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ILF:E-Impfpass

2.487 Bytes hinzugefügt, 14:51, 25. Jul. 2019
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'''Hinweis: DRAFT Version''' Der e-Impfpass ist ein Pilotprojekt - verschiedene Rahmenbedingungen und Inhalte befinden sich noch in Klärung, der Leitfaden kann daher nur auf den aktuellen Stand des Wissens aufbauen. Änderungen gegenüber Dieser Leitfaden ist ein Vorschlag für einen nationalen HL7 Standard, der endgültigen Version sind möglichtechnisch und inhaltlich im Rahmen des [https://hl7. Die Normierung über den HL7 at/abstimmungsverfahren-2019-1/ Abstimmungsverfahrens 2019-1 ("Ballot ist mit Herbst 2019 geplant")] normiert wird. Kommentare können an office@hl7. Noch offene bzwat gesendet werden. ungeklärte Punkte sind Geben Sie bitte immer eine exakte Beschreibung des Problems und die Stelle im Leitfaden mit "TODO" gekennzeichnetDokument an. Dazu gibt es in der PDF-Version am linken Seitenrand eine Skale, diese betreffen weitere Abstimmungen die Sie mit den Pilotierungspartnernder Kapitel- und Seitennummer angeben. Der Leitfaden ermöglicht bereits die technische ImplementierungÄnderungen gegenüber der endgültigen Version sind möglich. {{EndYellowBox}}
=Einleitung=
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale CDA-Standard, der sich in ELGA bereits bewährt hat. Als Basisspezifikation wurde das "Immunization Content (IC)" Inhaltsprofil aus dem IHE Technical Framework „Patient Care Coordination (PCC)“ ausgewählt, das auch im Schweizerischen eImpfdossier verwendet wird. Das vorliegende Dokument wurde von einer Arbeitsgruppe von Vertretern des Gesundheitswesens, der Wissenschaft und der Wirtschaft sowie von der Health Level 7 (HL7) Anwendergruppe Österreich erstellt. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente und baut auf dem zentralen Dokument „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ auf. Die Header enthalten zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dienen zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der Header wurde über alle Anwendungsbereiche der ELGA einheitlich abgestimmt. Die medizinisch relevanten Anteile des Impfeintrages sind im so genannten „Body“ enthalten. Die vorliegende Version definiert die Anforderungen für die Erstellung von e-Impfpass Einträgen als CDA Dokumente.
{{ILF:==Zielgruppe}}=={{elgaAnwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler und Berater, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-cdapsHealth-2Umfeld, insbesondere des Projekts e-Impfpass, aber auch mit ELGA e-Befunden betraut sind.06Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.2:Verwendungshinweise}} 
=Informationen über dieses Dokument=
{{ILF:Allgemeines}}==Verbindlichkeit==Ziel dieses Implementierungsleitfadens ist die Beschreibung von Struktur, Format und Standards von medizinischen Dokumenten für den Elektronischen Impfpass gem. Gesundheitstelematikgesetz 2012, BGBl.I Nr.111/2012 (GTelG 2012) sowie den darauf fußenden Novellen und Verordnungen. Die im Implementierungsleitfaden getroffenen Festlegungen für Inhalt, Struktur, Format und Codierung sind somit verbindlich.  {{ILF:Verbindlichkeit}}Der Leitfäden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen. Der Zeitplan zur Bereitstellung der Datenaustauschformate wird durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012) und darauf basierenden Durchführungsverordnungen durch den zuständigen Bundesminister vorgegeben. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten („Mandatory“ (M), „Required“ (R) und „Fixed“ (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.  Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
== Hinweis auf verwendete Grundlagen ==
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