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Version vom 31. Juli 2017, 13:56 Uhr
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Implementierungsleitfaden Entlassungsbrief (Ärztlich) (2.06.2), OID: n.n., Datum: 20. März 2017, Status: Entwurf. Die Teilmaterialien gehören der Kategorie elga-cdaep-2.06.2 an. |
Implementierungsleitfäden
Entlassungsbrief (Pflege)
Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.1.6.2]
Inhaltsverzeichnis
1 Informationen über dieses Dokument
1.1 Allgemeines
Ziel dieses Implementierungsleitfadens ist die Beschreibung von Struktur, Format und Standards von medizinischen Dokumenten der Elektronischen Gesundheitsakte "ELGA" gemäß Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012), aber auch für medizinische Dokumente im österreichischen Gesundheitswesen.
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
1.2 Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
1.3 Verbindlichkeit
Mit der ELGA-Verordnung 2015 (in der Fassung der ELGA-VO-Nov-2015) macht die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen die Festlegungen für Inhalt, Struktur, Format und Codierung verbindlich, die in den Implementierungsleitfäden Entlassungsbrief Ärztlich, Entlassungsbrief Pflege, Pflegesituationsbericht, Laborbefunde, Befund bildgebender Diagnostik, e-Medikation sowie XDS Metadaten (jeweils in der Version 2.06) getroffen wurden. Die anzuwendende ELGA-Interoperabilitätsstufen ergeben sich aus §21 Abs.6 ELGA-VO. Die Leitfäden in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind von der Gesundheitsministerin auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen. Der Zeitplan zur Bereitstellung der Dokumente für ELGA wird durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012) und darauf basierenden Durchführungsverordnungen durch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen vorgegeben.
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens ist im Gesundheitstelematikgesetz 2012, BGBl.I Nr.111/2012 sowie in den darauf fußenden ELGA-Verordnungen geregelt.
Neue Hauptversionen der Implementierungsleitfäden KÖNNEN ab dem Tag ihrer Veröffentlichung durch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen (www.gesundheit.gv.at) verwendet werden, spätestens 18 Monate nach ihrer Veröffentlichung MÜSSEN sie verwendet werden. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
1.4 Zielgruppe
Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler und Berater, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im Umfeld der ELGA, insbesondere der ELGA-Gesundheitsdaten, betraut sind. Eine weitere Zielgruppe sind alle an der Erstellung von CDA-Dokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
1.5 Hinweis auf verwendete Grundlagen
Der vorliegende Leitfaden wurde unter Verwendung der nachstehend beschriebenen Dokumente erstellt. Das Urheberrecht an allen genannten Dokumenten wird im vollen Umfang respektiert.
Dieser Standard beruht auf der Spezifikation "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0", für die das Copyright © von Health Level Seven International gilt. HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria), die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden (www.hl7.at). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
Dieser Leitfaden beruht auf Inhalten des LOINC® (Logical Observation Identifiers Names and Codes, siehe http://loinc.org). Die LOINC-Codes, Tabellen, Panels und Formulare unterliegen dem Copyright © 1995-2014, Regenstrief Institute, Inc. und dem LOINC Committee, sie sind unentgeltlich erhältlich. Lizenzinformationen sind unter http://loinc.org/terms-of-use abrufbar. Weiters werden Inhalte des UCUM® verwendet, UCUM-Codes, Tabellen und UCUM Spezifikationen beruhen auf dem Copyright © 1998-2013 des Regenstrief Institute, Inc. und der Unified Codes for Units of Measures (UCUM) Organization. Lizenzinformationen sind unter http://unitsofmeasure.org/trac/wiki/TermsOfUse abrufbar.
1.6 Danksagung
Die ELGA GmbH weist auf das Dokument „Arztbrief auf Basis der HL7 Clinical Document Architecture Release 2.0 für das deutsche Gesundheitswesen“ hin, welches vom Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen (VHitG) herausgegeben wurde. Einige Ausführungen in dem genannten Dokument wurden in das vorliegende Dokument übernommen. Das Urheberrecht an dem Dokument „Arztbrief auf Basis der HL7 Clinical Document Architecture Release 2.0 für das deutsche Gesundheitswesen“, wird im vollen Umfang respektiert.
1.7 Revisionsliste
Diese Version ist eine Nebenversion zur Hauptversion 2.06 und ersetzt diese. Die durchgeführten Änderungen ersehen Sie der Revisionsliste in Kapitel.
