Patientenverfügung
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Version vom 12. Februar 2021, 10:49 Uhr
Dieses Dokument gibt wieder:
Implementierungsleitfaden Patientenverfügung (2020 (Ballot-Version)), OID: 1.2.40.0.34.7.26, Datum: 2020.12.11, Status: Normatives Abstimmungsverfahren - Abstimmungsphase. Die Teilmaterialien gehören der Kategorie ILF an. |
Implementierungsleitfäden
Patientenverfügung
Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.26.1]
Inhaltsverzeichnis
- 1 Zusammenfassung
- 2 Informationen über dieses Dokument
- 3 Einleitung
- 4 Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess
- 5 Begriffsdefinitionen
- 6 User Storys ("Anwendungsfälle")
- 6.1 UC 1 Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung stellen
- 6.2 UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern oder ändern
- 6.3 UC 3 Patientenverfügung widerrufen
- 6.4 UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen
- 6.5 UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen
- 7 Technischer Hintergrund
- 8 Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden
- 9 Funktionale Anforderungen
- 10 Konformitätsprüfung
- 11 Datentypen
- 12 Technische Spezifikation
- 12.1 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
- 12.2 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys
- 12.3 CDA Templates
- 12.3.1 Document Level Templates
- 12.3.2 Header Level Templates
- 12.3.3 Weitere CDA Fragmente
- 12.3.3.1 Address Compilation
- 12.3.3.2 Address Compilation Minimal
- 12.3.3.3 Assigned Entity
- 12.3.3.4 Device Compilation
- 12.3.3.5 Organization Compilation with id, name
- 12.3.3.6 Organization Compilation with name
- 12.3.3.7 Organization Name Compilation
- 12.3.3.8 Person Name Compilation G1 M
- 12.3.3.9 Person Name Compilation G2 M
- 12.4 Terminologien
- 13 Anhang
1 Zusammenfassung
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2. Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.[1]
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale CDA-Standard, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen. Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG), zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.[2]
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Allgemeinen Implementierungsleitfadens. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite (Art-Decor-Tabellen verstehen) erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben.
Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen
- Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers (administrative Daten)
- Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys (medizinische Inhalte)
Auf der Diskussionsseite werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.
2 Informationen über dieses Dokument
2.1 Impressum
Medieneigentümer, Herausgeber, Hersteller, Verleger:
ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Wien, Österreich. Telefon: +43.1.2127050
Internet: www.elga.gv.at
Email: cda@elga.gv.at
Geschäftsführer: DI Dr. Günter Rauchegger, DI(FH) Dr. Franz Leisch
Redaktion, Projektleitung, Koordination:
Stefan Sabutsch, stefan.sabutsch@elga.gv.at
Abbildungen: © ELGA GmbH
Nutzung: Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14, 8010 Graz; www.hl7.at.
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter www.gesundheit.gv.at und www.elga.gv.at/cda
2.2 Haftungsausschluss
Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht und über ein öffentliches Kommentierungsverfahren kontrolliert. Die Nutzung des vorliegenden Leitfadens erfolgt in ausschließlicher Verantwortung der Anwender. Aus der Verwendung des vorliegenden Leitfadens können keinerlei Rechtsansprüche gegen die Autoren, Herausgeber oder Mitwirkenden erhoben und/oder abgeleitet werden. Ein allfälliger Widerspruch zum geltenden Recht ist jedenfalls nicht beabsichtigt und von den Erstellern des Dokumentes nicht gewünscht.
2.3 Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
2.4 Lizenzinformationen
Die Verwendung dieses Leitfadens für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen, ist ausdrücklich genehmigt.
Die Lizenzinformationen und Richtlinien zum geistigen Eigentum von IHE International sind beschrieben in Anhang A der IHE International Principles of Governance[3] .
2.4.1 Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")
Third Party Intellectual Property
Der Nutzer dieses Dokuments (bzw. der Lizenznehmer) stimmt zu und erkennt an, dass der Herausgeber nicht alle Rechte und Ansprüche in und an den Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können ("Third Party Intellectual Property (IP)").
Die Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und den Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Zusammenhang mit den Materialien oder anderweitig verantwortlich.
Jegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-Rechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.
2.5 Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards
Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International[4] gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert[5].
