ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass: Unterschied zwischen den Versionen

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| '''Zentrale e-Impfpass Anwendung'''
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|'''Zentrale e-Impfpass Anwendung'''
| Die zentrale e-Impfpass Anwendung umfasst die Fachlogiken für den persönlichen e-Impfpass, die persönlichen Impfempfehlungen, statistische Auswertungen und die Abrechnungsunterstützung.  
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|Die zentrale e-Impfpass Anwendung umfasst die Fachlogiken für den persönlichen e-Impfpass, die persönlichen Impfempfehlungen, statistische Auswertungen und die Abrechnungsunterstützung.
 
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| '''Zentrales Impfregister'''
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|'''Zentrales Impfregister'''
| Das zentrale Impfregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Daten zum Immunisierungsstatus der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für den e-Impfpass zu entnehmen. Die Daten aus dem zentralen Impfregister können, eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorausgesetzt, für Funktionen wie zum Beispiel dem "persönlichen e-Impfpass", "Ausbruchsmanagement/Krisenmanagement" oder "Durchimpfungsraten" verwendet werden.
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|Das zentrale Impfregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Daten zum Immunisierungsstatus der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA-Implementierungsleitfaden für den e-Impfpass zu entnehmen. Die Daten aus dem zentralen Impfregister können, eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorausgesetzt, für Funktionen wie zum Beispiel dem "persönlichen e-Impfpass", "Ausbruchsmanagement/Krisenmanagement" oder "Durchimpfungsraten" verwendet werden.
 
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| '''Immunisierungseintrag'''
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|'''Immunisierungseintrag'''
| Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert ("Impfeintrag"), sondern auch weitere Informationen zu Immunisierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch Impftiter-Bestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher "Immunisierungseintrag".  
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|Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert ("Impfeintrag"), sondern auch weitere Informationen zu Immunisierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch Impftiter-Bestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher "Immunisierungseintrag".  
Abgrenzung: Der e-Impfpass umfasst keine passiven Immunisierungen (Verabreichungen von Immunglobulinen) und auch keine Hyposensibilisierungen ("Allergieimpfungen")
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Abgrenzung: Der e-Impfpass umfasst keine passiven Immunisierungen (Verabreichungen von Immunglobulinen) und auch keine Hyposensibilisierungen ("Allergieimpfungen").
 
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| '''Persönlicher e-Impfpass'''
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|'''Persönlicher e-Impfpass'''
|Der persönliche e-Impfpass fasst die Daten aus dem Impfregister zu einer gewissen Person zusammen. Diese Zusammenfassung enthält zumindest die Daten, die auch der Papierimpfpass umfasst (PatientInnendaten, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung, Name der impfenden Ärztin bzw. des impfenden Arztes).  
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|Der persönliche e-Impfpass fasst die Daten aus dem Impfregister zu einer gewissen Person zusammen. Diese Zusammenfassung enthält zumindest die Daten, die auch der Papier-Impfpass umfasst (PatientInnendaten, Datum der Impfung, Handels- bzw. Zulassungsname des Impfstoffes, Chargennummer, Name der impfenden Ärztin bzw. des impfenden Arztes).
 
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| '''Persönliche Impfempfehlungen (im Gesetzesentwurf als "Impfkalender" definiert)'''
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|'''Persönliche Impfempfehlungen (im GTelG als "Impfkalender" definiert)'''
| Die zentrale e-Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, [https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 österreichischen Impfplan]<ref name=Impfplan>Österreichischer Impfplan 2019 [Online Juli 2019] https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/5/4/7/CH4062/CMS1546865142466/190211_impfplan_oesterreich_2019_web.pdf</ref>
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|Die zentrale e-Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, österreichischen Impfplan<ref name="Impfplan">Impfplan Österreich [Online Dez. 2022] https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfplan-%C3%96sterreich.html</ref> die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Diese automatischen Empfehlungen können bei Bedarf mit individuellen Impfempfehlungen eines Arztes überschrieben werden. Resultat sind übersichtlich dargestellte und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im GTelG wird diese Funktionalität als "Impfkalender" bezeichnet, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetzt.
die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Resultat sind übersichtlich dargestellte und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im Gesetzesentwurf wird diese Funktionalität als "Impfkalender" bezeichnet, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetzt.
 
