elga-cdaep-2.06.2:Teilnehmende Parteien: Unterschied zwischen den Versionen
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In dem Fall, dass der Patient nicht zuhause gepflegt werden kann, kann im Pflege-Entlassungsbrief die Angabe einer „'''''Pflege-Adresse'''''“ notwendig werden. | In dem Fall, dass der Patient nicht zuhause gepflegt werden kann, kann im Pflege-Entlassungsbrief die Angabe einer „'''''Pflege-Adresse'''''“ notwendig werden. |
Version vom 1. August 2017, 12:55 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1 Teilnehmende Parteien
1.1 Elemente ohne spezielle Vorgaben
Folgende Elemente erfordern keine speziellen Vorgaben:
- Verfasser des Dokuments („author“)
- Personen bei der Dateneingabe („dataEnterer“)
- Verwahrer des Dokuments („custodian“)
- Beabsichtigte Empfänger des Dokuments („informationRecipient“)
- Weitere Unterzeichner („authenticator“)
Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:
Die Elemente erfordern keine speziellen Vorgaben. Es gelten die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „Allgemeinen Implementierungsleitfadens“.
1.2 Elemente mit speziellen Vorgaben
1.2.1 Patient („recordTarget/patientRole“)
Prinzipiell gelten für dieses Element die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „Allgemeinen Implementierungsleitfadens“.
In dem Fall, dass der Patient nicht zuhause gepflegt werden kann, kann im Pflege-Entlassungsbrief die Angabe einer „Pflege-Adresse“ notwendig werden.
1.2.1.1 Spezielle Vorgaben für Entlassungsbriefe (Pflege)
Die Angabe einer Pflege-Adresse des Patienten hat in Form eines zusätzlichen addr-Elements zu erfolgen, welche mit dem @use Attribut „TMP“ gekennzeichnet ist.
1.2.1.2 Strukturbeispiel
<addr use="TMP"> <streetAddressLine>Musterstraße 13a</streetAddressLine> <postalCode>7000</postalCode> <city>Eisenstadt</city> <country>AUT</country> </addr>
1.2.2 Weitere Beteiligte („participants“)
Im Pflege-Entlassungsbrief ist verpflichtend die Angabe eines „Ansprechpartners“ vorgesehen. Dieser ist mit vollständiger Kontaktadresse inklusive Telefonnummer anzugeben.
Zweck dieser Information ist es, etwaige Anfragen der Dokumentempfänger an den Dokumentersteller zu kanalisieren. Es obliegt der Organisation des Dokumenterstellers, diese Information gemäß ihrer eigenen Richtlinien zu befüllen.
1.2.2.1 Spezielle Vorgaben für Entlassungsbriefe (Pflege)
Es gelten die Vorgaben des entsprechenden Kapitels des „Allgemeinen Implementierungsleitfadens“ mit folgenden Änderungen:
1.2.2.1.1 Änderung 1: Konformitäten der Beteiligten geändert
Die Konformitäten der Beteiligten sind wie folgt geändert:
Kard | Konf | Art des Beteiligten |
---|---|---|
1..1 | [M] | Rechtlicher Unterzeichner (legalAuthenticator) |
1..1 | [M] | Fachlicher Ansprechpartner |
0..1 | [R2] | Einweisender/Zuweisender/Überweisender Arzt |
0..1 | [O] | Hausarzt |
0..* | [O] | Notfall-Kontakt/Auskunftsberechtigte Person |
0..* | [O] | Angehörige |
0..* | [O] | Versicherter/Versicherung |
0..1 | [O] | Betreuende Organisation |