ILF:EMS Labor Arzt
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Implementierungsleitfaden EMS (2020), OID: 1.2.40.0.34.7.9.2.0, Datum: Jänner 2020, Status: Under Revision. Die Teilmaterialien gehören der Kategorie ILF an. |
Implementierungsleitfaden Meldung an das Epidemiologische Meldesystem (EMS) – Labor-und Arztmeldung
Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.22.1]
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung
2 Informationen über dieses Dokument
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung des Bundeministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPF, ehemals Bundesministerium für Gesundheit), des Weiteren als das für Gesundheit zuständige Ministerium bezeichnet, erstellt und basiert auf den Definitionen der ELGA Leitfäden für das österreichische Gesundheitswesen, welche von der HL7 Austria einem Abstimmungsverfahren (Ballot) unterzogen wurden. Ebenso wurde dieses Dokument in der vorliegenden Form durch die HL7 Austria ballotiert. Das für Gesundheit zuständige Ministerium genehmigt ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weist darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt. Der Umfang der Codelisten und Valuesets, welche in diesem Leitfaden angeführt werden, sind aufgrund von Vorgaben und Richtlinien des europäischen Systems zur Überwachung von Infektionskrankheiten (The European Surveillance Sytem, TESSy) regelmäßigen Anpassungen unterworfen. Die aktuellen Versionen der Codelisten und Valuesets sind auf der Homepage des für Gesundheit zuständige Ministerium bekanntgegeben und veröffentlicht. Zukünftig ist eine Bereitstellung am Terminologieserver für das österreichische Gesundheitswesen für die Recherche und den automatisierten Download vorgesehen.
Mit der Version 1 dieses Leitfadens wurde die Labormeldung publiziert. Folgend wurde die Arztmeldung fachlich ausgearbeitet und da es sowohl fachlich und auch aus Gründen des Investitionsschutzes für Softwarehersteller sinnvoll ist beide Meldungen auf den gleichen Grundlagen aufzubauen, wurde die Arztmeldung mit der Version 2 integriert. Die vorliegende Version beinhaltet somit sowohl die Labor- als auch die Arztmeldung. Die jeweils notwendigen Teile sind im Leitfaden entsprechend beschrieben und gekennzeichnet.
2.1 Impressum
Medieneigentümer, Herausgeber, Hersteller, Verleger:
ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Wien, Österreich. Telefon: 01. 2127050.
Internet: www.elga.gv.at
Email: cda@elga.gv.at.
Geschäftsführer: DI Dr. Günter Rauchegger, DI(FH) Dr. Franz Leisch
Redaktion, Projektleitung, Koordination:
Mag. Dr. Stefan Sabutsch, stefan.sabutsch@elga.gv.at
Abbildungen: © ELGA GmbH
Nutzung: Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14, 8010 Graz; www.hl7.at.
Die Nutzung ist zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter www.gesundheit.gv.at und www.elga.gv.at/cda
2.2 Haftungsausschluss
Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht. Die ELGA GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Leitfaden um unverbindliche Arbeitsergebnisse handelt, die zur Anwendung empfohlen werden. Ein allfälliger Widerspruch zum geltenden Recht ist jedenfalls unerwünscht und von den Erstellern des Dokumentes nicht beabsichtigt.
Die Nutzung des vorliegenden Leitfadens erfolgt in ausschließlicher Verantwortung der Anwender. Aus der Verwendung des vorliegenden Leitfadens können keinerlei Rechtsansprüche gegen die ELGA GmbH erhoben und/oder abgeleitet werden.
2.3 Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
2.4 Lizenzinformationen
Die von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.
HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen.
Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria gestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria.
Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/
Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm
2.5 Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")
2.6 Verbindlichkeit
2.7 Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards
Zu beachten ist, dass der vorliegende Leitfaden unter Verwendung der nachstehend beschriebenen Dokumente erstellt wurde. Das Urheberrecht an allen genannten Dokumenten wird im vollen Umfang respektiert.
Dieser Leitfaden basiert auf Inhalten des Implementierungsleitfaden für ELGA Laborbefunde Version 2.0 (ELGA Homepage) und damit implizit auf dem Allgemeinen Implementierungsleitfaden für CDA Dokumente im österreichischen Gesundheitswesen. Zum einfacheren Verständnis werden CDA-Strukturbeispiele, inhaltliche Spezifikationen sowie Beschreibungen aus dem Allgemeinen Implementierungsleitfaden übernommen und in diesem Leitfaden angeführt.