1.8 Weitere unterstützende Materialien
Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH [1] weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt: Beispieldokumente, zu verwendende Codes, Vorgaben zur Registrierung von CDA-Dokumenten, das Referenz-Stylesheet zur Darstellung von CDA-Dokumenten, Algorithmen zur Prüfung der Konformität von CDA-Dokumenten etc.
Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an cda@elga.gv.at[2] gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.elga.gv.at/CDA.
1.9 Bedienungshinweise für die PDF-Version
Nutzen Sie die bereitgestellten Links im Dokument (z.B. im Inhaltsverzeichnis), um direkt in der PDF-Version dieses Dokuments zu navigieren. Folgende Tastenkombinationen können Ihnen die Nutzung des Leitfadens erleichtern:
- Rücksprung: Alt + Pfeil links und Retour: Alt + Pfeil rechts
- Seitenweise blättern: "Bild" Tasten
- Scrollen: Pfeil nach oben bzw. unten
- Zoomen: Strg + Mouserad drehen
- Suchen im Dokument: Strg + F
1.10 Impressum
Medieneigentümer, Herausgeber, Hersteller, Verleger:
ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Wien, Österreich. Telefon: 01. 2127050. Internet: http://www.elga.gv.at.
Email: cda@elga.gv.at.
Geschäftsführer: DI Dr. Günter Rauchegger, DI (FH) Dr. Franz Leisch
Redaktion, Projektleitung, Koordination:
Mag. Dr. Stefan Sabutsch, stefan.sabutsch@elga.gv.at
Abbildungen: © ELGA GmbH
Nutzung: Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14, 8010 Graz; www.hl7.at.
Die Nutzung ist zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter www.gesundheit.gv.at und www.elga.gv.at/cda
2 Harmonisierung
Erarbeitung des Implementierungsleitfadens (2008 - 2011)
Dieser Implementierungsleitfaden entstand durch die Harmonisierungsarbeit der Arbeitsgruppe „ELGA CDA Entlassungsbrief“, bestehend aus den untengenannten Personen. Von Oktober bis Dezember 2011 folgte eine öffentliche Kommentierungsphase und ein nationales Standardisierungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria):
Autoren | ||
---|---|---|
Kürzel | Organisation | Person1 |
Herausgeber,Projektleiter | ||
SSA | ELGA GmbH | Stefan Sabutsch |
Autor, Fachkoordinator und Moderator | ||
JBR | CodeWerk Software Services and Development GmbH | Jürgen Brandstätter |
Teilnehmer der Arbeitsgruppe (2008-2012) | ||
---|---|---|
Organisation | Person1 | |
Ärztliche Vertreter | ||
Österreichische Ärztekammer | Milan Kornfeind, Robert Hawliczek, Jürgen Schwaiger, Gerhard Holler | |
Ärztekammer Tirol | Ludwig Gruber | |
Initiative-ELGA | Christian Husek, Susanna Michalek | |
Krankenhausträger | ||
Barmherzige Schwestern Linz | Michael Hubich | |
Oberösterreichische Gesundheits- u. Spitals AG | Tilman Königswieser, Josef Hamedinger, Ingrid Wimmer | |
Steiermärkische Krankenanstalten-ges. m.b.H. | Hubert Leitner, Walter Schwab-Ganster, Birgit Fürst, Monika Hoffberger, Daniela Sturm, Brigitte Walzl | |
Wiener Krankenanstaltenverbund | Konrad Hölzl | |
Salzburger Landeskliniken | Reinhard Eberl | |
Vinzenz Gruppe Krankenhausbeteiligungs- und Management GmbH | Stefan Rausch-Schott | |
Länder und Projekte | ||
Land OÖ / e-Care Projekt | Benedikt Aichinger | |
Projekt “PatientInnenorientierte integrierte Krankenbetreuung“ | Eva Friedler, Vera Em (FSW), Robert Em (WISO), Wolfgang Pfleger (FSW) | |
Sozialversicherung | ||
Allg. Unfallversicherungsanstalt | Gudrun Seiwald, Hubert Fankhauser, Michael Szivak | |
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger | Barbara Kaller | |
Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft | Martin Asenbaum | |
Softwarehersteller / Befundprovider | ||
