low (1..1 M): Startdatum der Verbindlichkeit, entspricht dem Errichtungsdatum der Patientenverfügung (Rechtsgültigkeit)
  • effectiveTime.high (0..1 R): Enddatum der Verbindlichkeit, nur anzugeben, wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt werden soll
NP wird nicht angegeben bei:
  • anderen Patientenverfügungen
  • Widerruf der Patientenverfügung
Bezug zu vorgehenden Dokumenten relatedDocument NP
Einverständniserklärung authorization NP
Patientenkontakt (Aufenthalt) componentOf /
encompassingEncounter
NP

2) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.
[Tabelle 1]Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung

  1. Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung

10.2 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys

Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf.

10.3 CDA Templates

10.3.1 Document Level Templates

10.3.1.1 Patientenverfügung

Id1.2.40.0.34.6.0.11.0.13Gültigkeit2020‑11‑02 12:10:20
StatusKyellow.png EntwurfVersions-Label1.0.0
Nameatpv_document_PatientenverfuegungBezeichnungPatientenverfügung
KontextPfadname /
KlassifikationCDA Document Level Template
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
Benutzt
Benutzt 11 Templates
Benutzt als NameVersion
1.2.40.0.34.6.0.11.1.10InklusionKgreen.png Document Realm (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.30InklusionKgreen.png Document TypeId (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.1InklusionKgreen.png Document Id (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.46InklusionKgreen.png Document TerminologyDate (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.11InklusionKgreen.png Document Effective Time (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.12InklusionKgreen.png Document Confidentiality Code (1.0.2+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.13InklusionKgreen.png Document Language (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.3InklusionKyellow.png Record Target (1.2.1)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.2InklusionKgreen.png Author (1.0.3+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.4InklusionKgreen.png Custodian (1.0.1+20211213)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.5InklusionKgreen.png Legal Authenticator (1.0.0+20210219)DYNAMIC
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
hl7:ClinicalDocument
1 … 1M(atp...ung)
Treetree.png@classCode
cs0 … 1FDOCCLIN
Treetree.png@moodCode
cs0 … 1FEVN
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.10 Document Realm (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:realmCode
CS1 … 1M
Hoheitsbereich des Dokuments.

Fester Wert: @code = AT
(aus Value Set „ELGA_RealmCode“)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@code
1 … 1FAT
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.30 Document TypeId (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:typeId
II1 … 1MDokumentformat CDA R2
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F2.16.840.1.113883.1.3
Treeblank.pngTreetree.png@extension
st1 … 1FPOCD_HD000040
Treetree.pnghl7:templateId
II1 … 1MeHealth Austria Dokumente (basierend auf "Allgemeinen Leitfaden")
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F1.2.40.0.34.6.0.11.0.1
Treetree.pnghl7:templateId
II1 … 1MOID des Leitfadens Patientenverfügung (dient als informative Referenz).(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F1.2.40.0.34.7.26
Treetree.pnghl7:templateId
II1 … 1MtemplateId der Patientenverfügung
(DocumentLevelTemplate für Schematron)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F1.2.40.0.34.6.0.11.0.13
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.1 Document Id (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:id
II1 … 1MDokumenten-Id des CDA-Dokuments.
Es MUSS eine gültige und innerhalb des ID-Pools eindeutige Dokumenten-ID angegeben werden.

Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1R
Treetree.pnghl7:code
CE1 … 1MDokumenttyp Patientenverfügung "42348-3"


Hinweis zum XDS-Mapping:
Wird in das XDS DocumentEntry Metadaten-Attribut XDSDocumentEntry.typeCode übernommen.
Zu berücksichtigen sind jeweils die Attribute @code, @codeSystem und @displayName.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1F42348-3
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.6.1
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FLOINC
Treeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1FAdvance directives
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:translation
CE1 … 1MDokumentenklasse "Patientenverfügung" "42348-3"


Hinweis zum XDS-Mapping: Dieses Element wird ins XDS-Attribut XDSDocumentEntry.classCode gemappt.
Zu berücksichtigen sind jeweils die Attribute @code, @codeSystem und @displayName.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1F42348-3
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.6.1
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FLOINC
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1FAdvance directives
Treetree.pnghl7:title
ST1 … 1MDer Titel des Dokuments ist abhängig vom Inhalt
  • "Patientenverfügung"
  • "Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung"
  • "Widerruf"
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:statusCode
NPDer Status der Dokumentenklasse Patientenverfügung muss immer "completed" sein und ist daher verboten.


Hintergrund: Gemäß Patientenverfügungs-Gesetz darf eine Patientenverfügung nicht geändert werden, ein Dokument-Update mit einer neuen Version des Dokuments ist daher ausgeschlossen.

(atp...ung)
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.46 Document TerminologyDate (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7at:terminologyDate
TS.DATE.FULL1 … 1MDas Terminologie-Datum des Dokumentes
Das Datum, an dem die lokal zur Implementierung verwendeten Value Sets mit dem österreichischen Terminologieserver abgeglichen wurden, wird hier angegeben.
(atp...ung)
 ConstraintDas Datum der letzten Terminologie-Aktualisierung MUSS entsprechend klassischer HL7 V3 Notation im Format "YYYYMMDD" angegeben werden.
Beispiel: 20200527
Treetree.pnghl7at:formatCode
CD1 … 1M
XDS FormatCode


↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
 @code wird in das XDS-Attribut XDSDocumentEntry.formatCode übernommen.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@code
CONF1 … 1Furn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystem
1 … 1F1.2.40.0.34.5.37
Treeblank.pngTreetree.png@displayName
1 … 1FHL7 Austria Patientenverfügung 1.0.0+20210331
Treetree.pnghl7at:practiceSettingCode
CD1 … 1MDie fachliche Zuordnung des Dokumentes
(aus dem Value Set atcdabbr_PracticeSetting_VS 1.2.40.0.34.10.75)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FELGA_PracticeSetting
Treeblank.pngTreetree.png@displayName
st0 … 1FRechtliche Dokumente
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F1.2.40.0.34.5.12
Treeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1FF063
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.11 Document Effective Time (DYNAMIC)
EFFECTIVETIME - Errichtungsdatum


Das Errichtungsdatum der (eigebetteten) Patientenverfügung / der Erneuerung / des Widerrufs (nicht das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments)

Treetree.pnghl7:effectiveTime
TS.AT.TZ1 … 1M
Relevantes Datum des Dokuments.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Zeit-Elemente“ zu befolgen.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-11Kyellow.png Erstellungsdatum Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.12 Document Confidentiality Code (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:confidentialityCode
CE1 … 1M
Vertraulichkeitscode des Dokuments aus Value Set „ELGA_Confidentiality“. 
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-13Kyellow.png Vertraulichkeitscode Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st1 … 1FHL7:Confidentiality
 ConstraintFür ELGA-Dokumente ist ausschließlich "N" erlaubt!
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.13 Document Language (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:language​Code
CS.LANG1 … 1MSprachcode des Dokuments.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-14Kyellow.png Sprachcode Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.10 ELGA_LanguageCode (DYNAMIC)
 ConstraintFür ELGA ist in @code für CDA und Ableitungen in die XDSDocumentEntry-Metadaten derzeit ausschließlich der Wert "de-AT" zulässig.
Für eHealth und zukünftige Versionen der ELGA Leitfäden können weitere Sprachcodes erlaubt werden.
Treetree.pnghl7:setId
II1 … 1MVerpflichtende Angabe einer eindeutigen 

Id des Dokumentensets.
Patientenverfügungen werden nicht versioniert! Die setId SOLL unterschiedlich zur clinicalDocument.id sein.

↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
 Dieses Element wird ins XDS-Attribut referenceIdList ("urn:elga:iti:xds:2014:ownDocument_setId") gemappt.
Hinweis: Bestimmte Systeme, die bei der Übernahme der setId in die XDS-Metadaten mit dem V2-Datentyp CX arbeiten, könnten ein Problem mit @extension-Attributen haben, die länger als 15 Zeichen sind.

(atp...ung)
Treetree.pnghl7:versionNumber
INT.​NONNEG1 … 1MDa es keine Versionen von Patientenverfügungen geben darf, die setID aber verpflichtend anzugeben ist, wird die versionNumber fix mit 1 angegeben.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@value
int1 … 1F1
 Versionsnummer als positive ganze Zahl.
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.3 Record Target (DYNAMIC)
RECORDTARGET - Patient


Für die Patientenverfügung gilt folgende Vorgabe:

  • Für die ID des Patienten ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID.
  • Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
Treetree.pnghl7:recordTarget
1 … 1MKomponente für die Patientendaten.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-64Kyellow.png Patient Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FRCT
Treeblank.pngTreetree.png@context​Control​Code
cs0 … 1FOP
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:patientRole
1 … 1MPatientendaten.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FPAT
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II2 … *RPatientenidentifikatoren(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-193Kyellow.png EKVK Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
at-cda-bbr-data​element-65Kyellow.png LokaleID Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
at-cda-bbr-data​element-66Kyellow.png SVNr Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
at-cda-bbr-data​element-67Kyellow.png bPK-GH Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
 Constraint
Hinweis: Die Reihenfolge der id-Elemente MUSS unbedingt eingehalten werden!

* id[1] Identifikation des Patienten im lokalen System (1..1 M)
↔ Hinweis zum XDS-Mapping: Das Element id[1] wird ins XDS-Attribut sourcePatientId gemappt.

* id[2] Sozialversicherungsnummer des Patienten (1..1 R):
   - @root: OID der Liste aller österreichischen Sozialversicherungen, fester Wert: 1.2.40.0.10.1.4.3.1 (1..1 M)
   - @extension: Vollständige Sozialversicherungsnummer des Patienten (10 Stellen) (1..1 M)
   - @assigningAuthorityName: Fester Wert: Österreichische Sozialversicherung (0..1 O)

   Zugelassene nullFlavor:
   - NI … Patient hat keine Sozialversicherungsnummer (z.B. Ausländer)
   - UNK … Patient hat eine Sozialversicherungsnummer, diese ist jedoch unbekannt

* id[@root="1.2.40.0.10.2.1.1.149"] Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (0..1 O):
   - @root : OID der österreichischen bPK, fester Wert: 1.2.40.0.10.2.1.1.149 (1..1 M)
   - @extension : bPK des Patienten: concat(Bereichskürzel, ":", bPK) (Base64,28 Zeichen). Typischerweise bPK-GH (Gesundheit). Kann im Zusammenhang mit E-ID auch andere Bereichskürzel tragen.
Anmerkung : Das bPK dient ausschließlich technisch der Zuordnung der elektronischen Identität und darf daher weder angezeigt werden noch am Ausdruck erscheinen noch in allfälligen Downloads enthalten sein (1..1 M)
   - @assigningAuthorityName : Fester Wert: Österreichische Stammzahlenregisterbehörde (0..1 O)

* id[@root="1.2.40.0.34.4.21"] Europäische Krankenversicherungskarte (0..1 O):
   - @root: OID der EKVK, fester Wert: 1.2.40.0.34.4.21 (1..1 M)
   - @extension: Datenfelder der EKVK nach folgender Bildungsvorschrift: concat(Feld 6,"^",Feld 7,"^",Feld 8,"^",Feld 9) wobei Feld 6 "Persönliche Kennummer" angegeben sein MUSS (1..1 M). Die übrigen Datenfelder sind optional (0..1 O). In Feld 9 MUSS die Datumsangabe im Format YYYMMDD erfolgen.
   -  @assigningAuthorityName : Fester Wert: Nationaler Krankenversicherungsträger (0..1 O)

Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.
 Beispiel
EKVK Beispiel-Max
<id root="1.2.40.0.34.4.21" extension="123456789^1100-OEGK^800400010016^20251231"/>
 Beispiel
EKVK Beispiel-Min
<id root="1.2.40.0.34.4.21" extension="123456789"/>
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
0 … 2R
Adresse des Patienten.
Es MUSS eine mögliche Adresse unterstützt werden. Spezielle Leitfäden (z.B. Entlassungsbrief Pflege) können es erforderlich machen, dass mehr als eine Adresse unterstützt werden muss.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-68Kyellow.png Adresse Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
 Constraint
Werden mehrere gleichartige address-Elemente strukturiert (z.B. Home, Pflege), MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *RKontakt-Element. Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-72Kyellow.png Kontaktdaten Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
url1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Formatkonvention siehe „telecom-Format Konventionen für Telekom-Daten“
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß Value-Set „ELGA_URLScheme“
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (z.B Heim, Arbeitsplatz), z.B. WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:patient
1 … 1MName des Patienten.
Für den Namen ist verpflichtend Granularitätsstufe 2 („strukturierte Angabe des Namens‘‘) anzuwenden!
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Namen-Elemente von Personen PN“ zu befolgen.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-70Kyellow.png Name Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FPSN
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:name
PN1 … 1MNamen-Element (Person)(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung des angegebenen Namens, z.B. Angabe eines Künstlernamens mit „A" für „Artist“.
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNameUse“.
Wird kein @use Attribut angegeben, gilt der Name als rechtlicher Name („L“).
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:prefix
ENXP0 … *
Beliebig viele Präfixe zum Namen, z.B. Akademische Titel
Achtung: Die Angabe der Anrede („Frau“, „Herr“), ist im CDA nicht vorgesehen!
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 
Bedeutung eines prefix-Elements, z.B. Angabe eines akademischen mit "AC" für „Academic“.
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier".
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:family
ENXP1 … *MMindestens ein Hauptname (Nachname).(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 

Bedeutung eines family-Elements, z.B. Angabe eines Geburtsnamen mit „BR" für „Birth“.

Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.

 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:given
ENXP1 … *MMindestens ein Vorname(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung eines given-Elements, beispielsweise dass das angegebene Element einen Geburtsnamen bezeichnet, z.B. BR („Birth“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:suffix
ENXP0 … *Beliebig viele Suffixe zum Namen(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 Die genaue Bedeutung eines suffix-Elements, beispielsweise dass das angegebene Suffix einen akademischen Titel darstellt, z.B.: AC („Academic“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Auswahl1 … 1
Das "administrative Geschlecht" ist das soziale oder gesellschaftliche Geschlecht ("Gender"). Das administrative Geschlecht ist daher grundsätzlich getrennt von den biologischen Merkmalen der Person zu sehen. Grundsätzlich soll das administrative Geschlecht dem im Zentralen Melderegister (ZMR) eingetragenen Geschlecht entsprechen.
Über ein Translation-Element können weitere Angaben zum Geschlecht gemacht werden, wenn diese abweichend vom administrativen Geschlecht sind, z.B.:
  • Biologisches Geschlecht
  • Geschlecht in der Sozialversicherung
  • Geschlecht für die Stations-/Bettenbelegung im Krankenhaus
Codierung des Geschlechts des Patienten aus ValueSet "ELGA_AdministrativeGender".
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:administrative​Gender​Code[not(@nullFlavor)]
  • hl7:administrative​Gender​Code[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:administrative​Gender​Code
CE0 … 1(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-74Kyellow.png Geschlecht Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.1
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FHL7:AdministrativeGender
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.4 ELGA_AdministrativeGender (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:translation
CD0 … *RÜber ein Translation-Element können weitere Angaben zum Geschlecht gemacht werden, wenn diese abweichend vom administrativen Geschlecht sind, z.B.: Biologisches Geschlecht, Geschlecht in der Sozialversicherung, Geschlecht für die Stations-/Bettenbelegung im Krankenhaus(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
 Beispiel
Beispiel für eine SNOMED CT Angabe
<translation code="772004004" codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96" displayName="Non-binary gender"/>
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:administrative​Gender​Code
CE0 … 1

Mittels nullFlavor="UNK" wird "Unbekannt" abgebildet. Dies schließt die Ausprägung "Keine Angabe" mit ein.