Teile dieses Leitfadens beruhen auf der Spezifikation "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0", für die das Copyright © von Health Level Seven International gilt. HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich, die offizielle nationale Gruppierung von Health Level Seven International in Österreich, bezogen werden (HL7 Austria). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifkationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
Der vorliegende Leitfaden in der Version 2.x umfasst sowohl die Labormeldung als auch die Arztmeldung. Er beruht auf den Definitionen des Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente[1] und insbesondere auf dem ELGA Implementierungsleitfaden „HL7 Implementation Guide for CDA® R2: Laborbefund“ zur Anwendung im österreichischen Gesundheitswesen[2], welcher wiederum auf Basis der internationalen Definitionen der IHE (Integrating the Healthcare Enterprise) erstellt wurde [3]. Unbeschadet der Tatsache, dass eine EMS Meldung natürlich kein Befund ist, beruhen doch beide Dokumente auf der gleichen Datenbasis eines Labors und die Darstellung in CDA Dokumenten mit gleichen Strukturen und zumindest teilweisen semantischen Inhalten erleichtert die Umsetzung für die Softwarehersteller. Es zeigt sich jedoch, dass die elektronische Meldung meldepflichtiger Krankheiten zum einen durchaus einen Bedarf an zusätzlichen Spezialdaten (z.B. geografische Informationen) aufweist und zum anderen die Anforderung an die Darstellung natürlich von denen eines Befundes abweichen. Daher schränkt vorliegender Leitfaden die bestehenden Definitionen weiter ein bzw. erweitert diese um entsprechende Teile zur Abbildung der Spezifika der EMS Meldung. Insbesondere betrifft das die in Tabelle 1 dargestellten Daten. Die entsprechende ELGA Kompatibilität ist in den jeweiligen Kapiteln angegeben. Der tatsächliche Inhalt und Umfang der EMS Meldung ist abhängig vom Typ der Meldung (Labor oder Arzt) und vom gemeldeten Erreger bzw. der gemeldeten Krankheit. Grundsätzlich immer verpflichtend zu übermitteln sind somit gefundene Erreger bzw. dadurch ausgelöste Krankheiten. Davon ausgehend ergeben sich unter Umständen zusätzliche verpflichtende Daten (TODO Refernez zu Kapitel erstellen). Weitere Daten können jederzeit optional im Dokument enthalten sein.
2.8 Weitere unterstützende Materialien
3 Einleitung
3.1 Ausgangslage und Motivation
Um die EU-weite Situation betreffend Infektionskrankheiten realistisch darzustellen, ist es notwendig, vergleichbare Daten zu sammeln. Daher wurden Falldefinitionen entwickelt und im Rahmen einer Entscheidung der Kommission verbindlich festgelegt. Die Implementierung dieser Falldefinitionen bedeutete für viele EU-Länder eine Änderung des Meldesystems, da die Übermittlung von aggregierten Daten nicht mehr ausreicht und somit Einzelfallmeldungen erforderlich sind. Die ideale Lösung zur Akzeptanz dieser Systemumstellung war die gleichzeitige Implementierung eines elektronischen Meldesystems. Der Aufbau eines „Epidemiologischen Meldesystems“ (EMS) war außerdem notwendig, um ein automationsunterstütztes einheitliches Meldewesen der zuständigen Behörden für die epidemiologische Überwachung, Prävention und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen gewährleisten zu können. Die Notwendigkeit des einheitlichen Meldewesens ergab sich aufgrund der Anforderungen nachfolgender Organisationen bzw. Institutionen
- Vollziehende Bezirksverwaltungsbehörden
- Landes- und Bundesgesundheitsbehörden
- Nationale Referenzzentralen
und der legistischen Vorgaben der
- EU
- Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- Des für Gesundheit zuständige Bundesministerium
Vom für Gesundheit zuständige Bundesministerium wurde bereits ein entsprechendes Pflichtenheft erstellt, welches die Anforderungen und den Umfang der Konzeption sowie der Umsetzung für ein „Epidemiologisches Meldesystem“ festlegt. Mit diesem „Epidemiologischen Meldesystem“ ist es möglich, auf elektronischem Wege Meldungsdaten zu erfassen, zu verwalten und in geeigneter Form wieder zur Verfügung zu stellen
3.2 Zweck des Dokuments
3.3 Zielgruppe
4 Harmonisierung
4.1 Autoren und Mitwirkende
5 Begriffsdefinitionen
6 Technischer Hintergrund
6.1 Allgemeine Richtlinien
6.2 Datentypen
7 Funktionale Anforderungen
7.1 Darstellung
7.2 Verwendung in der ELGA Infrastruktur
7.2.1 Vorgaben zu Dokument-Metadaten (XDS-Metadaten)
7.3 Versionierung & Stornierung von Dokumenten
7.4 Mehrsprachigkeit und grenzüberschreitender Austausch
8 User Storys ("Anwendungsfälle")
9 Dataset
10 Technische Spezifikation
10.1 Übersicht CDA Strukturen (Header & Body)
10.2 CDA Templates
10.3 Terminologien
11 Anhang
11.1 Abbildungsverzeichnis
11.2 Abkürzungsverzeichnis
11.3 Literaturverzeichnis
- ↑ [http://www.elga.gv.at ELGA GmbH, HL7 Implementation Guide for CDA® R2: Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente (OID 1.2.40.0.34.7.1)
- ↑ ELGA GmbH, HL7 Implementation Guide for CDA® R2: Laborbefund (OID 1.2.40.0.34.7.4).