 
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| '''Nationaler Impfplan – "Impfplan Österreich"'''
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|'''Nationaler Impfplan – "Impfplan Österreich"'''
| Der [https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 "Impfplan Österreich"] wird in enger Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und den [https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Expertinnen_und_Experten_des_Nationalen_Impfgremiums Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums (NIG)] nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert und veröffentlicht <ref name=Impfplan/>. Er enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen und den damit verbunden Impfintervallen und Impfschemata, als auch die Liste an Impfungen, die ins kostenlose Kinderimpfkonzept <ref name="Kinderimpfkonzept">Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz [Online Juli 2018]: https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Kostenloses_Kinderimpfkonzept. </ref>fallen.
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|Der "Impfplan Österreich"<ref name="Impfplan" /> wird in enger Zusammenarbeit des für Gesundheit zuständigen Bundesministeriums und den Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums (NIG)<ref>Nationales Impfgremium [Online Jän. 2023] https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Nationales-Impfgremium.html</ref> nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert. Er enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen und den damit verbunden Impfintervallen und Impfschemata, als auch die Liste an Impfungen, die ins kostenfreie Kinderimpfprogramm<ref name="Kinderimpfkonzept">Kostenfreies Kinderimpfprogramm [Online Apr. 2022]: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Kostenfreies-Kinderimpfprogramm.html</ref> fallen.
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Müssen einzelne Impfempfehlungen kurzfristig aktualisiert werden, so befinden sich diese unmittelbar nach dem Impfplan aufgelistet und stellen einen integralen Bestandteil des Impfplans dar.
 
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| '''Impfschema'''
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|'''Impfschema'''
| Empfohlene Impfzeitpunkte werden in sogenannten "Impfschema" festgelegt und stellen ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung dar. Für jeden Impfstoff gibt es ein Impfschema, das angibt, wie viele Impfungen in welchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden sollen, um den optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Abstände zwischen den Impfungen sind immer Mindestabstände, die nur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, z.B. wenn eine kurzfristige Auslandsreise ansteht.
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|Empfohlene Impfzeitpunkte werden im sogenannten "Impfschema" festgelegt und stellen ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung dar. Für jeden Impfstoff gibt es ein Impfschema, das angibt, wie viele Impfungen in welchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden sollen, um den optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Abstände zwischen den Impfungen sind immer Mindestabstände, die nur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, z.B. wenn eine kurzfristige Auslandsreise ansteht.
 
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| '''Dosiskennung (Dosis, Impfdosis)'''
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|'''Dosiskennung'''
| Das Wort Dosiskennung beschreibt die Reihenfolgenummer in der Sequenz der Impfdosen oder die Teilimpfungen innerhalb eines Impfschemas. Im Leitfaden wird synonym auch das Wort "Impfdosis" oder auch kurz "Dosis" verwendet
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|Das Wort Dosiskennung beschreibt die Reihenfolgenummer in der Sequenz der Impfdosen oder die Teilimpfungen innerhalb eines Impfschemas.
 
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| '''Kostenloses Kinderimpfkonzept'''
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|'''Kostenfreies Kinderimpfprogramm'''
| Das kostenlose Kinderimpfkonzept <ref name=Kinderimpfkonzept/> hat zum Ziel, allen in Österreich lebenden Kindern bis zum 15. Lebensjahr Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen zu ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten erwachsen. Nur so kann erreicht werden, dass die Impfbeteiligung in der Bevölkerung so verbreitet ist, dass auch Personen, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können (z.B. Personen mit Immunsuppression), vor einer Ansteckung geschützt sind (Herdenschutz).
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|Das kostenfreie Kinderimpfprogramm <ref name="Kinderimpfkonzept" /> hat zum Ziel, allen in Österreich lebenden Kindern bis zum 15. Lebensjahr Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen zu ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten erwachsen. Nur so kann erreicht werden, dass die Impfbeteiligung in der Bevölkerung so verbreitet ist, dass auch Personen, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können (z.B. Personen mit Immunsuppression), vor einer Ansteckung geschützt sind (Herdenschutz).
 