(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Auswahl1 … 1
Geburtsdatum des Patienten.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Zeit-Elemente“ zu befolgen.
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:birthTime
  • hl7:birthTime[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:birthTime
TS.AT.VAR0 … 1(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-75Kyellow.png Geburtsdatum Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:birthTime
TS.AT.VAR0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pngsdtc:deceasedInd
BL0 … 1RKennzeichen, dass die Person verstorben ist. Kann alternativ zum Todesdatum angegeben werden, v.a. wenn der Todeszeitpunkt nicht bekannt ist.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-192Kyellow.png Verstorben-Kennzeichen Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pngsdtc:deceasedTime
TS.AT.TZ0 … 1RTodesdatum der Person.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-191Kyellow.png Todesdatum Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:marital​Status​Code
CE0 … 1RCodierung des Familienstands des Patienten.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_MaritalStatus“
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-98Kyellow.png Familienstand Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.2
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st1 … 1FHL7:MaritalStatus
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.11 ELGA_MaritalStatus (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:religious​Affiliation​Code
CE0 … 1RCodierung des Religionsbekenntnisses des Patienten.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_ReligiousAffiliation“
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-99Kyellow.png Religionsbekenntnis Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.2.16.1.4.1
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st1 … 1FHL7.AT:ReligionAustria
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.18 ELGA_ReligiousAffiliation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:raceCode
NPRasse des Patienten.
Darf nicht verwendet werden!
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:ethnic​Group​Code
NPEthnische Zugehörigkeit des Patienten.
Darf nicht verwendet werden!
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian
0 … *R
Gesetzlicher Vertreter:
  1. Vorsorgebevollmächtigte/r (Bevollmächtigte/r durch Vorsorgevollmacht)
  2. Gewählte/r ErwachsenenvertreterIn
  3. Gesetzliche/r ErwachsenenvertreterIn
  4. Gerichtliche/r ErwachsenenvertreterIn (Sachwalter)
Der gesetzliche Vetreter kann entweder eine Person (guardianPerson) oder eine Organisation (guardianOrganization) sein.
Beim Patienten können optional ein oder mehrere gesetzliche Vetreter angegeben werden. Wenn ein gesetzliche Vetreter bekannt ist, SOLL diese Information auch angegeben werden.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-88Kyellow.png Gesetzlicher Vertreter Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FGUARD
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
0 … 1R
Die Adresse des gesetzlichen Vertreters oder der Organisation.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Adress-Elemente“ zu befolgen.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *RBeliebig viele Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters als Person oder Organisation.
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
st1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Formatkonvention siehe „telecom-Format Konventionen für Telekom-Daten“
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß Value-Set „ELGA_URLScheme“
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (z.B. Heim, Arbeitsplatz) Bsp: WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Auswahl1 … 1
Angabe des gesetzlichen Vertreters als Person (guardianPerson in Granularitätsstufe 1 oder 2) ODER als Organisation (guardianOrganization)
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:guardian​Person welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (DYNAMIC)
  • hl7:guardian​Person welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
  • hl7:guardian​Organization welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian​Person
0 … 1Name des gesetzlichen Vertreters: Angabe in  Granularitätsstufe 1
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian​Person
0 … 1Name des gesetzlichen Vertreters: Angabe in  Granularitätsstufe 2
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian​Organization
0 … 1RName des gesetzlichen Vertreters (Organisation)
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:birthplace
0 … 1RGeburtsort des Patienten.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-76Kyellow.png Geburtsort Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FBIRTHPL
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:place
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FPLC
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
Auswahl1 … 1Elemente in der Auswahl:
  • hl7:addr welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (DYNAMIC)
  • hl7:addr welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
AD0 … 1Die Adresse des Geburtsorts. Minimalangabe. Alle Elemente optional.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
AD0 … 1Die Adresse des Geburtsorts, struktuiert.
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:language​Communication
0 … *R
Informationen bezüglich der Sprachfähigkeiten und Ausdrucksform des Patienten.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-100Kyellow.png Sprachfähigkeit Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:language​Code
CS1 … 1MSprache, die vom Patienten zu einem bestimmten Grad beherrscht wird (geschrieben oder gesprochen).


In der Klasse languageCommunication können Informationen bezüglich der Sprachfähigkeiten und Ausdrucksform (z.B. gesprochen oder geschrieben) des Patienten angegeben werden.
Dieser Leitfaden schränkt die möglichen Werte für die Sprache auf Werte aus dem Value Set ELGA_HumanLanguage ein.


Die Gebärdensprache ist als eigene Sprache inkl. Ländercode anzugeben, mit der Ergänzung des Länder-/Regional-Codes (z.B. sgn-at), die Ausdrucksweise (MoodCode) wird in diesem Fall nicht angegeben (denn expressed / received signed wären redundant).
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-101Kyellow.png Sprache Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1RZulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_HumanLanguage“ aus Code-System „HL7:HumanLanguage 2.16.840.1.113883.6.121“
Gemäß IETF / RFC 3066 enthält es ein bestimmtes Subset von Codes aus ISO 639-1 und ISO 639-2 (also zwei- und dreistellige Sprachcodes). Gemäß RFC 3066 ist es zulässig, eine Angabe der landestypischen Ausprägung der Sprache nach einem Bindestrich anzufügen. Das Land wird dabei nach ISO 3166-1 Alpha 2 angegeben. Dies MUSS bei der Auswertung des languageCodes berücksichtigt und toleriert werden.
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.173 ELGA_HumanLanguage (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:modeCode
CE0 … 1CAusdrucksform der Sprache.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_LanguageAbilityMode“
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.60
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FHL7:LanguageAbilityMode
 ConstraintBei Strukturierung einer Gebärdensprache ist dieses Element NICHT ERLAUBT, NP [0..0] und MUSS daher komplett entfallen
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.175 ELGA_LanguageAbilityMode (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:proficiency​Level​Code
CE0 … 1RGrad der Sprachkenntnis in der Sprache.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_ProficiencyLevelCode“
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-102Kyellow.png Grad der Sprachkenntnis Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.61
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FHL7:LanguageAbilityProficiency
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.174 ELGA_ProficiencyLevelCode (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:preference​Ind
BL0 … 1RKennzeichnung, ob die Sprache in der angegebenen Ausdrucksform vom Patienten bevorzugt wird.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-103Kyellow.png Sprachpräferenz Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
 Schematron assertrole error 
 testnot(hl7:id[1]/@nullFlavor) 
 MeldungDie Verwendung von id/@nullFlavor ist an dieser Stelle NICHT ERLAUBT. 
 Schematron assertrole error 
 testnot(hl7:id[2]/@nullFlavor) or (hl7:id[2][@nullFlavor='UNK'] or hl7:id[2][@nullFlavor='NI']) 
 MeldungZugelassene nullFlavor sind "NI" und "UNK" 
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.2 Author (DYNAMIC)
AUTHOR