CDA definiert die Struktur und Semantik von "medizinischen Dokumenten" zum Austausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patienten. Es enthält alle Metadaten zur Weiterverarbeitung und einen lesbaren textuellen Inhalt und kann diese Informationen auch maschinenlesbar tragen. Das Datenmodell von CDA und seine Abbildung in XML[6] folgen dem Basisstandard HL7 Version 3[7] mit seinem Referenz-Informationsmodell (RIM). Dieser Leitfaden verwendet das HL7-Template-Austauschformat zur Definition der "Bausteine" (Templates) und ART-DECOR® [8] als Spezifikationsplattform.
- HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [9]
- HL7 Referenz-Informationsmodell (RIM)[10]
- HL7 V3 Datentypen [11]
- HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1[12]
Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)[13], die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden (www.HL7.at). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
2.6 Verbindlichkeit
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt. Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
2.7 Wichtige unterstützende Materialien
Auf der Website Patientenverfügung Guide werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
- die PDF-Version dieses Leitfadens
- Beispieldokumente
- CDA-Schema
- Schematron-Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository Patientenverfügung erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH (www.elga.gv.at/CDA) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an cda@elga.gv.at gesendet werden.2.8 Bedienungshinweise
2.8.1 Farbliche Hervorhebungen und Hinweise
Themenbezogene Hinweise zur besonderen Beachtung:
Hinweis:
Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, die nicht vom allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden definiert wurden
Hinweis auf anderen Implementierungsleitfaden:
Verweis
Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:…
Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:
<BEISPIEL> <languageCode code="de-AT" />
Nutzen Sie die bereitgestellten Links im Dokument (z.B. im Inhaltsverzeichnis), um direkt in der PDF-Version dieses Dokuments zu navigieren. Folgende Tastenkombinationen können Ihnen die Nutzung des Leitfadens erleichtern:
- Rücksprung: Alt + Pfeil links und Retour: Alt + Pfeil rechts
- Seitenweise blättern: "Bild" Tasten
- Scrollen: Pfeil nach oben bzw. unten
- Zoomen: Strg + Mouserad drehen
- Suchen im Dokument: Strg + F
3 Einleitung
3.1 Ausgangslage und Motivation
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient/eine Patientin bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er/sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im Bundesgesetz über Patientenverfügungen festgeschrieben. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.
Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt (PatVG § 9). Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.
Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
3.1.1 Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen
Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß Bundesgesetz über Patientenverfügungen) besondere Vorgaben:
- In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).
- Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen/deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).
- Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten/die Patientin über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
- Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten/von der Patientin erneuert werden.
Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:
- Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen
- Datum der Errichtung
- Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
- Bestätigung, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt
Optionale Angabe:
- Weitere Anmerkungen des Patienten/der Patientin
- Benennung einer konkreten Vertrauensperson
- Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person
- Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person.
3.2 Zweck des Dokuments
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten "Body" enthalten.
3.3 Zielgruppe
Anwender dieses Dokuments sind SoftwareentwicklerInnen und BeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
4 Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess
Für die Ausgestaltung der Inhalte von "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-BenutzerInnen sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.
Abgestimmt und harmonisiert werden aber die technischen Strukturvorgaben und die Dokument-Metadaten. Dies geschieht über ein reguläres Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.
Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung wird durch eine gesetzliche Verordnung begründet (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2).
4.1 Revision der Leitfäden
Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.
Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
Neue Versionen, die "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind "Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind "Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
4.2 Autoren und Mitwirkende
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht. Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
4.2.1 Autoren
Das Redaktionsteam bestand aus folgenden Personen1:
Name | Organisation | Rolle |
---|---|---|
Stefan Sabutsch | ELGA GmbH, HL7 Austria | Autor, Herausgeber |
Andrea Klostermann | ELGA GmbH | Autor |
Nikola Tanjga | ELGA GmbH | Autor |
Gabriel Kleinoscheg | ELGA GmbH | Autor |
Unter Mitwirkung von: Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
1 Personen sind ohne Titel angegeben
5 Begriffsdefinitionen
Begriff | Definition |
---|---|
ELGA TeilnehmerIn | ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012). |
Aufklärende/r Arzt/Ärztin | Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt. |
Rechtskundige Person | Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird. |
Patientenverfügungs-Register | Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen. |
Patientenverfügungs-Anwendung | Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen. |
Verbindliche Patientenverfügung | Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Außerdem muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2). |
Andere Patientenverfügungen | "Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG). |
6 User Storys ("Anwendungsfälle")
Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in ELGA werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um Lesern den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte MitarbeiterInnen der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6 (1) können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet. Sofern die technischen Möglichkeiten durch entsprechende Verordnung näher ausgestaltet sind und zur Verfügung stehen, können auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6 (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten und auch zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet werden. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.
Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern, erneuern oder widerrufen und in ELGA verfügbar machen lassen können. Die beschriebenen Abläufe beziehen sich auf jegliche Patientenverfügungen, ungeachtet davon, ob die Formvorschriften und Anforderungen an verbindliche Patientenverfügungen erfüllt sind oder nicht (siehe auch § 8 PatVG).
6.1 UC 1 Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung stellen
6.1.1 UC 1 Beschreibung
- Frau Müller möchte ihren Willen hinsichtlich der Ablehnung einer oder mehrerer medizinischer Behandlungen in Form einer verbindlichen Patientenverfügung dokumentieren und über ELGA einsehbar machen. Sie vereinbart dazu einen Termin mit ihrem praktischen Arzt Dr. Hausarzt für das notwendige Aufklärungsgespräch. Dr. Hausarzt informiert und berät Frau Müller über Bedeutung und mögliche medizinische Folgen der Patientenverfügung und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Dr. Hausarzt bestätigt das vorgenommene Aufklärungsgespräch unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt Dr. Hausarzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. Anmerkung: Optional kann auch ein vom Patienten/ von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden.
- Frau Müller vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin Dr. Jus, um die verbindliche Patientenverfügung rechtsgültig zu errichten. Dabei klärt Dr. Jus Frau Müller über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs auf. Dr. Jus bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Name, Anschrift, Datum und Unterschrift. Formell ist die verbindliche Patientenverfügung nun rechtsgültig.
- Da Frau Müller ELGA-Teilnehmerin ist, keinen Widerspruch gegen die Speicherung in ELGA äußert und kein generelles Opt-Out in ELGA besteht, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden. Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "Verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden. Eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehen.
6.1.2 UC 1 Akteure
- ELGA-TeilnehmerIn
- Aufklärender Arzt/Aufklärende Ärztin
- Rechtskundige Person, wie z.B. RechtsanwaltIn und NotarIn (gemäß PatVG § 6 (1))
- ELGA Ombudsstelle
6.1.3 UC 1 Vorbedingung
- Ein/e ELGA-Teilnehmer/in und möchte seine/ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.
- Der/die Mitarbeiterin der ELGA-Ombudsstelle ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.
6.1.4 UC 1 Ablauf
Frau Müller bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Müller (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder von Frau Müller eine kürzere Frist gewünscht wird. Die gewählte Frist für die Verbindlichkeit, das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, Frau Müllers Name (als Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat), sowie die eindeutige Kennung von Herrn Schneider (als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiters) werden von Herrn Schneider im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst. Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument "Patientenverfügung", das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in ELGA zur Verfügung.
6.1.5 UC 1 Ergebnis
Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod des ELGA-Teilnehmers/der ELGA-Teilnehmerin verfügbar, sofern kein ELGA-Opt-Out durchgeführt wurde (siehe UC TODO).
Anmerkungen:
- Sofern es sich um eine "Verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn der/die ELGA-TeilnehmerIn nicht eine kürzere Frist bestimmt hat.
- Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt.
- Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.
6.2 UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern oder ändern
Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden. Eine neue Patientenverfügung ergibt sich entweder durch inhaltliche Änderungen, wobei ein neues CDA Dokument "Patientenverfügung" generiert wird oder bei ausschließlicher Verlängerung der Verbindlichkeit, hier kann das bestehende Dokument mit aktualisierten Gültigkeitsfristen gespeichert werden.
Patientenverfügungen verlieren nach einer Frist von 8 Jahren nach dem Errichtungsdatum ihre Verbindlichkeit - oder nach einer vom Patienten kürzer gewählten Frist. Verbindliche Patientenverfügungen können verlängert werden, unverbindliche Patientenverfügungen bleiben dauerhaft (oder bis zu einem Widerruf) bestehen.
Jede Änderung einer Patientenverfügung, sei es eine inhaltliche Änderung oder Verlängerung, resultiert in der zur Verfügungstellung eines neuen CDA Dokuments "Patientenverfügung".
