ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Juni 2019, 13:22 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Begriffsdefinitionen
- 1.1 Die zentrale e-Impfpass Anwendung
- 1.2 Das zentrale Impfregister
- 1.3 Der Immunisierungseintrag
- 1.4 Der persönliche e-Impfpass
- 1.5 Die persönlichen Impfempfehlungen (im Gesetzesentwurf als „Impfkalender“ definiert)
- 1.6 Der nationale Impfplan – „Impfplan Österreich“
- 1.7 Das Impfschema
- 1.8 Das kostenlose Kinderimpfkonzept
- 1.9 Die eHealth-Anwendung vs ELGA Anwendung
- 1.10 Der elektronische Impfpass als eHealth Anwendung
- 1.11 Die Durchimpfungsrate
- 1.12 Das Krisenmanagement
- 1.13 Allergie
- 1.14 Impfung
- 1.15 Empfohlene Impfungen für Risikogruppen
- 1.16 Impferfolg / Immunschutz
- 1.17 Impfempfehlung
- 1.18 Impfreaktion
- 1.19 Impfstelle
- 1.20 Individueller Impfpass
- 1.21 Österreichischer Impfplan
- 1.22 Stellvertreter
- 1.23 Unerwünschte Impfreaktionen
1 Begriffsdefinitionen
TODO Ausklappbar machen
1.1 Die zentrale e-Impfpass Anwendung
Die zentrale e-Impfpass Anwendung umfasst die Fachlogiken für den persönlichen e-Impfpass, die persönlichen Impfempfehlungen, statistische Auswertungen und die Abrechnungsunterstützung. Ein Überblick der Komponenten der zentralen e-Impfpass Anwendung ist in Kapitel 9 zu finden, die Funktionen werden in Kapitel 6 und 7 beschrieben.
1.2 Das zentrale Impfregister
Das zentrale Impfregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Daten zum Immunisierungsstatus der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem CDA Implementierungsleitfaden e-Impfpass (7) zu entnehmen. Die Daten aus dem zentralen Impfregister können, eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorausgesetzt, für Funktionen wie zum Beispiel dem „persönlichen e-Impfpass“, „Ausbruchsmanagement/Krisenmanagement“ oder „Durchimpfungsraten“ verwendet werden.
1.3 Der Immunisierungseintrag
Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert („Impfeintrag“), sondern auch weitere Informationen zu Immunsierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch Titerbestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher „Immunisierungseintrag“.
1.4 Der persönliche e-Impfpass
Der persönliche e-Impfpass fasst die Daten aus dem Impfregister zu einer gewissen Person zusammen. Diese Zusammenfassung enthält zumindest die Daten, die auch der Papierimpfpass umfasst (PatientInnendaten, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung, Name der impfenden Ärztin bzw. des impfenden Arztes). Eine detaillierte Übersicht der im persönlichen e-Impfpass enthaltenen Daten ist der Beilage in Kapitel 19.2 Datenarten zu entnehmen. Die Darstellung des persönlichen e-Impfpasses beim Enduser erfolgt in übersichtlicher Weise, tabellarisch angelehnt an die Darstellung im Papierimpfpass.
1.5 Die persönlichen Impfempfehlungen (im Gesetzesentwurf als „Impfkalender“ definiert)
Die zentrale e-Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, österreichischen Impfplan [LINK] (3) die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Resultat ist ein übersichtlich dargestellter und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im Gesetzesentwurf wird diese Funktionalität als „Impfkalender“ bezeichnet, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetzt.
1.6 Der nationale Impfplan – „Impfplan Österreich“
Der „Impfplan Österreich“ wird in enger Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und den Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums (NIG) nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert und veröffentlicht [LINK] (3). Er enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen und den damit verbunden Impfintervallen und Impfschemata, als auch die Liste an Impfungen, die ins kostenlose Kinderimpfkonzept fallen.
1.7 Das Impfschema
Empfohlene Impfzeitpunkte werden in sogenannten „Impfschema“ festgelegt und stellt ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung dar. Für jeden Impfstoff gibt es ein Impfschema, das angibt, wie viele Impfungen in welchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden sollen, um den optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Abstände zwischen den Impfungen sind immer Mindestabstände, die nur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, z.B. wenn eine kurzfristige Auslandsreise ansteht [LINK] (8).
1.8 Das kostenlose Kinderimpfkonzept
Das kostenlose Kinderimpfkonzept (1) hat zum Ziel, dass allen in Österreich lebenden Kindern bis zum 15. Lebensjahr Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen zu ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten erwachsen. Nur so kann erreicht werden, dass die Impfbeteiligung in der Bevölkerung so verbreitet ist, dass auch Personen, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können (z.B. Personen mit Immunsuppression), vor einer Ansteckung geschützt sind (Herdenschutz).
1.9 Die eHealth-Anwendung vs ELGA Anwendung
Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als eHealth-Anwendung umgesetzt. Unter „eHealth Anwendung“ versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen [LINK] (7). Das sich noch in Entwurf befindliche GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen „ELGA-Anwendungen“ und „eHealth-Anwendungen“: • „ELGA-Anwendungen“ sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und verfolgen „einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen“. • „eHealth-Anwendungen“ sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und verfolgen „einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen“. Erste gesetzlich vorgesehene eHealth-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert. Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können eHealth-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für eHealth- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.