Im Kontext der Patientenverfügung: Verantwortliche Person (u. Organisation), die CDA Patientenverfügung in ELGA einstellt.
Spezielle Vorgabaen:

  • authorTimeDatum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.
  • functionCode: Eigene Codes und Bezeichnungen können verwendet werden
Treetree.pnghl7:author
1 … 1MVerfasser des Dokuments.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FAUT
Treeblank.pngTreetree.png@context​Control​Code
cs0 … 1FOP
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:functionCode
CE (extensible)0 … 1R
Funktionscode des Verfassers des Dokuments, z.B: „Diensthabender Oberarzt“, „Verantwortlicher Arzt für Dokumentation“,„Stationsschwester“.
Eigene Codes und Bezeichnungen können verwendet werden.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Auswahl1 … 1
Der Zeitpunkt, zu dem das Dokument verfasst bzw. inhaltlich fertiggestellt wurde.
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:time[not(@nullFlavor)]
  • hl7:time[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
TS.AT.TZ0 … 1(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
TS.AT.TZ0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:assignedAuthor
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FASSIGNED
Auswahl1 … *
Identifikation des Verfassers des Dokuments im lokalen System des/der datenerstellenden Gerätes/Software.
ODER Identifikation des/der datenerstellenden Gerätes/Software. 
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:id[not(@nullFlavor)]
  • hl7:id[@nullFlavor='NI']
  • hl7:id[@nullFlavor='UNK']
 ConstraintZugelassene nullFlavor:
  • NI  ….... Person hat keine ID / Gerät/Software hat keine ID 
  • UNK  … Person hat eine ID, diese ist jedoch unbekannt / Gerät/Software hat eine ID, diese ist jedoch unbekannt
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II0 … *
Identifikation des Verfassers des Dokuments im lokalen System des/der datenerstellenden Gerätes/Software.
ODER Identifikation des/der datenerstellenden Gerätes/Software. 
(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='NI']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FNI
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:code
CE0 … 1R
Angabe der Fachrichtung des Verfassers des Dokuments („Sonderfach“ gem. Ausbildungsordnung), z.B: „Facharzt/Fachärztin für Gynäkologie“.
Wenn ein Autor mehreren ärztlichen Sonderfächern zugeordnet ist, kann das anzugebende Sonderfach gewählt werden. Additivfächer werden nicht angegeben.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.6 ELGA_AuthorSpeciality (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *
Kontaktdaten des Verfassers des Dokuments.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
st1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß „ELGA_URLScheme“
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Auswahl1 … 1Elemente in der Auswahl:
  • hl7:assigned​Person welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
  • hl7:assigned​Authoring​Device welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:assigned​Person
0 … 1
Personendaten des Verfassers des Dokuments.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Personen-Element“ zu befolgen, name-Element ist hier Mandatory.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:assigned​Authoring​Device
0 … 1Datenerstellende/s Software/Gerät
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:represented​Organization
1 … 1MOrganisation, in deren Auftrag der Verfasser des Dokuments die Dokumentation verfasst hat.


↔ Hinweis zum XDS-Mapping: Da manche offiziellen Bezeichnungen von GDA sehr lang werden können, SOLL das name Element einer möglichst eindeutigen Kurzbezeichnung der Organisation entsprechen (im GDA-I im Tag description enthalten). Bei größeren Organisationen SOLL zusätzlich die Abteilung angegeben werden, damit die Zuordnung für den Leser einfacher wird. 

Beispiel: Statt "Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien-Medizinischer Universitätscampus" -->  "Wien AKH" bzw. "Wien AKH - Augenambulanz" 


Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (DYNAMIC)
(atp...ung)
 Constraint
  • id MUSS der OID der Organisation aus dem GDA-Index entsprechen.
  • name SOLL der Kurzbezeichnung im GDA-I entsprechen (sofern vorhanden)
  • Zu dem Namen größerer Organisationen SOLL auch die Abteilung angegeben werden., z.B.: „Amadeus Spital, Chirurgische Abteilung“
  • Ausnahme: Wenn als Author ein/e Software/Gerät fungiert und keine OID aus dem GDA-I angegeben werden kann, MÜSSEN die Angaben der Organisation des Geräte-/Software-Betreibers oder Herstellers entsprechen.


Treetree.pnghl7:dataEnterer
NPSchreibkraft, Medizinische/r Dokumentationsassistent/in, etc. Wird nicht verwendet!(atp...ung)
Treetree.pnghl7:informant
NPInformant. Wird nicht verwendet!(atp...ung)
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.4 Custodian (DYNAMIC)
CUSTODIAN


Im Kontext der Patientenverfügung: Jenes Register, welches CDA Dokumente der Dokumentklasse Patientenverfügung speichert

Treetree.pnghl7:custodian
1 … 1MVerwahrer des Dokuments.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-24Kyellow.png Verwahrer Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FCST
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:assignedCustodian
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FASSIGNED
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:represented​Custodian​Organization
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FORG
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II1 … *MIdentifikation des Verwahrers des Dokuments. Wenn dieser im GDA-I angeführt ist, ist die entsprechende OID zu verwenden.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:name
ON1 … 1MName des Verwahrers des Dokuments (Organisation). Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Namen-Elemente von Organisationen ON“ zu befolgen.(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *Kontaktdaten des Verwahrers des originalen Dokuments (Organisation). Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Elemente“ zu befolgen.(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
AD1 … 1MAdresse des Verwahrers des Dokuments (Organisation). Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Adress-Elemente“ zu befolgen.
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:information​Recipient
NPBeabsichtiger Empfänger des Dokuments. Wird nicht verwendet!
(atp...ung)
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.5 Legal Authenticator (DYNAMIC)
LEGALAUTHENTICATOR


Im Kontext der Patientenverfügung: Natürliche Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA tatsächlich verlangt hat. Das ist im Regelfall die rechtskundige Person, kann unter Umständen auch der Patient selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (z.B keine verbindliche Patientenverfügung).

Treetree.pnghl7:legalAuthenticator
1 … 1MHauptunterzeichner, Rechtlicher Unterzeichner
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-1Kyellow.png Rechtlicher Unterzeichner Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@context​Control​Code
cs0 … 1FOP
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FLA
Auswahl1 … 1
Der Zeitpunkt, an dem das Dokument unterzeichnet wurde.
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:time[not(@nullFlavor)]
  • hl7:time[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
TS.AT.TZ0 … 1(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-5Kyellow.png Zeitpunkt der Unterzeichnung Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
TS.AT.TZ0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:signatureCode
CS1 … 1MSignaturcode gibt an, dass das Originaldokument unterzeichnet wurde.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-6Kyellow.png Signatur Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
CONF1 … 1FS
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:assignedEntity
1 … 1MPersonendaten des rechtlichen Unterzeichners.
Für den Namen ist verpflichtend Granularitätsstufe 2 ("strukturierte Angabe des Namens") anzuwenden!
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:authenticator
NPWeiterer Unterzeichner. Wird nicht verwendet!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:participant
NPWeitere Beteiligte. Participants finden im Kontext der Patientenverfügung keine Anwendung!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:inFulfillmentOf
NPKomponente zur Dokumentation des Auftrags. Wird nicht verwendet!
(atp...ung)
Auswahl1 … 1
DOCUMENTATIONOF /SERVICEEVENT


Dient im Kontext der Patientenverfügung der Angabe des Verbindlichkeitszeitraumes.


