Labor- und Mikrobiologiebefund Guide

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Version vom 29. Juni 2021, 14:24 Uhr von Kleinoscheg (Diskussion | Beiträge) (Anwendungsfall LAB03: "Teilweise externe Vergabe von Analysen")
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1 Tabellarische Übersicht der Versionen mit jeweils PDF, Wiki, Erratum

Version Datum Status Anwendung in ELGA PDF Wiki Erratum
3.0.0 Warning.png In Bearbeitung Schwarzer link.png Schwarzer link.png
2.06.2 31.01.2017 Finished.png Normativ Aktuell gültige Nebenversion von 2.06 PDF.png Schwarzer link.png Schwarzer link.png
2.06 05.11.2015 Deprecated.png Ersetzt durch 2.06.2 PDF.png

2 Was ist der Labor- und Mikrobiologiebefund?

Der in diesem Leitfaden beschriebene Laborbefund dient also zum Austausch von fertiggestellten, und fachärztlich vidierten Befunden innerhalb und zwischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ein wesentlicher Nutzer der Befunde ist auch der Patient selbst, der die Befunde über das ELGA Bürgerportal einsehen wird.

Der in diesem Leitfaden beschriebene Laborbefund ist zur Dokumentation und Kommunikation (vollständig) fertiggestellter Laborbefunde gedacht.

Der hier beschriebene Laborbefund ist nicht vorgesehen um Zwischenergebnisse und Nachrichten über einzelne Prozessschritte zu kommunizieren, wie etwa

  • die Anforderung von Laboruntersuchungen
  • das Einlangen einer Probe im Labor
  • den Beginn, Stornierung oder die Fertigstellung einzelner Untersuchungen

Ergänzungen und Korrekturen von Laborbefunden werden unterstützt

2.1 Zweck

Das vorliegende Dokument enthält die Definition der Inhalte des „Laborbefundes“ für das Österreichische Gesundheitswesen. Diese Spezifikation ist das Resultat einer Harmonisierungsarbeit mit dem Ziel medizinische Befunde, innerhalb der derzeit im Aufbau befindlichen österreichischen „Elektronischen Gesundheitsakte“ (ELGA), als abgestimmte und einheitlich strukturierte Dokumente darzustellen. Das Dokument wurde von einer Arbeitsgruppe von Vertretern der Österreichischen Ärztekammer, von mehreren Krankenhausträgern und Spitälern, Universitäten und Fachgesellschaften, des österreichischen Normeninstitutes, von der Health Level 7 (HL7) Anwendergruppe Österreich, sowie Personen aus der Wirtschaft erstellt. Sowohl angestellte als auch niedergelassene Labormediziner waren massiv an der Erarbeitung beteiligt.

Die Abstimmung erfolgte gemeinsam mit anderen Arbeitsgruppen, die gleichzeitig an den Inhalten für den „Entlassungsbrief“ und den „Befund bildgebende Diagnostik“ arbeiten. Vor allem die Informationen über die betroffenen und handelnden Personen, Zeitangaben, Dokumentart und ähnliches im so genannten „Header“ wurden eng abgestimmt und im Rahmen eines zentralen Dokumentes „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente [OID Root 1.2.40.0.34.7.1]“ [4] definiert.

Der Header enthält zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen zum Teil auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der Header wurde über alle Anwendungsbereiche der ELGA einheitlich abgestimmt.

Die medizinisch relevanten Anteile sind im so genannten „Body“ enthalten. Die vorliegende Spezifikation der laborspezifischen Inhalte eines Labordokuments in ELGA wurde von der Expertengruppe beruhend auf einer Liste mit Vorgaben der österreichischen Gesellschaft für Labormedizin und klinische Chemie (ÖGLMKC) erstellt.

Als technische Basis dient das „Laboratory Technical Framework Volume 3 (LAB TF-3) Revision 3.0, 2011“ ([3]) der “Integrating the Healthcare Enterprise” (IHE).

