985
Bearbeitungen
Änderungen
→UC 1 – Erstellung eines pathologischen Befundes
* Das Untersuchungsmaterial wird entsprechend der Fragestellung bearbeitet (z. B. Probenaufbereitung sowie makroskopische, mikroskopische und molekularpathologische Untersuchungen).
* Die Untersuchungsergebnisse werden durch den Pathologen oder entsprechend qualifiziertes Fachpersonal in den vorgesehenen Befundabschnitten dokumentiert.
* Nach Abschluss der Befundung wird der Befund durch den verantwortlichen Pathologen vidiert und in ELGA bereitgestellt.
** Vorläufige pathologische Befunde sowie Arbeitshypothesen (z. B. Befunde ausschließlich auf Grundlage von Gefrierschnitten) werden nicht in ELGA bereitgestellt.