Verpflichtend 
anzugeben (1..1 M) bei:
  • Verbindlicher Patientenverfügung
  • Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
Angabe verboten (0..0 NP) bei: 
  • anderen (nicht verbindlichen) Patientenverfügungen
  • Widerruf der Patientenverfügung
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:documentationOf
  • hl7:documentationOf[hl7:serviceEvent]
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:documentationOf
NP
Verboten bei:
  • anderen (nicht verbindlichen) Patientenverfügungen
  • Widerruf der Patientenverfügung
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:documentationOf
0 … 1RVerpflichtend anzugeben (1..1 M) bei:
  • Verbindlicher Patientenverfügung
  • Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
↔ Hinweis zum XDS-Mapping: Wird in die XDS-Metadaten übernommen und kann als Such-/Filterkriterium verwendet werden.
Die Zeitangaben des ersten documentationOf/serviceEvent-Elements werden ebenfalls übernommen.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FDOC
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:serviceEvent
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FACT
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@moodCode
cs0 … 1FEVN
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:code
CE1 … 1RCode für den Verbindlichkeitszeitraum.



↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
Dieses Element wird ins XDS-Attribut eventCodeList gemappt.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FSNOMED
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1F398295005
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.6.96
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st0 … 1FValidity range (qualifier value)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:effectiveTime
IVL_TS1 … 1MGültigkeitszeitraum der Verbindlichkeit der Patientenverfügung (oder deren Erneuerung)


↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
Dieses Element wird in die XDS-Attribute serviceStartTime und serviceStopTime gemappt.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:low
TS.AT.TZ1 … 1MErrichtungsdatum der verbindlichen Patientenverfügung oder deren Erneuerung
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:high
TS.AT.TZ1 … 1MEnde der Gültigkeitsfrist (maximal 8 Jahre, sofern nicht individuell verkürzt)
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:relatedDocument
NPBezug zu vorgehenden Dokumenten. Patientenverfügungen werden nicht versioniert!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:authorization
NPEinverständniserklärung. Wird in ELGA nicht verwendet!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:componentOf
NPencompassingEncounter - Patientenkontakt. Wird nicht verwendet!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:component
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FCOMP
Treeblank.pngTreetree.png@context​Conduction​Ind
bl0 … 1Ftrue
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:nonXMLBody
1 … 1MEingebettete Dokument im Format PDF/A (Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf)(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FDOCBODY
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@moodCode
cs0 … 1FEVN
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:text
ED1 … 1M(atp...ung)


10.3.2 Header Level Templates

Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden "Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind unter Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur Version 2020 zu finden.
Wichtiger Hinweis:
Header-Elemente, welche spezifisch für die Patientenverfügung angepasst wurden, sind zusammenfassend in der "Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers" und detailliert im "Document Level Template" beschrieben.

10.3.3 Weitere CDA Fragmente

Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind auch unter Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente) zu finden.

10.3.3.1 Address Compilation

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.25
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2023‑04‑13 13:21:00
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilation vom 2021‑02‑19 13:05:47
  • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilation vom 2019‑02‑28 14:24:14
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20230717
Nameatcdabbr_other_AddressCompilationBezeichnungAddress Compilation
Beschreibung
Adressen von Personen und Organisationen werden über das Element addr abgebildet. Das Adress-Element kann in verschiedenen Kontexten mit unterschiedlicher Detailgenauigkeit vorkommen. Daher werden drei Granularitätsstufen definiert, auf die je nach Anwendung entsprechend verwiesen wird, wobei für EIS Enhanced und EIS Full Support die Granularitätsstufe 2 oder 3 angegeben werden MUSS.
Die Adressangabe in Granularitätsstufe 2 (G2)  erlaubt die gemeinsame Angabe Straße und Hausnummer im Element streetAddressLine, Granularitätsstufe 3 (G3) schreibt die strukturierte Angabe von Straße und Hausnummer in den Elementen streetName und houseNumber vor.

Sind keine Adressdaten vorhanden, kann das Element entweder weggelassen werden oder mit nullFlavor angegeben werden – je nachdem wie das Adress-Element im Kontext spezifiziert wurde.
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (2021‑02‑19 13:05:47)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (2019‑02‑28 14:24:14)
ref
at-cda-bbr-
Beispiel
Österreichische Postadresse - G2
<addr use="WP">
  <streetAddressLine>Mozartgasse 1-7/2/1</streetAddressLine>  <postalCode>7000</postalCode>  <city>Eisenstadt</city>  <state>Burgenland</state>  <country>AUT</country>  <additionalLocator>Station A, Zimmer 9</additionalLocator></addr>
Beispiel
Österreichische Postadresse - G3
<addr use="WP">
  <streetName>Mozartgasse</streetName>  <houseNumber>1-7/2/1</houseNumber>  <postalCode>7000</postalCode>  <city>Eisenstadt</city>  <state>Burgenland</state>  <country>AUT</country>  <additionalLocator>Station A, Zimmer 9</additionalLocator></addr>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@use
cs0 … 1 

Die genaue Bedeutung der angegebenen Adresse kann über das @use Attribut angegeben werden.
Wird kein @use Attribut angegeben, gilt bei Personen die Adresse als Wohnadresse „H“ und bei Organisationen als Büroadresse „WP“.

Wird ein Hauptwohnsitz "HP" angegeben, gelten die mit "H" deklarierten Wohnsitze als Nebenwohnsitze.

Zulässige Werte gemäß Value Set "ELGA_AddressUse".

hl7:streetAddressLine
ADXP0 … 1CStraße mit Hausnummer, z.B. Musterstraße 11a/2/1
(atc...ion)
 ConstraintEs muss entweder streetAddressLine oder streetName UND houseNumber angegeben werden.
hl7:streetName
ADXP0 … 1CStraße ohne Hausnummer, z.B. Musterstraße(atc...ion)
hl7:houseNumber
ADXP0 … 1CHausnummer, z.B. 11a/2/1(atc...ion)
hl7:postalCode
ADXP1 … 1MPostleitzahl(atc...ion)
hl7:city
ADXP1 … 1MStadt(atc...ion)
hl7:state
ADXP0 … 1Bundesland(atc...ion)
hl7:country
ADXP1 … 1M
Staat.
Es wird EMPFOHLEN, den Staat im ISO 3 Ländercode (ISO-3166-1 Alpha 3) anzugeben, z.B. „AUT“ für Österreich, „DEU“ für Deutschland.
(atc...ion)
 Schematron assertrole info 
 teststring-length(text()) = 3 
 MeldungEs wird EMPFOHLEN, den Staat im ISO 3 Ländercode anzugeben. 
hl7:additionalLocator
ADXP0 … 1
Zusätzliche Addressinformationen, z.B. Station, Zimmernummer im Altersheim.
(atc...ion)
 Schematron assertrole error 
 testnot(hl7:streetAddressLine and (hl7:streetName or hl7:houseNumber)) or ((hl7:streetAddressLine or (hl7:streetName and hl7:houseNumber)) and not((hl7:streetAddressLine and hl7:streetName and hl7:houseNumber) or (hl7:streetAddressLine and (hl7:streetName or hl7:houseNumber)))) 
 MeldungEs muss entweder streetAddressLine oder streetName UND houseNumber angegeben werden. 