Das Verständnis eines „Laborbefundes“ erstreckt sich in diesem Dokument über das gesamte Spektrum der laboranalytisch ermittelten Befunde. Die vorliegende Version definiert grundlegende Anforderungen für die Erstellung von Laborbefunden als CDA Dokumente. Insbesondere wurden Laborbefunde aus der Klinischen Chemie, Hämatologie, Immunchemie und Mikrobiologie/Bakteriologie in die Überlegungen mit einbezogen. Die gewählten Strukturen ermöglichen prinzipiell eine Übermittlung des gesamten Befundspektrums des Laborbereiches, jedoch sind die einzelnen Detailbereiche in folgenden Arbeiten detailliert zu analysieren, abzustimmen und für weitere Laborbefundarten zu definieren. Es existieren vielmehr auch dezidierte Bereiche - wie z.B. die Transfusionsmedizin – für die die Definitionen dieses Leitfadens aufgrund fehlender Strukturen und nicht definierter Codelisten nicht ausreichend sind. Dieser Leitfaden verwendet „Analysen“ als Sammelbegriff für Laboruntersuchungen, Laborleistungen und Labormessgrößen.

3 Unterstützende Materialien

3.1 Prüfregeln

  • Das CDA Schema definiert die Strukturen für alle HL7 Austria CDA-Dokumente. Das CDA Schema ist für alle speziellen CDA Leitfäden der HL7 Austria dasselbe und kann zum Validieren der groben Struktur des CDAs verwendet werden.
  • Das CDA Labor- und Mikrobiologiebefund-Schematron definiert die Strukturen und Inhalte nach dem speziellen ELGA CDA Implementierungsleitfaden "Labor- und Mikrobiologiebefund".

3.2 Terminologien

Die aktuellen Value Sets werden auf dem Terminologieserver bereitgestellt.

3.3 Beispiel-Dokumente

3.4 Design-Beispiel

Hier finden Sie den Laborbefund zur Ansicht:

[TODO aktuelles Dokument anzeigen]

4 Inhaltliche Zusammenfassung

4.1 Anwendungsfälle / User Stories (kopiert aus dem vollständigen Leitfaden)

Die Einsatzszenarien für dieses Datenaustauschformat werden in Form von Anwendungsfällen beschrieben, um dem Leser den erforderlichen Hintergrund zu vermitteln. Die Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.

Der in diesem Leitfaden beschriebene Labor- und Mikrobiologiebefund dient zum Austausch von fertiggestellten, und fachärztlich vidierten Befunden innerhalb und zwischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ein wesentlicher Nutzer der Befunde ist auch der Patient selbst, der die Befunde über das ELGA Bürgerportal einsehen wird.

Die Regelung, welche Befunde in ELGA einzustellen sind, ist nicht Teil dieses Leitfadens.

Der in diesem Leitfaden beschriebene Labor- und Mikrobiologiebefund ist grundsätzlich zur Dokumentation und Kommunikation (vollständig) fertiggestellter Labor- und Mikrobiologiebefunde gedacht, wobei auch die Möglichkeit besteht, zu dokumentieren, wenn Analyseergebnisse noch ausständig sind. Idealerweise wird ein aktualisiertes CDA in die ELGA eingebracht, sobald die Ergebnisse vorliegen. Gleichfalls werden Ergänzungen und Korrekturen von Labor- und Mikrobiologiebefunden unterstützt.

Der hier beschriebene Labor- und Mikrobiologiebefund ist nicht als Workflow-Dokument konzipiert worden, um z.B. Zwischenergebnisse und Nachrichten über einzelne Prozessschritte zu kommunizieren. Eventuell kann ein CDA-Dokument intern als solches verwendet werden, um beispielsweise

  • die Anforderung von Analysen,
  • das Einlangen des Untersuchungsmaterials im Labor oder
  • den Beginn, Stornierung oder die Fertigstellung einzelner Analysen abzubilden.