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| '''e-Health-Anwendung vs. ELGA Anwendung'''
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|'''e-Health-Anwendung vs. ELGA Anwendung'''
| Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als e-Health-Anwendung umgesetzt. Unter "e-Health Anwendung" versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. <br/> Das sich noch in Entwurf befindliche GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen "ELGA-Anwendungen" und "e-Health-Anwendungen":
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|Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als e-Health-Anwendung umgesetzt. Unter "e-Health Anwendung" versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. <br /> Das GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen "ELGA-Anwendungen" und "e-Health-Anwendungen":
*'''"ELGA-Anwendungen"''' sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen" verfolgen.  
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*'''"e-Health-Anwendungen"''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen" verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene e-Health-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert. <br/>  
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*'''"ELGA-Anwendungen"''' sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen" verfolgen.
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*'''"e-Health-Anwendungen"''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen" verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene e-Health-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert. <br />
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Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können e-Health-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für e-Health- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.
 
Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können e-Health-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für e-Health- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.
 
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| '''Elektronischer Impfpass als e-Health Anwendung'''
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|'''e-Impfpass als e-Health Anwendung'''
| Mit der Umsetzung des elektronischen Impfpasses als e-Health Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt, wie z.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen Interesse.<br/>  
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|Mit der Umsetzung des e-Impfpasses als e-Health Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt, wie z.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen Interesse.<br />  
*'''Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-GDA sind''': e-Health Anwendungen können von ELGA-GDA und Nicht-ELGA-GDA genützt werden. Betreffend e-Impfpass seien beispielhaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu nennen.<br/>  
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*'''Verwendung der ELGA Infrastruktur''': Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschriebenen öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürgerinnen und Bürger durch das ELGA Portal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren.<br/>  
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*'''Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-GDA sind''': e-Health Anwendungen können von ELGA-GDA und Nicht-ELGA-GDA genützt werden. Betreffend e-Impfpass seien beispielhaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder das für Gesundheit zuständige Bundesministerium zu nennen.<br />
*'''Opt-Out-Regelung''': Eine gesetzliche Regelung für die Teilnahme am e-Impfpass ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Leitfadens noch nicht verfügbar. 
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*'''Verwendung der ELGA Infrastruktur''': Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschriebenen öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürger:innen durch das Zugangsportal ihre Gesundheitsdaten einsehen und administrieren.<br />
 
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| '''Durchimpfungsrate'''
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|'''Durchimpfungsrate'''
| Damit Personen, die sich nicht gegen gewissen Krankheiten impfen lassen können (z.B. Säuglinge aufgrund des Alters oder Menschen mit chronischen Erkrankungen) vor Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt sind, müssen genügend Personen in ihrem Umfeld geimpft sein (Herdenimmunität). Als Indikator zur Bestimmung der Herdenimmunität wird die Durchimpfungsrate bestimmt, die ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der nationalen und internationalen hoheitlichen Aufgaben darstellt. Als Ausgangsbasis dienen die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, die für statistische Auswertungen aufbereitet werden müssen. Wie gesetzlich vorgegeben, ist der Personenbezug bis auf Geburtsmonat, Geburtsjahr und Gemeindekennziffer zu entfernen. Übliche Auswertungen sind beispielsweise über gewisse Bevölkerungsjahrgänge, Geschlecht und/oder Regionen/Wohnorte.  
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|Damit Personen, die sich nicht gegen gewissen Krankheiten impfen lassen können (z.B. Säuglinge aufgrund des Alters oder Menschen mit chronischen Erkrankungen) vor Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt sind, müssen genügend Personen in ihrem Umfeld geimpft sein (Herdenimmunität). Als Indikator zur Bestimmung der Herdenimmunität wird die Durchimpfungsrate bestimmt, die ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der nationalen und internationalen hoheitlichen Aufgaben darstellt. Als Ausgangsbasis dienen die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, die für statistische Auswertungen aufbereitet werden müssen. Wie gesetzlich vorgegeben, ist der Personenbezug bis auf Geburtsmonat, Geburtsjahr und Gemeindekennziffer zu entfernen. Übliche Auswertungen sind beispielsweise über gewisse Bevölkerungsjahrgänge, Geschlecht und/oder Regionen/Wohnorte.
 
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| '''Krisenmanagement'''
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|'''Krisenmanagement'''
| Die Landessanitätsdirektionen stellen bei Krankheitsausbrüchen ein Krisenmanagement auf, das die Auswertungen der Durchimpfungsraten anfertigt, welche wiederum an das Bundesministerium weitergegeben werden. Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. in Schule, Kindergarten, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werden.
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|Die Landessanitätsdirektionen stellen bei Krankheitsausbrüchen ein Krisenmanagement auf, das die Auswertungen der Durchimpfungsraten anfertigt, welche wiederum an das Bundesministerium weitergegeben werden. Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. in Schule, Kindergarten, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werden.
 
