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- ELGA Ombudsstelle
Inhaltsverzeichnis
1 UC 1 Vorbedingung
- Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.
- Der Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.
2 UC 1 Ablauf
Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Die gewählte Frist für die Verbindlichkeit, das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden vom Ombudsstellen-Mitarbeiter im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst. Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument „Patientenverfügung“, das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in ELGA zur Verfügung.
3 UC 1 Ergebnis
Das CDA-Dokument vom Typ „ELGA Patientenverfügung“ wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbar.
Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.
4 UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern oder ändern
Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden. Eine neue Patientenverfügung ergibt sich entweder durch inhaltliche Änderungen, wobei ein neues CDA Dokument „Patientenverfügung“ generiert wird oder bei ausschließlicher Verlängerung der Verbindlichkeit, hier kann das bestehende Dokument mit aktualisierten Gültigkeitsfristen gespeichert werden.
Patientenverfügungen verlieren nach einer Frist von 8 Jahren nach dem Errichtungsdatum ihre Verbindlichkeit - oder nach einer vom Patienten kürzer gewählten Frist. Verbindliche Patientenverfügungen können verlängert werden, unverbindliche Patientenverfügungen bleiben dauerhaft (oder bis zu einem Widerruf) bestehen.
Jede Änderung einer Patientenverfügung, sei es eine inhaltliche Änderung oder Verlängerung, resultiert in der zur Verfügungstellung eines neuen CDA Dokuments „Patientenverfügung“.
4.1 UC 2 Akteure
- ELGA-Teilnehmer
- Aufklärender Arzt
- ELGA Ombudsstelle