6.2.1 UC 2 Akteure
- ELGA-TeilnehmerIn
- Aufklärender Arzt/Aufklärende Ärztin
- ELGA Ombudsstelle
- Rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6. (1))
6.2.2 UC 2 Vorbedingung
- Ein/e ELGA-Teilnehmer/in besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
- Der/die Mitarbeiter/in der ELGA- Ombudsstelle ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.
6.2.3 UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)
6.2.3.1 UC 2a Beschreibung
Frau Müller möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern. Sie vereinbart einen Termin bei Dr. Hausarzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt. Das Ergebnis des Gesprächs wird dokumentiert (z.B. in einem Formular: "Erneuerung einer Patientenverfügung").
6.2.3.2 UC 2a Ablauf
- Da Frau Müller keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert Dr. Hausarzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument "Erneuerung der Patientenverfügung".
- Eine erneute optionale Rechtsberatung bei Dr. Jus wird von Frau Müller nicht in Anspruch genommen.
- Frau Müller übermittelt das Dokument zur Erneuerung der Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Schneider, identifiziert die ELGA-Teilnehmerin via Personalausweis und archiviert das zugesendete Dokument. Er ruft die ursprüngliche die Patientenverfügung aus ELGA ab. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name von Frau Müller, als Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie seine eigene eindeutige Kennung als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter werden erfasst und als neue Metadaten mit dem PDF-Inhalt der ursprünglichen Patientenverfügung in ein neues CDA Dokument übernommen.
6.2.3.3 UC 2a Ergebnis
Es liegt ein weiteres Dokument einer verbindlichen Patientenverfügung in ELGA vor. Die neue Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erneuerungsdatum erneut zu laufen. Die ältere ELGA Patientenverfügung bleibt ebenfalls in ELGA weiterhin abrufbar.
6.2.4 UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen
6.2.4.1 UC 2b Beschreibung
Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, welche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.
6.2.4.2 UC 2b Ablauf
- Der Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA der Patientin ab (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.
- Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich.
- Die Patientin übermittelt die neue Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, digitalisiert er das neue Dokument und erstellt ein neues CDA Dokument "ELGA Patientenverfügung" in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
6.2.4.3 UC 2b Ergebnis
Es liegt nun eine neue verbindliche ELGA Patientenverfügung vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die ältere ELGA Patientenverfügung bleibt ebenfalls in ELGA weiterhin abrufbar.
Die neue Gültigkeitsdauer einer verbindlichen Patientenverfügung beginnt ab Erneuerungsdatum und endet nach 8 Jahren oder einer kürzeren Frist, wenn die Gültigkeitsdauer der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin zuvor verkürzt wurde. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.
Anmerkung: Jede vom Patienten nachträglich gewünschte Änderung seiner Patientenverfügung resultiert in dieser User Story: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.
6.3 UC 3 Patientenverfügung widerrufen
6.3.1 UC 3 Beschreibung
Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle. Anmerkung: Der Widerspruch kann grundsätzlich bei jeder rechtskundigen Person eingelegt werden, wobei noch zu definieren ist, in welcher Weise eine Zurverfügungstellung in ELGA erfolgen kann, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstelle.
6.3.2 UC 3 Akteure
- ELGA-Teilnehmer
- ELGA Ombudsstelle
6.3.3 UC 3 Vorbedingung
- Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
- Der Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle ist entsprechendem dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.
6.3.4 UC 3 Ablauf
Der zuständige Mitarbeiter in der ELGA Ombudsstelle identifiziert die ELGA-Teilnehmerin, lässt sie ein Widerrufsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses.
Das Datum der Errichtung des Widerrufs, der Name der Person, die die Aufnahme des Widerrufs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des "Widerruf"-Dokumentes in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen.
6.3.5 UC 3 Ergebnis
Die Patientenverfügung wurde durch Einstellen des neuen "Widerruf"-Dokumentes in ELGA widerrufen. Der Name der Patientin, als Auftraggeberin des Widerrufs, ist im Protokoll ersichtlich. Die ältere ELGA Patientenverfügung bleibt ebenfalls in ELGA weiterhin abrufbar.