10.3.3.2 Address Compilation Minimal

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.10
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2023‑04‑06 14:31:34
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilationMinimal vom 2021‑06‑28 13:44:14
  • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilationMinimal vom 2021‑02‑19 13:05:57
  • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilationMinimal vom 2019‑03‑27 11:26:08
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.2+20230717
Nameatcdabbr_other_AddressCompilationMinimalBezeichnungAddress Compilation Minimal
BeschreibungAdressangabe in Granularitätsstufe 2 oder 3
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
BeziehungSpezialisierung: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2021‑06‑28 13:44:14)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2021‑02‑19 13:05:57)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2019‑03‑27 11:26:08)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.4 Address Information Compilation (2019‑02‑11 13:19:54)
ref
at-cda-bbr-
Beispiel
Österreichische Postadresse
<addr>
  <streetName>Musterstraße</streetName>  <houseNumber>11a/2/1</houseNumber>  <postalCode>7000</postalCode>  <city>Eisenstadt</city>  <state>Burgenland</state>  <country>AUT</country>  <additionalLocator>Station A, Zimmer 9</additionalLocator></addr>
Beispiel
Besuchsadresse
<addr use="PHYS">
  <!-- Ort abweichend von der Adresse der Person oder Organisation, z.B. bei einem Hausbesuch -->
  <!-- Weitere Adresselemente können angegeben werden -->
  <additionalLocator>Volksschule Brittenau, Klasse 3b</additionalLocator></addr>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@use
cs0 … 1 

Die genaue Bedeutung der angegebenen Adresse kann über das @use Attribut angegeben werden.
Wird kein @use Attribut angegeben, gilt bei Personen die Adresse als Wohnadresse „H“ und bei Organisationen als Büroadresse „WP“.

Wird ein Hauptwohnsitz "HP" angegeben, gelten die mit "H" deklarierten Wohnsitze als Nebenwohnsitze.

Zulässige Werte gemäß Value Set "ELGA_AddressUse".

hl7:streetAddressLine
ADXP0 … 1CStraße mit Hausnummer
Bsp: Musterstraße 11a/2/1
(atc...mal)
 ConstraintEs muss entweder streetAddressLine oder streetName UND houseNumber angegeben werden.
hl7:streetName
ADXP0 … 1CStraße ohne Hausnummer
z.B. Musterstraße
(atc...mal)
hl7:houseNumber
ADXP0 … 1CHausnummer
z.B. 11a/2/1
(atc...mal)
hl7:postalCode
ADXP0 … 1Postleitzahl(atc...mal)
hl7:city
ADXP0 … 1Stadt(atc...mal)
hl7:state
ADXP0 … 1Bundesland(atc...mal)
hl7:country
ADXP0 … 1Staat.
Es wird EMPFOHLEN, den Staat im ISO 3 Ländercode (ISO-3166-1 Alpha 3) anzugeben, z.B. „AUT“ für Österreich, „DEU“ für Deutschland.
(atc...mal)
 Schematron assertrole info 
 teststring-length(text()) = 3 
 Meldungcontent length = 3 characters 
hl7:additionalLocator
ADXP0 … 1Zusätzliche Addressinformationen, z.B. Station, Zimmernummer im Altersheim
(atc...mal)
 Schematron assertrole error 
 testnot(hl7:streetAddressLine and (hl7:streetName or hl7:houseNumber)) or ((hl7:streetAddressLine or (hl7:streetName and hl7:houseNumber)) and not((hl7:streetAddressLine and hl7:streetName and hl7:houseNumber) or (hl7:streetAddressLine and (hl7:streetName or hl7:houseNumber)))) 
 MeldungEs muss entweder streetAddressLine oder streetName UND houseNumber angegeben werden. 

10.3.3.3 Assigned Entity

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.22
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2023‑04‑13 13:14:55
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_AssignedEntity vom 2021‑05‑26 13:50:41
  • Kblank.png atcdabbr_other_AssignedEntity vom 2021‑02‑19 13:09:09
  • Kblank.png atcdabbr_other_AssignedEntity vom 2019‑03‑04 12:03:36
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.2+20230717
Name atcdabbr_other_AssignedEntityBezeichnungAssigned Entity
Beschreibung
Zusammengesetzte Objekte die Person- und Organisationsinformationen enthalten. 
Hierbei MUSS jedenfalls die „Person“ der Entität angegeben werden. Die Angabe der Organisation, der die Person angehört, ist prinzipiell optional. Diese Optionalität kann sich in Abhängigkeit vom konkreten Anwendungsfall in „verpflichtend“ ändern.
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
Benutzt
Benutzt 3 Templates
Benutzt als NameVersion
1.2.40.0.34.6.0.11.9.25ContainmentKgreen.png Address Compilation (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.9.11ContainmentKgreen.png Person Name Compilation G2 M (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.9.9ContainmentKgreen.png Organization Compilation with name (1.0.0+20210219)DYNAMIC
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑05‑26 13:50:41)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑02‑19 13:09:09)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2019‑03‑04 12:03:36)
ref
at-cda-bbr-
Beispiel
Beispiel
<placeholder classCode="ASSIGNED">
  <id root="1.2.40.0.34.99.111.1.3" extension="2222" assigningAuthorityName="Amadeus Spital"/>  <addr nullFlavor="UNK">
    <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 'Address Compilation' (2019-02-28T14:24:14) -->
  </addr>
  <telecom value="tel:+43.1.3453446.0"/>  <telecom value="fax:+43.1.3453446.4674"/>  <telecom value="mailto:info@amadeusspital.at"/>  <telecom value="http://www.amadeusspital.at"/>  <assignedPerson>
    <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 'Person Name Compilation G2 M' (2019-04-02T10:09:43) -->
  </assignedPerson>
  <representedOrganization>
    <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 'Organization Compilation with name' (2019-02-13T10:30:51) -->
  </representedOrganization>
</placeholder>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FASSIGNED
Auswahl1 … *
Mindestens eine ID der Person der Entität
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:id[not(@nullFlavor)]
  • hl7:id[@nullFlavor='NI']
  • hl7:id[@nullFlavor='UNK']
 Constraint
Zugelassene nullFlavor:
  • NI … Die Person der Entität hat keine Identifikationsnummer
  • UNK … Die Person der Entität hat eine Identifikationsnummer, diese ist jedoch unbekannt
Treetree.pnghl7:id
II0 … *( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [not(@nullFlavor)]
Treetree.pnghl7:id
II0 … 1( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [@nullFlavor='NI']
Treeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FNI
Treetree.pnghl7:id
II0 … 1( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Auswahl0 … 1Elemente in der Auswahl:
  • hl7:addr[not(@nullFlavor)] welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
  • hl7:addr[@nullFlavor='UNK']
Treetree.pnghl7:addr
0 … 1Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [not(@nullFlavor)]
Treetree.pnghl7:addr
0 … 1( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
hl7:telecom
TEL.AT0 … *
Beliebig viele Kontakt-Elemente der Person der Entität.
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [not(@nullFlavor)]
Treetree.png@value
url1 … 1R

Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.).

Es gelten die ELGA Formatkonventionen für Telekom-Daten, z.B. tel:+43.1.1234567

Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß Value Set "ELGA_URLScheme"

Treetree.png@use
cs0 … 1 

Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. WP.

