Der Zeitpunkt an dem das Dokument verfasst wurde.Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Zeit-Elemente“ zu befolgen.
Identifikation des Verfassers des Dokuments im lokalen System/ des/der datenerstellenden Gerätes/Software.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.
Angabe der Fachrichtung des Verfassers des Dokuments („Sonderfach“ gem. Ausbildungsordnung)z.B: „Facharzt/Fachärzting für Gynäkologie“,
Wenn ein Autor mehreren ärztlichen Sonderfächern zugeordnet ist, kann das anzugebende Sonderfach gewählt werden. Additivfächer werden nicht angegeben.Grundsätzlich sind die Vorgaben für „code-Element CE CWE“ zu befolgen.
Name der Person
Für den Namen ist verpflichtend Granularitätsstufe 2 („strukturierte Angabe des Namens‘‘) anzuwenden!