ILF:Leitfaden PHC Statusbericht
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Implementierungsleitfaden Outpatient Report (0.01), OID: n.n., Datum: 18. Juli 2017, Status: Entwurf. Die Teilmaterialien gehören der Kategorie elga-cdaphc-2.06.2 an. |
Implementierungsleitfäden
Konsultations-Statusbericht
Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.11.14.x.x]
Inhaltsverzeichnis
1 Leitfaden Konsultations-Statusbericht (Entwurf)
1.1 Anwendungsfall
Erstellen von Statusberichten über die Gesundheitsversorgung eines Patienten in Primärversorgungseinheiten.
Nach jedem Besuch eines Patienten in einer (Teilorganisation einer) Primärversorgungseinheit ("Konsultation") wird die aktuelle Konsultation dokumentiert und in einem "Statusbericht"-Dokument erfasst und allen anderen Teilorganisationen der Primärversorgungseinheit zur Verfügung gestellt. Bei der nächsten Konsultation können die vorherigen Statusberichte in das Arztinformationssystem (AIS) importiert und dort aggregiert werden.
1.2 Klassifikation des PHC Statusberichts
Statusbericht clinicalDocument.code: 24131-3 ("Outpatient Progress note")
1.3 Struktur
Grundstruktur:
Section | Code | DisplayName | Opt. | Beschreibung | Codierung |
---|---|---|---|---|---|
Brieftext | BRIEFT | Brieftext | [O] | Anredefloskel | Freitext, enthält das Brieflogo, siehe Allgemeiner Leitfaden |
Konsultations- oder Überweisungsgrund | 46239-0 | Chief complaint+Reason for visit | [R] | Anlass für die Konsultation | [R] ICPC2 zulassen, Entry wie IPS Problem Concern Entry |
Allergien und Intoleranzen | 48765-2 | Allergies and adverse reactions | [R2] | Festgestellte Allergien und Intoleranzen | [R] Entry wie Patient Summary elga-cdaps-2.06.2:Allergien und Unverträglichkeiten Entry (Template)“ |
Medikation | 56445-0 ODER
10160-0 |
Medication summary Document ODER
History of Medication use Narrative |
[R2] | Zusammenfassung aktueller vorgeschriebenen Medikamente für einen Patienten zu einem bestimmten Zeitpunkt (wie am Ende eines Arztbesuches oder eines Krankenhausaufenthaltes), die dem Verfasser des Dokuments bekannt sind. | [R] eMed |
Wichtige Hinweise | 74018-3 | Alert | [R2] | Wichtige Warnhinweise die dem Nachbehandler zur Kenntnis gebracht werden sollen | Spezifikation offen, Freitext. Bei Vorliegen einer Alert-Section sollte auch ein XDS Registry Eintrag in den ServiceEvents gemacht werden. |
Weitere Informationen | 55752-0 | Clinical information | [O] | Weitere Informationen | Freitext |
Abschließende Bemerkungen | ABBEM | Abschließende Bemerkungen | [O] | Abschlussfloskel | Freitext, siehe Allgemeiner Leitfaden |
Beilagen | BEIL | Beilagen | [O] | Angehängte Dokumente, die für den Nachbehandler notwendig sind. | [R] Multimedia-Content, siehe Allgemeiner Leitfaden |
1.4 Plan
Finalisieren der Vorgaben bis Ende September
1.5 Rechtliche Grundlagen
1.5.1 Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 – GRUG 2017
Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012
Das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012), BGBl. I Nr. 111/2012, zuletzt geändert durch das Deregulierungsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 40/2017, wird wie folgt geändert:
4. Im § 28 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„''(2a) Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat auf Grundlage des 5. Abschnittes mit Verordnung Folgendes festzulegen:
1. die Struktur, das Format sowie die Standards gemäß § 27 Abs. 7, 8 und 9, die im Rahmen der eHealth-Anwendung „Primärversorgung“ (§ 24a) zu verwenden sind, wobei international anerkannte Standards, die wirtschaftliche Vertretbarkeit sowie der Stand der technischen Möglichkeiten hinsichtlich des Detaillierungsgrades der Strukturen bei den betroffenen Gesundheitsdiensteanbietern zu berücksichtigen sind sowie
2. den jeweiligen Zeitpunkt, ab dem die technisch-organisatorischen Spezifikationen gemäß Z 1 jedenfalls anzuwenden sind.“
5. Im § 28 Abs. 3 wird nach dem Ausdruck „Abs. 2“ die Wortfolge „und Abs. 2a“ eingefügt.
6. Dem § 26 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 9 Abs. 2, § 24a samt Überschriften, die Überschrift des 6. Abschnitts sowie § 28 Abs. 2a und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 131/2017, treten mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_I_131/BGBLA_2017_I_131.html
1.6 Technische Spezifikation
1.6.1 Brieftext
Es gelten die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „Allgemeinen Implementierungsleitfadens - Brieftext“
1.6.2 Konsultations- oder Überweisungsgrund
Es gelten die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „ILF Outpatient Report“.
1.6.3 Allergien und Intoleranzen
Es gelten die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „ILF Patient Summary - Allergien und Intoleranzen“.
1.6.4 Medikation
Unklar, wie umgesetzt werden soll.
Es gelten die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „ILF Entlassungsbrief Ärztlich - Letzte Medikation“ aber MIT ELGA MedikationVerordnung-Entry (1.2.40.0.34.11.8.1.3.1) [M]
ODER
Es gelten die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „ILF Patient Summary - Medikationsliste“
1.6.5 Wichtige Hinweise
EIS „Enhanced“ und „Full Support“ | |
---|---|
Template ID | ELGA: xxxx |
Parent Template ID | - |
Titel der Sektion | Wichtige Hinweise |
Definition | Freitext für wichtige Hinweise bzw Alarmhinweise |
Codierung | LOINC: 74018-3, „Alert“ |
Konformität | [O] |
Konformität Level 3 | [NP] |
1.6.6 Weitere Informationen
EIS „Enhanced“ und „Full Support“ | |
---|---|
Template ID | ELGA: xxxx |
Parent Template ID | - |
Titel der Sektion | Weitere Informationen |
Definition | Freitext |
Codierung | LOINC: 55752-0, „Clinical information“ |
Konformität | [O] |
Konformität Level 3 | [NP] |
1.6.7 Abschließende Bemerkungen
Es gelten die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „Allgemeinen Implementierungsleitfadens - Abschließende Bemerkungen“
1.6.8 Beilagen
Es gelten die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „Allgemeinen Implementierungsleitfadens - Beilagen“.