Zulässige Werte gemäß Value Set "ELGA_TelecomAddressUse"

 ConstraintWerden mehrere gleichartige "telecom"-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
hl7:assigned​Person
1 … 1M
Personendaten der Person der Entität.
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Personen-Element“ zu befolgen.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
( atcdabbr_other_AssignedEntity)
hl7:represented​Organization
0 … 1R
Organisationsdaten der Entität.
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Organisations-Element“ zu befolgen.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 Organization Compilation with name (DYNAMIC)
( atcdabbr_other_AssignedEntity)

10.3.3.4 Device Compilation

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.18
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2023‑04‑06 14:24:15
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_DeviceCompilation vom 2021‑06‑28 13:57:36
  • Kblank.png atcdabbr_other_DeviceCompilation vom 2021‑02‑19 13:12:38
  • Kblank.png atcdabbr_other_DeviceCompilation vom 2019‑02‑13 10:11:00
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.2+20230717
Nameatcdabbr_other_DeviceCompilationBezeichnungDevice Compilation
BeschreibungDatenerstellende Geräte/Software
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
BeziehungSpezialisierung: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2021‑06‑28 13:57:36)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2021‑02‑19 13:12:38)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2019‑02‑13 10:11:00)
ref
at-cda-bbr-

Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.315 CDA Device (2005‑09‑07)
ref
ad1bbr-
Beispiel
Software
<placeholder classCode="DEV" determinerCode="INSTANCE">
  <manufacturerModelName>Good Health System</manufacturerModelName>  <softwareName>Best Health Software Application</softwareName></placeholder>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FDEV
@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
hl7:manufacturer​Model​Name
SC1 … 1M

Angabe des Herstellers sowie der Modellbezeichnung des datenerstellenden Gerätes bzw. der Software/des Softwarepakets.

(atc...ion)
hl7:softwareName
SC1 … 1M

Bezeichnung der datenerstellenden Software inkl. Versionsangabe.

(atc...ion)


10.3.3.5 Organization Compilation with id, name

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.5
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2021‑06‑28 13:57:53
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithIdName vom 2021‑02‑19 13:31:10
  • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithIdName vom 2019‑03‑25 13:43:57
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20210628
Nameatcdabbr_other_OrganizationCompilationWithIdNameBezeichnungOrganization Compilation with id, name
BeschreibungWiederverwendbare Compilation mit verpflichtender Angabe von name und id.
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
Benutzt
Benutzt 1 Template
Benutzt als NameVersion
1.2.40.0.34.6.0.11.9.25ContainmentKgreen.png Address Compilation (1.0.1+20230717)DYNAMIC
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (2021‑02‑19 13:31:10)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (2019‑03‑25 13:43:57)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 (2019‑02‑12 15:50:47)
ref
at-cda-bbr-

Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.151 CDA Organization (2005‑09‑07)
ref
ad1bbr-
Beispiel
Strukturbeispiel
<placeholder classCode="ORG" determinerCode="INSTANCE">
  <!-- ID der Organisation aus dem GDA Index -->
  <id root="1.2.40.0.34.99.4613.3" assigningAuthorityName="GDA Index"/>  <!-- Name der Organisation -->
  <name>Amadeus Spital - Chirurgische Abteilung</name>  <!-- Kontaktdaten der Organisation -->
  <telecom value="tel:+43.6138.3453446.0"/>  <telecom value="fax:+43.6138.3453446.4674"/>  <telecom value="mailto:info@amadeusspital.at"/>  <telecom value="http://www.amadeusspital.at"/>  <!-- Adresse der Organisation -->
  <addr>
    <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 'Address Compilation' (2019-02-28T14:24:14) -->
  </addr>
</placeholder>
Beispiel
Strukturbeispiel - minimal
<placeholder classCode="ORG" determinerCode="INSTANCE">
  <!-- ID der Organisation aus dem GDA Index -->
  <id root="1.2.40.0.34.99.4613.3" assigningAuthorityName="GDA Index"/>  <!-- Name der Organisation -->
  <name>Amadeus Spital - Chirurgische Abteilung</name></placeholder>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FORG
@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
hl7:id
II1 … *MID der Organisation.
(atc...ame)
hl7:name
ON1 … 1MName der Organisation. Bei Organisationen die im GDA-Index angegeben sind, soll deren Kurzbezeichnung verwendet werden.
Zu dem Namen größerer Organisationen SOLL auch die Abteilung angegeben werden.
(atc...ame)
hl7:telecom
TEL.AT0 … *
Kontaktdaten der Organisation.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
(atc...ame)
wo [not(@nullFlavor)]
Treetree.png@value
st1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Formatkonvention siehe „telecom – Format Konventionen für Telekom-Daten“
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß „ELGA_URLScheme“
Treetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. Bsp: WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
hl7:addr
AD0 … 1Adresse der Organisation.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atc...ame)
wo [not(@nullFlavor)]

10.3.3.6 Organization Compilation with name

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.9
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2021‑02‑19 13:31:25
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithName vom 2019‑02‑13 10:30:51
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.0+20210219
Nameatcdabbr_other_OrganizationCompilationWithNameBezeichnungOrganization Compilation with name
Beschreibung
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
Benutzt
Benutzt 1 Template
Benutzt als NameVersion
1.2.40.0.34.6.0.11.9.25ContainmentKgreen.png Address Compilation (1.0.1+20230717)DYNAMIC
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 Organization Compilation with name (2019‑02‑13 10:30:51)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 (2019‑02‑12 15:50:47)
ref
at-cda-bbr-

Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.151 CDA Organization (2005‑09‑07)
ref
ad1bbr-
Beispiel
Strukturbeispiel: Organisation
<placeholder classCode="ORG" determinerCode="INSTANCE">
  <!-- ID der Organisation -->
  <id root="1.2.40.0.34.99.3" assigningAuthorityName="GDA Index"/>  <!-- Name der Organisation -->
  <name>Amadeus Spital - Chirurgische Abteilung</name>  <!-- Kontaktdaten der Organisation -->
  <telecom value="tel:+43.6138.3453446.0"/>  <telecom value="fax:+43.6138.3453446.4674"/>  <telecom value="mailto:info@amadeusspital.at"/>  <telecom value="http://www.amadeusspital.at"/>  <!-- Adresse der Organisation -->
  <addr>
    <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 'Address Compilation' (2019-02-28T14:24:14) -->
  </addr>
</placeholder>
Beispiel
Strukturbeispiel: Organisation - minimal
<placeholder classCode="ORG" determinerCode="INSTANCE">
  <!-- Name der Organisation -->
  <name>Amadeus Spital - Chirurgische Abteilung</name></placeholder>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FORG
@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
hl7:id
II0 … *Beliebig viele IDs der Organisation. z.B.: ID aus dem GDA-Index, DVR-Nummer, ATU-Nummer, etc.(atc...ame)
wo [not(@nullFlavor)]
hl7:name
ON1 … 1MName der Organisation. Bei Organisationen, die im GDA-Index angegeben sind, soll deren Kurzbezeichnung verwendet werden.
Zu dem Namen größerer Organisationen SOLL auch die Abteilung angegeben werden.
(atc...ame)
hl7:telecom
TEL.AT0 … *
Kontaktdaten der Organisation.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
(atc...ame)
wo [not(@nullFlavor)]
Treetree.png@value
st1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Formatkonvention siehe „telecom – Format Konventionen für Telekom-Daten“
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß „ELGA_URLScheme“
Treetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
hl7:addr
AD0 … 1Adresse der Organisation.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atc...ame)
wo [not(@nullFlavor)]