Health Communication Service GmbH | Eduard Schebesta, Christoph Unfried | |
shm sana health management GmbH | Jochen Peter Gallob | |
Systema Human Information Systems GmbH | Reinhard Egelkraut | |
Telekom Austria | Peter Uher, Arnold Lengauer | |
T-Systems Austria GesmbH | Karl Holzer | |
x-tention | Christian Ametz | |
Universitäten / Fachhochschulen | ||
Fachhochschule Technikum Wien | Matthias Frohner, Ferenc Gerbovics | |
Normung | ||
Austrian Standards Institute - Österreichisches Normungsinstitut, Experte der Arbeitsgruppe 250.03 “Qualitätsmanagement in der Pflege” | Babette Dörr, Natalie Lottersberger | |
ELGA GmbH | ||
ELGA GmbH | Andrea Klostermann |
Patronanz, Akkordierung, Ergänzungen, Zustimmung | ||
---|---|---|
Organisation | Person1 | |
Bundesministerium für Gesundheit | Clemens Auer | |
ELGA GmbH | Susanne Herbek, Hubert Eisl, Martin Hurch, Oliver Kuttin, Carina Seerainer | |
Österreichische Ärztekammer | Günther Wawrowsky, Reinhold Renner | |
OÖ Gesundheits- und Spitals AG | Johannes Bretbacher | |
Vinzenz Gruppe Krankenhausbeteiligungs- und Management GmbH | Christian Gierlinger | |
Steiermärkische Krankenanstalten GmbH | Jürgen Engelbrecht | |
NÖ Landesklinikenholding | Alexander Schanner, Wolfgang Amenitsch, Thomas Pökl | |
NÖ Landesheime | Eva Friessenbichler, Roland Nefischer | |
Projekt NÖ Heim-Informationstechnologie | Thomas Schubert | |
Oberösterreichischer Gesundheitsfonds | Wolfgang Hiessl | |
Salzburger Landeskliniken | Evelyn Müller | |
Medizinische Universität Wien | Wolfgang Dorda | |
Wiener Gebietskrankenkasse | Wolfgang Dufek, Karl Blauensteiner | |
Innomed GmbH | Gerhard Stimac | |
Health Communication Service Gmbh | Herbert Thomas | |
Tieto IT Services | Johannes Rössler | |
Bundesfachgruppe Informationstechnologie der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten | Thomas Hrdinka |
Andere ELGA Arbeitsgruppen | ||
---|---|---|
Bereich | Organisation | Person1 |
Laborbefund | Fachhochschule Technikum Wien | Stefan Sauermann, Alexander Mense |
Befund bildgebende Diagnostik | AIMC | Martin Weigl |
Lindner TAC | Andreas Lindner |
Überarbeitung des Implementierungsleitfadens (2014-2015)
Der Implementierungsleitfaden (Version 2.02) wurde im Jahr 2014 und 2015 von der Arbeitsgruppe „ELGA Pflegedokumentation“ evaluiert und im Rahmen der bereits in der ersten Harmonisierungsphase fixierten Struktur überarbeitet und fachlich präzisiert. Die AG bestand aus den untengenannten Personen.
Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe ist wichtig festzuhalten, dass die im Pflegeentlassungsbrief definierten Sektionen und deren Benennung das Ergebnis eines pragmatischen berufsgruppenübergreifenden Konsenses der ersten Harmonisierungsphase waren, welches in der Folge für die vorliegende Version nicht mehr geändert werden konnte. Für die Folgeversion empfehlen die Mitglieder der Arbeitsgruppe dringend bei der Überarbeitung anerkannte pflegewissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Teilnehmer der Arbeitsgruppe | ||
---|---|---|
Organisation | Person1 | |
Herausgeber, Projektleiter, Moderator, Autor | ||
ELGA GmbH | Stefan Sabutsch | |
Krankenhausträger und Pflegeheime | ||
AKH Wien | David Bayer | |
AUVA | Inge Hiebler | |
BB Wien | Elfriede Binder | |
BHS Linz | Babette Dörr | |
Caritas Socialis | Roland Eschner | |
Fonds Soziales Wien | Alexander Eder, Wolfgang Pfleger | |
Gespag | Josef Hamedinger, Ingrid Wimmer | |
KABEG | Claudia Oberdorfer | |
KAGes-Management / Pflege | Jürgen Engelbrecht, Birgit Fürst, Renate Ranegger | |
KAV Wien | Konrad Hölzl, Heidelinde Grosinger | |
KAV-GED - GPM | Gabriele Kolacek | |
Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel | Marie Christine Vencour | |
MOKI-Wien Mobile Kinderkrankenpflege | Gabriele Hintermayer | |
NÖ Landesheime | Roland Nefischer | |
Österreichisches Hilfswerk | Karin Fürst | |
Pensionsversicherungsanstalt | Beate Heiss | |
Salzburger Landeskliniken | Clemens Kahrer, Christian Hahn | |
St. Anna Kinderspital | Barbara Hahn | |
TILAK | Beate Czegka, Franz Rauchegger | |
Vinzenz Gruppe Krankenhausbeteiligungs- und Management GmbH | Stefan Rausch-Schott | |
Volkshilfe Wien | Sonja Paulesich | |
Volkshilfe Steiermark | Judith von Musil | |
Wiener Gebietskrankenkasse | Karl Blauensteiner, Brigitte Kirner | |
Wiener Sozialdienste | Robert Em | |
OÖ Gesundheitsfons | Wolfgang Hießl | |
Berufsverband | ||
ÖGKV | Michaela Schaller, Brigite Lagler | |
IT-Unternehmen, Beratung, Ausbildung | ||
A1 | Jan Nicolics | |
care center Software GmbH | Herwig Loidl | |
Codewerk | Jürgen Brandstätter | |
Consilium GmbH | Thomas Schubert | |
ELGA GmbH | Carina Seerainer | |
ELGA Bereich OÖ | Martin König | |
FH Joanneum, Institut eHealth | Robert Mischak | |
SobIT GmbH | Alexander Urbanec | |
Patronanz, Akkordierung, Ergänzungen, Zustimmung | ||
Bundesministerium für Gesundheit | Clemens Auer | |
ELGA GmbH | Susanne Herbek, Hubert Eisl, Martin Hurch, Oliver Kuttin | |
BHS | Michael Hubich | |
Caritas | Kurt Schalek | |
KAV-Generaldirektion (GED) - Geschäftsbereich Pflegemanagement | Christine Luhan | |
NÖ Landeskliniken-Holding | Thomas Pökl | |
Österreichisches Hilfswerk | Walter Marschitz | |
Rotes Kreuz | Monika Wild | |
Sozialhilfeverband OÖ - Pregarten | Gisela Jung | |
Stabsstelle Qualitätsmanagement in der Pflege (SALK) | Monika Petschenig | |
TILAK | Christian Stark | |
Vinzenz Gruppe Krankenhausbeteiligungs- und Management GmbH | Wera Reiser | |
X-Tention | Carmen Schönauer | |
CompuGroup Medical / Systema | Helmut Leimer | |
SVC | Martin Asenbaum | |
Systema | Herbert Matzenberger, Michael Vorstandlechner | |
Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt | Teresa Kurzbauer-Millner | |
Technikum Wien | Stefan Sauermann |
1 Personen sind ohne Titel angegeben
3 Einleitung
3.1 Ausgangssituation
Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) umfasst die relevanten multimedialen und gesundheitsbezogenen Daten und Informationen zu einer eindeutig identifizierten Person. Die Daten sind in einem oder mehreren computergestützten Informationssystemen gespeichert. Sie stehen allen berechtigten Personen entsprechend ihren Rollen und den datenschutzrechtlichen Bedingungen in einer bedarfsgerecht aufbereiteten elektronischen Form online zur Verfügung.
Die zentrale Anwendung von ELGA ist die Bereitstellung von patientenbezogenen medizinischen Dokumenten, die in vielen unterschiedlichen Informationssystemen der verschiedenen Gesundheitsdiensteanbieter erstellt werden. Diese Dokumente sollen nicht nur von Benutzern gelesen, sondern auch wieder in die IT-Systeme integriert und dort weiterverwendet werden können („Semantische Interoperabilität“). Beispielsweise können für den Arzt aus ELGA-Dokumenten automatisch Warnungen, Erinnerungen, Zusammenfassungen generiert und weitere Informationen berechnet und kontextbezogen angezeigt werden.
Um dieses Ziel zu ermöglichen, wird für Dokumente in ELGA der internationale Standard „Clinical Document Architecture, Release 2.0“ (CDA) von HL7 eingesetzt.
Der CDA-Standard wird für die Verwendung in ELGA im Detail ausspezifiziert, Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information festgelegt und in implementierbaren Leitfäden veröffentlicht.
