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Grundsätzlich MUSS der Hauptunterzeichner angegeben werden, in bestimmten Fällen kann dies aber unterbleiben. Diese Fälle sind in den jeweiligen speziellen Leitfaden entsprechend angegeben. | Grundsätzlich MUSS der Hauptunterzeichner angegeben werden, in bestimmten Fällen kann dies aber unterbleiben. Diese Fälle sind in den jeweiligen speziellen Leitfaden entsprechend angegeben. | ||
Version vom 13. September 2019, 04:32 Uhr
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Weitere Informationen sind zusammengefasst im Hilfe-Beitrag Templates.
1 Template atcdabbr_header_LegalAuthenticator
1.1 Beschreibung
Der Rechtliche Unterzeichner oder Hauptunterzeichner ist jene Person, welche für das Dokument aus rechtlicher Sicht die Verantwortung übernimmt. Es muss organisatorisch sichergestellt werden, dass die Person, die als rechtlicher Unterzeichner eingetragen wird, über die entsprechende Berechtigung verfügt. Grundsätzlich MUSS der Hauptunterzeichner angegeben werden, in bestimmten Fällen kann dies aber unterbleiben. Diese Fälle sind in den jeweiligen speziellen Leitfaden entsprechend angegeben. Automatisch erstellte Befunde: Bei Dokumenten, die automatisch durch IT-Systeme (von „Geräten“) erstellt wurden, d.h. wenn der Inhalt durch einen Algorithmus erzeugt und nicht von einer natürlichen Person freigegeben wurde, entfällt die Angabe aller Unterzeichner. Multidisziplinäre Befunde: Der CDA-Standard in Release 2.0 erlaubt nur die Angabe eines legalAuthenticator-Elements, es können jedoch beliebig viele (Mit-) Unterzeichner angegeben werden, siehe „Weitere Unterzeichner („authenticator“)“. Wenn kein eindeutiger Hauptunterzeichner ermittelt werden kann (z.B. bei multidisziplinären Befunden, die von mehreren Fachärzten mit unterschiedlicher Fachrichtung gleichermaßen verantwortet werden), die Angabe des Hauptunterzeichners KANN entfallen, wenn mindestens zwei Mitunterzeichner angegeben werden. ↔ Hinweis zum XDS-Mapping: Dieses Element wird ins XDS-Attribut legalAuthenticator gemappt.
1.2 Aktuelle Version
1.3 Zusammenstellung aller Versionen dieses Templates
(bisher keine weiteren Angaben)