elga-cdapsb-2.06.2:Anwendungsfälle

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1 Anwendungsfälle

Dieses Kapitel beschreibt die Anwendungsfälle, welche für die Ermittlung der Anforderungen hinsichtlich der Struktur der in den folgenden Kapiteln dieses Implementierungsleitfadens be-schriebenen Pflegesituationsberichte herangezogen wurden.

1.1 Anwendungsfall SIB01: „Erstellung eines Pflegesituationsberichts“

1.1.1 Allgemeines

Dieser Anwendungsfall beschreibt die Dokumentation der Pflege- und Betreuungssituation eines Patienten in der mobilen Pflege, in Pflegeeinrichtungen, die nicht dem KAKuG unterlie-gen, in teilstationären Einrichtungen oder im Betreuten Wohnen; typischerweise vor einer Aufnahme in eine Krankenanstalt, bei Wechsel der Pflege- oder Betreuungseinrichtung oder bei Beendigung eines Betreuungsverhältnisses.

Die Dokumentation der Pflege- und Betreuungssituation enthält Informationen für den Patien-ten selbst, sowie eventuell weiterbehandelnde Gesundheitsdienstleister. Es kann angegeben werden, wann die Daten erfasst, freigegeben und publiziert wurden .

1.1.2 Ergebnisse bei Erfolg

Die Pflegesituationsberichte liegen in Form von CDA-Dokumenten vor. Die CDA-Dokumente sind sowohl zum Allgemeinen Implementierungsleitfaden „CDA Dokumente im österreichi-schen Gesundheitswesen“ und zu diesem Implementierungsleitfaden konform (und damit zu den entsprechenden Vorgaben des speziellen Implementierungsleitfadens „Pflegerischer Ent-lassungsbrief“).

Die Dokumente können für ELGA registriert werden.

1.1.3 Vorbedingungen und Voraussetzungen

  • Das Dokumentationssystem ist fähig, CDA-Dokumente konform zu den ELGA-Implementierungsleitfäden herzustellen.

1.1.4 Akteure

  • Verfasser (Inhaltlicher Ersteller, „Autor“)
  • Vidierende bzw. rechtlich verantwortliche Person (die Berechtigung wird von der Einrichtung ausgestellt)
  • Elektronisches Dokumentationssystem (z.B. Pflegeinformationssystem)

1.1.5 Auslöser/Trigger

In folgenden Situationen kann der Pflegesituationsbericht erstellt werden:

  • Aufnahme in eine stationäre Einrichtung
  • Beendigung des Betreuungsverhältnisses
  • Bereitstellung der Information für andere GDA