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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

59 Bytes hinzugefügt, 10:42, 23. Nov. 2020
Vorbedingung 1
Eine Patientin möchte eine Patientenverfügung erstellen. Sie lädt sich eine Vorlage einer Patientenverfügung von der Homepage https://www.gesundheit.gv.at/ (TODO) herunter, druckt diese aus und trägt persönliche Angaben, sowie welche medizinische Behandlungen sie ablehnt, ein.
Anschließend macht sie einen Termin mit dem Arzt ihres Vertrauens, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der aufklärende Arzt dokumentiert auf dem von der Patientin mitgebrachten Patientenverfügungsformular, weshalb die Patientin die möglichen Folgen ihrer Erklärung zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters dokumentiert nimmt der Arzt die Patientenverfügung in die Krankengeschichte des Patienten auf.
Die Patientin macht einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe des Datums, ihres Namen und ihrer Anschrift mit ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig. (TODO: prüfen)
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