elga-cdaalf-2.06.2:Verwendung von Schlüsselwörtern und farblichen Hervorhebungen
Version vom 19. April 2018, 08:29 Uhr von Lahnsteiner (Diskussion | Beiträge) (Lahnsteiner verschob die Seite Verwendung von Schlüsselwörtern und farblichen Hervorhebungen nach elga-cdaalf-2.06.2:Verwendung von Schlüsselwörtern und farblichen Hervorhebungen und überschrieb dabei eine Weiterleitung: zurück verschieben)
1 Verwendung von Schlüsselwörtern und farblichen Hervorhebungen
Wenn im Text die Verbindlichkeit von Vorgaben angegeben wird, wird das durch Schlüsselwörter gekennzeichnet [gemäß RFC 2119], die in Majuskeln (Großbuchstaben) geschrieben werden. Die Angabe der Verbindlichkeit ersetzt nicht die Angabe von Kardinalität oder Nullwerten (die in HL7 Version 3 als NullFlavors ausgedrückt werden).
- MUSS bedeutet eine verpflichtend einzuhaltende Vorschrift (Gebot). Entspricht den Konformitätskriterien [R] und [M].
- NICHT ERLAUBT formuliert ein verpflichtend einzuhaltendes Verbot. Entspricht dem Konformitätskriterium [NP].
- SOLL oder EMPFOHLEN steht für eine pragmatische Empfehlung. Es ist gewünscht und empfohlen, dass die Anforderung umgesetzt wird, es kann aber Gründe geben, warum dies unterbleibt. Entspricht dem Konformitätskriterium [R2].
- KANN oder OPTIONAL (engl. MAY, OPTIONAL) Die Umsetzung der Anforderung ist optional, sie kann auch ohne zwingenden Grund unterbleiben. Entspricht dem Konformtätskriterium [O].
1.1 Farbliche Hervorhebungen und Hinweise
Themenbezogene Hinweise zur besonderen Beachtung:
<BEISPIEL>
Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, die nicht vom allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden definiert wurden
Hinweis auf anderen Implementierungsleitfaden:
<BEISPIEL>
Verweis auf Allgemeinen Leitfaden:…
Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:
<BEISPIEL>
<languageCode code="de-AT" />