6.4 UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen
Unter "Lesen" ist das Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen in ELGA zu verstehen. Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentationen ("Krankengeschichte" oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, dies sonst aber an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht. Ein behandelnder Arzt ist nicht zur "interpretatorischen Zusammenschau" mehrerer Dokumente verpflichtet, nur die jeweils aktuelle Version muss erhoben, d.h. eingesehen werden. Er darf davon ausgehen, dass die jeweils letzte Patientenverfügung gemäß ihrem Errichtungsdatum alle relevanten Informationen enthält. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt.
6.4.1 UC 4 Beschreibung
6.4.1.1 Abruf durch ELGA-GDA
- Behandelnder Arzt: Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, verschlechtert sich von Tag zu Tag bis die Patienten nicht mehr bei Bewusstsein ist. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen der Patientin vornehmen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin.
- Aufklärender Arzt: Auch ein aufklärender Arzt kann im Zuge von UC 1 und UC 2 in ELGA vorliegende Patientenverfügungen abrufen.
6.4.1.2 Abruf durch ELGA-Teilnehmer
Die Patientin loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung und evtl. vorhandene Erneuerungen bzw. den Widerruf einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat.
6.4.1.3 Abruf durch ELGA Ombudsstelle
Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken.
6.4.2 UC 4 Akteure
- ELGA-Teilnehmer
- ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers)
- ELGA GDA
6.4.3 UC 4 Vorbedingungen
- Der jeweilige Akteur ist entsprechendem dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen in ELGA zu abzurufen.
6.4.4 UC 4 Ergebnis
Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
6.5 UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod der ELGA-Teilnehmerin automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess, wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
6.5.1 UC 5 Beschreibung
Die Patientin ist vor 10 Jahren verstorben, die ELGA Patientenverfügung muss gelöscht werden.
6.5.2 UC 5 Akteure
Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt
6.5.3 UC 5 Vorbedingungen
Der Tod der Patientin ist vor 10 Jahren eingetreten. Die Patientin hatte eine Patientenverfügung in ELGA.
6.5.4 UC 5 Ergebnis
Die ELGA Patientenverfügung wurde aus dem Patientenverfügungsregister gelöscht.
7 Technischer Hintergrund
7.1 ELGA
8 Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden
Das Kapitel Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden des Allgemeinen Implementierungsleitfadens soll beachtet werden.
9 Funktionale Anforderungen
9.1 Darstellung
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im ELGA GitLab verfügbar.
9.2 Verwendung in der ELGA Infrastruktur
9.2.1 Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage (www.elga.gv.at) abrufbar.
XDS-Mapping | Optio-
nalität |
CDA-Element
clinicalDocument. |
Beispiel | Erklärung |
---|---|---|---|---|
formatCode | R | .hl7at:formatCode | urn:hl7-at:patv:2020 | Version des Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode |
typeCode | R | .code |
|
Dokumenttyp |
classCode | R | .code.translation |
|
Bezeichnet die "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element. |
title | R | .title | "Patientenverfügung" | Gültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf" |
eventCodeList | R | .documentationOf
.serviceEvent.code |
|
Code der Gesundheitsdienstleistung. Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)" |
serviceStartTime | R | .documentationOf.serviceEvent
.effectiveTime.low |
Zeitpunkt Beginn | Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung. |
serviceStopTime | R | .documentationOf.serviceEvent
.effectiveTime.high |
Zeitpunkt Ende | Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung. |
10 Konformitätsprüfung
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit Header und Body. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten "Geschäftsregeln".
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wieder: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige W3C Schemas dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe Schema-Prüfung). Darüber hinaus existieren eine Reihe von Schematron Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe Schematron-Prüfung). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu "Templates" zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:
11 Datentypen
Im Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
12 Technische Spezifikation
Die Struktur des CDA Austauschformats ist in den nachfolgenden Kapiteln im Detail beschrieben.
Der Header entspricht im Wesentlichen den bisherigen ELGA CDA-Leitfäden ("Allgemeiner Leitfaden"). Der Body enthält die tatsächlichen (fachlichen) Inhalte des Dokuments.
12.1 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
Bedeutung / Link zum Kapitel | CDA-Element | Kard/Konf2 | Bemerkung |
---|---|---|---|
Hoheitsbereich des Dokuments | realmCode | 1..1 M | fixer Wert: AT |
Kennzeichnung CDA R2 | typeId | 1..1 M | fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040" |
Kennzeichnung von Strukturvorschriften | templateId | 3..* M | templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1" templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26" templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13" |
Dokumenten-Id | id | 1..1 M | |
Klassifikation des Dokuments (fein und grob) | code / translation |
1..1 M
1..1 M |
code (Dokumententyp): Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives" translation (Dokumentenklasse): |
Titel des Dokuments | title | 1..1 M | abhängig vom Dokumentinhalt:
|
Status des Dokuments | sdtc:statusCode | NP | Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich |
Terminologie-Datum des Dokuments | hl7at:terminologyDate | 1..1 M | |
FormatCode des Dokuments | hl7at:formatCode | 1..1 M | urn:hl7-at:patv:2020 |
Fachliche Zuordnung des Dokuments | hl7at:practiceSettingCode | 1..1 M | ELGA_PracticeSetting:
"Rechtliche Dokumente", "F063" |
Erstellungsdatum des Dokuments (medizinisch relevantes Datum) | effectiveTime | 1..1 M | Rechtliches Errichtungsdatum der (eigebetteten) Patientenverfügung / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.
(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert) |
Vertraulichkeitscode | confidentialityCode | 1..1 M | fixer Wert: N |
Sprachcode des Dokuments | languageCode | 1..1 M | fixer Wert: de-AT |
Versionierung des Dokuments | setId
versionNumber |
1..1 M
1..1 M |
versionNumber: fixer Wert 1 |
Patient | recordTarget | 1..1 M | Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben. |
Verfasser des Dokuments | author | 1..1 M | Verantwortliche Person (u. Organisation), die CDA Patientenverfügung in ELGA einstellt. (z.B. ELGA Ombudsstelle)
author.time: Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird. |
Personen der Dateneingabe | dataEnterer | NP | |
Informant | informant | NP | |
Verwahrer des Dokuments | custodian | 1..1 M | Patientenverfügung-Anwendung (Register) |
Beabsichtigte Empfänger des Dokuments | informationRecipient | NP | |
Rechtlicher Unterzeichner, wird im speziellen Leitfaden definiert. | legalAuthenticator | 1..1 M | Natürliche Person, die die Aufnahme tatsächlich verlangt hat. Das ist im Regelfall die rechtskundige Person, kann unter Umständen auch der Patient selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (zB keine verbindliche Patientenverfügung, Erneuerung). |
Weitere Unterzeichner | authenticator | NP | |
Weitere Beteiligte (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden) | participant | NP | |
Zuweisung und Ordermanagement | inFulfillmentOf | NP | |
Gesundheitsdienstleistungen | documentationOf / serviceEvent |
1..1 M | Angabe des Verbindlichkeitszeitraumes. Verpflichtend anzugeben (1..1 M) bei:
mit folgenden Vorgaben:
|
NP | wird nicht angegeben bei:
| ||
Bezug zu vorgehenden Dokumenten | relatedDocument | NP | |
Einverständniserklärung | authorization | NP | |
Patientenkontakt (Aufenthalt) | componentOf / encompassingEncounter |
NP |
2) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.
[Tabelle 1]Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung
12.2 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys
Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf.
12.3 CDA Templates
12.3.1 Document Level Templates
12.3.1.1 Patientenverfügung
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.0.13 | Gültigkeit | 2020‑11‑02 12:10:20 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Status | Entwurf | Versions-Label | 1.0.0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atpv_document_Patientenverfuegung | Bezeichnung | Patientenverfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kontext | Pfadname / | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | CDA Document Level Template | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Benutzt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
12.3.2 Header Level Templates
Wichtiger Hinweis:
Header-Elemente, welche spezifisch für die Patientenverfügung angepasst wurden, sind zusammenfassend in der "Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers" und detailliert im "Document Level Template" beschrieben.