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| '''Allergie'''
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|'''Impfung'''
| Als Allergie wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems auf bestimmte Stoffe (Allergene) bezeichnet, die sich in typischen, oft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußert.
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|Die empfohlenen Impfungen gemäß österreichischem Impfplan bieten für die individuelle und öffentliche Gesundheit einen Basisschutz. Die Ärzteschaft soll die empfohlenen Impfungen gemäß dem österreichischen Impfplan<ref name="Impfplan" />, der periodisch aktualisiert wird, ihren Patienten empfehlen.
 
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| '''Impfung'''
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|'''Empfohlene Impfungen für Indikationsgruppen'''
| Die empfohlenen Impfungen gemäß Österreichischem Impfplan bieten für die individuelle und öffentliche Gesundheit einen Basisschutz. Die Ärzteschaft soll die empfohlenen Impfungen gemäß dem Österreichischen Impfplan <ref name=Impfplan>Österreichischer Impfplan 2019 [Online Juli 2019] https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/5/4/7/CH4062/CMS1546865142466/190211_impfplan_oesterreich_2019_web.pdf</ref>, der periodisch aktualisiert wird, ihren Patienten empfehlen.  
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|Gewisse Impfungen werden für bestimmte Indikationsgruppen als nutzbringend eingestuft. Die Ärzteschaft soll diese Impfungen den Betroffenen empfehlen, wenn sie sie mit einem vertretbaren Aufwand erreichen. Die Informationen dazu sind im österreichischen, nationalen Impfplan enthalten <ref name="Impfplan" />.
 
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| '''Empfohlene Impfungen für Risikogruppen'''
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|'''Impferfolg / Immunschutz'''
| Gewisse Impfungen werden für bestimmte Risikogruppen als nutzbringend eingestuft. Die Ärzteschaft soll diese Impfungen den Risikopatienten empfehlen, wenn sie sie mit einem vertretbaren Aufwand erreichen. Die Informationen dazu sind im österreichischen, nationalen Impfplan enthalten <ref name=Impfplan/>.
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|Impfungen sind nicht immer zu 100% wirksam. In bestimmten Fällen, wie z.B. der Rötelnimpfung wird der Impferfolg und damit der Immunschutz mittels Messung des "Impftiters" überprüft (z.B. im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der Impferfolg und Immunschutz gegen das Hepatitis B-Virus). Ein Immunschutz kann auch durch bereits durchgemachte Infektionen zustande kommen und damit den weiteren Impfplan und Impfempfehlungen beeinflussen.
 
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| '''Impferfolg / Immunschutz'''
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|'''Non-Responder ("Impfversager")'''
| Impfungen sind nicht immer zu 100% wirksam. In bestimmten Fällen, wie z.B. der Rötelnimpfung wird der Impferfolg und damit der Immunschutz mittels Messung des "Impftiters" überprüft (z.B. im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der Impferfolg und Immunschutz gegen das Hepatitis B-Virus). Ein Immunschutz kann auch durch bereits durchgemachte Infektionen zustande kommen und damit den weiteren Impfplan und Impfempfehlungen beeinflussen.
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|Gesunde Personen, die keine Immunität durch eine Impfung erlangen.
 
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| '''Non-Responder ("Impfversager")'''
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|'''Allergie'''
| Gesunde Personen, die keine Immunität durch eine Impfung erlangen.  
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|Als Allergie wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems auf bestimmte Stoffe (Allergene) bezeichnet, die sich in typischen, oft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußert.
 
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| '''Impfempfehlung'''
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|'''Impfreaktion'''
| Impfempfehlungen sind Empfehlungen, welche auf der Grundlage des aktuellen, jährlichen österreichischen Impfplans <ref name=Impfplan/> und des individuellen Impfplanes für eine bestimmte Impfung, einen bestimmten Zeitpunkt oder einer bestimmten Situation abgegeben werden.
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|Impfreaktionen sind in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der Immunantwort. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auf.
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Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).
| '''Impfreaktion'''
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Als Impfschaden bezeichnet man stärkere Nebenwirkungen oder (dauerhafte) Gesundheitsschädigungen.
| Impfreaktionen sind in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der Immunantwort. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auf.
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Die Aufnahme von Impfreaktionen in den e-Impfpass wird derzeit nicht vom CDA Leitfaden unterstützt.
 
