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Als Grundlage zur Definition des Pathologiebefundes für ELGA wird die Definition des Sonderfachs Pathologie aus Anlage 31 des Bundesgesetzblatts II, ausgegeben am 31. Juli 2006, Nr. 286 herangezogen.
Ein Pathologiebefund ist die durch einen Facharzt für Pathologie vidierte schriftliche Dokumentation über Untersuchungsergebnisse aus dem Sonderfach Pathologie. Das Sonderfach Pathologie umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten unter besonderer Berücksichtigung deren Ursachen, die Überwachung des Krankheitsverlaufs, die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial (wie etwa Biopsien, Punktate, Abstriche) sowie durch die Vornahme von Obduktionen.
Der Obduktionsbefund und der Totenbeschaubefund sind jedoch nicht Gegenstand dieses Leitfadens!
==Ausgangslage und Motivation==
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