ILF:Begriffsdefinitionen Telemonitoring-Episodenbericht: Unterschied zwischen den Versionen

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| '''e-Health-Anwendung vs. ELGA Anwendung'''
 
| '''e-Health-Anwendung vs. ELGA Anwendung'''
| Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als e-Health-Anwendung umgesetzt. Unter „e-Health Anwendung“ versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. <br/> Das sich noch in Entwurf befindliche GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen „ELGA-Anwendungen“ und „e-Health-Anwendungen“:
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| Unter „e-Health Anwendung“ versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. <br/> Das sich noch in Entwurf befindliche GTelG unterscheidet daher zwischen „ELGA-Anwendungen“ und „e-Health-Anwendungen“:
 
*'''„ELGA-Anwendungen“''' sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und „einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen“ verfolgen.  
 
*'''„ELGA-Anwendungen“''' sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und „einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen“ verfolgen.  
 
*'''„e-Health-Anwendungen“''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und „einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen“ verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene e-Health-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert. <br/>  
 
*'''„e-Health-Anwendungen“''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und „einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen“ verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene e-Health-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert. <br/>  
 
Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können e-Health-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für e-Health- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.
 
Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können e-Health-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für e-Health- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.
 
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Aktuelle Version vom 9. März 2020, 12:42 Uhr

Begriffsdefinitionen

Begriff Definition
e-Health-Anwendung vs. ELGA Anwendung Unter „e-Health Anwendung“ versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen.
Das sich noch in Entwurf befindliche GTelG unterscheidet daher zwischen „ELGA-Anwendungen“ und „e-Health-Anwendungen“:
  • „ELGA-Anwendungen“ sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und „einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen“ verfolgen.
  • „e-Health-Anwendungen“ sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und „einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen“ verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene e-Health-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert.

Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können e-Health-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für e-Health- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.