1.10 Der elektronische Impfpass als eHealth Anwendung
Mit der Umsetzung des elektronischen Impfpasses als eHealth Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt wie z.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen Interesse. • Umsetzung ohne Opt-Out Eine Opt-Out Option für den elektronischen Impfpass widerspricht diesem öffentlichen Interesse an einer vollständigen Dokumentation. Durch ein unvollständiges zentrales Impfregister könnte das volle Potential des e-Impfpasses nicht realisiert werden. Durchimpfungsraten könnten beispielsweise nur unvollständig bestimmt werden und eine nationale, einheitliche, digitale Abrechnungsunterstützung im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes (1) wäre nicht möglich. Daher hat die AG empfohlen, den e-Impfpass ohne Opt-Out Möglichkeit zu realisieren, d.h. der e-Impfpass wird als eHealth-Anwendung umgesetzt, von der Patientinnen und Patienten sich nicht abmelden können. Ein ELGA-Opt-Out hat insofern keine Auswirkungen – die Daten werden dennoch in der eHealth-Anwendung elektronischer Impfpass gespeichert. • Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-GDA sind Wie zuvor erwähnt können ELGA-GDA und Nicht-ELGA-GDA eHealth Anwendungen nützen. Betreffend e-Impfpass seien beispielshaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundkeit und Konsumentenschutz zu nennen. • Verwendung der ELGA Infrastruktur Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschrieben öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürgerinnen und Bürger durch das ELGA Portal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren (vergleiche Kapitel 10).
1.11 Die Durchimpfungsrate
Damit Personen, die sich nicht gegen gewissen Krankheiten impfen lassen können, z.B. Säuglinge aufgrund des Alters, Menschen mit chronischen Erkrankungen, vor Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt sind, müssen genügend Personen in ihrem Umfeld geimpft sein (Herdenimmunität). Als Indikator zur Bestimmung der Herdenimmunität wird die Durchimpfungsrate bestimmt, die ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der ationalen und internationalen hoheitlichen Aufgaben darstellt. Als Ausgangsbasis dienen die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, die für statistische Auswertungen aufbereitet werden müssen. Wie gesetzlich vorgegeben, ist der Personenbezug bis auf Geburtsmonat, Geburtsjahr und Gemeindekennziffer zu entfernen. Übliche Auswertungen sind beispielsweise über gewisse Bevölkerungsjahrgänge, Geschlecht und/oder Regionen/Wohnorte.
1.12 Das Krisenmanagement
Die Landessanitätsdirektionen stellen bei Krankheitsausbrüchen ein Krisenmanagement auf, das die Auswertungen der Durchimpfungsraten anfertigt, welche wiederum an das Bundesministerium weitergegeben werden. Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. in Schule, Kindergarten, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werden. Quelle: Schweizer CDA
1.13 Allergie
Als Allergie wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems auf bestimmte Stoffe (Allergene) bezeichnet, die sich in typischen, oft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußert.
1.14 Impfung
Die empfohlenen Impfungen gemäß Österreichischem Impfplan bieten für die individuelle und öffentliche Gesundheit einen Basisschutz. Die Ärzteschaft soll die empfohlenen Impfungen gemäß dem Österreichischen Impfplan, der periodisch aktualisiert wird, ihren Patienten empfehlen.
1.15 Empfohlene Impfungen für Risikogruppen
Gewisse Impfungen werden für bestimmte Risikogruppen als nutzbringend eingestuft. Die Ärzteschaft soll diese Impfungen den Risikopatienten empfehlen, wenn sie sie mit einem vertretbaren Aufwand erreichen. Siehe auch [Impfplan][3]. Die Risikogruppen müssen unterschieden werden in erhöhtes Infektionsrisiko, ausgesetzter Exposition und Übertragungsrisiken.
1.16 Impferfolg / Immunschutz
Impfungen sind nicht immer zu 100% wirksam. In bestimmten Fällen, wie z.B. der Rötelnimpfung wird der Impferfolg und damit der Immunschutz mittels Messung des „Impftiters“ überprüft (z.B. im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der Impferfolg und Immunschutz gegen das Hepatitis B-Virus). Ein Immunschutz kann auch durch bereits durchgemachte Infektionen zustande kommen und damit den weiteren Impfplan und Impfempfehlungen beeinflussen.
1.17 Impfempfehlung
Impfempfehlungen sind Empfehlungen, welche auf der Grundlage des aktuellen, jährlichen österreichischen Impfplans und des individuellen Impfplanes für eine bestimmte Impfung, einen bestimmten Zeitpunkt oder einer bestimmten Situation abgegeben werden.
1.18 Impfreaktion
Impfreaktionen sind in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der Immunantwort. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auf.
1.19 Impfstelle
Die Impfstelle ist diejenige Person resp. Organisation, welche eine Impfung durchgeführt hat. Hinweis: In CDA-Dokumenten wird die Impfstelle mit dem Element 'performer' deklariert.
1.20 Individueller Impfpass
Der individuelle Impfpass enthält die Zusammenstellung aller Impfempfehlungen aufgrund des aktuellen, jährlichen Österreichischen Impfplanes und unter Berücksichtigung der spezifischen Situation und den Präferenzen des Patienten.
1.21 Österreichischer Impfplan
Die Informationen über die in Österreich empfohlenen Impfungen sind im aktuellen jährlichen Österreichischen Impfplan des BMASKG enthalten. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich durch das Nationale Impfgremium.
1.22 Stellvertreter
Als Stellvertreter gelten Personen, welche ein Patientenakte für einen anderen Patienten verwalten. Z.B. Eltern bei Minderjährigen oder Kinder für ihre betagten Eltern. Stellvertreter sind in der Regel Laien. Patient Im vorliegenden Dokument werden die Begriffe Bürger und Patient synonym verwendet. Das Wort Patient impliziert, dass ein medizinisches Problem vorliegt (Krankheit, Unfall). Das Thema Impfungen betrifft aber auch den gesunden Menschen also den Bürger. Er ist in der Regel Laie.
1.23 Unerwünschte Impfreaktionen
Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG.
TODO • Abkürzungen (vgl VACDOC) und ELGA Glossar