3.1.1 Entlassungsbrief (Pflege)
Im Rahmen der Kommunikation zwischen Pflegediensten und Krankenhäusern sind die Entlassungsbriefe (Pflege) als „Kondensat pflegerischen Handelns“ von zentraler Bedeutung. Ein derartiges Entlassungsdokument enthält die pflegerelevanten Teile der Geschichte eines Patienten über einen bestimmten Zeitraum und ist für den Informationsaustausch zwischen Gesundheitsdienstleistern bestimmt.
3.2 Zweck
Das Ziel dieses Dokuments ist die Beschreibung der Struktur von Pflege-Entlassungsbriefen der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Insbesondere behandelt das Dokument jegliche Strukturen, welche auf der Basis des Implementierungsleitfadens
HL7 Implementation Guide for CDA® R2: Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente [OID Root 1.2.40.0.34.7.1]
speziell für die Dokumentenklasse
Entlassungsbriefe (Pflege)
gültig sind. Die Beschreibung enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage von HL7 CDA-Elementen.
3.3 Hierarchie der Implementierungsleitfäden
Der vorliegende Implementierungsleitfaden basiert auf der grundlegenden Implementierungsvorschrift für alle CDA Dokumente im österreichischen Gesundheitswesen.
Der CDA Befund “Entlassungsbrief Pflege“ hat grundsätzlich beiden aufeinander aufbauenden Implementierungsleitfäden zu folgen.
Die administrativen Daten im Dokumentheader und grundsätzliche Vorgaben für den medizinischen Inhalt werden vom „Allgemeinen Implementierungsleitfaden“ definiert. Der jeweilige „Spezielle Implementierungsleitfaden“ enthält die Vorgaben für die medizinischen Inhalte und ergänzt gegebenenfalls die Header-Vorgaben.
Für die Verwendung dieses Implementierungsleitfadens sind zusätzlich die Vorgaben aus
„HL7 Implementation Guide for CDA® R2: Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ [OID Root 1.2.40.0.34.7.1]
in der Hauptversion 2 vorausgesetzt.
4 Anwendungsfälle
Dieses Kapitel beschreibt die Anwendungsfälle, welche für die Ermittlung der Anforderungen hinsichtlich der Struktur der in den folgenden Kapiteln dieses Implementierungsleitfadens beschriebenen Entlassungsbriefe herangezogen wurden.
Das vorliegende Dokument behandelt nur den Pflege-Teil der Entlassungsbriefe. Für die ärztlichen Entlassungsbriefe sehen Sie bitte den entsprechenden Leitfaden.
4.1 Anwendungsfall ENTL01: „Entlassung aus dem stationären Bereich“
4.1.1 Allgemeines
Dieser Anwendungsfall beschreibt die Entlassung eines Patienten nach dem stationären Aufenthalt in einer Krankenanstalt oder in einer Pflegeeinrichtung nach dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG).
Die Entlassung des Patienten kann entweder „nach Hause“ oder in eine andere weiterbehandelnde stationäre Einrichtung (z.B. Krankenanstalt, Rehabilitations-Zentrum) erfolgen.
Die Dokumentation des Aufenthalts in den Entlassungspapieren beinhaltet Informationen für den Patienten selbst, sowie eventuell weiterbehandelnde Gesundheitsdienstleister oder Pflegedienste. Somit setzt sich die Dokumentation aus einer „ärztlichen“ und einer „pflege-relevanten“ Komponente zusammen.
4.1.2 Ergebnisse bei Erfolg
Die ärztlichen und pflege-relevanten Entlassungsbriefe liegen in Form von CDA-Dokumenten vor. Die CDA-Dokumente sind sowohl zum Implementierungsleitfaden „CDA Dokumente im österreichischen Gesundheitswesen“ als auch zu diesem Implementierungsleitfaden konform.
Die Dokumente können für ELGA registriert werden.
4.1.3 Vorbedingungen und Voraussetzungen
- Das Dokumentationssystem ist fähig, CDA-Dokumente konform zu den ELGA-Implementierungsleitfäden herzustellen.
4.1.4 Akteure
- Für die ärztliche Entlassungsdokumentation
- Verfasser (Inhaltlicher Ersteller, „Autor“)
- Vidierender Arzt (Rechtlich Verantwortlicher)
- Für die pflegerische Entlassungsdokumentation
- Verfasser (Inhaltlicher Ersteller, „Autor“)
- Vidierende Person (Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege), (Rechtlich Verantwortlicher)
- Medizinisches Dokumentationssystem (z.B. Krankenhausinformationssystem)
4.1.5 Auslöser/Trigger
- Patient wird nach einem stationären Aufenthalt entlassen