12.3.3 Weitere CDA Fragmente
12.3.3.1 Address Compilation
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2023‑04‑13 13:21:00 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.1+20230717 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_AddressCompilation | Bezeichnung | Address Compilation | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (2021‑02‑19 13:05:47) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (2019‑02‑28 14:24:14) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
12.3.3.2 Address Compilation Minimal
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2023‑04‑06 14:31:34 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.2+20230717 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_AddressCompilationMinimal | Bezeichnung | Address Compilation Minimal | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschreibung | Adressangabe in Granularitätsstufe 2 oder 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Spezialisierung: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2021‑06‑28 13:44:14) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2021‑02‑19 13:05:57) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2019‑03‑27 11:26:08) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.4 Address Information Compilation (2019‑02‑11 13:19:54) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
12.3.3.3 Assigned Entity
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2023‑04‑13 13:14:55 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.2+20230717 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_AssignedEntity | Bezeichnung | Assigned Entity | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Benutzt |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑05‑26 13:50:41) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑02‑19 13:09:09) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2019‑03‑04 12:03:36) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
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12.3.3.4 Device Compilation
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2023‑04‑06 14:24:15 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.2+20230717 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_DeviceCompilation | Bezeichnung | Device Compilation | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschreibung | Datenerstellende Geräte/Software | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Spezialisierung: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2021‑06‑28 13:57:36) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2021‑02‑19 13:12:38) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (2019‑02‑13 10:11:00) ref at-cda-bbr- Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.315 CDA Device (2005‑09‑07) ref ad1bbr- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
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|
12.3.3.5 Organization Compilation with id, name
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2021‑06‑28 13:57:53 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.1+20210628 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithIdName | Bezeichnung | Organization Compilation with id, name | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschreibung | Wiederverwendbare Compilation mit verpflichtender Angabe von name und id. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Benutzt |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (2021‑02‑19 13:31:10) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (2019‑03‑25 13:43:57) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 (2019‑02‑12 15:50:47) ref at-cda-bbr- Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.151 CDA Organization (2005‑09‑07) ref ad1bbr- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
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Beispiel |
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12.3.3.6 Organization Compilation with name
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2021‑02‑19 13:31:25 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.0+20210219 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithName | Bezeichnung | Organization Compilation with name | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschreibung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Benutzt |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 Organization Compilation with name (2019‑02‑13 10:30:51) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 (2019‑02‑12 15:50:47) ref at-cda-bbr- Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.151 CDA Organization (2005‑09‑07) ref ad1bbr- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
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Beispiel |
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12.3.3.7 Organization Name Compilation
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2021‑06‑28 14:00:14 | |||||||||||||||||||||||||||
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Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.1+20210628 | |||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_OrganizationNameCompilation | Bezeichnung | Organization Name Compilation | |||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (2021‑02‑19 13:31:42) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (2019‑03‑11 12:06:20) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.26 Person Name Compilation G1 (2019‑03‑11 11:40:35) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
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12.3.3.8 Person Name Compilation G1 M
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2023‑04‑17 09:10:56 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.1+20230717 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_PersonNameCompilationG1M | Bezeichnung | Person Name Compilation G1 M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschreibung | In Granularitätsstufe 1 wird der Personen-Name unstrukturiert angegeben. Die einzelnen Elemente des Namens (Vornamen, Nachnamen) werden nicht getrennt. Name ist Mandatory. Keine nullFlavor erlaubt! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (2021‑02‑19 13:36:43) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (2019‑04‑02 12:34:04) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.26 Person Name Compilation G1 (2019‑03‑11 11:40:35) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
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Beispiel |
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Beispiel |
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12.3.3.9 Person Name Compilation G2 M
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 ref at-cda-bbr- | Gültigkeit | 2023‑03‑31 11:20:05 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Status | Aktiv | Versions-Label | 1.0.1+20230717 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | atcdabbr_other_PersonNameCompilationG2M | Bezeichnung | Person Name Compilation G2 M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Klassifikation | Template-Typ nicht spezifiziert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (2021‑02‑19 13:36:55) ref at-cda-bbr- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (2019‑04‑02 10:09:43) ref at-cda-bbr- Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33) ref at-cda-bbr- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
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12.4 Terminologien
Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.
ELGA_EntityNamePartQualifier_VS
13 Anhang
13.1 Tabellen
- ↑ Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung
13.2 Referenzen
- ↑ Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) PatVG-Novelle 2018
- ↑ Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz
- ↑ IHE International Principles of Governance [1]
- ↑ Health Level Seven International www.hl7.org
- ↑ ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [2]
- ↑ World Wide Web Consortium. Extensible Markup Language, 1.0, 5th Edition. [3]
- ↑ HL7 Version 3 Product Suite [4]
- ↑ ART-DECOR® www.art-decor.org
- ↑ HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [5]
- ↑ HL7 Version 3: Reference Information Model (RIM) [6]
- ↑ HL7 Version 3 Standard: Data Types – Abstract Specification, Release 2[7]
- ↑ HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [8]
- ↑ HL7 Austria www.hl7.at