4.1.1 Anwendungsfall LAB01: "Analysen aus niedergelassenen Labors und nicht-stationären Fällen"

Typischerweise entstehen Laborbefunde in medizinischen Labors. Das sind neben Labor-Abteilungen von Spitälern auch niedergelassene Labors, die als selbständige Unternehmen Analysen anbieten. Diese werden vielfach auf Zuweisung von Patienten durch praktische Ärzte im niedergelassenen Bereich tätig. Die Entstehung eines Laborbefundes beginnt mit einer Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt oder mit einer Anforderung aus einem nicht-stationären Fall innerhalb eines Spitals. Entweder wird das Untersuchungsmaterial am Patienten gleichzeitig entnommen und dann ins Labor geschickt oder der Patient muss das Labor aufsuchen, und das Untersuchungsmaterial wird dann erst dort entnommen. Nach Abschluss der Analyse wird der Befund dem zuweisenden Arzt und/oder dem Patienten in Papierform übermittelt.

4.1.2 Anwendungsfall LAB02: "Analysen im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Spital"

Im Rahmen von stationären Aufenthalten von Patienten in Spitälern kommt es in der Regel zu einer Reihe von Analysen, die in der spitalsinternen Krankengeschichte (meistens auch elektronisch) abgelegt werden. Relevante Befunde werden dem einweisenden Arzt bzw. dem Patienten im Zuge der Entlassungsdokumentation mit übermittelt. Dieses passiert oftmals als Teil des Entlassungsbriefes. Welche Werte und welche Befunde entsprechende Relevanz haben, um weitergeleitet zu werden, entscheidet das jeweilige ärztliche Fachpersonal in der Klinik.

4.1.3 Anwendungsfall LAB03: "Teilweise externe Vergabe von Analysen"

In vielen Fällen kommt es zu Kooperationen zwischen Laborbefund-erstellenden Organisationen. Folgende Fälle seien angeführt:

  • Spitäler kooperieren mit niedergelassenen Labors. Einerseits verfügen nicht alle Spitäler über eigene Labors, andererseits werden auch Spezialuntersuchungen, die das Spitalslabor nicht durchführt, an niedergelassene Labors vergeben.
  • Niedergelassene Labors verfügen nicht über das volle Leistungsspektrum und senden Analysen an Spitallabors, welche spezielle Parameter messen können.
  • Es bestehen Kooperationen zwischen mehreren Spitälern. Das sind oft Spitäler, die dem gleichen Spitalsträger angehören. Teilweise bestehen auch Kooperationen zwischen Spitälern unterschiedlicher Träger, die durch die örtliche Nähe leicht Untersuchungsmaterial austauschen können.

In allen Fällen werden einzelne Analysen nicht selbst durchgeführt, sondern diese Tests an ein externes kooperierendes Labor vergeben. Das externe Labor führt dann die Analyse durch und übermittelt die Ergebnisse an das ursprünglich für die Analyse zuständige Labor. Dort werden dann die vom externen Labor ermittelten Testergebnisse in den eigenen Laborbefund integriert. Das ursprünglich zuständige Labor, das den Befund erstellt, muss in diesem Fall die extern erbrachten Testergebnisse als solche erkennbar kennzeichnen (siehe Performer - Laboratory).

4.1.4 Anwendungsfall LAB04: "Update von Laborbefunden"

Ein fertiggestellter Labor- oder Mikrobiologiebefund wird korrigiert oder ergänzt, um

  • die Inhalte des Befundes zu korrigieren (etwa das Ergebnis einer Analyse),
  • einzelne (fehlerhafte) Analysen nachträglich aus dem Befund zu stornieren oder
  • fehlende Analysen zu ergänzen (etwa besonders lang dauernde Analysen).

Änderungen sollen im Text für den Leser klar kenntlich gemacht werden (eine codierte Angabe kann im narrativen Text mit Revisionsmarken erfolgen).

Eine Korrekturversion MUSS in ELGA immer alle zum Befund gehörigen Analysen enthalten, da die Vorversion als veraltet (deprecated) gekennzeichnet wird. Stornierte Analysen sind explizit mit dem entsprechenden "statusCode" zu kennzeichnen.

Für den Leser/Empfänger gilt: Eine neue Version ersetzt die alte Version des Befundes, alle Analysen sollen beim Import ersetzt bzw. überschrieben werden. Sollte eine Analyse in der neuen Version fehlen, soll diese als "storniert" interpretiert werden.