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Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Stand Dezember 2025; Novelle 2018derzeit in Arbeit) [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12BGBLA_2024_I_105/BGBLA_2019_I_12BGBLA_2024_I_105.html PatVG-Novelle 20182024]</ref> wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
Durch die zentrale, digitale Verfügbarkeit von Patientenverfügungen wird sichergestellt, dass der aktuelle Wille für alle Berechtigten zugänglich ist. Damit wird eine schnellere und effizientere Möglichkeit zur Erhebung des Patientenwillens geschaffen und die Rechtssicherheit für behandelnde Ärztinnen und Ärzte erhöht. Auch Änderungen oder ein Widerruf bleiben nachvollziehbar gespeichert. Mit der Umsetzung der e-Patientenverfügung wird die Selbstbestimmung der Patienten:innen gefördert und zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung beigetragen. Es wird erwartet, dass mit einer e-Patientenverfügung die Kommunikation und der Austausch von Informationen verbessert und damit auch das Vertrauen des:der Patient:in, dass seine:ihre Patientenverfügung berücksichtigt wird, gestärkt wird.