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| '''Unerwünschte Impfreaktionen (Nebenwirkungen)'''
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|'''Impfstelle'''
| Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG.
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|Die Impfstelle ist diejenige Person resp. Organisation, welche eine Impfung durchgeführt hat.
Als Impfschaden bezeichnet man stärkere Nebenwirkungen oder (dauerhafte) Gesundheitsschädigungen.
 
 
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| '''Impfstelle'''
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|'''Nachtrag'''
| Die Impfstelle ist diejenige Person resp. Organisation, welche eine Impfung durchgeführt hat.  
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|Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung, ''die ein anderer Gesundheitsdiensteanbieter'' verantwortet und dokumentiert hat. Diese Impfung liegt bereits in einer Primärdokumentation vor (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) und wird aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachgetragen. Für das Nachtragen gelten andere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten als bei der Dokumentation einer aktuellen Impfung: jedenfalls muss die Person erfasst werden, die für die fachliche Richtigkeit des Nachtrags verantwortlich ist ("Nachtragende Person"), aber auch der für die damalige Impfung verantwortliche Arzt, sofern eruierbar. Auch können hier "historische Impfstoffe" erfasst werden, die nicht mehr in Verwendung sind. Eine Nachtragung kann grundsätzlich nur auf Basis eines eindeutig nachvollziehbaren Impfdokuments erfolgen, z.B. über den gelben Papier-Impfpass. <br />
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''Abgrenzung'': Beim Nachtrag handelt es sich '''NICHT''' um das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'' ("Nacherfassung"), etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war. Dazu muss das Impfdatum auch auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit gesetzt werden können, um eine korrekte asynchrone Erfassung der tatsächlichen Impfung durchführen zu können.
 
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| '''Der nationale Impfplan – "Impfplan Österreich"'''
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|'''Nacherfassung'''
| Die Informationen über die in Österreich empfohlenen Impfungen sind im aktuellen jährlichen Österreichischen Impfplan <ref name=Impfplan/>des BMASKG enthalten. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich durch das Nationale Impfgremium.  
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|Das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'', etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war.
 
 
 
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| '''Nachtrag'''
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|'''Hersteller eines Impfstoffes'''
| Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung, ''die ein anderer Gesundheitsdiensteanbieter'' verantwortet und dokumentiert hat. Diese Impfung liegt bereits in einer Primärdokumentation vor (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) und wird aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachgetragen. Für das Nachtragen gelten andere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten als bei der Dokumentation einer aktuellen Impfung: jedenfalls muss die Person erfasst werden, die den Eintrag im e-Impfpass entweder selbst vornimmt oder zumindest für die fachliche Richtigkeit des Nachtrags verantwortlich ist ("nachtragende Person"), aber auch der für die damalige Impfung verantwortliche Arzt, sofern eruierbar. Auch können hier "historische Impfstoffe" erfasst werden, die nicht mehr in Verwendung sind. Eine Nachtragung kann grundsätzlich nur auf Basis eines eindeutig nachvollziehbaren Impfdokuments erfolgen, z.B. über den gelben Papier-Impfpass. <br />
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|Unter Hersteller wird in diesem Leitfaden jenes Pharmaunternehmen verstanden, das gleichzeitig der "Zulassungsinhaber“ eines Impfstoffes ist. Wer die verschiedenen Schritte der Herstellung tatsächlich durchführt (wie Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Umfüllen einschließlich Abfüllen, Abpacken oder Kennzeichnen), wird nicht näher angegeben.
''Abgrenzung'': Beim Nachtrag handelt es sich ''nicht'' um das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'', etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war. Dazu muss das Impfdatum auch auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit gesetzt werden können, um eine korrekte asynchrone Erfassung der tatsächlichen Impfung durchführen zu können.
 
 
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Aktuelle Version vom 14. Juni 2023, 14:16 Uhr

Begriffsdefinitionen

Begriff Definition
Zentrale e-Impfpass Anwendung Die zentrale e-Impfpass Anwendung umfasst die Fachlogiken für den persönlichen e-Impfpass, die persönlichen Impfempfehlungen, statistische Auswertungen und die Abrechnungsunterstützung.
Zentrales Impfregister Das zentrale Impfregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Daten zum Immunisierungsstatus der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA-Implementierungsleitfaden für den e-Impfpass zu entnehmen. Die Daten aus dem zentralen Impfregister können, eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorausgesetzt, für Funktionen wie zum Beispiel dem "persönlichen e-Impfpass", "Ausbruchsmanagement/Krisenmanagement" oder "Durchimpfungsraten" verwendet werden.
Immunisierungseintrag Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert ("Impfeintrag"), sondern auch weitere Informationen zu Immunisierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch Impftiter-Bestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher "Immunisierungseintrag".

