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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

161 Bytes entfernt, 13 Februar
Ausgangslage und Motivation
Bislang ist es oft schwierig festzustellen, ob eine Patientenverfügung vorliegt, und die Suche danach ist zeitaufwändig. Wird derzeit eine Recherche nach einer möglicherweise vorhandenen Patientenverfügung von den behandelnden Gesundheitsdiensteanbietern durchgeführt, werden in erster Linie der:die Patient:in selbst (bei der Aufnahme) bzw. die Angehörigen (wenn der:die Patient:in nicht mehr ansprechbar ist) danach gefragt. Selbst wenn die Angehörigen wissen, dass der:die Patient:Patientin eine Verfügung erstellt hat, ist oft unklar, wo diese zu finden ist. Derzeit müssen mehrere Register durchsucht werden. Die Rückmeldungen der Vertreter:innen von Krankenanstalten, Palliativeinrichtungen und mobilen Palliativeinrichtungen haben gezeigt, dass eine Patientenverfügung nur in Ausnahmefällen besteht. Der Patientenwille wird meist vor Ort erhoben und in der lokalen Dokumentation gespeichert, aber selten in einer formellen und für andere GDA einsehbaren Form dokumentiert.
Mit der Konzeption und nachfolgenden Umsetzung der e-Patientenverfügung wird eine zentrale Stelle eingerichtet, bei der sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen und deren Widerruf in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen für
*die Bereitstellung durch Notare und Notarinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Patientenvertretungen als juristische Berater:innen sowie Ärzte und Ärztinnen als medizinische Berater:innen,
*die Möglichkeit einer strukturierten Erfassung erleichtert die Dokumentation und unter-stützt zukünftig den Aufklärungsprozess
*mehr Sicherheit & Vertrauen für Bürger:innen hinsichtlich der Berücksichtigung ihres Willen im Ernstfall
*auch ein Vorsorgedialog wird als andere Patientenverfügungen zentral in der e-Patientenverfügung für Nachbehandler:innen gespeichert
Die im Jahr 2019 in Kraft getretene Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG-Novelle 2018) ermöglicht die Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen über die ELGA-Infrastruktur. Auch das GTelG 2012 sieht Patientenverfügungen als ELGA-Gesundheitsdaten vor. Die Einführung der e-Patientenverfügung ist auch als eine Maßnahme des strategischen Ziels S1 in der e-Health-Strategie Österreich festgehalten. Damit ist die Grundlage zur Schaffung der zentralen Anwendung e-Patientenverfügung geschaffen, zu der berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) einfach Zugang haben, um nach dem Willen des:der Bürger:in zu handeln.
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