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→Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen
Die nötigen Inhalte der verbindlichen Patientenverfügung sind in § 4. PatVG geregelt. Sie werden nicht in strukturierter Form in diesem Leitfaden abgebildet, da unterschiedliche Formen rechtlich zulässig sind. Stattdessen sind folgende Inhalte entsprechend § 14b. PatVG anzugeben und die verbindliche Patientenverfügung als PDF einzubetten:
*Name, und Anschrift, eigenhändige Unterschrift von der/des PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen
*Datum der Errichtung
*Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind