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ILF:E-Impfpass

3.722 Bytes hinzugefügt, 05:46, 29. Jun. 2019
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User Storys ("Anwendungsfälle")
# Max Muster (ELGA Teilnehmer) besucht seinen Hausarzt Dr. DeCarro (Impfender GDA)
# Dr. DeCarro fragt den e-Impfpass von Max Muster über seine Softwaresystem ab und erhält das Dokument "kompletter Immunisierungsstatus" und informiert seinen Patienten über allfällig anstehende Impfungen
 
Sowohl der berechtigte GDA (über das GDA System, sobald E-Card gesteckt wurde), als auch die Bürgerin, der Bürger (über das ELGA Portal) können auf den persönlichen e-Impfpass zugreifen. Wird ein Immunisierungseintrag vom GDA im zentralen Impfregister gespeichert, ist dieser beim nächsten Abruf des e-Impfpasses im CDA „Kompletter Immunisierungsstatus“ enthalten.
Akteure: ELGA Teilnehmer ("Max Muster"), Impfender GDA ("Dr. DeCarro")
 
Der berechtigte GDA (über das GDA System) kann auf den e-Impfpass seines Patienten nach erfolgter Authentifizierung (zB Stecken der E-card) auf das Dokument „Kompletter Immunisierungsstatus“ zugreifen. Wird eine Änderung am Dokument vorgenommen (zB neuer Impfeintrag, Nachtragen einer Impfdokumentation oder Korrektur einer bestehenden Imfpung), so werden die Änderungen im Datenaustauschformat "Update Immunisierungsstatus" an die zentrale e-Impfpass Anwendung übermittelt. Die Anwendung übernimmt die Änderungen als Update in der Datenbank und berechnet die nächsten, empfohlenen Impftermine.
Die für den GDA verfügbaren und auszuwählenden Impfstoffe werden über den Terminologieserver bzw. die ASP-Liste bereitgestellt. Falsche Einträge können storniert werden. Die Berechtigung für eine Stornierung von bereits eingetragenen Immunisierungseinträgen hat nur der GDA, der diese Impfdaten eingetragen hat.
 
==UC 2.1 Eintragen des Immunisierungsstatus==
# Die Abrechnungsunterstützung erhält von der zentralen Anwendung einen Minimaldatensatz (d.h. nur die minimal notwendigen Daten für die Abrechnung), der ausschließlich die Impfungen enthält, die in der gewählten Zeit und Region entsprechen und die vom GDA als "Abrechenbar" markiert wurden.
# Die Abrechnungsunterstützung kontrolliert den Anspruch an Abrechnung der einzelnen Einträge und leitet alle Schritte zur Überweisung der Abrechnungssumme in die Wege.
 
Im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes rechnen sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Apotheken mit den Ländern Impfleistungen mit Hilfe der Informationen aus dem zentralen Impfregister ab. Die für die Abrechnung zuständigen Länderstellen können über die Informationen aus dem zentralen Impfregister nachvollziehen, welcher Ärztin oder welcher Arzt, welche Impfung und wann verabreicht und somit den Verrechnungs- und Ausbezahlungsprozess abwickeln. Nicht relevant für die Abrechnung sind z.B. nacherfasste oder stornierte Impfungen, Titereinträge oder Einträge zur Immunisierung durch Krankheit. Der aktuelle Stand der abrechnungsrelevanten Impfdaten aus dem zentralen Impfregister werden jeweils im Folgemonat für die Abrechnungsunterstützung zur Verfügung gestellt.
Anmerkung: Die Abrechnung selbst steht nicht im Fokus dieses Leitfadens. Er stellt lediglich sicher, das die für die Abrechnungsunterstützung notwendigen Informationen über das Datenaustauschformat übertragen werden können.
==UC 4 Behördlicher lesender Zugang ==
TODO Grundlegend kann ein GDA nur jene Einträge in der ELGA- Infrastruktur aktualisieren, die von ihm selbst eingetragen wurden. Unter bestimmten Rahmenbedingungen sollen behördliche Stellen Zugriff auf Daten im Impfpass korrigieren dürfen (zB wenn der impfende GDA, der eine Dokumentation ursprünglich erstellt hat, nicht mehr in der Lage ist, die Daten selbst zu korrigieren). Bei der zentralen e-Impfpass Anwendung gibt es daher ausgewählte GDA, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Impfdokumentation erhaltenImmunisierungseinträge von anderen GDA aktualisieren oder stornieren dürfen. Dies ist notwendig, da Immunisierungseinträge lebenslang gespeichert werden, und es somit eine vom eintragenden GDA unabhängige Korrekturmöglichkeit falscher Daten geben muss. 
==UC 5 Datenkorrektur durch Behörde ==
TODO - Unter bestimmten Rahmenbedingungen sollen behördliche Stellen Daten im Impfpass korrigieren dürfen (zB wenn der impfende GDA, der eine Dokumentation ursprünglich erstellt hat, nicht mehr in der Lage ist, die Daten selbst zu korrigieren)
 ==UC 6 Ausbruch / KontaktierungKrisenmanagement==TODO ===UC 6.1 Krankheitsausbrüche=== Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. in Schule, Kindergarten, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werden. Derzeit erfolgt die Erhebung des Impfstatus aufwändig manuell bzw. in den lokal begrenzten Datenbanken. Durch die zentrale e- Unter bestimmten Rahmenbedingungen sollen behördliche Stellen Zugriff auf Impfpass Anwendung werden Umgebungsuntersuchungen digital unterstützt, indem die Impfdokumentation aller Patienten in einer Region von Kontaktpersonen für die österreichische Bevölkerung elektronisch bezogen wird. Dies wird das Ausbruchsmanagement beschleunigen und vereinfachen und somit Ansteckungen vermeiden sowie Kosten des Ausbruchs(-managements) senken.===UC 6.1 Chargenrückruf===Ein weiterer Anwendungsfall im Krisenmanagement betrifft den Chargenrückruf von Impfstoffen. Momentan veröffentlicht das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) im Anlassfall die Chargennummern von Arzneimitteln die Qualitätsmängel aufweisen. Apotheken, die Chargenrückrufe erhalten, in der ein Ausbruch einer infektiösen Krankheit vorliegtsortieren die Ware aus und geben diese ihrem Lieferanten wieder mit. Sollte die Impfung die Apotheke schon verlassen haben, wird eruiert welcher GDA oder Bürger betroffen ist und im Anlassfall kontaktiert.
=Datenarten=
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