Abgrenzung: Der e-Impfpass umfasst keine passiven Immunisierungen (Verabreichungen von Immunglobulinen) und auch keine Hyposensibilisierungen ("Allergieimpfungen").

Persönlicher e-Impfpass Der persönliche e-Impfpass fasst die Daten aus dem Impfregister zu einer gewissen Person zusammen. Diese Zusammenfassung enthält zumindest die Daten, die auch der Papier-Impfpass umfasst (PatientInnendaten, Datum der Impfung, Handels- bzw. Zulassungsname des Impfstoffes, Chargennummer, Name der impfenden Ärztin bzw. des impfenden Arztes).
Persönliche Impfempfehlungen (im GTelG als "Impfkalender" definiert) Die zentrale e-Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, österreichischen Impfplan[1] die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Diese automatischen Empfehlungen können bei Bedarf mit individuellen Impfempfehlungen eines Arztes überschrieben werden. Resultat sind übersichtlich dargestellte und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im GTelG wird diese Funktionalität als "Impfkalender" bezeichnet, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetzt.
Nationaler Impfplan – "Impfplan Österreich" Der "Impfplan Österreich"[1] wird in enger Zusammenarbeit des für Gesundheit zuständigen Bundesministeriums und den Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums (NIG)[2] nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert. Er enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen und den damit verbunden Impfintervallen und Impfschemata, als auch die Liste an Impfungen, die ins kostenfreie Kinderimpfprogramm[3] fallen.

Müssen einzelne Impfempfehlungen kurzfristig aktualisiert werden, so befinden sich diese unmittelbar nach dem Impfplan aufgelistet und stellen einen integralen Bestandteil des Impfplans dar.

Impfschema Empfohlene Impfzeitpunkte werden im sogenannten "Impfschema" festgelegt und stellen ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung dar. Für jeden Impfstoff gibt es ein Impfschema, das angibt, wie viele Impfungen in welchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden sollen, um den optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Abstände zwischen den Impfungen sind immer Mindestabstände, die nur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, z.B. wenn eine kurzfristige Auslandsreise ansteht.
Dosiskennung Das Wort Dosiskennung beschreibt die Reihenfolgenummer in der Sequenz der Impfdosen oder die Teilimpfungen innerhalb eines Impfschemas.
Kostenfreies Kinderimpfprogramm Das kostenfreie Kinderimpfprogramm [3] hat zum Ziel, allen in Österreich lebenden Kindern bis zum 15. Lebensjahr Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen zu ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten erwachsen. Nur so kann erreicht werden, dass die Impfbeteiligung in der Bevölkerung so verbreitet ist, dass auch Personen, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können (z.B. Personen mit Immunsuppression), vor einer Ansteckung geschützt sind (Herdenschutz).
e-Health-Anwendung vs. ELGA Anwendung Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als e-Health-Anwendung umgesetzt. Unter "e-Health Anwendung" versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen.
Das GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen "ELGA-Anwendungen" und "e-Health-Anwendungen":
  • "ELGA-Anwendungen" sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen" verfolgen.
  • "e-Health-Anwendungen" sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen" verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene e-Health-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert.

Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können e-Health-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für e-Health- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.