10.3.3.7 Organization Name Compilation

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.27
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2021‑06‑28 14:00:14
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationNameCompilation vom 2021‑02‑19 13:31:42
  • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationNameCompilation vom 2019‑03‑11 12:06:20
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20210628
Nameatcdabbr_other_OrganizationNameCompilationBezeichnungOrganization Name Compilation
Beschreibung
Organisations-Namen werden über das Element name abgebildet.
Dieser Implementierungsleitfaden lässt nur die unstrukturierte Angabe des Organisations-namens zu.
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (2021‑02‑19 13:31:42)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (2019‑03‑11 12:06:20)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.26 Person Name Compilation G1 (2019‑03‑11 11:40:35)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33)
ref
at-cda-bbr-
Beispiel
Beispiel 1
<name>Krankenhaus Wels</name>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FORG
@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
hl7:name
ON1 … 1M
Name der Organisation. Bei Organisationen die im GDA-Index angegeben sind, soll deren Kurzbezeichnung verwendet werden.
Zu dem Namen größerer Organisationen SOLL auch die Abteilung angegeben werden.
(atc...ion)

10.3.3.8 Person Name Compilation G1 M

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.12
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2023‑04‑17 09:10:56
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_PersonNameCompilationG1M vom 2021‑02‑19 13:36:43
  • Kblank.png atcdabbr_other_PersonNameCompilationG1M vom 2019‑04‑02 12:34:04
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20230717
Nameatcdabbr_other_PersonNameCompilationG1MBezeichnungPerson Name Compilation G1 M
Beschreibung
In Granularitätsstufe 1 wird der Personen-Name unstrukturiert angegeben. Die einzelnen Elemente des Namens (Vornamen, Nachnamen) werden nicht getrennt.
Name ist Mandatory. Keine nullFlavor erlaubt!
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (2021‑02‑19 13:36:43)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (2019‑04‑02 12:34:04)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.26 Person Name Compilation G1 (2019‑03‑11 11:40:35)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33)
ref
at-cda-bbr-
Beispiel
Strukturbeispiel
<placeholder classCode="PSN" determinerCode="INSTANCE">
  <name>Dr. Herbert Mustermann</name></placeholder>
Beispiel
Künstlername
<placeholder classCode="PSN" determinerCode="INSTANCE">
  <name use="A">Dr. Kurt Ostbahn </name></placeholder>
Beispiel
Unbekannte Person (z.B. „An den Hausarzt“)
<placeholder classCode="PSN" determinerCode="INSTANCE">
  <name>Hausarzt</name></placeholder>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FPSN
@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
hl7:name
PN1 … 1MNamen-Element (Person)
(atc...G1M)
Treetree.png@use
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung des angegebenen Namens, beispielsweise dass der angegebene Personen-Name ein „Künstlername“ ist, z.B. A („Artist“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNameUse“.
Wird kein @use Attribut angegeben, gilt der Name als rechtlicher Name („L“).

10.3.3.9 Person Name Compilation G2 M

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.11
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2023‑03‑31 11:20:05
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_PersonNameCompilationG2M vom 2021‑02‑19 13:36:55
  • Kblank.png atcdabbr_other_PersonNameCompilationG2M vom 2019‑04‑02 10:09:43
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20230717
Nameatcdabbr_other_PersonNameCompilationG2MBezeichnungPerson Name Compilation G2 M
Beschreibung
In Granularitätsstufe 2 wird der Personen-Name strukturiert angegeben. Die einzelnen Elemente des Namens (mindestens ein Vorname und mindestens ein Nachname) werden getrennt angegeben. 

Name ist Mandatory. Keine nullFlavor erlaubt!

Die korrekte Reihenfolge der einzelnen Namenselemente ist wichtig. Als Richtlinie gilt, dass diese in der "natürlichen" Reihenfolge der Benutzung des Namens angegeben werden. Das ist besonders in den folgenden Fällen relevant:
  • Präfixe (prefix) MÜSSEN immer vor dem Namen stehen, zu dem sie gehören.
  • Vornamen (given) MÜSSEN immer in der offiziellen (gesetzlichen) Sequenz stehen.
  • Nachnamen (family) und ein eventuelles Trennzeichen (meistens ‘-‘) MÜSSEN in der offiziellen Sequenz stehen, abhängig von der Wahl bei der Eheschließung. 
  • Suffixe (suffix) MÜSSEN immer hinter dem Namen stehen, zu dem sie gehören.
Für die Namenselemente kann zur näheren Bestimmung ein Qualifier angegeben werden (aus dem Value Set ELGA_EntityNamePartQualifier“), v.a. für Präfix/Suffix.
Es gibt auch nicht näher bestimmte Präfixe/Suffixe, z.B. trifft das für die Angabe von "Junior" oder "Senior" bzw "Jun."/"Sen" oder "Jr."/"Sr" zu.
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (2021‑02‑19 13:36:55)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (2019‑04‑02 10:09:43)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33)
ref
at-cda-bbr-
Beispiel
Strukturbeispiel
<name use="L">
  <prefix qualifier="NB">Gräfin</prefix>  <given>Sissi</given>  <family>Österreich</family>  <family qualifier="BR">Habsburg</family>  <suffix qualifier="AC">MSc</suffix></name>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FPSN
@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
hl7:name
PN1 … 1MNamen-Element (Person)(atc...G2M)
Treetree.png@use
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung des angegebenen Namens, z.B. Angabe eines Künstlernamens mit „A" für „Artist“.
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNameUse“.
Wird kein @use Attribut angegeben, gilt der Name als rechtlicher Name („L“).
Treetree.pnghl7:prefix
ENXP0 … *
Beliebig viele Präfixe zum Namen, z.B. Akademische Titel
Achtung: Die Angabe der Anrede („Frau“, „Herr“), ist im CDA nicht vorgesehen!
(atc...G2M)
Treeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 
Bedeutung eines prefix-Elements, z.B. Angabe eines akademischen mit "AC" für „Academic“.
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier".
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:family
ENXP1 … *MMindestens ein Hauptname (Nachname).(atc...G2M)
Treeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 

Bedeutung eines family-Elements, z.B. Angabe eines Geburtsnamen mit „BR" für „Birth“.

Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.

 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:given
ENXP1 … *MMindestens ein Vorname(atc...G2M)
Treeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung eines given-Elements, beispielsweise dass das angegebene Element einen Geburtsnamen bezeichnet, z.B. BR („Birth“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:suffix
ENXP0 … *Beliebig viele Suffixe zum Namen(atc...G2M)
Treeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 Die genaue Bedeutung eines suffix-Elements, beispielsweise dass das angegebene Suffix einen akademischen Titel darstellt, z.B.: AC („Academic“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
  1. Patientenverfügung-Guide https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) PatVG-Novelle 2018
  3. CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen
  4. 4,0 4,1 4,2 Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG)
  5. Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz
  6. Allgemeiner Implementierungsleitfaden https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)
  7. Art-Decor-Tabellen verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen
  8. Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung
  9. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs https://www.gesundheit.gv.at
  10. Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: https://www.elga.gv.at/cda
  11. Health Level Seven International www.hl7.org
  12. ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [1]
  13. World Wide Web Consortium. Extensible Markup Language, 1.0, 5th Edition. [2]
  14. HL7 Version 3 Product Suite [3]
  15. ART-DECOR® www.art-decor.org
  16. HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [4]
  17. HL7 Version 3: Reference Information Model (RIM) [5]
  18. HL7 Version 3 Standard: Data Types – Abstract Specification, Release 2[6]
  19. HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [7]
  20. HL7 Austria www.hl7.at