1.2.40.0.34.6.0.11.2.71: Unterschied zwischen den Versionen
[unmarkierte Version] | [unmarkierte Version] |
ADbot (Diskussion | Beiträge) (Automated ADBot page content) |
ADbot (Diskussion | Beiträge) (Automatic ADBot page (170cc3836fa18b16288c0bdf31003dfe7af743aa)) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
[[Category:Template]] | [[Category:Template]] | ||
=Template ''atcdabbr_section_Beilagen''= | =Template ''atcdabbr_section_Beilagen''= | ||
− | + | ||
<p>Sonstige Beilagen, außer denjenigen Dokumenten, die in „Patientenverfügungen und andere juridische Dokumente“ angegeben sind.Achtung: Da einzelne e-Befunde vom Bürger ausgeblendet oder gelöscht werden können, ist ein Referenzieren bzw. Verweisen auf andere e-Befunde nicht zuverlässig und daher NICHT ERLAUBT. Inhalte, die unmittelbar zum Befund gehören, sollen daher als Beilage eingebettet werden (siehe Kapitel „Beilagen").</p> | <p>Sonstige Beilagen, außer denjenigen Dokumenten, die in „Patientenverfügungen und andere juridische Dokumente“ angegeben sind.Achtung: Da einzelne e-Befunde vom Bürger ausgeblendet oder gelöscht werden können, ist ein Referenzieren bzw. Verweisen auf andere e-Befunde nicht zuverlässig und daher NICHT ERLAUBT. Inhalte, die unmittelbar zum Befund gehören, sollen daher als Beilage eingebettet werden (siehe Kapitel „Beilagen").</p> | ||
==Aktuelle Version== | ==Aktuelle Version== | ||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
==Zusammenstellung aller Versionen dieses Templates== | ==Zusammenstellung aller Versionen dieses Templates== | ||
(bisher keine weiteren Angaben) | (bisher keine weiteren Angaben) | ||
+ | <!--35ce177903b245d8b7b68e8891511959bff06be3--> |
Version vom 30. Juni 2020, 09:29 Uhr
Diese Seite wird automatisch mittels eines Bots (ADbot) aus ART-DECOR extrahiert. Manuelle Änderungen dieser Seite sind wirkungslos. |
Weitere Informationen sind zusammengefasst im Hilfe-Beitrag Templates.
1 Template atcdabbr_section_Beilagen
Sonstige Beilagen, außer denjenigen Dokumenten, die in „Patientenverfügungen und andere juridische Dokumente“ angegeben sind.Achtung: Da einzelne e-Befunde vom Bürger ausgeblendet oder gelöscht werden können, ist ein Referenzieren bzw. Verweisen auf andere e-Befunde nicht zuverlässig und daher NICHT ERLAUBT. Inhalte, die unmittelbar zum Befund gehören, sollen daher als Beilage eingebettet werden (siehe Kapitel „Beilagen").
1.1 Aktuelle Version
1.2 Zusammenstellung aller Versionen dieses Templates
(bisher keine weiteren Angaben)