e-Impfpass als e-Health Anwendung Mit der Umsetzung des e-Impfpasses als e-Health Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt, wie z.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen Interesse.
  • Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-GDA sind: e-Health Anwendungen können von ELGA-GDA und Nicht-ELGA-GDA genützt werden. Betreffend e-Impfpass seien beispielhaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder das für Gesundheit zuständige Bundesministerium zu nennen.
  • Verwendung der ELGA Infrastruktur: Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschriebenen öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürger:innen durch das Zugangsportal ihre Gesundheitsdaten einsehen und administrieren.
Durchimpfungsrate Damit Personen, die sich nicht gegen gewissen Krankheiten impfen lassen können (z.B. Säuglinge aufgrund des Alters oder Menschen mit chronischen Erkrankungen) vor Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt sind, müssen genügend Personen in ihrem Umfeld geimpft sein (Herdenimmunität). Als Indikator zur Bestimmung der Herdenimmunität wird die Durchimpfungsrate bestimmt, die ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der nationalen und internationalen hoheitlichen Aufgaben darstellt. Als Ausgangsbasis dienen die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, die für statistische Auswertungen aufbereitet werden müssen. Wie gesetzlich vorgegeben, ist der Personenbezug bis auf Geburtsmonat, Geburtsjahr und Gemeindekennziffer zu entfernen. Übliche Auswertungen sind beispielsweise über gewisse Bevölkerungsjahrgänge, Geschlecht und/oder Regionen/Wohnorte.
Krisenmanagement Die Landessanitätsdirektionen stellen bei Krankheitsausbrüchen ein Krisenmanagement auf, das die Auswertungen der Durchimpfungsraten anfertigt, welche wiederum an das Bundesministerium weitergegeben werden. Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. in Schule, Kindergarten, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werden.
Impfung Die empfohlenen Impfungen gemäß österreichischem Impfplan bieten für die individuelle und öffentliche Gesundheit einen Basisschutz. Die Ärzteschaft soll die empfohlenen Impfungen gemäß dem österreichischen Impfplan[1], der periodisch aktualisiert wird, ihren Patienten empfehlen.
Empfohlene Impfungen für Indikationsgruppen Gewisse Impfungen werden für bestimmte Indikationsgruppen als nutzbringend eingestuft. Die Ärzteschaft soll diese Impfungen den Betroffenen empfehlen, wenn sie sie mit einem vertretbaren Aufwand erreichen. Die Informationen dazu sind im österreichischen, nationalen Impfplan enthalten [1].
Impferfolg / Immunschutz Impfungen sind nicht immer zu 100% wirksam. In bestimmten Fällen, wie z.B. der Rötelnimpfung wird der Impferfolg und damit der Immunschutz mittels Messung des "Impftiters" überprüft (z.B. im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der Impferfolg und Immunschutz gegen das Hepatitis B-Virus). Ein Immunschutz kann auch durch bereits durchgemachte Infektionen zustande kommen und damit den weiteren Impfplan und Impfempfehlungen beeinflussen.
Non-Responder ("Impfversager") Gesunde Personen, die keine Immunität durch eine Impfung erlangen.
Allergie Als Allergie wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems auf bestimmte Stoffe (Allergene) bezeichnet, die sich in typischen, oft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußert.
Impfreaktion Impfreaktionen sind in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der Immunantwort. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auf.

Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Als Impfschaden bezeichnet man stärkere Nebenwirkungen oder (dauerhafte) Gesundheitsschädigungen.

Die Aufnahme von Impfreaktionen in den e-Impfpass wird derzeit nicht vom CDA Leitfaden unterstützt.

Impfstelle Die Impfstelle ist diejenige Person resp. Organisation, welche eine Impfung durchgeführt hat.
Nachtrag Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung, die ein anderer Gesundheitsdiensteanbieter verantwortet und dokumentiert hat. Diese Impfung liegt bereits in einer Primärdokumentation vor (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) und wird aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachgetragen. Für das Nachtragen gelten andere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten als bei der Dokumentation einer aktuellen Impfung: jedenfalls muss die Person erfasst werden, die für die fachliche Richtigkeit des Nachtrags verantwortlich ist ("Nachtragende Person"), aber auch der für die damalige Impfung verantwortliche Arzt, sofern eruierbar. Auch können hier "historische Impfstoffe" erfasst werden, die nicht mehr in Verwendung sind. Eine Nachtragung kann grundsätzlich nur auf Basis eines eindeutig nachvollziehbaren Impfdokuments erfolgen, z.B. über den gelben Papier-Impfpass.

Abgrenzung: Beim Nachtrag handelt es sich NICHT um das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer "eigenen" Impfung ("Nacherfassung"), etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war. Dazu muss das Impfdatum auch auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit gesetzt werden können, um eine korrekte asynchrone Erfassung der tatsächlichen Impfung durchführen zu können.

Nacherfassung Das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer "eigenen" Impfung, etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war.
Hersteller eines Impfstoffes Unter Hersteller wird in diesem Leitfaden jenes Pharmaunternehmen verstanden, das gleichzeitig der "Zulassungsinhaber“ eines Impfstoffes ist. Wer die verschiedenen Schritte der Herstellung tatsächlich durchführt (wie Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Umfüllen einschließlich Abfüllen, Abpacken oder Kennzeichnen), wird nicht näher angegeben.